Der Oberste Gerichtshof der USA fällte 1973 im Verfahren Roe versus Wade1 den geschichtsträchtigen Beschluß, Abtreibungen erstmals als ein von der Verfassung garantiertes, das heißt: landesweit geltendes Grundrecht einzustufen. Der Supreme Court argumentierte damals für das in der Verfassung nicht verankerte Recht auf Abtreibung mit einem „right to privacy contained in the Due Process Clause of the Fourteenth Amendment“, wenngleich die Richter selbst im Urteil festhielten, daß „[t]he Constitution does not explicitly mention any right of privacy“2. In genanntem 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es: „No State […] shall deprive any person of life, liberty, or property, without due process of law“3. Dabei bedeutet „due process of law“ nur, daß ein ordentliches Verfahren durchgeführt werden muß, ehe jemandem z.B. Freiheitsrechte entzogen werden. Das Oberste Gericht hat aber befunden, daß die Bestimmung (als Due Process Clause Schule gemacht) auch die Bedeutung trage, daß wichtige Rechte von den Bundesstaaten geachtet werden müßten, auch jene, die gar nicht in der Verfassung stehen. Die Richter erklärten demgemäß, daß „[t]his right of privacy […] in the Fourteenth Amendment’s concept of personal liberty and restrictions upon state action is broad enough to encompass a woman’s decision whether or not to terminate her pregnancy“.
Von Thorsten Seifter
![]() |
Mit dem Vehikel „Recht auf Privatsphäre“ wurden vor Roe v. Wade z.B. im Jahr 1965 bereits das Verbot von Verhütungsmitteln bei Ehepaaren aufgehoben (Griswold v. Connecticut), 1967 das Verbot von Mischehen (Loving v. Virginia) oder danach das Verbot der Homoehe 2015 (Obergefell v. Hodges). Eine grundsätzliche Kritik am Vorgehen des Supreme Court lautet, daß dieser sich als Gesetzgeber geriere, was jedoch im Sinne der Gewaltentrennung nicht seine Aufgabe sei. Vielmehr habe er die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zu bestimmen. Was nicht in der Verfassung stehe, habe lt. 10. Zusatzartikel der US-Verfassung in den einzelnen Staaten geregelt zu werden: „The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the States, are reserved to the States respectively, or to the people.“[1] Nun wird es einerseits sachlich-juristische Gründe geben, wieso ein derartiges Vorgehen dennoch möglich ist, und andererseits ist festzuhalten, daß die Justiz freilich (partei-)politischen Zwängen unterliegt und zu einem bestimmten Grad Ausdruck davon ist. Zudem kann die Auffassung vertreten werden, daß es sich bei der Verfassung um kein Heiligtum handele und sie abgeändert werden können sollte.
Es dauerte bis zum 24. Juni 2022 (ausgerechnet im Pride Month), ehe „Roe gegen Wade“ vom Obersten Gerichtshof wieder gekippt wurde. Seither sind Schwangerschaftsabbrüche nicht länger bundesweit erlaubt, sondern unterliegen der Regulierung durch die Bundesstaaten bzw. den Bund. Entschieden wurde dies im Zusammenhang mit dem Verfahren Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization, nach dem es dem US-Bundesstaat Mississippi höchstgerichtlich erlaubt ist, Schwangerschaftsabbrüche nach der 15. Schwangerschaftswoche zu verbieten. Das Gericht erklärte das Verbot mit sechs zu drei Stimmen als verfassungskonform (die von den Demokraten ernannten Richter Stephen Breyer, Sonia Sotomayor und Elena Kagan stimmten der Entscheidung nicht zu). Wesentlich ist, daß gleichzeitig auch das Grundsatzurteil Roe v. Wade mit fünf zu vier Stimmen aufgehoben wurde[2] (zu den drei genannten Gegnern trat noch der von den Republikanern eingesetzte Richter John Roberts hinzu, für den das Verwerfen von Roe v. Wade zu weit ging: „None of this, however, requires that we also take the dramatic step of altogether eliminating the abortion“).
In der Urteilsbegründung[3] hieß es beim konservativen Richter Samuel Alito: „The Constitution makes no reference to abortion, and no such right is implicitly protected by any constitutional provision, including the one on which the defenders of Roe and Casey [ein Entscheid aus 1992, der Roe bestätigte] now chiefly rely – the Due Process Clause of the Fourteenth Amendment.“ Außerdem zeigte er die Großzügigkeit der richterlichen Interpretation der Verfassung bei Roe v. Wade auf: „It held that the abortion right, which is not mentioned in the Constitution, is part of a right to privacy, which is also not mentioned“. Er wolle der Verfassung entsprechen und deshalb „return the issue of abortion to the people’s elected representatives“, also an die politische Ebene zurückverweisen.
Alito bekräftigte noch „that our decision concerns the constitutional right to abortion and no other right“, um den Kritikern innerhalb (und außerhalb) des Gerichtshofs den Wind aus den Segeln zu nehmen, die befürchten, daß (ähnlich schwach argumentierte und in einem rechtsgeschichtlichen Zusammenhang stehende) Rechte wie jenes auf Mischehe, Homoehe, Verhütung etc. auch aus der Verfassung fallen könnten. Wobei sich der konservative Richter Clarence Thomas so in seiner Stellungnahme äußerte: „In future cases, we should reconsider all of this Court’s substantive due process precedents, including Griswold, Lawrence [Analverkehr zwischen Männern], and Obergefell.“ Die Minderheitenmeinung, stellvertretend verfaßt von Elena Kagan, befürchtete vor diesem Hintergrund: „[N]o one should be confident that this majority is done with its work.“ Für Kagan und Kollegen war die Entscheidung „catastrophic“, sie konstatierten ein „curtailment of women’s rights, and of their status as free and equal citizens“.
Zwar arbeiteten Gruppen in den USA schon lange auf Einschränkungen des Schwangerschaftsabbruchs hin, doch ohne parteipolitische Umbesetzungen im Supreme Court vor bzw. unter Donald Trump wäre diese symbolträchtige Entscheidung nicht möglich gewesen. Die erste zu nennende betraf Neil Gorsuch, der durch ein Manöver statt dem noch unter Obama vorgeschlagenen Demokraten Merrick Garland einzog. Die zweite, Amy Barrett, wurde durch das Ableben der ebenfalls einst von den Demokraten installierten Ruth Ginsburg realisiert.
Manchem, wie dem rechtskonservativen Publizisten Nicholas Fuentes, genügt eine parteipolitische Umbildung nicht als Erklärung; dann werden ethnokulturelle Aspekte ins Treffen geführt. Fuentes behauptete, daß „the people who voted against this [die Aufhebung von Roe v. Wade] are Jews and the people that voted for this are Catholics“[4]. Dies entspricht nicht ganz den Tatsachen, da Sotomayor (unter Obama bestellt) und John Roberts (unter Bush) katholisch sind und gegen den Overturn von Roe v. Wade votierten. Elena Kagan und Stephen Breyer (letzterer wurde im Juni 2022 mit der Protestantin Ketanji Brown Jackson durch eine schwarze Richterin ersetzt – ein Novum) dürften ausweislich ihrer englischsprachigen Wikipedia-Einträge („Early life“) tatsächlich ebenso Juden sein wie die verstorbene Ginsburg und der damals nicht zum Zug gekommene Garland. Ferner ist Gorsuch, der für die Aufhebung von Roe v. Wade stimmte, vom Katholizismus zum Protestantismus konvertiert.
Fuentes Aussage, daß der Wechsel von einer Jüdin (Ginsburg) zu einer Katholikin (Barrett) ausschlaggebend gewesen sei, um eine Mehrheitsentscheidung von 5 zu 4 herbeizuführen, ist auch nur insoweit beizupflichten, als Roberts zu den Demokraten hielt und damit ohne Barrett keine Mehrheit zustande gekommen wäre. Fraglich bleibt zudem, ob die Religion oder andere Gründe entscheidend waren. Das wie auch immer geartete Wertefundament der Richter mag bei ihren Entscheidungen eine Rolle spielen, jedoch sind Parteiräson und Befriedigung von Lobbyinteressen auch nicht zu vernachlässigen (die Aspekte können sich gleichwohl überschneiden). Im Detail ist ohnedies zu fragen, ob bzw. wie das Juden- bzw. Christentum als Faktor für die Befürwortung oder Ablehnung von Abtreibungen in Frage kommen könnte (siehe Teil 2), um nicht auf der Ebene der Zuschreibung zu verharren. Im „Handelsblatt“ war man sich indessen sicher, daß dem „Rechtsruck“ im Gerichtshof durch die „tief im konservativen Katholizismus verwurzelt[e]“ Barrett zum Durchbruch verholfen wurde. Es fällt auf, daß die Autoren zwar die „linke Vorgängerin“ Ginsburg besonders hervorheben, dabei aber wiederum unterschlagen, daß sie Jüdin war.[5] Dieser Sachverhalt wäre auch deshalb erwähnenswert, weil zu der Zeit 33 % des Court mit Juden besetzt waren, diese aber nur knapp 2 % der US-Bevölkerung ausmachen.
Die Stimmung in den USA ist auf der Seite der Abtreibungsbefürworter, wie rezente Daten des Pew Research Center belegen (vgl. Abbildung 1[6]).
In der aktuellen, in Abb. 1 zitierten ISPU-Studie wie auch in einer älteren Untersuchung des Pew Research Center aus dem Jahr 2014 stellten die Juden jene religiöse Gruppe dar, die Abtreibung am stärksten befürwortet (2014: 83 %[7]). Vielleicht nicht so erwartet ist die Abtreibungsbejahung unter Moslems, ansonsten sind die religiöse Zugehörigkeit betreffend nur die Protestanten knapp ablehnend eingestellt. Schwarze und Asiaten in den USA sind abtreibungsfreundlicher als etwa Weiße; Frauen stärker als Männer. Demokraten geben sich überschwenglich, Republikaner deutlich negativ. Insgesamt ergibt sich eine klare Zustimmung zur Abtreibung.
Folgerichtig lehnt mit 57 % die Mehrheit der US-Amerikaner die Aufhebung von Roe v. Wade durch das Höchstgericht ab; Demokraten zu 82 %, Republikaner dagegen nur zu 29 % (vgl. Anm. 9). Zwölf Bundesstaaten haben laut dem Guttmacher Institute die Abtreibung verboten bzw. sehr stark beschränkt, 13 sind es laut Kaiser Family Foundation[8]. Diese Zahlen sind aber wohl noch Änderungen unterworfen. Einerseits haben die Wähler bei den US-Zwischenwahlen in Kentucky entschieden, Abtreibung nicht zu verbieten, andererseits könnten South Carolina und Ohio Abtreibungsverbote erlassen. Staaten mit De-facto-Verboten werden von Republikanern gehalten, aber nicht alle „roten“ Staaten haben derart strenge Gesetze, und nicht alle „blauen“, d.h. von den Demokraten regierten Staaten sind völlig liberal, aber letztere warten tendenziell mit weniger Hürden auf.
2019 kamen in den USA gut 3,75 Millionen Kinder auf die Welt.[9] Im selben Jahr wurden knapp 630.000 Abtreibungen verzeichnet. 2010 waren es noch 763.000 gewesen, wobei seit 2017 die Zahlen wieder ansteigen. Schätzungsweise wurden 18 % der Schwangerschaften vorzeitig beendet, also knapp 2 von 10.[10] Die meisten Abtreibungen wurden in der Altersspanne 20 bis 29 vorgenommen (knapp 57 % aller Abbrüche) und – vielleicht entgegen mancher Erwartung – nicht bei den Jüngsten oder Ältesten. Gleichwohl ist es so, daß die Jüngsten (15 bis 19) in Relation zu ihrem Alter weitaus häufiger als andere Alterskohorten eine Schwangerschaft beenden. Pro 1000 Lebendgeburten Unter-20jähriger kommt es in dieser Altersgruppe zu rund 610 Abbrüchen (je jünger, desto häufiger). Da aber deren Abtreibungszahlen insgesamt weitaus geringer sind als die der Älteren, fallen sie in absoluten Zahlen kaum ins Gewicht.
Weiße und schwarze US-Amerikanerinnen machen 71 % der Abtreibungen aus, schwarze etwas mehr als weiße Frauen (38 % gegenüber 33 %), Frauen aus Lateinamerika 20 %. In Anbetracht der rassischen/ethnischen Zusammensetzung der USA[11] sind Schwarze stark über- und Weiße unterrepräsentiert, bei Latinas hält es sich in etwa die Waage. Dies zeigt sich auch im Abtreibungsverhältnis, also in den Abtreibungen relativ zu den Lebendgeburten der eigenen rassischen Gruppe. Auf 1000 Geburten weißer Frauen kommen 117 Abtreibungen (die niedrigste Zahl aller Gruppen), bei den Afroamerikanerinnen sind es mit 386 Schwangerschaftsabbrüchen am meisten. Insofern wäre, auf Österreich (das keine Abtreibungszahlen erhebt) übertragen, der Instagram-Beitrag der Wiener FPÖ-Jugend, in dem es hieß: „Bevölkerungsaustausch durch Hedonismus: Was Emily abtreibt, gebärt [besser: gebiert] Aischa!“[12], vermutlich falsch bzw. allenfalls im größeren Rahmen stimmiger („Bevölkerungsaustausch“), wenn man die höhere Fertilitätsrate von Ausländerinnen bzw. die Zuwanderung bedenkt.
Schwarze US-Amerikanerinnen werden mit 63 % auch häufiger ungewollt schwanger als Lateinamerikanerinnen (48 %) oder weiße Amerikanerinnen (42 %)[13]. Wobei hier die generell hohen Zahlen ins Auge stechen. Ein wenig überraschend ist das Faktum, daß 60 % der Frauen, die 2019 eine Abtreibung durchführen ließen, bereits Mütter waren: 25 % hatten ein Kind, 20 % hatten zwei, 9 % drei und 6 % vier oder mehr Kinder. Vom Prozentwert ähnlich, sollen 58 % der Frauen zuvor noch nie abgetrieben haben (24 % hatten bereits eine hinter sich, 11 % zwei und 8 % drei oder mehr).
Konkrete genannte Gründe der Frauen für ihre Abtreibung werden von der US-Gesundheitsbehörde (CDC) im Bericht nicht ausgewiesen. Vorliegende neue Zahlen einzelner Bundesstaaten (aus den Jahren 2019 bis 2021), zusammengetragen vom Lozier Institute, demonstrieren, daß Vergewaltigung und Inzest nur zu 0,3 % als Ursache für die Abtreibung angegeben werden. Lebensbedrohung der Schwangeren zu 0,2 %, andere physische Bedenken 2,5 % und Abnormalität des Fötus zu 1,3 %. Zusammen ergeben sie nicht einmal 5 % aller vorgebrachten Motive für die jeweilige Abtreibung.[14] Der Großteil der Gründe[15] umfaßt die Finanzen, Zeitpunkt/Lebensplanung, den Partner, andere Kinder, mangelnde emotionale oder mentale Bereitschaft usw. Auch über sozioökonomische Faktoren, also wie Bildungsabschluß oder Einkommen mit Abtreibung zusammenhängen, kann in der Untersuchung der CDC keine Aussage getroffen werden. Diesbezügliche Daten des Guttmacher Institute besagen[16], daß 75 % der Abtreibenden in Armut (unter der Armutsgrenze von gut 15.700 Dollar pro Jahr lebend; zu 50 %) oder im unteren Einkommensbereich (bis maximal 31.400 Dollar jährliches Haushaltseinkommen; 25 %) zu verorten sind.
Hinsichtlich des formellen Bildungsniveaus machen die höheren Abschlüsse 91 % (Matura 27 %, Hochschulabschluss 23 %, Studienabbrecher/Studenten („some college“) und Prä-Bachelorabschlüsse („associate degrees“) 41 %) der Frauen ab 20 Jahren aus, die abgetrieben haben. Nur 9 % der Frauen dieses Alters hatten einen niedrigeren Abschluß als Matura. Es sind also, den Angaben zufolge, keineswegs Massen formell Ungebildeter, die den Embryo respektive Fötus in ihrem Bauch töten lassen – ganz im Gegenteil. Die Studienautoren des Instituts erklären den Überhang mit den noch nicht erlangten Abschlüssen, was verwunderlich ist ob der doch überwiegend komplettierten Ausbildungen (zumindest Maturaabschluß). 24 % aller Frauen befanden sich zur Zeit der Abtreibung zwar in Ausbildung, aber nur 14 % davon hatten noch keine Matura; 66 % dagegen „had some college or a college degree, suggesting that most abortion patients who were students were pursuing postsecondary degrees“. Mit anderen Worten strebten diese Frauen noch nach einem (weiteren) Abschluß bzw. höherem Einkommen, hatten nicht den richtigen Partner, fühlten sich psychisch nicht in der Lage etc.
Es zeigte sich in einer holländischen Studie[17], daß 68 % der befragten ungewollt schwangeren Frauen, die eine Abtreibung durchführen ließen, psychische Störungen hatten, bevor der Abbruch vorgenommen wurde (nach Häufigkeit absteigend: Affektstörungen, Phobien, Drogenmißbrauch, Störungen der Impulskontrolle, antisoziale Persönlichkeitsstörung). Eine krankhafte Psyche kann also dazu führen, daß Frauen schwanger werden, dies aber eigentlich nicht wollen und deshalb abtreiben. Dabei sind mental vorbelastete Frauen einem hohen Risiko ausgesetzt, sowohl nach einer Abtreibung als auch nach erfolgter Geburt psychische Störungen zu entwickeln.[18] Dazu kommt, daß etliche psychische Krankheiten mittel- bis hochgradig erblich sind.[19]
Die Aufhebung von Roe v. Wade führte zu gesellschaftspolitischen Irritationen, die nicht nur für die US-Zwischenwahlen relevant sein sollen[20], wo (Stand: 11. November 2022) die Republikaner gewiß schwächer als erwartet abschneiden werden, sondern auch im Präsidentschaftswahlkampf 2024 eine Rolle spielen dürften. Liberale sehen die persönliche Freiheit der Frau eingeschränkt und streiten für das Recht auf Abtreibung ebenso erbittert wie Konservative, die das Recht des Kinds auf das Leben als unverrückbar ansehen. Die Demokraten möchten diesen (aus ihrer Sicht) Rückschritt in der Frauenpolitik nicht hinnehmen und planen, nach einem sich nicht abzeichnenden Sieg in den Zwischenwahlen bundesweite Abtreibungsrechte zu verabschieden.[21] Für den Fall einer Niederlage in den Zwischenwahlen kündigte Biden bei einem Versuch der Republikaner, ihrerseits ein nationales Abtreibungsverbot zu beschließen, sein Veto an. Kommen weder überstaatliches Verbot noch Anrecht zustande, bleibt es ohnehin den einzelnen Bundesstaaten überlassen, in ihrem Einflußbereich zu handeln.
Bestürzung über die Aufhebung war nicht nur bei Präsident Joe Biden zu vernehmen, für den die Entscheidung „cruel“[22] und „extreme“ war, sondern auch international. Im Nachbarland Kanada zeigte sich der Regierungschef Justin Trudeau entsetzt. Die Entscheidung sei „horrific“, denn: „No government, politician, or man should tell a woman what she can and cannot do with her body.“[23] Die österreichische Justizministerin Alma Zadi? (Grüne) betrachtete in ähnlicher Fasson die Entscheidung als „zivilisatorische[n] Rückschritt“, der sie „wütend“ mache.[24] Die deutsche Familienministerin Lisa Paus (ebenfalls Grüne) war „fassungslos“ ob der „schockierende[n] Nachricht“[25] aus den USA. Der linksliberale „Standard“ in Österreich schrieb: „Ein Albtraum wird Realität“[26]. In der linken „taz“[27] sprach man von einer „Anmaßung“ des Gerichts, das „im Sinne der radikalen Agenda einer Minderheit agiert“. Es „folgt keinen Rechtsgrundsätzen, sondern rechten Talking Points“. Wenn es zum Wohlgefallen der Linken ging und geht, ist bekanntermaßen entweder alles formal korrekt oder ansonsten ein „mutiges Zeichen“ o.ä.
Auf Seiten mancher Liberalkonservativer wie Joachim Steinhöfel teilt man die Entrüstung („[p]ervers, mittelalterlich, menschenverachtend“[28]). Bei einem (zu?) großzügig verstandenen rechten Lager könnte so eine Einstellung noch mitumfaßt sein, schließlich existieren in diesem Spektrum auch zwar teils aus der Eugenik genährte, aber nichtsdestotrotz abtreibungsbejahende Ansichten etwa eines Richard Spencer[29], Edward Dutton[30] oder Robert Hampton[31]. Zum anderen würde Abtreibungsverboten (wie z.B. beim rechten Publizisten Joel Davis[32]) ebenso das Wort geredet wie Ausnahmen bei Vergewaltigung oder Gefahr für das Leben der Mutter zugestimmt.
Man kann der Auffassung sein, (ungeborenes) Leben sei aufgrund eines Glaubens, einer Instanz stets zu schützen – gleich, was das sich selbst überhöhende Individuum will. Oder man vertritt die umgekehrte Position, der Mensch allein entscheide über sich selbst und das entstehende Kind im Bauch (das aber keine Wahl hat). Man kann auch die Meinung verfechten, eine wiederum dem Individuum übergeordnete Kraft verfüge nach Maßgabe von Kriterien über das im Entstehen begriffene Leben.
Im Grunde stellt sich die Frage, wie eine Gesellschaft aussehen und wer letztlich die Entscheidungsgewalt – auch in Sachen Fortpflanzung – besitzen soll. Dabei wäre mit einer gewünschten staatlichen Lenkung der gesellschaftlichen Komposition mittels selektiv einzusetzender Verhütungsmittel eine weniger belastende, sichere und moralisch weniger aufgeladene (weil sie ohne Tötung auskommt) Strategie etabliert, und Abtreibung wäre in weiterer Folge obsolet bzw. tatsächlichen Ausnahmen vorbehalten.
[1] Richard Kelsey: „There is No Constitutional Right to Marriage … Of Any Kind“, jurist.org vom 28. Oktober 2014.
[2] Katie Yoder: „Why Did Chief Justice Roberts Disagree With Overturning Roe v Wade?“, catholicnewsagency.com vom 25. Juni 2022.
[3] Oberster Gerichtshof der USA: Urteilsbegründung. 2022. Dobbs v. Jackson Women‘s Health Organization, 597 U.S.. Online abrufbar unter supreme.justia.com/cases/federal/us/597/19-1392/.
[4] Nicholas Fuentes auf seinem Streamingportal „cozy tv“ am 25. Juni 2022 („America First“, Folge 1019: „Hoes mad: Abortion is over lol“).
[5] Annett Meiritz u. Juliane Schaeuble: „Der Kampf um Abtreibung in den USA: Frauen gegen Frauen“, handelsblatt.com vom 2. Juli 2022.
[6] Pew Research Center: „Majority of Public Disapproves of Supreme Court’s Decision To Overturn Roe v. Wade“, pewresearch.org vom 6. Juli 2022. Für * vgl. Erum Ikramullah u. Meira Neggaz: „The Majority of American Muslims Believe Abortion Should Be Legal in All Or Most Cases“, ispu.org vom 5. Mai 2022.
[7] Pew Research Center: „Views About Abortion“. Online abrufbar unter pewresearch.org/religion/religious-landscape-study/views-about-abortion/.
[8] Guttmacher Institute: „Interactive Map: US Abortion Policies and Access After Roe“. Online abrufbar unter guttmacher.org/content/interactive-map-us-abortion-policies-and-access-after-roe; Kaiser Family Foundation: „Abortion in the U.S. Dashboard“. Online abrufbar unter kff.org/womens-health-policy/dashboard/abortion-in-the-u-s-dashboard/.
[9] Hamilton, Martin u. Osterman: „Births: Provisional Data for 2019“; in: Vital Statistics Rapid Release 8 (Mai 2020).
[10] Kortsmit et al.: „Abortion Surveillance – United States, 2019“; in: Surveillance Summaries 9/2021, S. 1–29. Es ist wichtig, zu erwähnen, daß nicht alle Bundesstaaten erfaßt sind, wie z.B. Kalifornien, was die Abtreibungszahlen als zu niedrig erscheinen läßt. Für andere (höhere) Zahlen des Guttmacher Institute vgl. Jones, Witwer u. Jerman: „Abortion Incidence and Service Availability in the United States, 2017“. Online abrufbar unter guttmacher.org/report/abortion-incidence-service-availability-us-2017. Neue Berichte sind für Ende des Jahres zu erwarten.
[11] Jones et al.: „2020 Census Illuminates Racial and Ethnic Composition of the Country“, census.gov vom 12. August 2021.
[12] Online abrufbar unter z-p3.www.instagram.com/p/CjyeVN-qfcF/.
[13] Kim, Dagher u. Jie: „Racial/Ethnic Differences in Unintended Pregnancy: Evidence From a National Sample of U.S. Women“; in: American Journal of Preventive Medicine 4/2016, S. 427–435. Andere in der Studie zitierte Zahlen weisen noch deutlichere Unterschiede zwischen den Ethnien auf.
[14] Tessa Longbons: „Fact Sheet: Reasons for Abortion“, lozierinstitute.org vom 17. August 2022.
[15] Biggs, Gould u. Foster: „Understanding Why Women Seek Abortions in the US“; in: BMC Women’s Health 29/2013.
[16] Jerman, Jones u. Onda: „Characteristics of U.S. Abortion Patients in 2014 and Changes Since 2008“. Online abrufbar unter guttmacher.org/sites/default/files/report_pdf/characteristics-us-abortion-patients-2014.pdf.
[17] Ditzhuijzen et al.: „Psychiatric History of Women Who Have Had an Abortion“; in: Journal of Psychiatric Research 11/2013, S. 1737–1743.
[18] Cameron, Sharon. 2010. „Induced Abortion and Psychological Sequelae“; in: Best Practice & Research Clinical Obstetrics & Gynaecology 5/2010, S. 657–665.
[19] Smoller et al.: „Psychiatric Genetics and the Structure of Psychopathology“; in: Molecular Psychiatry 3/2019, S. 409–420.
[20] sita: „Abtreibungsdebatte als Wendepunkt“, orf.at vom 10. November 2022.
[21] Emma Kinery: „Biden to Ask Congress to Codify Roe v. Wade Abortion Rights Protections If Democrats Keep Control“, cnbc.com vom 18. Oktober 2022.
[22] Hunnicutt, Bose u. Holland: „Biden Says ‚Cruel‘ Roe v. Wade Decision Dangerous to Women“, reuters.com vom 24. Juni 2022.
[23] Online abrufbar unter twitter.com/JustinTrudeau/status/1540362024051408897.
[24] Online abrufbar unter twitter.com/Alma_Zadic/status/1540406572744167430.
[25] Online abrufbar unter twitter.com/lisapaus/status/1540357968755040256.
[26] Noura Maan: „Supreme Court kippt Roe v. Wade: Ein Albtraum wird Realität“, derstandard.at vom 24. Juni 2022.
[27] Vgl. Bernd Pickert: „Die Anmaßung“, taz.de vom 2. Juli 2022.
[28] Online abrufbar unter twitter.com/Steinhoefel/status/1540589644152283136.
[29] Vgl. „Abortion debate: Richard Spencer vs. Tik Tok star Kendon Fahr“. Online abrufbar unter youtube.com/watch?v=_BVeCscB6xE.
[30] Vgl. „The Jolly Heretic. What will be the consequences of the Supreme Court’s abortion decision??“. Online abrufbar unter youtube.com/watch?v=eTEUkn_g6Zo.
[31] Vgl. Robert Hampton: „The Pro-Dysgenics Agenda“, counter-currents.com vom 12. Mai 2022.
[32] Online abrufbar unter t.me/joeldavisx/404.