Bis in unsere Tage gilt die Schweiz als Inbegriff einer wehrhaften Nation, die sich durch unbedingten Willen zur Selbstbehauptung und Kampfgeist ihre Unabhängigkeit nicht nur erstritten, sondern in der Zeit danach auch bewahrt hat. Freilich gelang ihr das nicht immer, wie z.B. die Ära der Französischen Revolution und Napoleons I. (ein Schwerpunkt dieses Beitrags) ganz eindeutig belegt. Doch meistens vermochten die Eidgenossen, im Besitz ihrer so hart erkämpften Freiheit zu verbleiben.
Von Dr. Mario Kandil
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Nachdem die Kaiserdynastie der Ottonen im Jahr 1033 Burgund erworben hatte, gehörte das gesamte Gebiet der heutigen Schweiz zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Weil für die römisch-deutschen Kaiser die Alpenpässe für die Kontrolle Italiens in allgemeiner sowie für die Romzüge zur Kaiserkrönung in besonderer Hinsicht eminent wichtig waren, besaßen sie seit dem Frühmittelalter im Alpengebiet ausgedehnte Territorien. Diese verwalteten sie als Reichsgut unmittelbar und vergaben sie nicht als Lehen. Daneben rivalisierten im Alpenraum verschiedene Adelsgeschlechter miteinander: die Zähringer, die Kyburger, die Lenzburger, die Savoyer und die Habsburger. Letztere übertrafen in der Person Graf Rudolfs IV. von Habsburg an Zielstrebigkeit noch den bereits hochgradig ambitionierten Peter von Savoyen, den Schwager des letzten Kyburgers. Die Habsburger, die außer ihrem elsässischen Hausgut im 11. Jahrhundert nur wenige Besitzungen im unteren Aaretal ihr Eigen nannten, hatten die Gunst der staufischen Herrscher, auf deren Seite sie standen, erfahren und hatten mit der Grafschaft Zähringen, der Vogtei Säckingen und Uri ihren Einfluß bis in die Zentralschweiz vorgeschoben. Rudolf, der eine Herrschaft vom Elsaß bis zum Gotthard erstrebte, war 1264 beim Tod des letzten Kyburgers zur Stelle und riß das anfallende Erbe sogleich an sich. Peter von Savoyen kam zu spät und konnte sich nur noch die Besitzungen im Waadtland sichern.[i]
Rudolf bemühte sich in der Folgezeit besonders, die Verbindung zwischen seinen elsässischen und transjuranischen Besitzungen und Herrschaftsrechten herzustellen, vor allem durch Eingliederung Basels. Hier hatten die Bischöfe seit dem Ende des 12. Jahrhunderts damit begonnen, ihre Herrschaft gegen die zu den rätischen Pässen und zum Gotthard führenden Übergänge auszudehnen und zudem im Westen die Kontrolle der Verbindung in die Westschweiz zu festigen. Eine Entscheidung blieb aus, da mitten im Kampf Rudolf 1273 zum römisch-deutschen König gewählt wurde. Das riß ihn nun aus seiner erfolgreichen Regionalpolitik heraus und zog ihn in die Reichspolitik hinein. Diese aber führte am Ende zur Gewinnung der immensen Hausmacht im Osten, die die gesamte spätere Geschichte der Habsburger bestimmen sollte.[ii]
Zwischen ihren Besitzungen am Oberrhein und Tirol wollten die Habsburger eine territoriale Verbindung herstellen und aus diesem Grunde Schweizer Territorien in ihren Besitz bringen. Dabei stießen sie nach 1278 – dem Jahr der Schlacht auf dem Marchfeld[iii] – auf den Widerstand der Bauern von Uri (seit 1231 reichsunmittelbar) und Schwyz (seit 1240 reichsunmittelbar). Diese beiden Kantone schlossen sich Anfang August 1291 mit Unterwalden (Nidwalden) als die drei Urkantone der Schweiz im Bundesbrief, dem ältesten Verfassungsdokument der Eidgenossenschaft, zusammen. Die drei „Waldstätte“ sicherten sich gegenseitig gegen alle die, die ihnen Gewalt oder Unrecht antun würden, Hilfe zu, was als ein überaus beachtliches Zeugnis für das Selbstbewußtsein der führenden Familien von Uri, Schwyz und Unterwalden zu werten ist.[iv] Der einer Geschichtserzählung des späten 15. Jahrhunderts zufolge dabei geleistete Rütlischwur – geleistet auf dem Rütli, einer Wiese als geheimem Treffpunkt der Schweizer Verschwörer gegen Habsburg – spielte als Gründungslegende der Alten Eidgenossenschaft während der Frühmoderne und zudem seit dem 19. Jahrhundert als Nationalmythos der Schweiz eine ganz herausragende Rolle.
Seit dem Jahr 1308 schwelte ein Kleinkrieg, der nach der Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs des Schönen von Österreich zu Kaisern seinen Höhepunkt erreichte. Eine im Rahmen der großen Politik eher marginale Aktion – der schwyzerische Überfall auf das unter habsburgischer Vogtei stehende Kloster Einsiedeln 1314 – löste die unsorgfältig vorbereitete Strafaktion des Herzogs Leopold aus, die in dessen Niederlage in der Schlacht am Morgarten (15. November 1315) endete. In dieser wurde das heranrückende Ritterheer am Engpaß beim Ägerisee von den rechtzeitig alarmierten Schwyzern überfallen und in die Flucht geschlagen. Trotzdem wurde die Stellung Österreichs in der Schweiz dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, denn Friedrich der Schöne konnte in den Folgejahren seine Position gegenüber den Reichsstädten festigen (vgl. dazu österreichischer Landfriede 1319). Bei den Waldstätten aber führte ihr Schlachtensieg zu einer Mobilisierung ihres politischen Bewußtseins, denn ihre Vertreter trafen schon drei Wochen danach zusammen, um am 9. Dezember 1315 den Bund von 1291 zu erneuern, der erst jetzt zu einem Schutzbund gegen auswärtige Herren gestaltet wurde.[v]
Als Höhepunkt des Konflikts zwischen Eidgenossen und Habsburgern während der Schweizer Habsburgerkriege (1291–1474/1511) gilt die Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386. Sie entschied den Sempacherkrieg (1385–1389) zwischen der sich ausformenden Eidgenossenschaft und dem Herzogtum Österreich. Zu dem Waffengang war es durch mehrere kriegerische Übergriffe (ohne Kriegserklärung) gekommen, die Luzerner, Zuger und Zürcher auf Habsburgs Stützpunkte Rapperswil, St. Andreas bei Cham, Rothenburg und Wolhusen verübt hatten. Auch waren zahlreiche Burgen des den Habsburgern dienenden Adels zerstört worden. Bei Sempach siegten die vereinten Urner, Schwyzer, Unterwaldner und Luzerner nach anfänglich unentschiedenem Ringen gegen ein habsburgisches Ritterheer, dessen Anführer Leopold III. fiel. Aus ständischer Perspektive war bedeutsam, daß hier das feudale Rittertum dem Stadtbürger- und Bergbauerntum in einer großen Schlacht unterlag, und dieses Resultat fand in den Chroniken jener Zeit intensiven Niederschlag. Für Österreich führte diese Niederlage zu einem als Katastrophe zu bezeichnenden Machtzusammenbruch, der sich auf das gesamte vorderösterreichische Gebiet auswirkte.[vi]
Nur zwei Jahre später kam es zur Schlacht bei Näfels (9. April 1388). In dieser scheiterte der habsburgische Versuch, das als abtrünnig geltende Glarnerland wieder zur Botmäßigkeit zu bringen, gegen ein zehnmal kleineres Aufgebot der Eidgenossen. Im nach der Schlacht geschlossenen Frieden verzichtete Habsburg auf alle Rechte in den Acht Alten Orten – das sind die Kantone der Schweiz, die zwischen 1353 und 1481 die Alte Eidgenossenschaft bildeten – und verlor damit seinen Zugang zu den Alpenpässen. Das relative Gleichgewicht zwischen der Herrschaft Österreich und den Eidgenossen, wie es sich zur Mitte des 14. Jahrhunderts geäußert hatte, war nun endgültig zum Nachteil Österreichs gestört. In ihren einzelnen Teilen wie auch als Bundessystem ländlicher und städtischer Kommunen ging die Eidgenossenschaft aus ihrem Waffengang mit den feudalen Gewalten gestärkt hervor.
Nun ist es überaus erstaunlich, daß die Schweiz als ein republikanisches Gebilde zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte. Wie weit die Kantone der Schweiz allerdings wirklich als Bauernrepubliken zu verstehen sind und nicht viel mehr das patrizische Bürgertum einzelner Städte die faktische Macht ausübte, müßte bei den Gliedern, aus denen die Schweiz zusammengesetzt war, jeweils einzeln überprüft werden. Denn die Eidgenossenschaft war weder ethnisch noch sprachlich noch kulturell oder konfessionell eine Einheit, und deshalb kann es auf die vorstehend gestellte Frage auch keine pauschale Antwort geben. Eine Einzelbetrachtung würde jedoch ohne jeden Zweifel den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen und unterbleibt deswegen an dieser Stelle.
Warum aber ließen die Reichsfürsten die Schweizer Alpen lieber in der Hand von (schwachen) Bauernrepubliken als in der eines mächtigen Adeligen (hier: aus dem Hause Habsburg)? Ganz einfach: Diese Bauern – heilfroh darüber, ihre eigene Freiheit erstritten zu haben – würden den partikularistisch gesinnten Reichsfürsten im Leben nicht deren eigene Unabhängigkeit zu nehmen versuchen. Dagegen würde der mächtige Habsburger – durch die Kontrolle über den Alpenraum noch stärker geworden – noch mehr bestrebt sein, im Reich eine Zentralmacht zu schaffen und die so unbotmäßigen Fürsten an die Kandare zu nehmen. Das ließen sich diese auch bei späteren Kaisern, die einen derartigen Versuch unternahmen (z.B. Karl V., Ferdinand II.) nicht gefallen, und so siegte letztlich ihr Partikularismus – was allerdings dem Wohl Deutschlands ganz immensen Schaden zufügen sollte!
In der bisherigen Darstellung mag mancher die Geschichten von Wilhelm Tell, Arnold Winkelried und anderen bekannten Gestalten vermissen. Jedoch es ist meines Erachtens nicht glaubhaft, daß sich in diesen Erzählungen Ereignisse aus der Zeit der ersten Bundesschlüsse widerspiegeln. Falls aber doch, erfolgt dieses nur in einer solchen Verzerrung, daß sich die eventuell zugrundeliegenden historischen Fakten nicht herausdestillieren lassen. Die Überlieferung vom Schweizer Freiheitskämpfer Wilhelm Tell, dessen Geschichte in der heutigen Zentralschweiz spielt, auf das Jahr 1307 datiert ist und von Friedrich Schiller zu dessen gleichnamigem Bühnenwerk verarbeitet wurde, tritt erst 1472 im Weißen Buch von Sarnen ans Licht. Alle Versuche, sie für frühere Zeitpunkte nachzuweisen, sind mißlungen. Es kommt dazu, daß die Geschichte vom Tell ein Handlungsmuster wiedergibt, das geradezu als festes Bild in verschiedenen alten nordischen Sagen vorkommt und das am ehesten diesem deutlich älteren Sagenzirkel zuzuordnen ist, obwohl eine direkte Herleitung nicht bewerkstelligt werden kann. Davon vollkommen unabhängig ist Wilhelm Tell die zentrale Identifikationsfigur unterschiedlicher Kreise der Eidgenossenschaft und seit dem 19. Jahrhundert unumstritten der Nationalheld der Schweiz.
Ähnliches ist auch zu Arnold Winkelried zu konstatieren. Er soll in der Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386 ein Bündel Lanzen habsburgischer Ritter ergriffen und – indem er sich selbst mit ihnen aufspießte – für die Schweizer eine Bresche geöffnet haben. Sein persönliches Opfer wird als Schlüssel für den Sieg der Eidgenossen in dieser Schlacht gesehen. Die erste Erwähnung eines solchen Helden – allerdings noch ohne Namen – erfolgte in der Zürcher Chronik von 1476. Im 19. Jahrhundert setzte ein regelrechter Heldenkult um Arnold Winkelried ein. Noch 1970 wurde der Einsatz für das Vaterland in der Schweiz mit pathetischen Worten als „Winkelriedstat“ gefeiert, und sogar in Deutschland ist in der Walhalla in Donaustauf eine Gedenktafel für den mythischen Heros vorhanden. Die identitätsstiftende Bedeutung, die solche Gestalten wie Tell und Winkelried für die Eidgenossenschaft hatten und auch heute noch haben, kann also gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Mythen besitzen eben oft eine die Realität überstrahlende Kraft, gegen die rational nicht viel auszurichten ist.
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Nach den Siegen von Sempach und Näfels expandierten die Eidgenossen und eroberten im Jahr 1415 den dem Haus Habsburg gehörenden Aargau, das erste „Untertanenland“. Zur Beherrschung der nach Italien führenden Paßstraßen dehnten sie sich nach Italien hin aus, bis sie in der Schlacht bei Arbedo (30. Juni 1422) in ihrer Expansion gestoppt wurden.[i] Die bis dahin überaus erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit zwischen Landorten, in denen die Bauern dominierten, und Stadtorten, in denen die Patrizier und die Zünfte tonangebend waren, wurde durch den Konflikt zwischen Schwyz und Zürich gefährdet. Im Alten Zürichkrieg (1440–1446) verbündete sich die Stadt Zürich mit dem aus dem Haus Habsburg kommenden Kaiser Friedrich III., trat jedoch 1444 erneut dem Bund der Eidgenossen bei, dem sich 1451 auch Stadt und Stift St. Gallen anschlossen.[ii]
In der Folgezeit verlor Habsburg im Schweizer Raum mit dem Thurgau (bis auf Rheinfelden) seinen gesamten Besitz[iii] und versuchte daher, sich die Unterstützung Karls des Kühnen, des Herzogs von Burgund, zu sichern. Dessen Gegner, darunter auch die Eidgenossenschaft, schlossen sich unter Vermittlung Frankreichs gegen ihn zusammen, und es war die als Militärmacht aufstrebende Schweiz, die in den „Burgunderkriege“ genannten Kämpfen am 13. November 1474 bei Héricourt erstmalig ein burgundisches Heer schlug. Karl selbst, der von Nancy ins Waadtland marschierte, erlitt am 2. März 1476 vor Grandson eine schwere Niederlage. Obwohl in waffentechnischer Hinsicht überlegen, wurde das Heer Karls des Kühnen am 22. Juni 1476 vor Murten ähnlich wie bei Grandson überrascht und durch die immense Wucht der schweizerischen Fußtruppen vernichtend geschlagen. In der Schlacht bei Nancy (5. Januar 1477) bezog Karl der Kühne, der sich nun gegen das mit den Schweizern alliierte Lothringen wandte, nicht nur eine weitere Niederlage, sondern verlor auch sein Leben.[iv]
Trotz all ihrer militärischen Erfolge war das politische Verhältnis der Eidgenossenschaft zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation fast nicht berührt. Eine Belastung ergab sich aber durch die Personalunion zwischen Reichsoberhaupt und habsburgischem Hausvorstand, denn der Kaiser war nun einmal für eine sehr lange Zeitspanne ein Habsburger.[v] Unter Maximilian I., dem „letzten Ritter“, verschlechterte sich dann auch das Verhältnis zwischen Kaiser und eidgenössischen Orten wieder arg, und zwar mit der Gründung des Schwäbischen Bundes im Jahr 1488. Denn gegenüber der expansiven eidgenössischen Politik bildete der Bund ein Gegengewicht im süddeutschen Raum, und auch die von Maximilian anvisierte Reichsreform (Beschlüsse des Wormser Reichstags 1495) war den Eidgenossen ein Stein des Anstoßes. So brach denn der Schwaben- oder Schweizerkrieg aus, den jedoch keine Seite als nationalen Unabhängigkeitskrieg verstand. In ihm hatte Habsburg keine Fortune, und so erfüllte der von Mailand vermittelte Friede von Basel (22. September 1499) in erster Linie die Wünsche der Schweizer: Niederschlagung der vor dem Reichskammergericht gegen die Eidgenossen anhängigen Prozesse, Befreiung von den Wormser Reformbeschlüssen, Erwerb des Landgerichts im Thurgau von seiten der (damals zehn) eidgenössischen Orte. Die Herrschaftsrechte Habsburgs in Graubünden aber blieben bestehen.[vi]
Längs des Bodensees und des Rheins entstand ein machtpolitisches Gleichgewicht: Während im Falle Basels und Schaffhausens die Anziehungskraft der Schweiz stärker war als die Österreichs, war es bei Konstanz umgekehrt. Diese Stadt geriet in der Folge unter österreichische Herrschaft. Mit dem Schwabenkrieg kam die eidgenössische Expansion nach Norden zum Erliegen und bildeten sich in erster Linie an Bodensee und Rhein die geographische wie zusehends auch die territoriale Grenze aus. Der Stillstand nach Erreichen der natürlichen Grenze im Norden war nicht zuletzt durch divergierende eidgenössische Interessen, aber auch durch Reaktivierung der eigenen Italienpolitik in Zusammenhang mit der Offensive Frankreichs gegen Mailand bedingt. Denn in der Tat betrieb die Eidgenossenschaft am Beginn des 16. Jahrhunderts selbst Italienpolitik und erstrebte ein von Frankreich unabhängiges Herzogtum Mailand. Sprechende Belege hierfür sind z.B. die Wiedereinsetzung Ludovico Sforzas in sein Herzogtum Mailand im Dezember 1512 durch die Schweiz, nachdem die Franzosen 1499/1500 dieses Herzogtum erobert und die Sforza von dort verjagt hatten, oder die Zusicherung des französischen Königs Ludwig XII. im Vertrag von Dijon vom 13. September 1513, den Eidgenossen das Herzogtum Mailand zu überlassen (eine später von ihm jedoch widerrufene Zusicherung).[vii]
Nun mag hier die Frage gestellt werden, wer denn auf Schweizer Seite Krieg führte. In diesem Zusammenhang bleibt ganz klar festzuhalten, daß Uri schon seit langer Zeit die völlige Beherrschung und Sicherung der Gotthardroute bis in die Lombardei angestrebt hatte. Doch was mit dem Herzogtum Mailand, dem Kern der Lombardei, zu geschehen hatte, ob die Eidgenossenschaft dieses als Beute mit anderen teilen oder als Protektor gegen alle anderen verteidigen sollte, darüber waren die Schweizer sehr unterschiedlicher Meinung. Die sogenannten italienischen Kriege der Eidgenossen waren keineswegs nur das Abenteuer ihrer damals in Europa überaus gefragten Söldner, sondern fügen sich permanent in ein einziges Grundmuster ein: Uris ständiges, handfestes Streben nach Süden. Uri, das sich zuerst von der Bevormundung durch die Habsburger befreit hatte, war auch zuerst daran gelegen, seinen Vorteil in der Ferne zu suchen – eben in der Lombardei. Bern dagegen verfolgte ihn dort lieber durch eine Politik der Zurückhaltung oder der Schutzherrschaft. Abgesehen von diesen Gegensätzen steuerte in der Tat der Zufall den Lauf der Ereignisse, doch weder die Abenteuerlust der eidgenössischen Söldnerhaufen noch anarchische Aufbrüche gaben am Ende den Ausschlag. Was die Schweizer Söldner unternahmen, taten sie zwar im Namen ihrer Obrigkeiten, aber dennoch primär eigenmächtig. Umgekehrt leiteten die Orte (hier: Uri, Schwyz und Unterwalden) ihre Ansprüche doch auch aus den maßlosen[viii] Forderungen der Söldner ab. Deren Auftraggeber (im Falle Mailands die Sforza und Frankreichs König als Gegner) waren es, die die italienischen Kriege der Schweiz finanzierten – was diese allein nie gekonnt hätte.[ix]
Die Feldzüge der Schweiz – übrigens trat 1513 Appenzell als letzter und 13. Kanton der Alten Eidgenossenschaft bei – in Italien brachten ihr zunächst Erfolg: die Herrschaft über das Tessin und das Veltlin sowie das Protektorat über das Herzogtum Mailand. Doch Mailand wollte Franz I., der neue König von Frankreich, unbedingt zurückgewinnen, und dies gelang ihm auch am 13./14. September 1515 in der Schlacht von Marignano durch einen glänzenden Sieg. Genau betrachtet, läßt sich sagen, daß Marignano in der Schweizer Historie die erste und auch einzige Schlacht war, in der bürgerliche Fußtruppen einer Kavallerieattacke gepanzerter Edelleute unterlagen.[x] Die aufgrund der beginnenden Reformation entzweite Eidgenossenschaft schloß am 29. September 1516 zu Freiburg den „Ewigen“ Frieden mit Frankreich und mit diesem 1521 auch ein Soldbündnis. Dieses öffnete den französischen Werbern den Zugang zu „Europas bedeutendstem Menschenmarkt“[xi] und brachte der Schweiz, die bis 1789 mit Frankreich alliiert blieb, weitere (politische und ökonomische) Vorteile.[xii] Dieses Bündnis macht es schwer, jener schweizerischen Interpretation der eigenen Historie zu folgen, wonach damit nicht bloß die expansive Phase der Eidgenossenschaft endete, sondern auch die der Neutralität begann. Der „Export“ von Schweizer Söldnern durch unterschiedliche eidgenössische Orte blieb jedenfalls bis 1859 bestehen, als die Eidgenossenschaft Derartiges endgültig verbot. Einzige Ausnahme von diesem Verbot bildete die Schweizergarde des Papstes.
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In Europa verlegte sich der Schwerpunkt der auf die Eidgenossenschaft bezogenen Politik auf die sogenannten Drei Bünde. Unter den Drei Bünden versteht man einen Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden. Bis zum Jahr 1798 waren diese Drei Bünde (als da waren: Gotteshausbund, Oberer oder Grauer Bund, Zehngerichtebund) gemäß einem Vertrag nach außen ein der Alten Eidgenossenschaft zugewandter Ort. In deren Gebiet kämpften seit dem Beginn des Dreißigjährigen Kriegs (1618–1648) Spanien und Frankreich um die Kontrolle der Alpenpässe. Dadurch wurde Graubünden während der „Bündner Wirren“ (1618–1641) als einziges Schweizer Territorium vom großen Krieg heimgesucht. Die 13 Orte verweigerten den Drei Bünden den Beistand und wurden somit nicht in diesen Krieg hineingerissen; lediglich Bern und Zürich intervenierten 1620 kurzzeitig und dazu erfolglos direkt in Graubünden. Als Ganzes blieb die Eidgenossenschaft im Dreißigjährigen Krieg nominell neutral – was zu ihrer Existenzsicherung auch unverzichtbar war –, doch stellte sie Frankreich vertragsgemäß Söldner. Allerdings machten die katholischen Orte dies ebenfalls bei Spanien, so daß das von 1521 stammende Soldbündnis mit Frankreich nun nicht mehr als exklusiv bezeichnet werden konnte. Jede offene Parteinahme für eine der beiden Kriegsparteien hätte übrigens unweigerlich den Bürgerkrieg und damit das Ende der Eidgenossenschaft bedeutet.[i]
Seit jeher strebten die Eidgenossen danach, sich in die bedeutenden europäischen Verträge einschließen zu lassen, und so verhielt es sich auch gegen Ende des Dreißigjährigen Kriegs. Einerseits stellten Frankreichs Ansprüche auf das Elsaß eine Bedrohung der Schweiz dar. Andererseits erstrebte Basel endlich eine Klärung seines Verhältnisses zum Reich, da die Baseler Kaufleute dort wiederholt gerichtlich belangt wurden – unter dem Vorwand, Basel, Schaffhausen, Appenzell und St. Gallen seien in den Frieden von 1499 nicht einbezogen gewesen und unterständen noch dem Reichskammergericht. Deshalb förderten sowohl der französische Gesandte als auch der kaiserliche Vertrauensmann bei der Eidgenossenschaft die Entsendung einer Schweizer Delegation zu den Friedensverhandlungen, die in den Städten Münster und Osnabrück stattfanden.[ii]
Franzosen und Schweden nahmen den schweizerischen Antrag, als vom Reich unabhängiges Staatswesen anerkannt zu werden, in ihren Entwurf des Friedensinstruments im Juni 1647 auf. Kaiser Ferdinand III. gab im Oktober seine volle Zustimmung, doch wurde diese aus Präzedenzgründen auf Mai zurückdatiert. Zuletzt gegen den Widerstand der Reichsstände war der Artikel im Friedensvertrag im August 1648 gesichert und lautete im Frieden von Münster (zwischen Kaiser und Frankreich) wie in dem von Osnabrück (zwischen Kaiser und Schweden) identisch. Der Stadt Basel und den anderen Orten der Eidgenossenschaft wurde der Besitz voller Freiheit und Exemtion vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zugesichert. Hiermit erlangte ein historisch längst feststehender Sachverhalt 1648 die reichs- und völkerrechtliche Anerkennung. Dieses Jahr war ein Epochenjahr der Schweizer Geschichte.[iii] In diese gelangte allerdings erst wieder ab dem Jahr 1789 richtig Bewegung.
Die Französische Revolution von 1789 brachte auch in der Schweiz die revolutionäre Bewegung ins Rollen. 1790/91 schlug die Obrigkeit Volkserhebungen im Waadtland, in der Schaffhauser Landschaft und im Wallis gewaltsam nieder, während in den Randgebieten Unruhen die alte politische Ordnung bedrohten. In Genf, Graubünden und im Bistum Basel kam es zum Einsturz des alten Regimes. Die aus Frankreich eingeströmten neuen Ideen fanden nicht bloß auf dem Land Anhänger, sondern auch unter den herrschenden Familien. Die Begeisterung für die Ideen der Revolution gab diesen Kräften der Reform im weiteren Verlauf immer mehr Gewicht.
Frankreich nahm ganz massiv Einfluß auf die Geschicke der Schweiz. Weil es die Verbreitung der revolutionären Grundsätze als geradezu heilige Mission ansah, fiel es Frankreich leicht, in andere Staaten einzumarschieren. Seit 1792 die Revolutionskriege[1] begonnen hatten, führte es offiziell Krieg mit dem alten Europa. Die nach anfänglichen Fehlschlägen erzielten militärischen Erfolge ließen die revolutionären Machthaber in Paris das alte Hegemoniestreben des im September 1792 abgeschafften Königtums übernehmen. Auch die Schweiz sah sich in Frankreichs strategische Planungen integriert, und im Namen der Menschenrechte drangen französische Truppen in das Land ein. Doch in Wahrheit gehörte dies in den Gesamtrahmen des in Europa tobenden Kriegs, und die Hoffnungen der Schweizer Revolutionäre auf die Schaffung einer neuen Ordnung durch die Franzosen sollten bitter enttäuscht werden, die Illusionen nur allzu rasch verfliegen.
Die Ereignisse, die das Ende der Alten Eidgenossenschaft bewirkten, sind im Zusammenhang mit dem Frieden von Campo Formio (17. Oktober 1797)[2] zu sehen. Dieser bedeutete die endgültige Einbeziehung der Schweiz in die Hegemonialsphäre Frankreichs. Anfang März 1798, als sich viele der eidgenössischen Gebiete noch mit ihrem Befreiungs- und Demokratisierungsprozeß beschäftigten, waren die Würfel schon völlig anders gefallen: Die ganze Helvetische Revolution spielte sich ja vor dem Hintergrund der von der Französischen Republik durchgeführten „Befreiung“ bzw. Aggression ab, und die „Befreier“ erwiesen sich keineswegs als uneigennützige Zeitgenossen.[3]
Vom 1. auf den 2. März 1798 begann der Angriff der französischen Streitkräfte. Während Solothurn und Freiburg kampflos kapitulierten, leistete Bern Widerstand, wurde aber am 5. März von Norden her eingenommen. Die Kapitulation Berns bedeutete das Ende des eidgenössischen Widerstands, das Ende der Alten Eidgenossenschaft überhaupt. Bald schon sollte ein Hauptmotiv für Frankreichs Feldzug, nämlich die Ausplünderung der besiegten Orte, rasch und brutal hervortreten. Das ganze Gebiet der Kantone Bern, Solothurn und Freiburg wurde schnell besetzt. Der französische General Guillaume Brune hatte Weisung, seine Truppen auf Kosten des besetzten Landes zu ernähren.[4]
Die westlichen Gebiete der Schweiz wurden unter französischem „Schutz“ neu organisiert. Am 12. April wurden die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel und Schaffhausen mit den Kantonen Léman, Oberland und Aargau – sie waren durch die Vierteilung der alten Republik Bern entstanden – zur „einen und unteilbaren Helvetischen Republik“ zusammengeschlossen. Die Machthaber Frankreichs und mit ihnen die führenden Schweizer Revolutionäre (z.B. Peter Ochs) hatten sich für einen repräsentativ-demokratischen Einheitsstaat nach dem Vorbild der französischen Verfassung des Direktoriums[5] entschieden. Damit wurde die Bildung einer neuen Eidgenossenschaft unmöglich gemacht, die vorwiegend aus kleinen Landsgemeindekantonen gebildet und föderalistisch aufgebaut gewesen wäre.[6]
Kaum einen Monat nach Ende der Eidgenossenschaft trat die Verfassung der Helvetischen Republik in Kraft. Unter Berufung auf die Prinzipien der Volkssouveränität und der Menschenrechte führte sie nach französischem Vorbild eine repräsentative und zentralistische Demokratie ein. Dem Konzept des neuen Staatswesens lag eine einheitliche Nation mitsamt einer zentralen Administration zugrunde. Zudem wurde die Gewaltenteilung eingeführt. Die Trennung der legislativen, exekutiven und richterlichen Gewalt sollte die Unabhängigkeit und die demokratische Kontrolle der Institutionen gewährleisten. Die Kantone wurden reine Verwaltungseinheiten ohne irgendeine Autonomie, wobei einige der alten Orte zugunsten der neuen politischen Notwendigkeiten auseinandergerissen und zu neuen Einheiten gruppiert wurden. An der Spitze des Staats stand jetzt ein Direktorium aus fünf Mitgliedern, die nach einem komplizierten Verfahren durch die beiden legislativen Kammern – den Großen Rat und den Senat – gewählt wurden und die Minister ernannten.[7]
Trotz der kurzen Dauer des neuen Regiments wirkte die Helvetische Verfassung noch lange weiter. Die Vereinheitlichung von Maßen, Gewichten, Geld, Gesetzen und Streitkräften, wie die Verfassung von 1798 sie vorsah, blieb während der nächsten 50 Jahre in der politischen Diskussion. Auch die strikte Trennung von Staat und Kirche übte auf die spätere Schweizer Politik einen nachhaltigen Einfluß aus. Schwierig war es für die Republik, neben der Gründung von Schulen eine Armee, eine Verwaltung und eine neuartige Gerichtsorganisation ins Leben zu rufen, da sie ja alle administrativen Strukturen des „Ancien Régime“ abgeschafft hatte. Die Feudallasten waren nun beseitigt, doch wie sollten sie durch eine allgemeine Steuer ersetzt werden? Die Helvetische Republik war ein Staat ohne Geld und geriet damit in einen echten Teufelskreis. Die Wirtschaft wurde durch die Gesetzgebung zerrüttet, was wiederum zu teils heftiger Kritik am neuen Regime führte. Um diese zu unterbinden, mußte die neue Regierung, die gänzlich von Frankreich abhängig war, die soeben erst proklamierte Pressefreiheit durch Wiedereinführung der Zensur und Bekämpfung kritischer Stimmen faktisch abschaffen. Auch kam es bei den Bürgern nicht gut an, daß sie durch den revolutionären Staat eine quasi totalitäre Indienstnahme erleben mußten.[8]
Der Preis für die „Befreiung“ durch das revolutionäre Frankreich war immens. Drückende Abgaben sowie die Verpflegung der fremden Truppen zehrten die von den vorigen Regierungen angehäuften Finanzmittel auf. Die Abhängigkeit der neuen Schweiz von Frankreich belegte bereits die Existenz eines französischen Regierungskommissärs. Doch nicht bloß militärisch und materiell, sondern auch politisch wurde die Helvetische Republik gedemütigt. In einem Staatsstreich – dem ersten von vieren, die es bis 1802 gab – setzte Frankreichs Regierungskommissär in der Schweiz am 16. Juni 1798 die Entlassung von zwei ihm mißliebig gewordenen Direktoren durch. Dagegen wagte das Parlament der Republik keinerlei Widerstand. Damit nicht genug, zwang Frankreich die Schweiz am 19. August 1798 zum Abschluß einer Defensiv- und Offensivallianz. Alle Versuche der helvetischen Direktoren, einen Offensivvertrag zu vermeiden, schlugen fehl.[9]
Der Zweite Koalitionskrieg (1799–1802) fand zu weiten Teilen auf Schweizer Gebiet statt. Zu Beginn errangen die Truppen der gegen Frankreich verbündeten Kaiserreiche Österreich und Rußland so große Siege, daß sie für einige Monate in den Ostschweizer Kantonen die alte Ordnung restituieren konnten. Doch Frankreich, wo Napoleon Bonaparte seit seinem Staatsstreich vom 18./19. November 1799 als Erster Konsul an der Macht war, warf in einer Gegenoffensive Österreicher und Russen wieder hinaus. So war – mit Ausnahme Graubündens, Schaffhausens und des Tessins – Ende 1799 die gesamte Schweiz wieder in französischer Hand. Nach Bonapartes entscheidendem Sieg in der Schlacht bei Marengo (14. Juni 1800) besetzten die Franzosen auch noch die restlichen Gebiete. Die Schweiz aber war durch den Krieg verheert, die Unzufriedenheit mit dem neuen Regime weiter gestiegen.[10]
Es erwies sich, daß die Helvetische Republik einzig auf den Spitzen der französischen Bajonette zu bestehen vermochte. Der Preis hierfür war horrend: 72.000 französische Soldaten mußten vom Land unterhalten werden! Und nur diese fremde Armee sorgte dafür, daß das Schweizer Direktorium die Vorgaben aus Paris befolgte und die Ordnung in der durch die Kämpfe zwischen den Anhängern des neuen und denen des alten Systems gespaltenen Republik einigermaßen gewahrt blieb. Wie schwach die neue Verfassung war, zeigten die vier Staatsstreiche zwischen 1798 und 1802. Immer offener trat die Notwendigkeit zutage, die abgeschafften Kantone als Puffer in den innerschweizerischen Kämpfen zu neuem Leben zu erwecken.[11]
Mit Beendigung des Zweiten Koalitionskrieges, dem eine kurze Pause im Ringen zwischen Frankreich und dem alten Europa folgte, näherte sich auch die Helvetische Republik ihrem Ende. Sie hatte ihre strategische Bedeutung verloren, beunruhigte jedoch durch ihre Instabilität Napoleon. Dieser wollte nämlich sein Staatensystem in Europa festigen und ausbauen. Er präsentierte daher Schweizer Abgesandten Ende April 1801 in Malmaison eine neue Verfassung für die Schweiz und erzwang deren Annahme mittels eines Ultimatums. Diese neue „Konstitution“, die aus der Schweiz nunmehr einen Bundesstaat mit 17 Kantonen und einer Tagsatzung aus 102 Abgeordneten als Legislative machte, trat am 20. Mai 1802 in Kraft. Bis 1848 war die Tagsatzung das Parlament der Abgesandten der Orte (Kantone) der Alten Eidgenossenschaft. Der Name „Tagsatzung“ rührt von der Formulierung „einen Tag setzen“ (den Termin für einen Zusammentritt festlegen) her. Ohne den Einheitsstaat abzuschaffen, knüpfte die neue Verfassung an alte Traditionen an. Doch Napoleon wußte geschickt zu verhindern, daß sich die Ordnung ohne sein Mitwirken wieder etablieren konnte: Listig zog der Korse im Sommer 1802 seine Truppen aus der Schweiz ab.[12]
Daraufhin brach mit dem „Stecklikrieg“ gleich ein Bürgerkrieg zwischen den Unitariern[13] und den Föderalisten[14] aus, dem die schwache Zentralregierung nicht Herr werden konnte und der das Land gänzlich ins Chaos stürzte. Genau darauf hatte Napoleon gesetzt: Um dieses Durcheinander, das er ganz bewußt herbeigeführt hatte, zu beenden, trat Frankreichs Erster Konsul als großer Vermittler („Mediator“) auf und ließ am 21. Oktober 1802 seine Truppen in die Schweiz einrücken. Schon ein paar Tage danach löste sich die Tagsatzung in Schwyz unter Protest auf. Deren Führung ließ Napoleon Anfang November verhaften und den ganzen Winter lang auf der Festung Aarburg gefangenhalten.[15]
Ende November/Anfang Dezember 1802 fanden sich in Paris rund 70 Abgeordnete zur Helvetischen Consulta[16] zusammen. Es waren in der Mehrheit Unitarier, unter denen sich viele bedeutende Vertreter der Helvetik befanden, so z.B. Heinrich Pestalozzi und Peter Ochs. Napoleon demonstrierte ihnen allen ihre komplette Abhängigkeit von Frankreich. Er verkündete die Wiederherstellung der Kantone, deren Anzahl sich nun auf 19 belief: Genf war 1798 an Frankreich gelangt, das Wallis wurde 1803 eine „unabhängige“ Republik (kam aber wegen des Simplonpasses im Jahr 1810 zu Frankreich), und Neuenburg verblieb bis 1806 bei Preußen. Sie alle waren souverän. Zudem verfügte Napoleon die Rechtsgleichheit zwischen den Kantonen, die sich einmal im Jahr auf der Tagsatzung (nacheinander in Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern) zu versammeln hatten, und auch die Beseitigung aller Vorrechte der Patrizier. Der Schultheiß oder Bürgermeister des Kantons, in dem die Tagsatzung stattfand und der auch Vorort war, trug den Titel „Landammann der Schweiz“. Er repräsentierte die Eidgenossenschaft nach außen hin.[17]
Während die Delegierten in der Folge die Kantonsverfassungen zu entwerfen hatten, behielt sich Napoleon die Redaktion der Bundesurkunde selbst vor. Er erwies sich in den Beratungen mit den Schweizer Abgesandten als hervorragender Kenner der schweizerischen Verhältnisse. Nachdem am 19. Februar 1803 die Mediationsakte feierlich übergeben worden war, verabschiedete sich der Erste Konsul Frankreichs zwei Tage später von allen Delegierten der Consulta. Durch sein Diktat hatte er zwar die inneren Wirren der Schweiz beendet und diese befriedet, doch diese auch noch fester an Frankreich und an seine Person gekettet. Für ihn kam es sehr stark auf die Offenhaltung der durch die Schweiz führenden strategischen Verbindungen an. Die Bindung des „Landammanns der Schweiz“ an seine Hauptstadt machte überdies dessen Kontrolle durch den Gesandten Frankreichs leichter, der ihm nicht von der Seite wich. Der Landammann war somit faktisch nichts anderes als ein den Schweizer Formen angepaßter Vizekönig Napoleons. Der beständige Wechsel im Amt des Landammanns stellte keinen Widerspruch zu der Kontrolle durch den Gesandten Frankreichs dar, denn dieser vollzog jeden Wechsel der Hauptstadt mit, war also „automatisch“ immer an der Seite des neuen Landammanns.[18]
Die Bundesgewalt war denkbar knapp bemessen, denn die eidgenössische Regierung besaß nur wenige Kompetenzen. Sie sollte sich mit der Außenpolitik und mit der Organisation der Schweizer Armee befassen, Zolltarife ratifizieren und bei kantonalen Streitigkeiten als Schiedsgericht fungieren. In der Außenpolitik herrschte eine enge Anlehnung an Frankreich. Die Defensivallianz vom 4. Juli 1803, mit der Napoleon sich begnügte, und die Militärkapitulation vom 27. September 1803 machten jegliche Unabhängigkeit der Schweiz zu einem Ding der Unmöglichkeit.[19] Zwar ließ sich die Defensivallianz mit viel Mühe sogar noch als mit dem Status der Neutralität der Eidgenossenschaft vereinbar auslegen, doch in der Realität blieb sie französischem Druck ganz und gar ausgeliefert und mußte Truppen für Napoleons immer zahlreicher werdende Feldzüge stellen. Dafür sorgte die Militärkapitulation, die die Schweiz am stärksten an Frankreich band. Letzteres hatte als Schutzmacht das Recht, in der Schweiz vier Regimenter zu je 4000 Mann auf „freiwilliger“ Basis anzuwerben. Napoleon ließ nicht lange Zweifel darüber bestehen, was er mit dem Land vorhatte.[20]
Das schweizerische Heerwesen baute sich während der Mediationszeit wieder auf von den Kantonen gestellten Kontingenten auf. Jeder Kanton stellte eine bestimmte Anzahl an Soldaten und führte einen bestimmten Betrag an die eidgenössische Kriegskasse ab. Eine neue Militärkapitulation vom 28. März 1812 legte die Anwerbung von Soldaten völlig in die Hand der Kantonsregierungen. Damit waren die Voraussetzungen für das bittere Los geschaffen, das 1812 Tausende junger Schweizer in den Untergang von Napoleons „Grande Armée“ beim Rußlandfeldzug hineinziehen sollte. Sie alle ließen ihr Leben für den Imperialismus einer fremden Macht.[21]
Die Art, in der Frankreichs Gesandte mit den Schweizer Behörden umzugehen pflegten, war mehr als bezeichnend. Napoleons General und späterer Marschall Michel Ney hatte über die Einführung der Mediationsverfassung zu wachen und tat das sehr autoritär. Von Pressefreiheit konnte auch keine Rede sein, denn Napoleon verstand auf diesem Gebiet absolut keinen Spaß. Doch auch territorial blieb die Schweiz nicht unversehrt. 1806 kam es de facto zur Annexion des strategisch wichtigen Fürstentums Neuenburg, das Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. an Napoleon abtreten mußte und das dieser dann seinem Generalstabschef Alexandre Berthier übergab. 1810 entschied Napoleon, der sich seit dem Vorjahr „Médiateur de la Confédération de la Suisse“ nannte, daß das Wallis (seit 1803 „unabhängige“ Republik) als das „Département du Simplon“ dem seit 1804 existierenden Kaiserreich Frankreich einverleibt wurde. Ende Oktober 1810 überschritt plötzlich eine italienische Division mit Zollbeamten und Gendarmen die Südgrenze der Schweiz, und in der Folge blieb der Kanton Tessin bis zum Ende von Napoleons Herrschaft okkupiert.[22]
Dieses Ende kam weit schneller als erwartet. Wem der Untergang von Napoleons „Grande Armée“ in Rußland 1812 und die Erhebung des von Frankreich geknechteten Preußen im Frühjahr 1813 die Augen noch nicht geöffnet hatten, dem demonstrierte die Völkerschlacht bei Leipzig (16.–19. Oktober 1813), daß sich Napoleon auf dem absteigenden Ast befand. Sogleich suchte die Schweiz die Verbindung zu der antifranzösischen Koalition (speziell zu Österreich und England), um Frankreichs Fremdherrschaft ein Ende zu setzen.[23]
Am 21. Dezember 1813 drangen Truppen der Koalition in die Schweiz ein. Mehr als 100.000 Mann überschritten die Schweizer Grenze und marschierten gegen Frankreich weiter, während die eidgenössischen Truppen entlassen wurden. Da die Verbündeten die existente Bundesform ablehnten, setzten am 29. Dezember 1813 die Vertreter von zehn alten Kantonen die Mediationsakte außer Kraft und beschlossen, die Eidgenossenschaft auf neuer Basis wiederaufzubauen. In der Folge verbreitete sich von Bern aus die Restaurationsbewegung zur Wiederherstellung der alten Ordnung in Windeseile. In Solothurn, Freiburg und Luzern kam es zu Staatsstreichen. Die Schweiz war gespalten, die Gärung im Lande gewaltig. Ein Bürgerkrieg stand kurz bevor. Erst unter dem Druck der siegreichen Koalition rückten die nur noch lose organisierten Kantone enger zusammen. Die völlige Rückkehr zum „Ancien Régime“, wie sie sich die Mitglieder der konservativen Regierungen und auch Österreich mit seinen Verbündeten erhofften, war allerdings nicht mehr durchführbar. Am 7. August 1815 konstituierten mit den neu dazukommenden Kantonen Genf, Wallis und Neuenburg nun 22 Kantone im Bundesvertrag des Schweizer Staatenbunds die Schweiz wieder als Staatenbund.[24]
Die Heilige Allianz[25] als Bündnis von Thron und Altar, die sich nicht nur als Hüterin der Schweizer Neutralität[26], sondern auch des Bundesvertrags des Schweizer Staatenbunds von 1815 sah, trug durch ihre permanente Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Eidgenossenschaft dazu bei, das Selbstgefühl und zudem den Abwehrwillen der Schweizer zu wecken. Doch hätte es nicht ohnehin ein verstärktes Einheitsstreben in den Reihen der Eidgenossen gegeben, hätten Einmischung und Druck von außen allein wahrscheinlich kaum das schweizerische Nationalgefühl hervorbringen können. Auf den Punkt gebracht: „Man überwindet die von Egoismus und Vorurteilen aufgetürmten Barrieren, man sucht den Nachbarn, man verbindet sich zu den unterschiedlichsten Zwecken.“[27] Hierin, in diesem „esprit d´association“, muß in erster Linie der Urgrund dafür gesucht werden, daß in der Schweiz die Herausbildung eines Staatspatriotismus stattfand, der die Angehörigen von vier überaus verschiedenen Völkerschaften bzw. vier verschiedenen Sprachen zu integrieren in der Lage war. Anders wäre eine derart schwierige integrative Leistung wohl kaum zu bewerkstelligen gewesen.
In einer Vielzahl von überkantonalen oder nationalen Gesellschaften wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts die eidgenössischen Bande immer intensiver gefestigt, wobei in der jetzt einsetzenden Selbstdarstellung die Heroisierung der eidgenössischen Vergangenheit ganz stark in den Vordergrund rückte. Der seinerzeitige Patriotismus orientierte sich jedoch nicht bloß an der Vergangenheit, sondern auch an der Zukunft sowie an kriegerischen wie auch an friedlichen Vorstellungen, also insgesamt an vier Inkarnationen des nationalen Bewußtseins.[28]
Ab 1830 wurden in vielen Kantonen die Kantonsverfassungen revidiert bzw. angepaßt, und es wurden wieder mehr Volksrechte eingeführt (Regeneration bzw. Erneuerung). In der Zentralschweiz, besonders in Luzern, gab es auch liberale Kräfte, doch die Konservativen behielten die Oberhand. Einflußreiche konservative Katholiken schlossen den „Sonderbund“ als Verteidigungsbündnis gegen die liberal regierten Kantone und suchten in Österreich einen Verbündeten. Dadurch verärgerten sie nicht nur die liberal regierten Kantone, sondern auch ihre konservativen Gesinnungsgenossen in den reformierten Kantonen. Ihre Haltung provozierte den „Sonderbundskrieg“, der schon nach kurzer Zeit (3. bis 29. November 1847) mit einer totalen Niederlage des Sonderbunds endete. Im Ergebnis wurde in Form der Bundesverfassung (12. September 1848) die Schweiz geeint. Sie war nun ein Bundesstaat statt wie bis dahin ein Staatenbund und entwickelte sich darüber hinaus zum einheitlichen Rechts- und Wirtschaftsraum weiter.[29]
Die revidierte Bundesverfassung übertrug dem Bund mehr Aufgaben und weitete außerdem die demokratischen Rechte auf Bundesebene aus. 1874 wurde das Referendum eingeführt, 1891 die Volksinitiative.[30] Im 20. Jahrhundert ereignete sich dann in der Schweizer Historie – vereinfachend gesagt – nichts Exorbitantes mehr, und es genügt sicherlich der Verweis darauf, daß sich das Land durch seine Neutralität aus dem Ersten wie aus dem Zweiten Weltkrieg heraushalten konnte.[31] Was die Innenpolitik betrifft, so wurde der Weg zur Konsensdemokratie weiter beschritten.[32] Im Jahr 2000 gab es eine Totalrevision der Bundesverfassung, die jetzt die partnerschaftliche Kooperation zwischen dem Bund und den Kantonen besonders betont und die Aufgabenteilung in exakter Form regelt, so daß Konfliktpotential auf dem Gebiet der Kompetenzen noch weiter minimiert wird. Es kann zwar eingewendet werden, diese auf Konsens ausgerichtete Austarierung der Gewichte stelle keine „lebendige“ Demokratie mehr da. Doch im Vergleich zu den Meinungsfreiheit de facto nur noch auf dem Papier bietenden, keine echte Pluralität zulassenden, „zensurbehüteten“ Demokratien in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland ist die Schweizer Eidgenossenschaft mit ihrem politischen System, das gleich im Anschluß kurz beleuchtet wird, immer noch als echte, lebendige Demokratie einzustufen.
In der Schweiz ist weder eine rein parlamentarische noch eine rein präsidiale Demokratie zu sehen, sondern ein Regierungssystem primär eigener Prägung (Direktorialsystem). In ihm sind neben einem nationalen Zweikammerparlament und einem Bundesrat, der ein kollektives Staatsoberhaupt[33] und die Bundesregierung in sich vereint, insbesondere zwei Hauptcharakteristika enthalten. Dies ist zum einen der Föderalismus (mit einer stark ausgeprägten Autonomie der Kantone und großem Spielraum für die Gemeinden), zum anderen die direkte Demokratie: Durch Volksinitiative und Referendum ist es den Bürgern möglich, nicht bloß auf die Arbeit der Gemeindebehörden, der Kantonsparlamente und des Bundesparlaments Einfluß zu nehmen, sondern auch auf die Regierungstätigkeit – und zwar über die Parlamente hinweg. Überdies gilt der Grundsatz, möglichst alle Teile des Volkes in den politischen Prozeß miteinzubinden und adäquat zu berücksichtigen. Dieses wird durch die Konkordanzregierung, das Kollegialitätsprinzip, das Verfahren der Vernehmlassung[34] und das Milizsystem[35] realisiert.
Dieses „genossenschaftlich“ zu nennende Staatsverständnis hat seine Ursachen vor allem in der Entstehung, der Zusammensetzung sowie der Entwicklung der Schweizer Eidgenossenschaft, der schweizerischen „Nation“, die nicht zu Unrecht oftmals „Willensnation“ genannt wird. Dabei ist das Land weder ethnisch noch sprachlich noch kulturell oder konfessionell eine Einheit. Nein, es versteht sich als aus dem freien Willen seiner Bürger zusammengeschlossenes Gemeinwesen. Berücksichtigt wird die Tradition der alten Schweiz vor 1848 als heterogenes Bündnis unabhängiger Kleinrepubliken (der Vorläufer der heutigen Kantone). Die Kantone werden deswegen auch als „Stände“ (vgl. dazu z.B. „Ständerat“) und „Staaten“ (vgl. dazu etwa „Staat Bern“, „Staatskanzlei“, „Staatsschreiber“ u.v.a. mehr) bezeichnet. Neben den kantonalen Verfassungen bildet die Grundlage für all das die Schweizer Bundesverfassung, die im Jahr 1848 die moderne Schweiz begründete und seither ständig überarbeitet sowie 1874 und 1999 (letztere Verfassung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten) vollständig erneuert wurde. Kontinuität und Wandel gehen mithin Hand in Hand.
Es ist bemerkenswert, daß die Schweiz als ein durchaus erfolgreiches politisches Gebilde (mit einem sehr geringen Steuersatz) eine Form der politischen Beteiligung der Bürger kennt, die sogar in relativ föderalistisch geprägten Staaten wie Deutschland und Österreich unbekannt ist und dennoch funktioniert. Auch die starke Wehrhaftigkeit des kleinen Landes, in dem auch Führungspersonen in der Wirtschaft Reserveoffiziere gewesen sein müssen, und das Faktum, daß Schweizer Reservisten ihre Waffen mit nach Hause nehmen, verdient Erwähnung. Aus allen diesen Gründen ist die Schweiz bis auf den heutigen Tag (trotz verschiedener Überlegungen hierzu) der Europäischen Union nicht beigetreten, sondern sie bildet einen sozusagen alternativen Entwurf für die Gestaltung Europas, der eine Nachahmung in der Tat mehr als verdient hat. Und vielleicht hat die Schweiz besonders deshalb eine derart singuläre Beschaffenheit, weil dort die Binnenmaßstäbe herrschen und weil die militärische Tradition dem Schweizer Bürger ein ganz spezielles Bewußtsein verleiht. Es ist das Bewußtsein, daß er selbst dann, wenn (dem Volksmund zufolge) die Kosaken ihre Pferde im Bodensee tränken würden, noch Aushilfen und Chancen haben würde, einen wie auch immer gearteten internationalen Konflikt kontinentalen oder sogar globalen Ausmaßes zu überdauern und am Ende immer noch zu existieren.[36]
[1] Nach den gegen das revolutionäre Frankreich gerichteten Koalitionen der Fürsten des alten Europa werden sie auch Koalitionskriege genannt. Bis 1815 gab es insgesamt sieben antifranzösische Koalitionen, die überwiegend von Großbritannien finanziert wurden.
[2] Dieser folgte der Niederlage, die die Österreicher in Italien gegen den jungen französischen General Napoleon Bonaparte in zahlreichen Schlachten erlitten hatten.
[3] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 513.
[4] Im Hof: Handbuch, Bd. 2, Zürich 1977, S. 779.
[5] Das Direktorium (1795–1799) verkörperte eine der Regierungsformen der Französischen Revolution. Nach der französischen Verfassung vom 22. August 1795, der sogenannten Direktorialverfassung, hatte die Staatsgewalt primär ein fünfköpfiges Kollegialgremium inne, das gleichfalls als Direktorium bezeichnet wird. Dieses System wurde zum Vorbild für die Direktorialsysteme in anderen Ländern, auch in der Helvetischen Republik.
[6] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 779.
[7] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 513.
[8] Ebd., S. 516 f.
[9] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 801 f.
[10] Ebd., S. 806 f.
[11] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 518.
[12] Ebd., S. 518 f.
[13] Die Unitarier strebten einen Einheitsstaat nach dem Vorbild Frankreichs an.
[14] Die Föderalisten lehnten eine starke Zentralgewalt ab und wollten eine Wiederherstellung der alten Kantone.
[15] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 814 f.
[16] Consulta ist der italienische Ausdruck für Ratsversammlung.
[17] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 815 f.; Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 519.
[18] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 816.
[19] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 520.
[20] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 858 f.
[21] Ebd., S. 859 f.
[22] Ebd., S. 862–865.
[23] Ebd., S. 873.
[24] Ebd., S. 875 ff., 881, 892.
[25] Die Heilige Allianz bezeichnet das Bündnis, welches die Monarchen Rußlands, Österreichs und Preußens nach dem endgültigen Sieg über Napoleon I. am 26. September 1815 in Paris schlossen. Das besiegte Frankreich trat nach seiner Rückkehr zur Herrschaft der Dynastie der Bourbonen der Allianz im Jahr 1818 bei.
[26] Um das in strategischer Hinsicht wichtige Alpengebiet dem Einfluß Frankreichs zu entziehen, verordneten die Großmächte im 2. Pariser Frieden (20. November 1815) der Schweiz „immerwährende bewaffnete Neutralität“.
[27] Jean-Louis-Benjamin Leresche, in: Dictionnaire Géographique-Statistique de la Suisse, Lausanne 1836/37, ohne Seitenangabe zitiert bei Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 604.
[28] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 604–607.
[29] Ebd., S. 627–630.
[30] Ebd., S. 700 f.
[31] Ebd., S. 734 ff. Einzelheiten über die Schweiz während des Ersten und des Zweiten Weltkriegs sind u.a. zu finden bei: Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 1125–1143, 1198–1212.
[32] Mesmer: Geschichte der Schweiz, S. 911–917.
[33] Anders als in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident der Schweiz nicht das Staatsoberhaupt, denn die Bundesverfassung der Eidgenossenschaft kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. Alle diese Funktionen werden von der ganzen Bundesregierung als Kollegium wahrgenommen.
[34] Eine Phase im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz. Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsänderung, neuer Gesetzesbestimmungen, wichtiger völkerrechtlicher Verträge und anderer Vorhaben von einer großen Tragweite werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise (besonders die Verbände) durch den Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen.
[35] Der Teilaspekt des politischen Systems der Schweiz, dem zufolge öffentliche Aufgaben meist nebenberuflich ausgeübt werden. Jeder Bürger kann neben- oder ehrenamtlich öffentliche Ämter und Aufgaben übernehmen.
[36] Im Hof: Handbuch Bd. 2, S. 1246.