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Das Regiment der Kaiserin aller Reußen Katharina II., genannt Semiramis des Nordens, prägte die gesamte russische Kulturentwicklung auch noch nach ihrer Lebenszeit. Das 18. Jahrhundert, in dessen zweite Hälfte Katharinas Regierungszeit fiel, gilt als Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus. Katharina, die als einzige Herrscherin sowohl ihrer Zeit als auch der gesamten russischen Geschichte den Beinamen „die Große“ erhielt (und auch verdiente), vermochte es, ihre Untertanen tatsächlich aufzuklären, die russische Kultur und Lebensweise zumindest der oberen Schichten endgültig der westlichen anzunähern und somit das von ihrem Vorbild Peter dem Großen begonnene Werk zu vollenden. Daneben vollzogen sich unter ihrer Federführung wesentliche Transformationen der Staatsverwaltung. Die Persönlichkeit Katharinas der Großen (deren Büste nicht nur zahlreiche russische Kulturdenkmäler, sondern auch die Regensburger Walhalla schmückt) ist außerordentlich schillernd und interessant, wobei sie zahlreiche Rätsel und Fragen birgt, die bis heute offenbleiben. Wie vermochte sie, während ihrer Regierungszeit derartige Erfolge auf so vielen Gebieten zu zeitigen? Wie konnte dieses in ein wildfremdes Land verschlagene deutsche Provinzmädchen die russische kaiserliche Garde für sich gewinnen und mit deren Hilfe den russischen Zarenthron besteigen?
Von Wolfgang Akunow
Das 18. Jahrhundert in Rußland wird von manchen Historikern als „Frauenjahrhundert“ bezeichnet. Von Peters des Großen Tod im Jahre 1725 an und bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurde Rußland fast ununterbrochen von Frauen regiert, die einander mit Hilfe der Palastgarde auf dem Zarenthron ablösten. Katharinas Herrschaft dauerte gut drei Jahrzehnte (1762–1796). Sie war an innen- und außenpolitischen Vorhaben reich, wobei sich Katharina bewußt an Peter dem Großen ein Beispiel nahm und diesen Umstand ständig betonte. Um mit dem namhaften russischen Historiker Kljutscgewskij zu sprechen, war „Katharina II. die letzte Zufallserscheinung auf dem russischen Thron; ihre Herrschaft war lang und ungewöhnlich; sie markierte ein ganz neues Zeitalter in der russischen Geschichte“. Obwohl die Einstellung verschiedener Teile der russischen Forscherwelt und Öffentlichkeit gegenüber Katharina II. im Laufe der darauffolgenden gut 200 Jahre recht unterschiedlich war, wurden kaum Stimmen laut, die die positive Bedeutung ihrer Herrschaft für Rußland in Frage stellten. Selbst zu Sowjetzeiten, als die Zarenperiode der russischen Geschichte als „ein Blut- und Tränenmeer“ verschrien war, blieben Katharinas II. Denkmäler neben den Denkmälern Peters I. unangetastet. Und dies ungeachtet des Umstands, daß sich Katharinas schillernde Persönlichkeit nicht in irgendein bestimmtes Klischee hineinzwingen läßt. Für manche war und bleibt die „nordische Semiramis“ eine aufgeklärte Autokratin, für andere eine machtbesessene, leibeigene Bauern zu Tausenden an ihre Günstlinge verschenkende Tyrannin, für wieder andere eine gekrönte Nymphomanin mit Dutzenden Liebhabern.
Zarin Katharina die Große wurde als Sophie Auguste Friederike von Anhalt-Zerbst am 2. Mai 1729 in eine preußische Feldmarschallsfamilie zu Stettin geboren. Ihre Eltern kümmerten sich nicht besonders um ihre Erziehung und Bildung. Der Vater kannte nur den Heeresdienst und hatte für die Tochter kaum Zeit. Die Mutter erzog ihr Kind spartanisch, indem sie vor allem darauf bedacht war, jegliche Äußerungen von Stolz und Hochmut seitens ihrer Tochter zu unterdrücken. Trotz ihrer mangelhaften Bildung machte das Mädchen einen aufgeweckten und vielversprechenden Eindruck. Die junge „Fieke“ war die Nichte des Prinzen und Lübecker Bischofs Karl August, des ehemaligen Verlobten der russischen Zarin Elisabeth (der Tochter Peters des Großen), der kurz vor der geplanten Hochzeit starb. Das Andenken ihres verstorbenen Bräutigams ehrend, nahm Elisabeth den Vorschlag des preußischen Königs Friedrichs des Großen an, „Fieke“ mit dem russischen Thronerben Pjotr Fjodorowitsch (eigentlich Karl Peter Ulrich von Schleswig-Holstein-Gottorf) zu verheiraten.
So kam die 14jährige deutsche Prinzessin im Dezember 1743 nach Rußland. Indessen war sie bereits als Kind durch zahlreiche unsichtbare Fäden mit dem fernen Rußland fest verbunden gewesen. Das Land nahm in den Gesprächen ihrer Umgebung einen wichtigen Platz ein, weil Rußland seit Peter dem Großen zu den europäischen Großmächten gehörte, die die damalige Weltpolitik prägten. Bereits vor der Heirat ließ sich die junge Prinzessin in Russisch als Fremdsprache und in der orthodoxen Glaubenslehre unterrichten. Wider den Willen ihrer streng evangelisch-lutherischen Eltern konvertierte sie zum orthodoxen Glauben und erhielt den Namen Katharina. Von Natur aus war Katharina ehrgeizig, klug, verschwiegen, geduldig, willensstark, beharrlich, wißbegierig, aufnahmefähig, schlau, abenteuerlich und zu jedem Risiko bereit, um ihre Ziele zu erreichen. Die 1745 geschlossene Ehe machte weder Peter noch Katharina besonders glücklich. Von Liebe war keine Rede, das Familienleben ließ sehr zu wünschen übrig. Die jungen Gatten waren grundverschiedene Menschen. Wenn man Katharinas Erinnerungen (in denen sie sich natürlich in jeder Hinsicht zu rechtfertigen versuchte) Glauben schenkt, war Peter ein geistig beschränkter, ja dummer, schwächlicher, böswilliger, unehrlicher ewig Halbwüchsiger, der das ihm fremd gebliebene Rußland weder liebte und verstand noch lieben und verstehen wollte. Katharina selbst war in ihrer Eigendarstellung ein träumerisches und kluges Mädchen mit grenzenlosem Ehrgeiz und Phantasie. Das langweilige, lieblose Eheleben ließ gegenseitigen Mißmut, Mißtrauen und schließlich Haß entstehen. Außerdem konnte Katharina neun Jahre lang den von ihr erwarteten Erben nicht zur Welt bringen, was sie bei der Zarin Elisabeth in Ungnade fallen ließ. Indessen verbesserte auch die Geburt des langersehnten Sohns Paul (Pawel) Katharinas Stellung am Zarenhof nicht besonders. Sofort nach Pauls Geburt nahm Kaiserin Elisabeth den Neugeborenen der Mutter weg, um ihn selbst zu erziehen. Von nun an wurde Katharina wie eine Person behandelt, die ihre Schuldigkeit getan und somit ihr weiteres Existenzrecht so gut wie verwirkt hatte. Zu ihrem Glück hatte ihre qualvolle und hoffnungslose Einsamkeit jedoch auch etwas Gutes. In den 18 Jahren ihres scheinbar sinn- und zwecklosen Dahinvegetierens am Zarenhof fand sie Zeit zur Selbstbildung. Sie las viel und gern. Durch die Lektüre philosophischer und wissenschaftlicher, vor allem ökonomischer und juristischer Werke wurde Katharina, obwohl Autodidaktin, zu einer für ihre Zeit hochgebildeten Frau, die der ihr vom Schicksal übertragenen Mission gewachsen war.
Nach Kaiserin Elisabeths Tod Ende 1761 wurde ihr Neffe, Katharinas Gatte, als Peter III. zum Kaiser aller Reußen. Bereits am 18. Februar 1782 erließ er sein berühmtes Manifest über die Adelsfreiheit, d.h. über die Befreiung des russischen Adels von der durch Peter den Großen eingeführten Staatsdienstpflicht. Dies brachte dem jungen Zaren die Sympathien des russischen Adels ein. Sehr bald sorgten jedoch Peters Politik und Lebensweise für immer stärkeren Unmut in Adelskreisen wie beim orthodoxen Klerus. Peter III., der in seinem Reich vollkommene Glaubensfreiheit einzuführen plante, mangelte es an Verständnis und Respekt gegenüber der orthodoxen Kirche, die über seine Absicht, die sogenannten Altgläubigen (die die unter Patriarch Nikon durchgeführte Kirchenreform nicht anerkannten und seitdem als „Ketzer“ verfolgt wurden) zu rehabilitieren, erbost war. Die privilegierte Zarengarde war mit der Absicht Peters III. unzufrieden, sie dem preußischen Drill zu unterziehen, in enge preußische Uniformen hineinzuzwängen und vornehmlich holsteinischen Offizieren zu unterstellen, denen er gegenüber russischen Offizieren den Vorrang gab. Viele Russen waren über Zar Peters Sympathie für Friedrich den Großen von Preußen, Rußlands Gegner im Siebenjährigen Krieg, empört, mit dem Peter III. nicht nur Frieden schloß, sondern auch noch ein Kriegsbündnis einging. Peter III. beabsichtigte außerdem einen Krieg gegen Dänemark und plante, die russische Garde in diesem Krieg für die Interessen seiner von Rußland weit entfernten holsteinischen Heimat einzusetzen. Hinzu kamen sein unanständiges persönliches Verhalten, seine Trunksucht, Grobheit und die offene Mißachtung seiner Gattin, die er ins Nonnenkloster zu verbannen trachtete, um seine Geliebte zu heiraten. Im Unterschied zu diesem Fremdling auf dem russischen Zarenthron bemühte sich die von ihm praktisch verstoßene Katharina stets, sich „russischer als alle Russen und orthodoxer als alle Orthodoxen“ zu verhalten. Sie war bescheiden, freundlich, wohlwollend und gütig gegenüber jedermann, besuchte jeden orthodoxen Gottesdienst, befolgte alle Kirchenfest- und Fastenregeln. Der Zarengarde drohte ein für Rußland nutzloser Krieg in Holsteins Interesse, Katharina die Verbannung ins Nonnenkloster. Daher verschwor sich eine Gruppe Gardeoffiziere gegen Zar Peter III. zugunsten seiner Gattin. In der Nacht des 28. Juni 1762 erschien Katharina, von Offizieren begleitet, in der Kaserne des Ismajlowskij-Garderegiments, wo sie die Soldaten unter Trommelwirbel auf sich vereidigen ließ. Das gleiche Schauspiel wiederholte sich dann in der Kaserne des Semjonowskij-Garderegiments. Keine Hand rührte sich für Zar Peter III. Die jubelnde Menge begab sich in die Petersburger Kasanskij-Kathedrale, wo Katharina zur Kaiserin aller Reußen proklamiert wurde, und schließlich ins Winterpalais. Dort wurde in aller Eile ein Manifest über Katharinas Inthronisierung zwecks „Errettung von Kirche und Staat aus der Not“ erstellt. Peter III., der sich außerhalb St. Petersburgs befand, versuchte, sich zur Wehr zu setzen, fand jedoch keine kampfbereiten Anhänger und sah sich gezwungen, am 29. Juni abzudanken. Er wurde in den Vorort Ropscha gebracht und anschließend von seinen Wachoffizieren ermordet.
Der als „Revolution“ glorifizierte Staatsstreich bescherte Katharina den russischen Zarenthron, der schon lange Ziel ihres heimlichen Strebens gewesen war. Die harte Lebensschule und ihre hervorragende, naturgegebene Klugheit versetzten Katharina in die Lage, sich selbst und auch Rußland aus der äußerst schwierigen Lage zu führen, in die beide geraten waren. Nun galt es aber, ernsthafte Probleme anzugehen, die ihrer Lösung harrten. Die Staatskasse war gähnend leer. Das Staatsmonopol erdrückte Handel und Industrie. Hörige Bauern und Fabrik-Fronarbeiter waren durch ständige Gerüchte über ihre angeblich bevorstehende Befreiung von Leibeigenschaft und Fron in Unruhe. Unter derart bedrohlichen Umständen bestieg Katharina also den Zarenthron, worauf nicht sie, sondern ihr Sohn Paul berechtigt Anspruch hatte. Sie war sich jedoch vollkommen darüber im Klaren, daß dieser die klägliche Rolle eines gekrönten Strohmanns der einen oder anderen Hofpartei spielen würde, und war auch nicht bereit, sich mit der unsicheren Stellung einer Reichsverweserin zu begnügen.
Ihr erstes Handeln als Herrscherin zog die führenden Aufklärer, die damals die öffentliche Meinung in ganz Europa prägten, auf ihre Seite: Als sie vom Verbot der berühmten französischen Enzyklopädie wegen „Gottlosigkeit“ erfuhr, machte sie den Enzyklopädisten Voltaire und Diderot das Angebot, ihr Werk im russischen Riga zu edieren. Auch wies sie die russischen Generäle an, im weiteren Verlauf des Siebenjährigen Kriegs praktisch neutral zu bleiben, weil Peters III. Frontwechsel zugunsten Preußens die öffentliche Meinung in Rußland aufgebracht hatte. Dadurch trug sie zur baldigen Beendigung des Kriegs bei. Im Herbst 1762 ließ sich die „nordische Semiramis“ in Moskau krönen und verbrachte den ganzen Winter in dieser altehrwürdigen Zarenmetropole. Im Sommer 1764 versuchte der Offizier Mirowitsch, den seinerzeit von der Zarin Elisabeth im zarten Kindesalter entthronten und eingekerkerten Kaiser Iwan Antonowitsch (Sohn der Reichsverweserin Anna Leopoldowna und ihres Gatten Anton Ulrich von Braunschweig) aus der Festung Schlüsselburg zu befreien und wieder auf den Thron zu bringen. Doch der Versuch schlug fehl: Der eingekerkerte Iwan wurde von seinen Wachoffizieren ermordet, Mirowitsch per Gerichtsurteil geköpft. Katharinas Stellung blieb unerschüttert.
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1764 wurde General Fürst Wjasemskij nicht nur mit der Niederschlagung eines Aufstands von Fabrik-Fronarbeitern, sondern auch mit der Untersuchung der Vorzüge der freien Arbeit im Vergleich zur Fronarbeit beauftragt. Mit der Lösung des gleichen Problems wurde auch die unter Katharinas Federführung ins Leben gerufene Ökonomische Gesellschaft beauftragt. In erster Linie mußte die Frage der im Klosterbesitz befindlichen hörigen Bauern gelöst werden, die bereits unter Zarin Elisabeth besonders akut geworden war. Zu Beginn ihres Regiments gab Elisabeth den Klöstern und Kirchen ihren unter Peter dem Großen säkularisierten Grundbesitz zurück. 1757 kam sie mit ihrer Umgebung jedoch zur Überzeugung von der Notwendigkeit, die Verwaltung des Kirchenbesitzes erneut dem Staat zu übertragen. Der in Elisabeths Geist handelnde Peter III. übertrug die Verwaltung der kirchlichen Liegenschaften dem staatlichen Kollegium für Ökonomie. Die Kloster-Vermögensverzeichnisse wurden unter Peter III. jedoch sehr ungenau und mit groben Verstößen erstellt. Nach Katharinas Thronbesteigung reichten die Kirchenfürsten zahlreiche Klagen ein und ersuchten sie, ihnen wie früher die Verwaltung des Kirchenbesitzes zu übertragen. Aus taktischen Gründen erfüllte Katharina dieses Gesuch. Sie gab jedoch keinesfalls ihren Plan auf, das Kirchenvermögen zu säkularisieren, den sie lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschob. Auf ihr Geheiß nahm die Kommission von 1757 ihre Arbeit wieder auf. Die Zarin verordnete eine erneute Erstellung der Kloster- und Kirchen-Vermögensverzeichnisse, womit der Klerus jedoch wieder unzufrieden war.
Besonders stark empörte sich der Metropolit von Rostow, Arsenius (Arsenij) Mazejewitsch. In seinem Schreiben an den Heiligen Synod, die einem durch die Zarin ernannten Oberprokuror unterstehende oberste Kirchenbehörde, schreckte er selbst vor den schärfsten Ausdrücken nicht zurück, wobei er kirchengeschichtliche Fakten willkürlich deutete, ja sogar verzerrte, für Katharina II. beleidigende Vergleiche mit Judas und Kaiser Julian Apostata zog und die Zarin des Wortbruchs beschuldigte. Der Synod leitete sein Schreiben an die Zarin weiter, in der Hoffnung, Katharina würde – wie gewöhnlich – Milde zeigen. Sie reagierte jedoch so scharf wie nie zuvor (und auch nie danach). Arsenij wurde der Majestätsbeleidigung beschuldigt, zuerst ins Nikolajewskij-Korelskij-Kloster der fernen Diözese Archangelsk verbannt, danach aber infolge neuer gegen ihn erhobener Beschuldigungen zu lebenslanger Kerkerhaft in Reval, dem heutigen Tallinn, verurteilt. Trotz solcher Exzesse versetzte die Säkularisierung der Kirchen- und Klosterimmobilien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts das Zarenreich in die Lage, erstens seinen Grund-und-Boden-Besitz zu erweitern und damit den weltlichen Dienstadel zu belehnen, sowie zweitens den russisch-orthodoxen Klerus endgültig von der absoluten Monarchie abhängig zu machen.
Einen dunklen Fleck auf Katharinas Herrschaft und Andenken bilden jedoch die von ihr praktizierte Verschenkung ehemals kirchlicher Ländereien mit dazugehörigen Bauern an kaiserliche Favoriten und Würdenträger sowie die Einführung der Leibeigenschaft in Kleinrußland (wie damals die Ukraine genannt wurde). Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß der allgemeine Entwicklungsstand der damaligen russischen Gesellschaft noch recht niedrig war. Als Katharina z.B. dem Senat vorschlug, die Folter abzuschaffen, fand sie bei den Senatoren kein Verständnis. Daher sah sie sich gezwungen – ohne die Folter formell zu verbieten –, eine Geheimweisung an die Richter zu erlassen. Darin wurden diese angewiesen, in Fällen, die die Anwendung der Folter vorsahen, davon auszugehen, daß die Folter ein „grausames und äußerst dummes Mittel“ sei.
Bald nach dem Machtantritt Katharinas II. versuchte der russische Hochadel, ein aus seinen Vertretern bestehendes Gremium zu gründen, das den Namen „Ständiger Beirat der Kaiserin“ tragen, aus sechs unabsetzbaren Mitgliedern bestehen und ihre Macht einschränken sollte. Katharina erkannte jedoch, daß dieses Vorhaben auf die Ersetzung der monarchischen durch die aristokratisch-oligarchische Regierungsform abzielte. Schlau, wie sie war, unterzeichnete sie zwar den ihr durch den Sprecher des Hochadels eingereichten Entwurf, ließ ihn jedoch nie veröffentlichen und der Vergessenheit anheimfallen. Anstelle des permanenten Kronrats bildete Katharina einen „Privatrat“ bzw. ein „Privatkabinett“, dessen Mitglieder von ihr regelmäßig ausgewechselt wurden.
Ein besonderes Anliegen war der Zarin die Beseitigung der fast vollkommenen Rechtlosigkeit und Justizmisere in Rußland. Ihre feste Absicht war, zu einer Verbesserung und Systematisierung der russischen Gesetzgebung zu kommen. Im Zarenreich existierte nämlich eine fast unübersichtliche Zahl von Zaren-Ukasen (Erlassen), Regierungsverordnungen und Manifesten, die zu einem beachtlichen Teil einander widersprachen. Als Hauptgesetzeswerk galt das Sobornoje uloshenije (wörtlich: Ständeversammlungsfestlegung) des Zaren Alexej Michajlowitsch (1649), eine wirre Sammlung von einzelnen Gerichtsurteilen, die jeglicher inneren Systematik entbehrte. Bereits Kaiserin Elisabeth hatte eine Gesetzbuchkommission einberufen, deren Arbeit jedoch durch den Siebenjährigen Krieg ins Stocken geraten war. All das zwang Katharina II., am 14. Dezember 1766 eine eigene Kommission zur Erstellung eines neuen Gesetzbuchs einzuberufen.
Katharina bestimmte mit ihrer Großen Instruktion (Nakas), die sie bald danach vorlegte, die Arbeitsprinzipien und den Handlungsrahmen dieser Gesetzbuchkommission. Die umfangreiche Instruktion, der Katharina im Verlauf ihrer fast zweijährigen Arbeit daran die Ideen der großen Vordenker des Liberalismus Montesquieu und Beccaria zugrunde gelegt hatte, ließ sie 1770 in vier Sprachen drucken und nicht nur in Rußland, sondern in ganz Europa verbreiten. Im Nakas, der gewissermaßen ihre Regierungserklärung darstellte, übernahm und verarbeitete sie auch viele Ideen anderer französischer, italienischer und deutscher Aufklärer und schuf damit das Hauptdokument ihrer Herrschaft.
Völlig neu für russische Verhältnisse war der Umstand, daß die Abgeordneten für die Gesetzbuchkommission von den Ständen einer Region oder Stadt durch Wahl bestimmt wurden. Die Wahlversammlungen gaben den Abgeordneten schriftliche Weisungen mit, worin sie ihre Bedürfnisse und Anliegen formulierten. Katharinas Nakas enthielt zahlreiche erhaben klingende Thesen und Formulierungen über Vernunft, Freiheit, Eigentum, Recht, Wohlstand für alle Untertanen usw., die sehr radikal schienen. In Wirklichkeit trugen sie einen sehr allgemeinen Charakter und waren durch keine praktischen Vorschläge untermauert. Die Realpolitik von Katharinas Regierung und die realen Staatsgesetze ihrer Herrschaftszeit standen im krassen Widerspruch zu den Thesen der Großen Instruktion. Die Einberufung der Gesetzbuchkommission, das Manifest und der Nakas Katharinas II. waren markante Ausdrücke ihres Lavierens, ihres Bestrebens, die sozialen Widersprüche zu entschärfen, die gesellschaftlichen Illusionen über den klassenübergeordneten Charakter der Selbstherrschaft zu fördern sowie den Glauben der (größtenteils leibeigenen) Bauernschaft an ihre „gute“ Zarin zu verstärken. Indessen zeigte allein das Abgeordnetenwahlprinzip, das mehr als 80 Prozent der russischen Bevölkerung ausschloß, die wahren Ziele Katharinas und ihrer Umgebung.
Die im Privatbesitz adeliger Gutsherren befindlichen hörigen Bauern durften keine Abgeordneten wählen, weil ihre Herren zu ihren Interessenvertretern erklärt wurden. Dies betraf auch die sogenannten Palastbauern und ökonomischen Bauern, als deren Interessenvertreter ihre Besitzer (im ersten Fall die Zarin selbst, im zweiten das Ökonomische Kollegium) galten. Auch die in der Ukraine, den baltischen Provinzen und in den Kosakengebieten wohnhaften Bauern erhielten kein Abgeordnetenwahl- und Entsendungsrecht. Der zahlreiche russische Klerus war durch einen einzigen Abgeordneten vertreten (der Mitglied des Heiligen Synods und somit praktisch Staatsbeamter war). Dadurch unterstrich Katharina II., die ja den Kirchen- und Klostergrundbesitz säkularisiert hatte, die völlige Integration des geistlichen Stands in den russischen Staatsapparat. Von den 571 Abgeordneten der Gesetzbuchkommission vertraten 193 den in zentralen Regierungsbehörden dienenden Adel, 208 die Städte, 45 die Kosaken (d.h. nur Angehörige des Kosakenstands und nicht die in den Kosakengebieten wohnhaften Angehörigen des Bauernstands), 55 die nichtrussischen Völker des Wolgagebiets, Sibiriens, des Ural sowie des Hohen Nordens und lediglich 70 verschiedene Kategorien von Staatsbauern (wobei fast zwei Drittel davon sogenannte Odnodworzen, d.h. persönlich freie „Einhöfler“, waren). In Wirklichkeit war der Adel noch stärker vertreten als auf dem Papier, weil die Regierung für die Wahl von Adeligen als Vertreter der 337 Städte Rußlands gesorgt hatte. Drei adelige Deputierte gehörten mit zu den Vertretern des Kosakenstands, weitere drei Adelige zu den Vertretern der „Einhöfler“, sieben Edelleute zu den Repräsentanten der nichtrussischen Völker. Kein Wunder, daß die Gesetzbuchkommission zuallererst den „Entwurf der Wohlgeborenenrechte“ erstellte, worin alle Standesrechte und Privilegien der multinationalen russischen „Adelsnation“ festgeschrieben wurden. Daneben wurde auch der „Rechtsentwurf der Einwohner mittleren Standes“ erstellt, worin vor allem die Ständestruktur der Stadtbevölkerung sowie ihre Einteilung in Kategorien festgelegt und deren Nichtgleichberechtigung verankert war. Der „Rechtsentwurf der Einwohner mittleren Standes“ sah für diese so gut wie keine Rechte vor.
Die Lage der hörigen Bauern war indes noch deutlich schlimmer: Sie waren vollkommen auf den Willen ihrer adeligen Herren angewiesen, welche Peters des Großen Maxime „(Staats-)Dienst adelt“ zuwider seit Peter III. von der (Staats-)Dienstpflicht befreit waren; die adeligen Bauern- und Gutsbesitzer waren berechtigt, ihre hörigen Bauern wegen Ungehorsams und anderer Vergehen verschiedentlich zu bestrafen und körperlich zu züchtigen; der gesamte Grund und Boden gehörte dem adeligen Guts- und Bauernherrn; die hörigen Bauern waren zu Frondienst und Naturalabgaben bzw. Geldzahlungen nach Gutdünken ihres adeligen Herrn verpflichtet; der adelige Guts- und Bauernherr war berechtigt, seine leibeigenen Bauern einzeln oder auch familien- und dorfweise zu verkaufen, zu verschenken, zu verpachten, zu verspielen, als Mitgift zu vergeben; ohne Gutsherrnerlaubnis durfte der Bauer weder heiraten noch Waidflächen und Wald nutzen, Getreide, Vieh usw. verkaufen; der Gutsbesitzer durfte seinen hörigen Bauern deren Hab und Gut wegnehmen, weil es nicht ihnen, sondern ihrem Herrn gehörte. Die einzigen beiden Einschränkungen der Herrenrechte gegenüber den Leibeigenen bestanden erstens im Ratschlag, bei der Bauernbestrafung Maß zu halten und den Schuldigen nicht zu Tode zu prügeln, sowie zweitens im Verbot, Leibeigenenkinder unter sieben Jahren getrennt von der Mutter zu verkaufen.
Während der Entwurfsdebatten im Kommissionsrahmen waren die Adelsabgeordneten besonders aktiv, vor allem der erzkonservative Fürst M.M. Schtsherbatow, der die Idee der entscheidenden und staatstragenden Rolle des russischen Adels in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verfocht. Er plädierte für die Übergabe aller staatlichen und ökonomischen Bauern in den Privatbesitz der adeligen Gutsbesitzer, wollte die Rekrutierung junger Bauernsöhne für den Heeresdienst durch Wehrbauern-Militärsiedlungen ersetzen, dem Adel das Monopolrecht am Besitz von Landproduktverarbeitungsbetrieben verleihen und das Recht auf Hochschulbildung Adelssprössen vorbehalten. Schtscherbatows Wunschvorstellungen einer Vorherrschaft der Hochadel-Oligarchie wurden von ihm in seinem Werk „Die Reise ins Land Ophir“, der ersten russischen Sozialutopie, entwickelt. Katharinas Hof stand er jedoch scharf kritisch gegenüber. In seiner Abhandlung „Über den Sittenverfall in Rußland“ übte er vernichtende Kritik an Katharinas Günstlingswirtschaft, Korruption, Beamtenineffizienz, Rechtsbeugung und Willkür.
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1768 ereignete sich in der Arbeit der Gesetzbuchkommission ein für die Zarin und ihre Umgebung völlig unerwarteter Umbruch. In den Mittelpunkt der Kommissionsdebatten gerieten die Lage der leibeigenen Bauernschaft, die Gutsbesitzertyrannei und die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Leibeigenenlage. Als im Mai 1768 die Gesetze über die Bestrafung flüchtiger Bauern zum Thema wurden, sprach die kleine, doch aktive Gruppe der Bauernabgeordneten gemeinsam mit einigen anderen Deputierten (Kanzleibeamten, Kosaken und Offizieren) die Frage der Gründe für die Bauernflucht an. Sie wiesen darauf hin, daß diese Folge von Gutsbesitzerwillkür, übermäßiger Fronarbeit und Abgaben sowie ständiger Leibeigenenmißhandlung sei. Im heftigen Streit mit den Adelsdeputierten forderten sie das Verbot der Gutsbesitzerwillkür, die Minderung und strenge Reglementierung der Bauernabgaben und Frondienste, die Ausdehnung des Privateigentumsrechts auf Bauern, die Trennung der von den Bauern für den Eigenbedarf bestellten Grundstücke von den Gutsbesitzergrundstücken, auf denen die Bauern Fronarbeit leisteten, und beinahe die Abschaffung der Leibeigenschaft. Der Bauerndeputierte Maslow unterbreitete den Vorschlag, den Gutsbesitzern ihren Grund- und Menschen-(Leibeigenen-)Besitz wegzunehmen und alle Bauern zu verstaatlichen. Alle Versuche des Generalstaatsanwalts Fürst Wjasemskij und des Marschalls der Gesetzbuchkommission General Bibikow, die Behandlung der Bauernfrage zu vereiteln, blieben erfolglos. Daraufhin wurden fünf Bauern- und Kosakenabgeordneten ihre Deputiertenvollmachten entzogen, und drei weitere Kritiker der Leibeigenschaft sahen sich gezwungen, ihre Vollmachten „freiwillig“ niederzulegen (als in Rußland später der große Bauernkrieg ausbrach, beteiligten sich 13 Bauern-, Kosaken- und nichtrussische Völkerabgeordnete der Gesetzgebungskommission an diesem Volksaufstand gegen die Adelsherrschaft).
Etwa zum gleichen Zeitpunkt wurde der Kommission der Entwurf „Über die Konstituierung der Gesetzgebungs-, Gerichts- und Strafvollzugsgewalt in Rußland“ übergeben. Sein Verfasser Desnizkij, Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Moskau, unterbreitete radikale Vorschläge, u.a. das Verbot, neue Bevölkerungskategorien hörig zu machen, Staatsbauern an Gutsbesitzer zu vergeben, Bauern ohne Land zu verkaufen usw. Im gleichen Entwurf empfahl Desnizkij auch wichtige Reformen der politischen Staatsordnung in Rußland: Abschaffung aller Standesrechte und -vorrechte, die Gleichberechtigung aller Völker des Russischen Kaiserreichs sowie die Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetz, die Umstellung des Gerichtssystems auf Prinzipien der bürgerlichen Rechtsordnung, die Einführung eines von den Regierungsbehörden unabhängigen, offenen und transparenten Gerichts, die Einschränkung der Zaren-Selbstherrschaft durch einen von den Untertanen auf Basis eines Zensussystems gewählten Senat sowie die Übergabe der gesamten Verwaltung in den Städten an aus Kaufleuten bestehende Wahlgremien. Dieser Entwurf war praktisch auf die Ersetzung der auf Leibeigenschaft beruhenden zaristischen Autokratie durch eine konstitutionelle Monarchie gerichtet. Daher kein Wunder, daß Desnizkijs Entwurf den Kommissionsabgeordneten vorenthalten und erst nach der Revolution von 1905 in Rußland veröffentlicht wurde.
Unter dem Vorwand des Kriegs gegen die Türkei wurde die Gesetzbuchkommission im Dezember 1768 aufgelöst und nicht mehr einberufen. Trotzdem war die Arbeit dieser Kommission eine bedeutende politische Aktion des russischen aufgeklärten Absolutismus, die die Stellung Katharinas II. festigte und ihr Rückhalt beim Adel verschaffte. Die Arbeit der Kommission war jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt, nicht zuletzt, weil es galt, sich in der alten Gesetzgebung mit mehr als 10.000 verschiedenen Festlegungen zurechtzufinden, die meist unversöhnlichen Widersprüche zwischen den Wünschen verschiedener Stände zu beseitigen, die den Deputierten von ihren Wählern mitgegeben worden waren, und ein neues Gesetzbuch auf der Basis der Großen Instruktion von Katharina II. zu erstellen. Trotzdem wurden zahlreiche Kommissionsunterlagen von der Zarin in den darauffolgenden Jahren bei der Erstellung von Gesetzgebungsakten verwendet. Ihr Versuch, politische Konzepte europäischer Aufklärer im Festigungsinteresse der russischen Selbstherrschaft auf Sklavenhalterbasis zu nutzen, mißlang jedoch vollkommen. Auch der in Rußland herangereifte Bauernkrieg konnte nicht mehr verhindert werden.
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Der Bauernkrieg, auch Pugatschow-Aufstand genannt, wurde von den Jaik-(Ural-)Kosaken angezettelt, die mit den von der Regierung aufgezwungenen Veränderungen ihrer althergebrachten Lebensweise unzufrieden waren. 1773 erklärte sich der Donkosak Jemeljan Pugatschow zum der Ränke seiner Feinde entkommenen Zaren Peter III. und leitete die Kosakenrebellion gegen Katharina II. ein, die wegen ihres Ausmaßes als Bauernkrieg in die Geschichte Rußlands einging, weil sich den Kosaken auch zahlreiche leibeigene Bauern anschlossen. Die Zarin beauftragte General Bibikow mit der Niederschlagung der Rebellion. Bibikow war klarsichtig genug, um festzustelllen: Nicht Pugatschow, sondern die allgemeine Unzufriedenheit war an allem schuld. Die rebellischen Kosaken erhielten von den Baschkiren, Kalmücken und Kirgisen (denen damals auch die Kasachen zugerechnet wurden) sowie von den Fronarbeitern der Uraler Rüstungsbetriebe Zulauf und Unterstützung. Aus seinem in Kasan befindlichen Hauptquartier entsandte Bibikow Truppen in besonders arg bedrohte Gebiete. Fürst Golizyn befreite das von den Aufständischen belagerte Orenburg, Oberst Michelson Ufa, Mansurow die Jaik-Stadt. Anfang 1774 kam der Aufruhr scheinbar zum Erliegen, flackerte jedoch nach dem Tod des erschöpften Bibikow wieder auf. Pugatschow eroberte Kasan (bis auf die Stadtfestung) und überschritt die Wolga. Bibikows Stellung wurde vom Grafen Panin übernommen, der jedoch den Verstorbenen nicht ersetzen konnte. Michelson schlug Pugatschow vor Arsamas und versperrte dem Rebellen den Weg nach Moskau. Pugatschow wandte sich gen Süden und erstürmte die Städte Pensa, Petrowsk sowie Saratow, wobei er alle gefangenen Adeligen hängen ließ. Nach der Einnahme Saratows begab er sich nach Zarizyn (das spätere Stalingrad), wurde jedoch abgewehrt und bei Tschornyj Jar erneut von Michelson geschlagen. Schließlich wurde der berühmte Feldherr Graf Suworow gegen Pugatschow entsandt. Ihm war dieser nicht gewachsen. Auf der Flucht wurde er von seinen Komplizen ergriffen, an die zaristischen Truppen ausgeliefert und im Januar 1775 in Moskau hingerichtet.
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Der Bauernkrieg zog eine klare Grenze zwischen den russischen Gesellschaftsschichten. Der Adel bildete zwar die Hauptstütze der Autokratie im Kampf gegen den Bauern- und Kosaken-Aufstand, doch die Kaufleute, Werk- und Fabrikbesitzer hielten ebenfalls zur Zarin Katharina. Da die russischen Kaufleute und Industriellen vom zaristischen Staat allerlei Vorrechte erhielten und die menschlichen Ressourcen des auf Leibeigenschaft beruhenden Wirtschaftssystems fast uneingeschränkt nutzen konnten, dachten sie gar nicht daran, sich gegen das System zu wenden. Die in der Gesetzbuchkommission vertretenen Kaufleute und Industriellen forderten nicht etwa die Beseitigung der Adelsvorrechte und eine Gleichberechtigung aller Bürger, sondern die Ausdehnung der Adelsvorrechte auf den Kaufmanns- und Industriellenstand.
Der wahre Sieger des Bauernkriegs war der Adel. Anderseits wußte die Zarin die Treue der Betriebsbesitzer und der Kaufmannsspitze wohl zu schätzen, daher war ihre Politik in den darauffolgenden Jahrzehnten darauf gerichtet, den Erwartungen nicht nur des Adels-, sondern auch des Kaufmannsstands zu entsprechen. Die Regierung gründete Sonderbanken, die Gutsbesitzern und Gewerbetreibenden äußerst günstige Kredite zum Ersatz des ihnen durch den Bauernkrieg zugefügten Materialschadens gewährten. Der Bauernkrieg hatte die Schwäche der zaristischen Lokalbehörden und deren Unfähigkeit, aus eigener Kraft für Ruhe und Ordnung zu sorgen, gezeigt. Daher galt die Hauptsorge der Zarin der Vervollkommnung der Gebietsverwaltung, deren Reformierung sie schon vor Beginn des Bauernkriegs beabsichtigt hatte. 1775 setzte die Kaiserin Voltaire darüber in Kenntnis, daß sie eine 215seitige „Gouvernementsverordnung“ erstellt habe. In deren Einleitung wurden die Mängel aufgezählt, die die Reform notwendig machten: die Größe der Gouvernements, der Mangel an Verwaltungsbehörden, die Vermischung von deren Kompetenzen u.a.m.
Katharinas Gebietsreform verfolgte Verwaltungseffizienz- und Fiskalzwecke. An die Stelle der vorherigen Einteilung des russischen Staatsgebiets in Gouvernements, Provinzen und Ujesde (Distrikte) trat die Einteilung in Gouvernements und Ujesde, der das Prinzip der steuer- und abgabenpflichtigen Bevölkerungszahl zugrunde lag: Im Gouvernement lebten 300.000–400.000 „Seelen“ (d.h. Steuerzahler), im Ujesd 20.000–30.000. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, die bis zur Abschaffung der Verwaltungseinheiten des Russischen Kaiserreichs Bestand hatte. Ujesde gab es allerdings nicht in allen übergeordneten Verwaltungseinheiten; so waren alle sibirischen und später auch mittelasiatischen Gouvernements und Oblaste (Gebiete) statt dessen in Okruge (Kreise) unterteilt. Im Reformergebnis wurden 50 Gouvernements gebildet (im Vergleich zu nur 23 Gouvernements vor der Verwaltungsreform), was die Beamtenzahl bedeutend erhöhte. Da alle oberen und mittleren Dienststellen der Gouvernements- und Distriktverwaltungen durch Adelige bekleidet wurden, erhielten diese eine zusätzliche Einkommensquelle (gewöhnlich waren die meisten Gouvernements- und Bezirksbeamten Offiziere a.D.). Die Gebietsreform verdoppelte die Städteanzahl in Rußland beinahe, weil alle Gouvernements- und Bezirksverwaltungsstandorte zu Städten, deren Bewohner zu Kaufleuten und Stadtbürgern erklärt wurden. So wurden 216 neue Städte sozusagen aus dem Boden gestampft.
Im Zuge der Reform versetzte die Zarin dem autonomen Gebiet der Saporoger (d.h. jenseits der Dnepr-Stromschnellen lebenden) Kosaken, die von alters her aktive und zum Aufstand gegen die Leibeigenschaft bereite Bevölkerungselemente anzogen und integrierten (weshalb sie schon von Peter dem Großen gleich den ebenso aufrührerischen Donkosaken bekämpft worden waren), den Todesstoß. Anfang 1775 überfielen General Tekelys Truppen, die nach dem Russisch-Türkischen Krieg heimzogen, die Saporoger Sitsch, den Hauptstützpunkt der Saporoger Kosaken, die sie restlos vernichteten. In ihrem an Rußlands Bevölkerung gerichteten Manifest über dieses Ereignis begründete Katharina die Große ihre Aktion mit der Absicht der Saporoger Kosaken, ihre bisherigen autonomen Siedlungsgebiete in ein von Rußland losgelöstes Territorium unter eigener Verwaltung zu verwandeln. Die Saporoger-Oberschicht wurde in den multinationalen russischen Adel integriert; viele bekamen Ländereien im Kubangebiet, wo das Schwarzmeer-Kosakenheer entstand. Die Ausdehnung der Gouvernementsreform auf die am linken Dneprufer liegenden ukrainische Gebiete führte Anfang der 1780er zur Beseitigung der dortigen kosakischen Gebietseinteilung in Polke (Regimenter) und Sotnjen (Hundertschaften) und zur Einführung von Statthalterschaften, Gouvernements und Bezirken wie im übrigen Rußland. Alle Kosaken-Heeresinsignien und Kleinodien (Fahnen, Siegel usw.), die an die frühere Autonomie der Ukraine erinnerten, wurden nach St. Petersburg gebracht.
Auch in Estland und Livland wurde die althergebrachte baltische Sonderordnung beseitigt, welche für den dortigen baltendeutschen Adel Rechte auf die Bauernarbeit und -person vorsah, die weiter gingen als die entsprechenden Rechte der russischen übrigen adeligen Gutsbesitzer. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde das Baltikum 1782/83 in zwei Gouvernements (Riga und Reval) aufgeteilt, deren Verwaltungsbehörden mit denen der übrigen russischen Gouvernements identisch waren. Auch die Verwaltung der nichtrussischen Völker des mittleren Wolgagebiets, Sibiriens und des Nordens wurde unifiziert. Bei der Durchführung der Gouvernementsreform in diesen Gebieten wurde die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung von der Regierung häufig ignoriert. So wurde das Gebiet Mordowiens zwischen vier Gouvernements (Pensa, Simbirsk, Tambow und Nishnij Nowgorod) aufgeteilt. Die dortige Gebiets- und Distriktsverwaltung stützte sich auf die Oberschicht der nichtrussischen Völker (Fürsten, Tajschas, Sajsanen usw.), die u.a. für die niedere Gerichtsbarkeit zuständig waren.
Im Zuge der Verwaltungsreform 1775–1780 traf Katharina auch zahlreiche Maßnahmen im Interesse des Kaufmannsstands. So wurde 1775 per Manifest die Gewerbefreiheit verkündet, was allerdings bereits der zweite Schritt in dieser Richtung war, hatte die Zarin doch bereits 1762 das staatliche Handels- und Industriemonopol abgeschafft. Indem Katharinas Regierung alle Rahmenbedingungen für den freien Inlandswettbewerb schuf und einzelnen Industriellen deren frühere Vorrechte entzog, verzichtete sie jedoch keinesfalls auf ihre generell protektionistische Haltung gegenüber der russischen Industrie als solcher. Diese protektionistische Politik wurde durch die Zolltarife von 1766, 1782 und besonders 1796 fortgesetzt, welche hohe Einfuhrzölle auf Luxusartikel und sonstige Waren einführten, womit der russische Binnenmarkt durch die einheimische Industrie versorgt werden konnte. So verbot der Tarif von 1796 die Einfuhr von Lederwaren, Gußeisen- und Eisenerzeugnissen, Leinen u.a.m. Katharinas Manifest von 1775 verkündete die Gründungsfreiheit von Unternehmen, die nunmehr ohne Genehmigung von Regierungsbehörden und ohne behördliche Registrierung in Betrieb genommen werden durften. Hinter diesem Manifest stand das Bestreben der Zarin, die russische Industrieentwicklung im beschleunigten Tempo zu fördern. Der Adels- und Kaufmannsprivilegierungsprozeß wurde durch zwei Urkunden abgeschlossen, die die den beiden Ständen zu verschiedenen Zeiten gewährten Privilegien zusammenfaßten und zugleich erweiterten. Der „Gnadenbrief an die Städte“ konstituierte ein recht komplexes Städteselbstverwaltungssystem. Das wichtigste Gremium bildete die dreimal im Jahr einzuberufende Stadtgemeinschaftsversammlung, die in regelmäßigen Abständen das Stadtoberhaupt (Gorodskoj golowa), die Magistratsbeisitzer und das Ehren- bzw. Gewissensgericht zu wählen hatte. Als ständiges Exekutivorgan fungierte die „Sechsstimmige Duma“, welche aus dem Stadtoberhaupt und sechs Mitgliedern bestand, von denen jedes eine der sechs Kategorien der Stadtbevölkerung (Immobilienbesitzer, Kaufleute der drei Gilden, Gilden-Handwerker, Fremdstädter bzw. Ausländer, „ehrbare Städter“, „Vorstädter“ (= gildelose Handwerker und Händler)) vertrat und eine Stimme hatte. Sie war für die laufende Stadtverwaltung zuständig, sorgte für die Instandhaltung der Stadtgebäude, Plätze, Straßen, Häfen usw. sowie für die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren. Daneben existierten im Rahmen der Stadtselbstverwaltung eine gesamtstädtische Duma, deren Mitglieder durch Versammlungen von Bürgern der sechs Kategorien gewählt wurden, sowie Stadt- und Gouvernementsmagistrate. Der Hauptauftrag der gesamtstädtischen Duma bestand in der Mitgliederwahl der „Sechsstimmigen Duma“. Die Magistrate erfüllten Gerichts- und Verwaltungsfunktionen.
Abschließend sei betont, daß die Ideen gemäßigter Aufklärer nicht nur von der „nordischen Semiramis“ geteilt wurden. Manche ihrer Würdenträger standen gleich ihrer Herrin in freundschaftlichen Verhältnissen und in regen Briefwechseln mit französischen und anderen europäischen Aufklärern. Erst die 1789 ausgebrochene Französische Revolution veränderte das Verhältnis Katharinas und ihres Hofs zum Gedankengut der Aufklärung (obwohl der Sturm der Revolutionäre auf die Pariser Bastille in den besten Häusern St. Petersburgs noch als „Sieg über die Tyrannei in Frankreich“ mit Feuerwerk und Böllerschüssen gefeiert worden war). Die furchterregenden Nachrichten über die Zerstörung von Schlössern und Hinrichtung von Adeligen in Frankreich erinnerten den russischen Adel an den Bauernkrieg im eigenen Land. Das Verhältnis des Petersburger Hofs und breiter Adelskreise zur Französischen Revolution wurde im Maße von deren Radikalisierung immer feindlicher. So ließ Katharina II. z.B. den St. Petersburger Zolldirektor, Schriftsteller und Philosophen Radischtschew (Sohn eines Moskauer Gutsbesitzers, der als Mitglied des russischen Pagenkorps auf Wunsch Katharinas II. in Leipzig Rechtswissenschaften studiert hatte) wegen seines die Leibeigenschaft anprangernden Buchs „Die Reise von Moskau nach Petersburg“ aller Ämter und Würden entheben und unter Veröffentlichungsverbot nach Sibirien verbannen. Sein kritisches Werk (das die Zarin zufällig in der Schlafrocktasche eines ihrer Günstlinge gefunden hatte) wurde verboten. Die Zarin nannte Radischtschew einen „viel schlimmeren Rebellen als Pugatschow“.
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In Katharinas Außenpolitik lassen sich, wie auch in ihrer Innenpolitik, zwei Perioden unterscheiden. Die Grenze dazwischen bildete die Revolution in Frankreich. In den 1760er Jahren war das (damals noch königliche) Frankreich Rußlands Hauptgegner in der internationalen Arena. Die französische Regierung bemühte sich traditionell um die Aufrechterhaltung der sogenannten Ostbarriere, die von den an Rußland grenzenden Staaten Schweden, Polen (genauer: Polen-Litauen) und Türkei gebildet wurde. Die Mitte der Ostbarriere bildete die polnisch-litauische Adelsrepublik (Rzeczpospolita), die aus dem (Wahl-)Königreich Polen und dem (Wahl-)Großfürstentum Litauen unter Einschluß großer Teile der Ukraine und Weißrußlands bestand und den Kreuzungspunkt der gegeneinander gerichteten Interessen Frankreichs, Österreichs, Rußlands, Preußens und des Osmanischen Reichs bildete. Die sich in tiefem Verfall befindende Rzeczpospolita konnte der Einmischung der viel stärkeren Nachbarstaaten in polnisch-litauische Angelegenheiten immer weniger entgegensetzen. Anfang der 1760er Jahre bereiteten sich die Genannten in Erwartung des Todes des greisen polnischen Königs und zugleich litauischen Großfürsten August III. auf eine neue politische Kampfrunde um die polnisch-litauische Thronfolge vor. Jeder Großmacht war an der Wahl eines Polenkönigs gelegen, der ihre Interessen vertreten würde. Rußland verbündete sich mit Preußen, um seine Ziele zu erreichen. Doch die Bündnispartner verfolgten unterschiedliche Absichten. Während Katharina die Große ein zwar im russischen Einflußbereich befindliches, jedoch territorial integres Polen(-Litauen) anstrebte, plante Friedrich der Große beim Abschluß des Bündnisses die Teilung des polnisch-litauischen Staatsgebiets, wozu er Rußlands Zustimmung und Unterstützung brauchte. 1764 wurde Rußlands Strohmann und Katharinas Geliebter Stanislaw August Poniatowski, der auch von Preußen unterstützt wurde, zum König der morschen Adelsrepublik gewählt. Vier Jahre danach wurde in Polen die Dissidentenfrage im russisch-preußischen Interesse gelöst: Von nun an durften nicht nur Katholiken, sondern auch Nichtkatholiken (Protestanten, Orthodoxe und Unierte) alle Staatsämter in Polen-Litauen bekleiden und geadelt werden. Der darüber empörte streng katholische Teil des polnischen Adels (Szlachta) schloß sich in der Stadt Bar zu einer Konföderation zusammen, die den bewaffneten Kampf gegen die in Polen-Litauen stationierten russischen Truppen aufnahm.
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Das von Frankreich aufgestachelte Osmanische Reich forderte den Abzug aller russischen Truppen sowie Rußlands Verzicht auf den Dissidentenschutz, wonach es Rußland 1768 den Krieg erklärte. Doch die Hohe Pforte hatte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bereits den Höhepunkt ihrer Macht überschritten. Ihre Wirtschaftsressourcen waren schwächer als die Rußlands, welches noch dazu ein starkes Heer mit begabten Feldherren und eine ebensostarke Marine mit tüchtigen Admiralen besaß. Dies versetzte das Zarenreich in die Lage, sowohl zu Lande als auch zur See gleichermaßen erfolgreich Krieg zu führen und die zahlenmäßig weit überlegenen osmanischen Kräfte wiederholt vernichtend zu schlagen, obwohl die Pforte von Frankreich tatkräftig unterstützt wurde. Rußlands Siege über die Osmanen wurden von London aus mit Unbehagen verfolgt, doch die am Handel mit Rußland interessierte britische Regierung beschränkte sich auf die Abberufung britischer Offiziere aus der russischen Marine. Auch Österreich hatte seine Gründe, das Osmanische Reich zu unterstützen, weil die Österrei?her auf einen Teil der von russischen Truppen besetzten, von der Türkei abhängigen Donaufürstentümer Anspruch erhoben. Nach dem mit der Pforte abgeschlossenen Vertrag verpflichtete sich Österreich, mit allen Mitteln auf die Rückgabe aller von den Russen besetzten Gebiete an die Osmanen hinzuarbeiten. Preußens Haltung war zweideutig. Obwohl formell mit Rußland verbündet, schuf es heimlich Schwierigkeiten für die russische Diplomatie. Unter diesen Bedingungen mußte sich Katharina die Große mit dem Plan der „Teilung Polens“ abfinden, der seit 1768 durch Österreich und Preußen an sie herangetragen wurde. Die tatsächliche Teilung der Rzeczpospolita begann bereits 1770, da Teile ihres Staatsgebiets durch Österreich und Preußen besetzt wurden. Durch die österreichisch-preußisch-russische Konvention von 1772 wurde die „Erste Teilung Polens“ konstituiert. Österreich erhielt Galizien, Preußen ganz Pommern und einen Teil Großpolens, Rußland den östlichen Teil Weißrußlands. Durch ihre Zustimmung zur „Teilung Polens“ spaltete Katharina Österreich vom Osmanischen Reich ab. Nicht mehr auf österreichische Hilfe hoffend, erklärten sich die Osmanen im Jahr 1772 zu Friedensverhandlungen mit Rußland bereit. Doch das Osmanische Reich weigerte sich, die Krim in die Unabhängigkeit zu entlassen, worauf Rußland bestand. Die Kampfhandlungen wurden wieder aufgenommen. Obwohl in Rußland der Bauernkrieg wütete, errang Suworow mehrere Siege, worauf sich die Türken erneut zu Friedensverhandlungen bereiterklärten. Auch der Zarin war an einer möglichst baldigen Beendigung des Türkenkriegs gelegen, weil sie ihre Truppen gegen die Aufständischen im eigenen Land brauchte.
Nach dem 1774 abgeschlossenen Frieden von Kütschuk-Kajnardshi erhielt Rußland neben einer beachtlichen Kontribution große Schwarzmeergebiete (das sogenannte Neurußland), das Recht auf den Bau seiner Schwarzmeerfl?tte, freie Kertsch-, Bosporus- und Dardanellendurchfahrt sowie das Protektorat über die Donaufürstentümer Moldawien und Walachei. Das Khanat der Krimtataren, die mit türkischer Unterstützung jahrhundertelang Rußland und Polen-Litauen durch ihre Raubzüge heimsuchten, wurde von der Pforte in die Unabhängigkeit entlassen. Nach wiederholten Versuchen der Osmanen, die Krim mittels ihrer Strohmänner wieder unter türkische Kontrolle zu bringen, erklärte Kaiserin Katharina die Große am 8. April 1783 die Krim zum Bestandteil des Zarenreichs. Somit verlor die Pforte (die sich mit dem endgültigen Verlust der Krim erst 1784 offiziell abfand) ihren traditionellen Brückenkopf im Kampf gegen das Zarenreich.
Ins gleiche Jahr 1783 fiel der Bündnisvertrag mit Ostgeorgien, der Rußland noch fester in den Kampf gegen die Türkei und Persien im Kaukasus zog. Katharina wollte die Osmanen sogar ganz aus Europa vertreiben und strebte nach der Gründung eines die Donaufürstentümer Moldawien, Walachei und Bessarabien umfassenden Pufferstaats „Dakien“ mit ihrem Enkel, dem späteren Zaren Konstantin, an der Spitze. Durch die Gründung „Dakiens“ würden Rußland, Österreich und das Osmanische Reich keine gemeinsamen Grenzen mehr haben. Österreich war mit dem Vorhaben einverstanden, weil es sein Territorium durch den Türken abgenommene Gebiete zu erweitern hoffte. Doch die österreichischen Gebietsansprüche gingen so weit, daß „Dakien“ nur ein Projekt blieb.
Inzwischen rüstete das Osmanische Reich, von England und Preußen aufgestachelt, erneut zum Krieg. England hoffte, Rußland durch die Türken aus dem Schwarzmeergebiet zu verdrängen, weil die Gründung neuer russischer Schwarzmeerhäfen den britischen Handel um die Vorteile bringen konnte, die er aus der Schwäche der russischen Ostsee-Handelsflotte zog. Friedrich der Große drängte die Pforte zum Krieg gegen Rußland im Hinblick auf eine neue Teilung Polens, da er den Widerstand des in einen Türkenkrieg verwickelten Rußland dabei nicht zu befürchten brauchte. Auch Frankreich unterstützte – wie gewöhnlich – die türkischen Kriegsvorbereitungen mit Rat und Tat. Ende Juli 1787 forderte die Pforte von Rußland die Anerkennung der türkischen Rechte auf Georgien sowie die Zulassung türkischer Konsuln auf der Krim und griff bald darauf die zwischen dem Dnepr-Bug-Haff und dem Schwarzen Meer gelegene russische Festung Kinburn an. Die von den Türken dabei erlittene Niederlage veranlaßte die britische Regierung, russischen Schiffen den Zugang zu britischen Häfen zu versperren.
Rußlands Verwicklung in den Krieg gegen die Osmanen veranlaßte auch Schweden dazu, die Ergebnisse des Friedens von Nystadt in Frage zu stellen und das Zarenreich im Sommer 1788 zu überfallen. Der schwedische König Gustaf III. hoffte, durch einen Sieg über Rußland, dessen beste Truppen und Feldherren im Süden gegen die Türken kämpften, nicht nur Estland, Livland, Kurland, Kronstadt und St. Petersburg zu erobern, sondern auch seine Machtstellung im eigenen Reich zu festigen und die innere Opposition zu bezwingen. Doch die schwedische Niederlage in der Seeschlacht bei Högland machte diese Pläne zunichte. Obwohl dieser kurze, für Rußland jedoch recht kostspielige Krieg für Schweden erfolglos blieb, erschwerte er Rußlands Lage auf dem südlichen Kriegsschauplatz, weil die im Baltikum gebundene russische Ostseeflotte nicht wie geplant ins Mittelmeer verlegt konnte, um die christlichen Balkanvölker gegen das türkische Joch aufzuwiegeln. Anderseits vereitelte er die Hoffnungen der Türkei, aber auch Englands und Preußens, Rußland werde einem Zweifrontenkrieg nicht gewachsen sein. Die Osmanen wurden von russischen und österreichischen Truppen unter Suworows Kommando zu Lande und von der russischen Kriegsmarine unter Uschakows Kommando zur See mehrfach geschlagen. Nach der Einnahme der stärksten türkischen Festung Ismail an der Donau durch Suworow stand Rußlands Sieg außer Zweifel. Im Friedensvertrag von Jassy (1791) mußten die Osmanen den Anschluß der Krim sowie des Gebiets zwischen Bug und Dnjestr an Rußland und das russische Protektorat über Georgien anerkennen. Moldawien und die Walachei fielen jedoch an die Osmanen zurück. Die für das Zarenreich eher bescheidenen Ergebnisse des Türkenkriegs erklärten sich aus Englands Plänen, eine gegen Rußland gerichtete Koalition zusammenzuschmieden. Um nicht in Isolation zu geraten, ließ Katharina die Große die Friedensverhandlungen beschleunigen. Dadurch wurden die britischen Pläne vereitelt.
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Anfangs betrachtete die „nordische Semiramis“ samt ihrem Hof die revolutionären Ereignisse in Frankreich als eine Hungerrevolte, die von der königlichen Regierung leicht unterdrückt werden würde. Katharina die Große und ihre Umgebung hielten die Pariser Unruhen nicht für das Ergebnis tiefer sozialer Widersprüche, sondern für Folgen vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten und persönlicher Fehler des „gekrönten Pechvogels“ Ludwig XVI. Im Maße der Revolutionsentwicklung und der immer radikaleren Zertrümmerung des Ancien régime schlug die Stimmung der St. Petersburger Eliten jedoch immer stärker um. Dort wurde sehr bald eingesehen, daß die Revolution die Throne nicht nur Frankreichs, sondern aller europäischen feudal-absolutistischen Monarchien bedrohte. Katharina überzeugte sich von der Unfähigkeit Ludwigs XVI. und des französischen Adels, die alte Ordnung aus eigener Kraft wiederherzustellen. Ihre Befürchtungen wurden auch von den gekrönten Häuptern Österreichs und Preußens geteilt. 1790 verbündeten sich Österreich und Preußen, um in die französischen Angelegenheiten militärisch einzugreifen. Diese Absicht konnte jedoch nicht sofort verwirklicht werden, weil Österreich, Preußen und Rußland mit der weiteren Aufteilung der Rzeczpospolita beschäftigt waren (und Rußlands Krieg mit den Osmanen noch nicht beendet war). Daher beschränkten sich die drei absoluten Monarchien vorerst auf die Erstellung von Interventionsplänen sowie die materielle Unterstützung der französischen Emigranten und konterrevolutionären Rebellen in Frankreich. Die Zarin lieh den emigrierten französischen Prinzen zwei Millionen Rubel zur Aufstellung eines Söldnerheers. Sie wurde zur Seele der zur Bekämpfung des revolutionären Frankreich geschmiedeten Koalition. Gemäß dem russisch-schwedischen Bündnisvertrag verpflichtete sich Gustaf III., in den österreichischen Niederlanden schwedische Truppen landen zu lassen, denen sich Truppen der französischen Prinzen, Österreichs und Preußens anschließen sollten. Da die russischen Truppen immer noch in den Krieg mit den Osmanen verwickelt waren, verpflichtete sich die Zarin lediglich dazu, die Koalitionstruppen mit 300.000 Rubel zu subventionieren.
Das Koalitionsvorhaben scheiterte am Tod des Kaisers Leopold II. und an der Ermordung König Gustafs III. Außerdem hielten die Koalitionspartner, die das Vordringen der revolutionären Ideen und Truppen in die unmittelbare Nähe ihrer eigenen Staatsgrenzen besorgt beobachteten, es für wichtiger, zuerst dieses Vordringen aufzuhalten. Es handelte sich um die Ereignisse in der Rzeczpospolita. Die dort am 3. Mai 1791 verabschiedete Verfassung ließ die feudalen Vorrechte des Szlachta-Adels, die Leibeigenschaft und den Katholizismus als Staatsreligion fortbestehen. Doch sie schaffte das Liberum veto[1] ab, verbot die Bildung separatistischer Adelskonföderationen und übergab die Exekutivgewalt dem König. An die Stelle des Bundesstaats Rzeczpospolita sollte ein einiges Königreich Polen treten. Diese Entwicklung lief den Interessen Rußlands, Österreichs und Preußens zuwider. Sie hatten einen formellen Vorwand, in die inneren Angelegenheiten der Rzeczpospolita zu intervenieren, da es dieser verboten war, die Verfassung zu ändern und das Liberum veto abzuschaffen. Auch in der Rzeczpospolita selbst widersetzten sich einige Hochadelige der Stärkung der Königsmacht. Aus Protest gegen die neue Verfassung bildeten sie, von Katharina der Großen unterstützt, in der Stadt Targowitz eine Konföderation und ersuchten das Zarenreich um bewaffnete Hilfe. Dem Hilferuf der Konföderaten folgend, fielen russische und preußische Truppen ein. Diese Invasion schuf die Voraussetzungen für eine neue Teilung Polens. Im Januar 1793 wurde darüber ein russisch-preußischer Vertrag abgeschlossen, wonach Danzig, Thorn und Posen an Preußen und die am rechten Dneprufer liegende Ukraine sowie das mittlere Weißrußland an Rußland fielen (letzteres bildete das Gouvernement Minsk). Diese zweite Teilung Polens führte zum Aufschwung der polnischen nationalen Befreiungsbewegung mit General Kosciuszko, Held des Befreiungskriegs der amerikanischen Kolonien gegen die britische Krone, an der Spitze. Nach der Einnahme Warschaus durch Suworow im Herbst 1794 wurde der Aufstand jedoch unterdrückt und Kosciuszko gefangengenommen. 1795 fand auf Österreichs Anregung die dritte und endgültige Teilung Polens statt. Rußland erhielt West-Weißrußland, West-Wolhynien, Litauen und Kurland. Die polnischen und litauischen Feudalherren in den an Rußland angeschlossenen Gebieten behielten ihre Besitztümer, konnten ihre Leibeigenen wie zuvor ausbeuten und erhielten alle Rechte und Privilegien des russischen Adels. Anderseits beseitigte die Zarenregierung die Willkürherrschaft der polnisch-litauischen Magnate und deren Recht auf eigene Festungen und Hoftruppen. Mit den unendlichen Feudalfehden, die das Land verwüsteten, wurde Schluß gemacht. Die Katholiken durften ihren Glauben frei praktizieren, aber Orthodoxe wurden nicht mehr verfolgt.
Während die „drei schwarzen Adler“ Österreich, Rußland und Preußen mit den Teilungen Polens beschäftigt waren, wurde die Entwicklung in Frankreich immer bedrohlicher. Am 10. August 1792 wurde dort die Monarchie abgeschafft, zwei Tage danach die königliche Familie verhaftet. Am 20. September wurden die nach Frankreich einmarschierten konterrevolutionären Koalitionstruppen bei Valmy geschlagen, am 21. Januar 1793 der gestürzte König Ludwig XVI. als „Bürger Capet“ guillotiniert, dem seine Gattin Marie-Antoinette von Habsburg-Lothringen bald aufs Schafott folgte. Der Königsmord erschütterte das monarchistische Alteuropa in seinen Grundfesten. Katharina die Große arbeitete fieberhaft an der Bildung einer neuen Koalition gegen die französischen Königsmörder. Im März 1793 wurde ein russisch-britischer Beistandspakt gegen Frankreich geschlossen, der die Sperrung aller Partnerhäfen für französische Schiffe und die Unterbindung des französischen Handels mit neutralen Staaten vorsah. Russische Kriegsschiffe wurden nach England ausgesandt, um an der Blockade der französischen Küste teilzunehmen. Die Zarin hütete sich jedoch, die im Kriegszustand mit Frankreich befindlichen Briten auch noch mit russischen Heereskontingenten zu unterstützen, weil sie ihre Truppen zur Bekämpfung von Kosciuszkos Aufständischen in Polen-Litauen brauchte. Sobald der Aufstand in der Rzeczpospolita zum Erliegen kam, wurde in Rußland mit der Aufstellung eines gegen Frankreich zu entsendenden 60.000köpfigen Expeditionskorps begonnen, zu dessen Einsatz es jedoch durch den Tod Katharinas der Großen am 7. November 1796 nicht mehr kam.
[1] Das Liberum veto (Vetorecht) ermöglichte es jedem einzelnen Abgeordneten des Adelsparlaments Sejm, durch seinen Einspruch jeden zuvor getroffenen Beschluß und ausgehandelten Kompromiß außer Kraft zu setzen.