Im 1871 geschaffenen Deutschen Reich (540.777 km2) hat Preußen mit einer Ausdehnung von 348.702 km2 und drei Fünfteln aller Bewohner1 eine erdrückende Vormachtstellung. Doch die Reichsverfassung vom 16. April 1871 (es handelt sich dabei um eine geringfügige Modifikation der Bundesverfassung des Norddeutschen Bunds aus dem Jahre 1867) garantiert dem Rest sein Eigenleben, zumindest auf dem Papier. Angefangen von ansehnlichen Gebilden wie Bayern bis zu den Zwergländern Thüringens behalten alle Monarchien (einschließlich der drei Stadtrepubliken2 Hamburg, Bremen und Lübeck) ihre Souveränität.
Von Mag. Erich Körner-Lakatos
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Der Bundesrat unter dem Vorsitz des Reichskanzlers ist – tamquam unum corpus – gleichsam die Klammer zwischen Gliedstaaten und Reich und dasjenige Forum, wo die kleinen Gliedstaaten ihre Interessen geltend machen können. Bismarcks Preußen hat dort bloß 17 von 58 Stimmen,[1] bei Änderungen der Verfassung kommt freilich eine Sperrminorität von 14 Stimmen zum Tragen und sichert sowohl Berlin als auch die drei anderen Königreiche (Bayern gebietet über sechs, Württemberg und Sachsen über je vier Voten, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig über je zwei Stimmen, die restlichen Bundesstaaten inklusive der drei Stadtrepubliken müssen sich mit je einem Votum begnügen) gegen unliebsame Entscheidungen.
Das Reich verfügt über einige wichtige Kompetenzen: Vertretung nach außen,[2] Handels- und Zollsachen,[3] Einhebung der indirekten Steuern und vor allem das Reichsheer, dessen oberster Befehlshaber Preußens König Wilhelm I. in seiner Eigenschaft als Deutscher Kaiser ist. Bloß der bayerische Thron behält seine eigenen Streitkräfte, aber auch nur in Friedenszeiten.[4] Die ihrer schimmernden Wehr beraubten Großherzöge, Herzöge und Fürsten müssen sich in der Folge allerlei Respektlosigkeiten gefallen lassen. So führt eine Wochenzeitung um 1900 die Witzfigur des „Serenissimus“ („Durchlauchtigster“) ein, einen eher einfach gestrickten Duodezherrscher. Theaterstücke über das Leben am Hof von Zwergstaaten erfreuen sich regen Zuspruchs des Publikums, Thomas Mann veröffentlicht 1909 seinen Roman „Königliche Hoheit“.
Tatsächlich bieten die Monarchen und ihre überschaubaren Länder ein überaus buntes Bild. Wenden wir uns etwa dem westlich von Kassel gelegenen Fürstentum Waldeck-Pyrmont zu, einem reinen Agrargebiet. Auf 1121 km2 leben rund 50.000 Menschen; die Hauptstadt Arolsen zählt 2811 Bürger. Schon 1862 gliedert Fürst Georg Viktor seine 779 Soldaten in das preußische Heer ein,[5] fünf Jahre später sieht sich das Ländchen außerstande, den jährlichen Beitrag zum Norddeutschen Bund[6] zu entrichten, immerhin 225 Taler pro Kopf von einem Prozent der Bevölkerung. Die Hohenzollern springen ein; man schließt am 18. Juli 1867 einen Akzessionsvertrag ab. Der große Bruder in Berlin übernimmt die Verwaltung, dem Fürsten bleiben die Vertretung nach außen und das Begnadigungsrecht. Für Preußen ist Waldeck ein Zuschußbetrieb[7]: Ab 1899 buttert Berlin 530.000 Mark pro Jahr in den Landstrich, der Fürst hingegen führt ein beschauliches Dasein. Während alle deutschen Fürsten im November 1918 ohne Widerstand auf ihr Amt verzichten,[8] möchte der praktisch aller Befugnisse beraubte Herrscher in Arolsen weiterhin Staatsoberhaupt spielen. Die aus Kassel angereisten roten Umstürzler machen kurzen Prozeß. Am 14. November wird der Bevölkerung durch Anschlag bekanntgegeben: „Fürst Friedrich von Waldeck und Pyrmont lehnt einen freiwilligen Verzicht auf den Thron ab. Durch den Arbeiter- und Soldatenrat Arolsen wird er vom heutigen Tag an als abgesetzt erklärt.“[9]
Zwei Autostunden nördlich von Waldeck befindet sich das Fürstentum Schaumburg-Lippe, der Fläche nach etwas kleiner als Wien. Mit 45.000 Landeskindern bildet es zwar das Schlußlicht unter allen Gliedstaaten, aber der immense Reichtum an Grund und Boden seiner Dynastie kann sich sehen lassen, allein in Mecklenburg sind es 13.379 Hektar. Der Kleinstaat lebt von seinem Fürstenhaus, nicht umgekehrt. Fürst Georg wird als Grandseigneur geschildert, der Hofhaltung in der Residenz Bückeberg fehlt es an nichts. Und doch verstrickt sich der Fürst in einen Konflikt, der zehn Jahre hindurch die deutschen Zeitungen in Atem hält: Die Rede ist vom Lippischen Thronfolgestreit. Der entbrennt, als im benachbarten Lippe-Detmold der dortige Fürst Woldemar am 20. März 1895 einer Herzlähmung erliegt. Als Nachfolger hat Woldemar den Prinzen Adolf bestimmt, einen jüngeren Bruder des schaumburgischen Fürsten Georg. Adolf setzt sich samt Gefolge in einer Nacht- und Nebelaktion in den Besitz des Renaissanceschlosses in der kleinen Residenzstadt Detmold.
Jetzt meldet eine Seitenlinie, jene zur Lippe-Biesterfeld, ihren Thronanspruch an. Deren Oberhaupt, Graf Ernst, hat denkbar schlechte Karten: Er selbst ist gelähmt; seine Großmutter sei, so böse Zungen, gar nicht standesgemäß, sondern ein schlichtes Freifräulein namens Modeste von Unruh gewesen. Zudem hat Kontrahent Adolf noch zwei Atouts in der Hinterhand: das Vermögen des Hauses Schaumburg-Lippe und seine Gemahlin Viktoria, die keine Geringere ist als eine Schwester des Kaisers Wilhelm zwo. Graf Ernst stirbt im September 1904; es ist ihm nicht vergönnt, den Sieg im Thronfolgestreit zu erleben.[10] Denn erst am 25. Oktober 1905 entscheidet das Reichsgericht in Leipzig – den Vorsitz führt König Albert von Sachsen höchstselbst – zugunsten derer zur Lippe-Biesterfeld. Am Tag darauf zieht der Sohn von Graf Ernst als neuer Fürst Leopold IV. feierlich in Detmold ein, bleibt auch nach dem Umsturz am Ende des Ersten Weltkriegs in der Residenz und stirbt erst 1949.
Schauplatzwechsel: Im Norden liegt das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz mit 2930 km2 und knapp 100.000 Bewohnern. Der größte Teil des Bodens gehört dem Landesherrn, der ihn von 76 Pächtern bearbeiten läßt. Der Rest sind Rittergüter. Anstelle einer gewählten Volksvertretung gibt es bis 1918 bloß eine Versammlung der Rittergutsbesitzer. Von 1860 an regiert Großherzog Friedrich Wilhelm aus dem Geschlecht der Wenden, einem ostseeslawischen Stamm.[11] Der von Jugend an blinde Großherzog mag die Preußen nicht und nimmt die Reichsgründung einfach nicht zur Kenntnis. An seinem Hof tummeln sich einige Welfen, also Mitglieder des Hauses Hannover, dessen ebenfalls blinden König Georg V. Kanzler Bismarck 1866 ins Exil treibt.
Friedrich Wilhelm gilt als einer der reichsten Fürsten Deutschlands, das Vermögen beziffert man auf annähernd 100 Millionen Mark. In seiner langen Regierungszeit, immerhin 44 Jahre, läßt er als größtes Vorhaben eine Irrenanstalt bauen. Als er von den Kosten erfährt, ruft er in klassischem Mecklenburger Platt aus: „Friedrich Willem, de irst, de dorin härt, büst du!“ („Friedrich Wilhelm, der erste, der dort hineingehört, bist du!“)
Kurz vor dem Aus für die deutschen Serenissimi gerät Mecklenburg-Strelitz in die Schlagzeilen. Adolf Friedrich VI. geht am Abend des 23. Februar 1918 in den Freitod. Sein Staatsminister stellt dazu amtlich fest: „S. kgl. Hoheit der Großherzog beabsichtigte, sich in allernächster Zeit mit der Prinzessin eines deutschen Fürstenhauses zu verloben. Zunächst mußten jedoch Hindernisse wegen einer früher beabsichtigen, jedoch unebenbürtigen Verbindung beseitigt werden, Verhandlungen, welche auf das Gemüt des feinfühligen hohen Herrn drückten. Allein dadurch ist der unglückselige Schritt zu erklären“. Gerüchten zufolge ist der Großherzog mit der Berliner Hofschauspielerin Mafalda Salvatini bereits verheiratet gewesen.
Wir begeben uns nunmehr ins Eldorado der Kleinstaaterei, nach Thüringen. Einigermaßen von Bedeutung ist Sachsen-Weimar-Eisenach mit knapp 400.000 Einwohnern. Großherzog Karl Alexander – der 1818 Geborene kann sich an den seinerzeitigen Staatsminister Johann Wolfgang von Goethe gut erinnern – setzt die Tradition des Musenhofs fort: Unter anderen steht Franz Liszt bei ihm als Kapellmeister in Lohn und Brot. Die Zeit Karl Alexanders gilt als Weimars Nachklassik.[12] Daneben drängen sich auf einer Fläche, die kleiner als Kärnten ist, sieben souveräne Monarchen, von den Zeitgenossen „die sieben Zwerge“ genannt. An Herzogtümern sind da Sachsen-Altenburg (Ernst I.), Sachsen-Coburg und Gotha (Ernst II.) sowie Sachsen-Meinigen, regiert vom 1826 geborenen Georg II., einer überragenden Persönlichkeit. Er gilt vielen als würdevollster unter den deutschen Fürsten. Der Kunstsinnige holt Max Reger als Hofkapellmeister nach Meiningen. Knapp vor Kriegsausbruch entschläft der 88-Jährige. Übrigens ist Regina, die Gemahlin Erzherzog Otto von Habsburg-Lothringens, eine Prinzessin aus dem Hause Sachsen-Meiningen.
Dann sind da noch die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt (Günther Victor), Schwarzburg-Sondershausen (Karl Günther) sowie die beiden derer von Reuß. Das Fürstentum Reuß ältere Linie ist mit seinen 316 km2 der flächenmäßig kleinste Gliedstaat des Deutschen Reichs und bevorzugtes Objekt des Spotts satirischer Blätter.[13] Kein Wunder: Fürst Heinrich XXII. ist als einziger Bundesfürst nie Soldat gewesen – im Wilhelminischen Reich eine Todsünde. Der Fürst verhält sich zudem absolut reichsunwillig[14]: Für ihn sitzt das deutsche Kaisertum nach wie vor in Wien, nicht in Berlin. Preußische Uniformen sind an seinem Hof verpönt, ebenso Bismarckbilder. Die Witzblätter nennen ihn „Heinrich der Unartige“. Anstatt die Jugend Gefängnisstrafen absitzen zu lassen, verabreicht der Fürst im Gnadenwege den davon Betroffenen persönlich Körperstrafen.
Angesichts der Eskapaden Heinrichs XXII. erkundigt sich Berlin bei der jüngeren Linie derer von Reuß[15], ob der Fürst wohl richtig im Kopf sei. Doch die lassen über den Verwandten nichts kommen. Eine der fünf Töchter[16] des Fürsten heiratet 1922 im holländischen Doorn den dorthin exilierten Kaiser Wilhelm II. – den Erzfeind als Schwiegersohn, das hätte Fürst Heinrich nicht überlebt. Ein gnädiges Schicksal schließt ihm schon 1902 für immer die Augen.
[1] Der Norddeutsche Bundesrat hat 43 Stimmen, 17 davon stehen Preußen zu. Im Jahre 1911 erhalten die Reichslande Elsaß-Lothringen drei Stimmen im Bundesrat, so daß dieser insgesamt 61 Stimmen aufweist.
[2] Daneben unterhalten größere Bundesstaaten wie Bayern diplomatische Beziehungen zum Ausland. Umgekehrt gibt es bei fast allen Gliedstaaten (Ausnahme: Waldeck) preußische Gesandte.
[3] Daneben kommt es im ganzen Reich zur Einführung der Markwährung sowie später zu Bismarcks reichseinheitlicher Sozialgesetzgebung (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung).
[4] Es handelt sich um ein sogenanntes Reservatrecht Bayerns; weitere solche Rechte betreffen das Postwesen in Bayern und Württemberg. Den anderen Fürsten wird deren Verzicht auf das Postregal mit der Portofreiheit ihrer persönlichen Brief- und Paketsendungen abgegolten.
[5] Im selben Jahr vollzieht auch das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha diesen Schritt, sehr zum Unwillen der anderen deutschen Kleinstaaten.
[6] Es handelt sich um den sogenannten Matrikularbeitrag.
[7] Erst 1929, also in der Weimarer Republik, erfolgt der formelle Anschluß Waldecks an Preußen, ein Landesteil (das Fürstentum Pyrmont mit 65 km2) wird jedoch schon 1922 preußisch.
[8] Einige Fürsten denken dabei an das Schicksal des Zaren Nikolaus II. (Ermordung durch die Bolschewiki am 17. Juli 1918).
[9] Der entthronte Fürst wohnt bis zu seinem Ableben 1946 im Schloß in Arolsen. Sein Sohn, Erbprinz Josias von Waldeck-Pyrmont (geb. 13. Mai 1896 Arolsen, gest. 30. November 1967 ebendort) bringt es im Dritten Reich bis zum SS-Obergruppenführer. Der Thronerbe dient dem gelernten Fleischhauer Sepp Dietrich (Oberbefehlshaber der 6. SS-Panzerarmee) als Adjutant.
[10] Wiewohl Ernst als Grafregent seit 1897 provisorisches Staatsoberhaupt von Lippe-Detmold ist. Einer seiner Enkel ist Bernhard zur Lippe-Biesterfeld, der 1937 die niederländische Kronprinzessin Juliana ehelicht.
[11] Zwei Angehörige der einzigen slawischen Dynastie des Bismarckreichs zieht es in die slawische Welt: Herzog Karl Michael legt die mecklenburgische Staatsangehörigkeit zurück und schließt sich der Armee des russischen Zaren an. Jutta, eine Schwester Adolf Friedrichs VI., tritt am 26. Juni 1899 zum orthodoxen Glauben über und heiratet einen Monat später den montenegrinischen Thronfolger Danilo aus dem Hause Petrovic.
[12] Auf Großherzog Karl Alexander folgt 1901 sein Enkel Wilhelm Ernst, der ob seiner aufbrausenden Art reichsweit als unbeliebtester Duodezfürst gilt.
[13] Besonderen Muts der Satiriker bedarf es nicht, weil die preußischen und Reichsbehörden bei der Kritik am Preußenfeind Heinrich XXII. beide Augen zudrücken.
[14] Im Deutschen Bruderkrieg 1866 steht das Fürstentum selbstredend auf der Seite Österreichs, wird aber danach nicht von Preußen annektiert, sondern nur zu einer Entschädigungszahlung von 100.000 Talern zugunsten invalider preußischer Soldaten sowie zugunsten der Kriegswitwen und -waisen verdonnert. Für Preußen besonders provozierend ist das Stimmverhalten des Kleinstaats im Bundesrat anläßlich der Beschlußfassung über das Sozialistengesetz (Verbot der SPD) im Oktober 1878: Hier votiert das Fürstentum Reuß ältere Linie als einziger Gliedstaat gegen den Gesetzesvorschlag. Kaiser Wilhelm I. ist enttäuscht, denn gerade er hatte sich 1866 dem Vorschlag Bismarcks widersetzt, Preußen solle das Fürstentum Reuß ältere Linie kurzerhand einziehen, wie dies mit dem Königreich Hannover, Kurhessen, Nassau und der Freien Reichsstadt Frankfurt a.M. geschehen war.
[15] Das Fürstentum Reuß jüngere Linie umfaßt eine Fläche von 827 km2 mit beinahe 150.000 Einwohnern, Residenzstadt ist Gera.
[16] Es handelt sich dabei um Hermine, die zweitjüngste Tochter. Sie ist verwitwet nach dem Lyriker und Erzähler Emil Prinz von Schönaich-Carolath und stattliche 28 Jahre jünger als der Exkaiser, überlebt ihn aber nur um ganze sechs Jahre. Außerdem ist Heinrich XXII. Vater eines behinderten Sohns gleichen Namens (in der Fürstendynastie Reuß haben alle erstgeborenen Söhne den Vornamen Heinrich): Der Filius entwickelt sich körperlich zwar prächtig, bleibt aber geistig auf der Stufe eines Kleinkinds.