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Die Ursache für den Großen Deutschen Bauernkrieg wurde im 19. und frühen 20. Jahrhundert vor allem in der drückenden Lage des Bauernstandes gesehen, im Umfang der geforderten Frondienste, der Höhe von Abgaben und der allgemeinen Entrechtung der Landbevölkerung, die ihren Herren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert gewesen sei. Gerade der völkische Teil der politischen Rechten in der ersten Jahrhunderthälfte hat sich daher immer wieder auf die Bauernaufstände als historisches Vorbild bezogen, und seine bis heute existierenden Ausläufer tun dies immer noch. Auch Anarchisten, Kommunisten und Sozialisten aller Art fügen die Bauernaufstände mit Vorliebe in die eigene Ahnenreihe ein. Doch die erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts etablierte wirtschafts- und sozialgeschichtliche Forschung hat ganz andere, weit differenziertere Ergebnisse erbracht. Die verbreiteten Klischees lassen sich schon längst nicht mehr halten.
Von Mag. Wolfgang Dvorak-Stocker
Die Epoche des Spätmittelalters war eine des Umbruchs. Vom anwachsenden Fernhandel profitierten vor allem die großen Fürsten, während andererseits die Ritterschaft durch die zunehmende Verbreitung von Schußwaffen immer mehr an Bedeutung verlor. Sowohl der hohe wie der niedere Adel bemühten sich bereits ab dem 13. Jahrhundert darum, Naturalabgaben wie Getreidelieferungen in Geldabgaben der Bauern umzuwandeln, was sich bei sinkenden Agrarpreisen für diese nachteilig auswirkte,[1] wozu es insbesondere durch den pestbedingten Bevölkerungsrückgang kam, als der Schwarze Tod zwischen 1346 und 1353 ein Drittel der damaligen Bevölkerung Europas hinraffte. Aber auch darüber hinaus versuchten die Grundherren ihre Stellung zu verbessern, etwa durch Einschränkung der Waldweide (da der Adel an der Förderung der Jagd interessiert war) und durch „Steigerung von Abgaben und Diensten aufgrund fast vergessener oder nicht ausgeschöpfter Rechtsmittel, aus denen die juristischen Berater der Fürsten die neuen Ansprüche herleiteten“[2]. Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen weltliche Herrscher auch Allmendeflächen an, die eigentlich allen Angehörigen einer Landgemeinde zur Nutzung offenstehen sollten.
Auch das unwürdige Verhalten vieler Bischöfe und Prälaten, die – oft als Kind zur Förderung der Interessen ihrer Familie in ein solches Amt gehievt – dieses ohne jegliche religiöse Überzeugung wahrnahmen und es außer für ihre familiären Verpflichtungen vor allem zur Finanzierung ihres eigenen Lebensstandards nutzten, war eine Quelle beständigen Ärgernisses für weite Teile der deutschen Bevölkerung. Dazu trat der Ablaßhandel, für den insbesondere der Dominikanermönch Johannes Tetzel steht, der 1517 im Auftrag von Albrecht von Brandenburg, dem Erzbischof von Magdeburg und Kurfürsten von Mainz, durch Deutschland reiste, Ablaßbriefe verkaufte und auf diese Weise seinem Auftraggeber zu Einkünften verhelfen sollte, die dieser benötigte, um die zur Erlangung seines Amtes nötig gewesenen Bestechungsgelder auszugleichen. Tetzel verkaufte seine Ablaßbriefe mit dem Versprechen, daß durch Bezahlung einer bestimmten Summe die Seele eines Verstorbenen aus dem Fegefeuer befreit werden könnte. Während der Ablaßhandel von der katholischen Kirche schon 1562 verboten wurden, gibt es den Ablaß nach katholischem Verständnis bis heute: Für bestimmte fromme Taten, eine Wallfahrt etwa oder die Verrichtung eines Gebetes an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit, können die zeitlichen Sündenstrafen, die die Seele eines Verstorbenen für bereits bereute und gebeichtete Sünde trotz erfolgter Absolution im Fegefeuer halten, abgekürzt oder sogar aufgehoben werden.
Die wirtschafts- und sozialgeschichtliche Forschung der letzten Jahrzehnte hat ein äußerst differenziertes Bild erbracht. In den ostelbischen Gebieten bildete sich die Gutsherrschaft heraus, die im Laufe des 16. Jahrhunderts die Erbuntertänigkeit der Bauern durchsetzte, die freilich „mit der Leibeigenschaft, wie sie sich damals in Rußland als eine neue Form der Sklaverei ausbildete, an sich nichts zu tun hatte“[3]. Doch selbst in Sachsen und Thüringen, wo die Gutsherrschaft verbreitet war, konnte die Erbuntertänigkeit der Bauern nicht durchgesetzt werden, und in den Gebieten der Grundherrschaft (also im ganzen „Altdeutschland“ westlich der Elbe) versuchten die Grundherren dies erst gar nicht. Vor allem in den Gebieten der Gutsherrschaft stieg die durchschnittliche Arbeitsverpflichtung der Bauern für ihre Herren im Laufe des 16. Jahrhunderts von dreieinhalb Tagen pro Jahr (!) auf drei Tage in der Woche (!) an.[4] Und erst das 17. und 18. Jahrhundert brachten jene Steigerung an Arbeitsverpflichtungen bis auf fünf Tage in der Woche (!), wie sie teilweise sogar in einigen Gebieten der Grundherrschaft bestand, und die weitgehende Entrechtung des Bauernstandes. Dies war auch der Grund für verschiedene deutsche Fürsten, allen voran die Hohenzollern und die Habsburger, mit vielerlei Versuchen noch im 18. Jahrhundert die Lage der Bauern in ihren Ländern zu verbessern, was letztlich erst durch die von Hans Kudlich am österreichischen Reichstag 1848 durchgesetzte Bauernbefreiung erreicht wurde.
Interessant sind die Forschungsergebnisse von Walter Achilles, der für sein Buch „Landwirtschaft in der Frühen Neuzeit“ den Geldwert sämtlicher von den Bauern zu entrichtenden Dienste errechnet und sowohl den Grundzins wie den Zehnten dazuaddiert hat. Die Gesamtheit der Abgaben und Leistungen, die die einzelnen Bauern an die Feudalklasse, also an die direkten Grundherren, die Landesfürsten und den Staat zu entrichten hatten, bezeichnet Walter Achilles als „Feudalquote“ und führt an, daß sie 1766 in Kurhannover 34 % des Einkommens bei großen Höfen und bis zu 54 % des Einkommens bei kleinen Höfen betragen hat.[5] Angesichts der heutigen Steuerquote von deutlich mehr als 50 % (man muß bei der Berechnung auch die Mehrwertsteuer berücksichtigen!) ein vergleichsweise geringer Betrag! Außerdem führt Achilles an, daß sich etwa in Kurhessen das verfügbare Einkommen eines Bauernhofes zwischen 1500 und 1600 um mehr als 50 % erhöht habe, weil die Abgaben gleich geblieben waren, die Ernten aber durch wissenschaftlichen und technischen Fortschritt massiv gesteigert werden konnten![6]Auch Aldo de Maddalena hält in „Europäische Wirtschaftsgeschichte, 16. und 17. Jahrhundert“ fest, daß im westlichen Deutschland die Herrenrechte im Laufe des 16. Jahrhunderts ständig weniger wurden und die Fron der Bauern fast völlig aufhörte oder nur mehr zwei bis vier Wochen pro Jahr in Anspruch nahm, wobei auch diese Dienste mit kleinen Tributzahlungen abgegolten werden konnten. Die Bauern im Besitz der Grundstücke konnten mit diesen nahezu alles tun, was sie wollten, sie auch vererben und verkaufen. Maddalena: „Auf diese Weise verbreitete sich das kleinbürgerliche Grundeigentum in Frankreich und Deutschland viel stärker als anderswo.“[7] Auch wenn es im westlichen und südlichen Deutschland nach wie vor Frondienste gegeben hat (Fron heißt ja in der mittelalterlichen Bedeutung des Wortes nichts anderes als „Herr“, vergleichbar mit Fronleichnam = „Körper des Herrn“. Frondienste sind also Herrendienste!), war die Entwicklung in Frankreich und Deutschland westlich der Elbe der stetigen Verschlechterung der Lage der Bauern im östlichen Europa, vor allem in Rußland und Polen in der Frühen Neuzeit, geradezu entgegengesetzt gewesen.
Aus all diesen Forschungsergebnissen ergibt sich eindeutig, daß die Lage der Landbevölkerung gerade in den Gebieten des Bauernkrieges zum Zeitpunkt von dessen Ausbruch alles andere als „elend“ oder „drückend“ gewesen ist. Allerdings hat das Beispiel der Schweiz, wo es den Bewohnern einiger Landgemeinden gelang, jegliche adelige Herrschaft, die zwischen ihnen und dem Kaiser stand, abzuschütteln, die Gedankenwelt der Aufständischen ebenso beeinflußt wie die Reformation und Luthers Verkündigung der „Freiheit eines Christenmenschen“. Gerade die führenden Persönlichkeiten in den Dörfern und ländlichen Kleinstädten wurden daher auch zu den Führern der Bauernaufstände: die Schultheißen oder Bauernrichter, die Handwerker und Ackerbürger, ja sogar Vertreter des niederen Adels bzw. der Ritterschaft.
Die politische Rechte wirft den Linken begründetermaßen vor, vor allem zu den Themenkreisen Zweiter Weltkrieg, Kolonialgeschichte sowie Erster Weltkrieg und dessen Folgen, aber auch darüber hinaus bewußt irreführende historische Darstellungen zu verbreiten. Aber auch unter Rechten sind Geschichtsirrtümer verbreitet. Der positive Bezug auf die Bauernkriege entspringt bei den Rechten einem romantischen Irrtum in bezug auf dessen Ursachen. Bei den Linken ist er Ausdruck von deren Streben nach der Zerstörung jeglicher Ordnung und Herrschaft, sofern diese nicht kommunistisch ausgerichtet und marxistisch begründet ist. Auch der Blick auf die Epoche der Hexenverfolgung eint viele Rechte mit ihren linken Feinden. In der „Neuen Ordnung“ IV/2011 haben wir uns ausführlich mit dieser Thematik befaßt und zusammenfassend festgestellt, daß nach neuesten Forschungen einerseits die Zahl der Todesopfer dieses mehrere Jahrhunderte lang währenden Massenwahns mit 50.000–60.000 deutlich geringer anzusetzen ist, als ältere Annahmen lauteten, die von mehreren Millionen Opfern ausgingen. Andererseits haben wir die – teils rationalen – Ursachen für den beginnenden Hexenwahn aufgezeigt und deutlich gemacht, daß es in keiner Phase um die von vielen behauptete „Vernichtung der weisen Frauen“ gegangen ist. Letztlich konnte der Artikel, gestützt auf zahlreiche Forschungsergebnisse, klarstellen, daß es in Italien und Spanien, wo kirchliche Inquisitionsgerichte die Verfahren führten, zu sehr viel weniger Todesurteilen gekommen ist als in Deutschland und Polen, wo die weitaus größte Opferzahl zu beklagen war.
In der „Neuen Ordnung“ II/2003 haben wir uns mit der „Sixtus-Affäre“ und Kaiser Karls Friedensbemühungen im Ersten Weltkrieg auseinandergesetzt. Ihm und insbesondere seiner Gemahlin, Kaiserin Zita, wurde ja vielmals eine gegenüber dem deutschen Bundesgenossen verräterische Handlungsweise vorgeworfen. Doch sowohl Kaiser Wilhelm als auch Reichskanzler Bethmann Hollweg waren voll informiert, und dem österreichischen Ansinnen, einen Frieden auf Kosten des deutschen Bündnispartner anzustreben, indem man sich bezüglich Elsaß-Lothringen verhandlungsbereit, bezüglich Triest und dem Alto-Adige aber hart zeigte, entsprach vice versa die reichsdeutsche Haltung, die bei verschiedenen Friedensfühlern signalisierte, einen Frieden auf Kosten der italienischen Besitzungen Österreichs herbeiführen zu können, ohne in der Frage Elsaß-Lothringens zum Nachgeben bereit zu sein.
Dem für ihre politische Handlungsfähigkeit gefährlichsten Irrtum der Rechten haben wir sogar drei Beiträge in der „Neuen Ordnung“ gewidmet: Mit Richard von Coudenhove-Kalergi und seinen Ideen befaßten sich Artikel in den Heften II/2006, I/2007 und IV/2015. Denn einen „Kalergi-Plan“ mit dem Ziel der Schaffung einer eurasisch-negroiden Mischrasse hat es nie gegeben. Richard von Coudenhove-Kalergi hat in seinem 1925 erschienen Buch „Praktischer Idealismus“ zwar angenommen, eine allgemeine Zeittendenz feststellen zu können, die „in ferner Zukunft“ auf das Entstehen einer solchen Mischrasse hinauslaufen würde (und dieser Befund liest sich nach 100 Jahren umso aktueller!), das Ziel der von ihm begründeten „Paneuropa-Bewegung“ sollte aber gerade das Überleben der europäischen Völker als solcher gegenüber den bedrohlichen Mächten in Ost und West (und Coudenhove rechnete gerade auch die USA dazu!) sichern. In einer späteren Schrift sprach Coudenhove-Kalergi in diesem Zusammenhang sogar von der „Bluts- und Rassegemeinschaft“ der europäischen Völker, auf welche sich diese besinnen müßten.
Auf historischen Irrtümern, Fälschungen und Fehlinterpretationen läßt sich jedenfalls, das ist unsere tiefste Überzeugung, keine gedeihliche Zukunft aufbauen, noch sind sie das geeignete Rüstzeug im weltanschaulichen Kampf zwischen rechts und links.
[1] Friedrich-Wilhelm Henning: Agrargeschichte des Mittelalters, Stuttgart 1994, S. 321 f.
[2] Ilja Mieck: Europäische Geschichte der Frühen Neuzeit, Stuttgart 1981, 3. Aufl., S. 162.
[3] Ebd., S. 166.
[4] Ebd., S. 165.
[5] Walter Achilles: Landwirtschaft in der Frühen Neuzeit, München 1991, S. 28 ff.
[6] Ebd., S. 39.
[7] Cipollo/Borchardt: Europäische Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1983; Aldo de Maddalena: Das ländliche Europa, 1500–1750, S. 183.