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Im Zwiespalt zwischen größeren Mächten

Im Dreißigjährigen Krieg standen sich die Katholische Liga und die Protestantische Union gegenüber. Vormacht der Liga war Bayern, das für sein Engagement schwer büßen mußte: Es wurde Schauplatz der übelsten Exzesse schwedischer und französischer Heere. – Der wichtigste Heerführer der Liga war der Niederländer Johann von Tilly.

Die süddeutschen Mittelstaaten Bayern, Württemberg und Baden

Es ist das Wesen von Mittelstaaten, daß sie stets Gefahr laufen, von größeren Mächten dominiert oder zwischen ihnen wie von Mühlsteinen zerrieben zu werden. Diese Grundtatsache ihrer Existenz macht es für die Schwächeren somit erforderlich, zu lavieren, um ihr Überleben zu sichern. Genauso stellte sich die Lage auch für die süddeutschen Mittelstaaten Bayern, Württemberg und Baden dar, die jedoch nicht von allem Anfang an Mittelstaaten waren, sondern zu solchen erst im Laufe der Zeit wurden. Den entscheidenden Schub dazu bekamen sie in der an Umbrüchen reichen Napoleonischen Zeit, und deshalb soll diese auch den Schwerpunkt der folgenden Betrachtung bilden.

Von Dr. Mario Kandil

Zwar war um die Mitte des 6. Jahrhunderts der Name Bayern bekannt, doch entwickelten sich Umriß und Inhalt des Stammesverbands erst in den folgenden Generationen erkennbarer. Das ältere bayerische Stammesherzogtum endete im Jahr 788 durch die Niederlage des Bayernherzogs Tassilo III. gegen Karl den Großen, und erst der Niedergang der Karolinger machte eine Wiederbelebung der Eigenständigkeit der bayerischen Herzöge im jüngeren Stammesherzogtum möglich. Allerdings fand dieses 1180 ein Ende, als im Streit Heinrichs des Löwen mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa der Welfenherzog unterlag: Er verfiel der Reichsacht und mußte das Land verlassen. Die den Welfen nachfolgenden Wittelsbacher prägten bis ins 20. Jahrhundert hinein Bayerns Geschichte maßgeblich.[i]

Württemberg war ab dem 12. Jahrhundert zuerst eine Grafschaft und wurde nach 1495 (nach Aufhebung der zeitweiligen Teilung des Landes 1482 bzw. 1492) zum Herzogtum erhoben. Dagegen begann Baden als Markgrafschaft, wiewohl es selbst niemals eine Mark war. Der Name stammte von einer im 12. Jahrhundert etablierten Adelsfamilie, die mit den Herzögen von Zähringen verwandt war. Letztere waren auch Markgrafen von Verona, wovon sie den Titel für Baden übernahmen.

Vom Mittelalter bis zum Westfälischen Frieden

Während Württemberg und Baden in den Religionskriegen keine bedeutende Rolle spielten, war das bei Bayern vollkommen anders. Maximilian I., 1597 als ein arbeitsamer, kenntnisreicher und glaubensstarker Herzog an die Regierung gekommen, entmachtete die Stände und profilierte sich als ein Hauptexponent der Gegenreformation – immerhin war er der Anführer der Katholischen Liga, die 1609 als Widerpart zur 1608 ins Leben gerufenen Protestantischen Union gegründet wurde. Er zögerte nicht, seinem habsburgischen Vetter Ferdinand, seit 1619 als Ferdinand II. römisch-deutscher Kaiser, beizustehen, und erntete dafür nach der Niederlage seines Konfessionskontrahenten Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, des böhmischen „Winterkönigs“, nicht nur dessen Kurhut, sondern zusätzlich auch die Oberpfalz.[ii]
In dem seit 1618 tobenden Dreißigjährigen Krieg mußte Maximilians Bayern aber seit der Wende des Kriegsglücks – durch das Eingreifen Schwedens (1630) und Frankreichs (1635) – für das Engagement seines Herrschers schlimm büßen: Es wurde Schauplatz der übelsten Exzesse schwedischer und französischer Heere. Immerhin konnte der jetzt leidgeprüfte Maximilian in den Verhandlungen, die zum Westfälischen Frieden von 1648 führten, die Kurwürde und die Oberpfalz behaupten und sogar durchsetzen, daß hier entgegen den allgemeinen Bestimmungen des Friedensschlusses die Restitution des konfessionellen Status von 1624 („Normaljahr“) unterblieb.[iii]

 

[i] Wilhelm Volkert, Geschichte Bayerns, München 2001, S. 15–21.

[ii] Ebenda, S. 51 ff.

[iii] Ebenda, S. 53 f.

Kurfürst Max Emanuel von Bayern nahm nicht nur am Entsatz von Wien 1683 teil, sondern kommandierte auch die Armee, die 1688 Belgrad einnahm. Sein Kriegsruhm war auf dem Balkan weithin verbreitet, die Osmanen nannten ihn wegen seiner blauen Uniformjacke den „Blauen König“. Im Spanischen Erbfolgekrieg stellte sich Max Emanuel aber an die Seite Frankreichs gegen seinen Schwiegervater Kaiser Leopold I.

 

Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution und Ära Napoleons I.

Das Kurfürstentum Bayern entwickelte sich nach 1648 wie andere Länder zu einem absolutistischen Staat. Auf dieser Bahn schritt der ab 1679 herrschende Maximilian II. Emanuel fort und wollte hierzu Ruhm als draufgängerischer Heerführer gewinnen. Dazu bot sich ihm Gelegenheit, als die Osmanen Österreich und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bedrohten. Max Emanuel (wie er kurz genannt wurde) war mit bayerischen Abteilungen dabei, als 1683 Wien vor den türkischen Belagerern gerettet wurde. Auch kommandierte er die Armee, die 1688 Belgrad einnahm. Sein Kriegsruhm war auf dem Balkan weithin bekannt, und die Osmanen nannten ihn wegen seiner blauen Uniformjacke, die weit über die Schlachtfelder zu sehen war, den „Blauen König“.[i]
Das Kurfürstentum, das für einen sorgsamen Landesvater genügend Aufgaben geboten hätte, war Max Emanuel auf Dauer zu eng. Vielmehr suchte er einen weiteren Wirkungskreis und fand ihn auch, als ihm 1692 von Spaniens König Karl II. die Statthalterschaft in den Spanischen Niederlanden mit Residenz in Brüssel (bis 1706) übertragen wurde. Seine Hoffnungen zumindest auf einen Teil des spanischen Erbes führten dazu, daß er zu Beginn des Spanischen Erbfolgekriegs (1701–1713/14) eine Allianz mit Frankreichs „Sonnenkönig“ Ludwig XIV. einging. Denn da Karl II. keinen direkten Erben besaß, stand nach seinem Tod (1700) die spanische Krone mit ihren fast unermeßlichen Nebenländern zur Disposition.[ii]

Hatte Max Emanuel in den ersten Jahren des Kriegs (wenn auch ohne nennenswerte Erfolge) als ein französischer Alliierter gegen seinen Schwiegervater Kaiser Leopold I. (dessen Tochter Maria Antonia war die Gattin des „Blauen Königs“) agiert, mußte er nach der vernichtenden Niederlage von Franzosen und Bayern bei Höchstädt (1704) Bayern verlassen. 1706 wurde über Max Emanuel die Reichsacht verhängt, und er mußte, ganz auf Zahlungen Ludwigs XIV. angewiesen, letztlich froh sein, in den Friedensschlüssen sein angestammtes Kurfürstentum wiederzuerlangen. Intensiv bemühte er sich um einen Ausgleich mit Österreich – mit Erfolg: Noch vor seinem Tod (1726) heiratete sein Sohn, Kurprinz Karl Albrecht, 1722 mit Maria Amalia von Österreich eine Tochter Kaiser Karls VI. Zwei Jahre danach brachte Max Emanuel zudem noch den großen Familienvertrag über die wechselseitige Erbfolge der bayerischen und der pfälzischen Wittelsbacher (Münchener Hausunion) zustande.[iii]
Württemberg wurde ebenfalls in die kriegerischen Auseinandersetzungen des Reichs mit dem auf maximale Expansion bedachten Nachbarn Frankreich hineingezogen, das nicht nur im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697), sondern auch im Spanischen Erbfolgekrieg gegen den Kaiser stand. Dabei mußten im Westen Württembergs zum Teil schwere Verwüstungen durch französische Truppen hingenommen werden, was erneut zeigte, daß Staaten der mittleren Kategorie eben doch nur Spielbälle der großen Mächte sind.

Gleiches gilt natürlich auch für Baden, doch zumindest konnte dessen Markgraf (1677–1707) Ludwig Wilhelm, der „Türkenlouis“, als kaiserlicher Generalleutnant und siegreicher Feldherr in den Türkenkriegen in der großen Politik tatkräftig mitmischen. Wegen seiner roten Uniformjacke, die weit über die Walstatt hin sichtbar war, nannten ihn die Türken auch den „Roten König“. Als kaiserlicher Oberbefehlshaber an der türkischen Front stellte Ludwig Wilhelm in über 20 Schlachten sein militärisches Können unter Beweis und drängte die Osmanen zurück. Doch zu der gleichen Zeit verwüsteten die mit den Türken verbündeten Franzosen im Pfälzischen Erbfolgekrieg seine eigenen Besitzungen, und auch deshalb mußte der „Türkenlouis“ zurück an die heimatliche Front am Rhein, wo er bis zum Frieden von Rijswijk (1697) gegen die Franzosen focht. Indes vertrat ihn Prinz Eugen von Savoyen an der türkischen Front bekanntlich mit durchschlagendem Erfolg. Eine Rangerhöhung Ludwig Wilhelms zum Kurfürsten verweigerte Kaiser Leopold I., doch nach temporärem Zerwürfnis kämpfte der badische Markgraf im Spanischen Erbfolgekrieg erneut für den Kaiser. In der Schlacht bei Höchstädt 1704 wurde Ludwig Wilhelm allerdings so schwer verwundet, daß er wenige Jahre später (Anfang Januar 1707) an seinen Blessuren verstarb.[iv]
Manchmal versuchen Mittelstaaten, im Konzert der Großen mitzumischen, und wir sahen ja bereits, welchen Erfolg Maximilian I. von Bayern, Maximilian II. Emanuel von Bayern und Ludwig Wilhelm von Baden damit hatten. Blicken wir auf den Wittelsbacher Karl Albrecht, der es nach ihnen als Kurfürst Karl I. ebenfalls probierte und dabei immerhin zum Kaiser des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aufstieg, wiewohl nur für knappe drei Jahre. Mit seiner Erlangung des Kaiserthrons als Karl VII. kam der Gegensatz zwischen Wittelsbachern und Habsburgern, der auch ein bayerisch-österreichischer Antagonismus war, wieder einmal eruptiv zum Ausbruch. Dabei wollte es sich Karl Albrecht anfangs weder mit dem Kaiser in Wien noch mit Frankreich verderben.

Weil Kaiser Karl VI. keine männlichen Erben hatte, rechnete sich München (mit alten, bis ins 16. Jahrhundert zurückreichenden Verwandtschaftsbeziehungen argumentierend) Ansprüche auf das Habsburger Erbe aus. Der Kurfürst widersprach dem österreichischen Hausgesetz der Pragmatischen Sanktion (1713/24), der zufolge Karls Tochter Maria Theresia Alleinerbin sein sollte. Als der Kaiser 1740 starb, ging Karl Albrecht VI. das Wagnis ein, sich der Königswahl durch die Kurfürsten zu stellen. Insbesondere durch die Unterstützung des preußischen Königs Friedrich II. – der Maria Theresia Schlesien entreißen wollte – fand Karl Albrecht auch eine Mehrheit. Mit Hilfe Frankreichs gelang Bayern zunächst der Einfall in Ober- und Niederösterreich und in Böhmen (1741). Doch als 1742 die Kaiserkrönung Karl Albrechts – des dritten Wittelsbachers auf dem deutschen Königsthron – anstand, hatte sich das Kriegsglück gewendet: Die Österreicher besetzten Bayern und drangsalierten das Land. Zwar konnte Karl VII. 1744 wieder in München einziehen, doch seine Erfolgsaussichten, auf Dauer gegen das Haus Habsburg die Oberhand zu behalten, waren gering. Erst 47 Jahre alt, verstarb der Kaiser Anfang 1745.[v]

Sein Sohn Maximilian III. Joseph war realistisch genug, um rasch einzusehen, daß Kurbayerns Mittel und Möglichkeiten nicht ausreichten, in der Reichspolitik eine führende Rolle zu spielen. So verzichtete er im Frieden von Füssen (1745) auf alle seine Ansprüche an das Haus Habsburg und stellte in Aussicht, Maria Theresias Gemahl Franz Stephan bei der Kaiserwahl die bayerische Kurstimme zu geben. Dafür wurde ihm der ungeschmälerte Besitz des Kurfürstentums Bayern konzediert. Aus der Politik der großen Mächte konnte sich Bayern auch nach der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht gänzlich heraushalten – schon wegen seiner recht prekären Lage zwischen den habsburgischen Besitzungen in Österreich und Schwaben und aufgrund der potentiellen Ausrichtung Frankreichs, Österreich anzugreifen. Trotzdem blieb der Einsatz Bayerns an Österreichs und Frankreichs Seite im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) gegen Preußen relativ bescheiden, so daß der bayerische Kurfürst kaum daran gehindert war, sich im Sinne des aufgeklärten Absolutismus der inneren Staatstätigkeit zu widmen.[vi]

Mit dem Tod des allgemein als „Friedensfürst“ geachteten Maximilian III. Joseph 1777 trat nach den Wittelsbacher Hausverträgen der Erbfall ein. Karl Theodor, seit 1742 pfälzischer Kurfürst in Mannheim, trat die Nachfolge in München an, wohin er den Erbverträgen zufolge seine Residenz zu verlegen hatte. Der bis 1799 lebende Karl Theodor mußte sich zunächst der Ansprüche Österreichs, die Kaiser Joseph II. aufgrund vermeintlicher Erbrechte erhob, erwehren. Mit Hilfe des Preußenkönigs Friedrich II. (der nun schon meist „der Große“ genannt wurde) konnte Bayern diese österreichischen Zumutungen zurückweisen. Es mußte allerdings 1779 im Frieden von Teschen, der den Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) beendete, das Innviertel an Österreich abtreten. Kaiser Joseph II. versuchte danach, die Österreichischen Niederlande gegen ganz Bayern zu tauschen, was Karl Theodor auch angenommen hätte, da er nicht abgeneigt war, sein Kurfürstentum aufzugeben. Doch Friedrich II., der den Österreichern partout keinen größeren Landzugewinn gönnen wollte, verhinderte auch dieses gar nicht so abwegige Vorhaben. Aber schon rund zehn Jahre danach sollte die Französische Revolution von 1789 Umstürze und territoriale Umwälzungen hervorrufen, die weit elementarer waren als dieses Tauschprojekt Josephs II.[vii]

An dieser Stelle seien einige hypothetische Überlegungen erlaubt, die auch ein Historiker von Zeit zu Zeit anstellen darf. Hätte sich Joseph II. durchgesetzt und wäre Bayern an Österreich gefallen, würde es dann heute überhaupt einen deutschen Nationalstaat geben? Oder wäre Deutschland im 19. Jahrhundert nicht in einen preußisch-protestantischen Norden und einen österreichisch-katholischen Süden zerfallen? Hätte es dann überhaupt einen Ersten und Zweiten Weltkrieg gegeben? Eine Antwort auf solche Fragen läßt sich freilich nicht geben, doch tauchen sie auf, wenn man die Folgewirkungen des Plans von Joseph II. in Augenschein nimmt.


[i] Ebenda, S. 54 f. Vgl. zu der Person Max Emanuels u.a. Karl Bosl, Bayerische Geschichte, München 1971, S. 191 ff.

[ii] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 55 f.

[iii] Ebenda, S. 56 f.

[iv] Max Braubach, Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution (= Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 10 d. Taschenbuchausg.), München 31978, S. 69 ff., 79, 82 ff., 90–93.

[v] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 57.

[vi] Ebenda, S. 57 f.

[vii] Ebenda, S. 58 f.

Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden wurde in den Türkenkriegen als siegreicher kaiserlicher Feldherr mit dem Spitznamen „Türkenlouis“ bezeichnet, die Osmanen nannten ihn wegen der Farbe seiner Uniformjacke den „Roten König“. Zur gleichen Zeit verwüsteten die mit den Türken verbündeten Franzosen allerdings die Pfalz, weshalb Ludwig Wilhelm in sein Heimatland zurückkehrte und an der türkischen Front durch Prinz Eugen ersetzt wurde.

Vom Ausbruch der Revolutionskriege bis zum Reichsdeputationshauptschluß

Hatte Frankreichs historischer Einfluß in Europa schon unter den Königen neben der Expansion ganz wesentlich auf der indirekten Einflußnahme auf die Nachbarländer Italien und Deutschland beruht, so änderte sich daran auch nach der Revolution von 1789 unter den neuen Machthabern nicht viel. Seit dem Ausbruch der Revolutionskriege, die durch die Kriegserklärung Frankreichs an den „König von Böhmen und Ungarn“ (also den römisch-deutschen Kaiser) am 20. April 1792 erfolgt war, kam es den französischen Regierungen unter allen Umständen auf die Verfügung über Deutschland an. Diese ließ sich u.a. durch eine faktische Schutzherrschaft über den durch die Staaten des „Dritten Deutschland“[i] verkörperten Teil des Heiligen Römischen Reichs gewinnen. Denn gerade die starke Zerstückelung, die die deutsche Staatenwelt prägte, bot Frankreichs Politik viele Möglichkeiten zur Einflußnahme. Bezeichnend dafür ist die an Offenheit kaum zu überbietende Äußerung Napoleon Bonapartes aus dem Jahr 1797, daß, wenn das Deutsche Reich nicht schon bestünde, es eigens für Frankreichs Zwecke noch geschaffen werden müßte.[ii]

Allerdings wurde das eigentliche Ziel der französischen Außenpolitik, das Streben nach den „natürlichen Grenzen“ (Ausdehnung Frankreichs bis zum Rhein und zu den Alpen, die Annexion der Österreichischen Niederlande, Savoyens, Nizzas und der auf dem linken Rheinufer gelegenen deutschen Staaten) nicht sofort offensichtlich und machte sich im rechtsrheinischen Deutschland erst nach einiger Zeit bemerkbar. Neben die revolutionäre Propaganda als Instrument französischer Deutschlandpolitik trat immer häufiger der Abschluß von separaten Waffenstillstands- und Friedensverträgen mit den wichtigsten deutschen Reichsfürsten. Die meisten von diesen sahen ihr Heil in der Herstellung eines Einvernehmens mit Frankreich.[iii]

Ausgangspunkt für diese Separatfriedenspolitik war der Baseler Friede zwischen Frankreich und Preußen (5. April 1795), mit dem die Endphase im Auflösungsprozeß des Heiligen Römischen Reichs einsetzte. Preußens Beispiel folgten 1796 Bayern, Württemberg und Baden – notgedrungen, da sie vom Kaiser nicht ausreichend geschützt und somit den siegreich vordringenden Franzosen auf Gedeih und Verderb preisgegeben waren. Mittels dieser Separatabkommen, in denen die süddeutschen Staaten an Frankreich ihre linksrheinischen Besitzungen gegen Entschädigungen durch Säkularisation auf rechtsrheinischem Gebiet abtraten, wodurch die Autorität und Kompetenzen des Reiches und des Kaisers massiv mißachtet wurden, gelang es Frankreich in der Folge, das „Dritte Deutschland“ immer fester an sich zu binden. Auf lange Sicht konnte dieses so in einem Zusammenschluß unter französischer Führung organisiert und aus dem Reichsverband gelöst werden. Neben ihrem Selbsterhaltungstrieb und ihrem dabei erwachenden Drang nach Souveränität war aber auch Bayerns, Württembergs und Badens Streben nach territorialer Arrondierung für Frankreichs Politik von Nutzen.[iv]
Was Frankreich – seit November 1799 unter der Herrschaft Napoleons stehend – schon seit einiger Zeit erstrebt hatte, nämlich die Konstituierung des „Dritten Deutschland“, vollzog sich in Gestalt des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803. Dieser schuf mit der Erschaffung von Frankreich abhängiger Mittelstaaten überhaupt erst die Voraussetzung für die das Reich letzten Endes sprengende Gründung des Rheinbunds 1806. Die drei süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden gingen, durch den Reichsdeputationshauptschluß zu Mittelstaaten vergrößert, gewinnend aus ihrer Existenzkrise hervor, in der sie riskiert hatten, zwischen Frankreich und dem Kaiser wie zwischen zwei Mühlsteinen zerrieben zu werden.[v] Ihre Stärke machte sie für Frankreich zu wertvollen Verbündeten, reichte aber für eine von diesem unabhängige Politik nicht aus.

Auf der Grundlage eines von den Kontinentalmächten Frankreich und Rußland aufgestellten allgemeinen Entschädigungsplans gewannen die drei süddeutschen Staaten im Reichsdeputationshauptschluß rechtsrheinisch weit mehr, als sie linksrheinisch verloren hatten. So stand Bayerns linksrheinischen Verlusten in Höhe von 200 Quadratmeilen[vi] mit 730.000 Einwohnern ein Entschädigungsanteil von 290 Quadratmeilen mit 880.000 Einwohnern gegenüber.[vii] Baden wurde von allen Reichsständen am meisten begünstigt, indem es für einen Verlust von acht Quadratmeilen mit 25.000 Einwohnern mit 59,75 Quadratmeilen sowie 237.000 Einwohnern mehr als das Siebenfache seiner linksrheinischen Einbußen als Entschädigung erhielt. Zusätzlicher Gewinn war für das Markgrafentum der Erwerb der Kurwürde.[viii] Auch Württemberg strich für seinen bescheidenen linksrheinischen Verlust von nur sieben Quadratmeilen mit 14.000 Einwohnern eine reichlich ausgefallene territoriale Entschädigung von 29 Quadratmeilen mit 110.000 Einwohnern ein. Zudem erhielt es ebenfalls die Kurwürde. Die Säkularisation kirchlicher sowie die Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften – als Abfindung weltlicher Reichsfürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich – lösten insgesamt auf: zwei Kurfürstentümer, neun Reichsbistümer, 44 Reichsabteien, 45 Reichsstädte. 45.000 km2 Land und nahezu fünf Millionen Menschen bekamen neue Landesherren. Im Reichsdeputationshauptschluß sieht der australische Historiker Christopher Clark nichts weniger als eine „geopolitische Revolution“, die die Fundamente des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation irreversibel zum Einsturz gebracht habe.[ix]


[i] Hierunter versteht man die nicht unter französischer Herrschaft stehenden Territorien Deutschlands ohne die zwei deutschen Großmächte Österreich und Preußen.

[ii] Napoleon an das Direktorium, o.O., 27. Mai 1797, in: Correspondance de Napoléon Ier. Publiée par ordre de l’Empereur Napoléon III, Band III, Paris 1859, S. 74.

[iii] Raymond Guyot, Le directoire et la paix de l’Europe des traités de Bâle à la deuxième coalition (1795–1799), Paris 1911, Nachdruck Genf 1977, S. 220.

[iv] Vgl. dazu besonders Karl Otmar Freiherr von Aretin, Heiliges Römisches Reich 1776–1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Bd. 38), Teil I: Darstellung, Wiesbaden 1967, S. 359 f.

[v] Arthur Kleinschmidt, Die Säkularisation von 1803 (= Deutsche Zeit- und Streit-Fragen, Heft 107), Berlin 1878, S. 23.

[vi] 1 Meile = ca. 7,5 Kilometer; 1 Quadratmeile = ca. 56 Quadratkilometer.

[vii] Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1: Reform und Restauration 1789–1830, Stuttgart 1957, Nachdruck 1961, S. 47 f.

[viii] Paul Sauer, Napoleons Adler über Württemberg, Baden und Hohenzollern. Südwestdeutschland in der Rheinbundzeit, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1987, S. 47 f.

[ix] Huber, a.a.O. (Anm. 17), S. 48; Christopher Clark, Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, München 2008, S. 344 ff.

Nach dem Tode Karls VI. wählten die Kurfürsten seinen Schwiegersohn, den Wittelsbacher Karl Albrecht zu Kaiser Karl VII., doch am Schlachtfeld obsiegte Maria Theresia und konnte sogar Bayern besetzen.
1777 erwarb der pfälzische Kurfürst Karl Theodor auf dem Erbwege auch Bayern. Kaiser Joseph II. wollte dieses für Österreich erwerben und bot ihm den Tausch gegen die Österreichischen Niederlande an. Karl Theodor (Bild) wäre für das Angebot auch zu gewinnen gewesen; verhindert hat es letztlich Friedrich II. von Hohenzollern.

Haltung der süddeutschen Mittelstaaten beim Ausbruch des Dritten Koalitionskriegs 1805

Frankreich hatte nun die Voraussetzungen für sein Ziel – nämlich die Organisation des von den drei süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden wesentlich repräsentierten „Dritten Deutschland“ und dessen Herauslösung aus dem Reichsverband – geschaffen: Es hatte aus diesen nach territorialer Vergrößerung und staatlicher Souveränität strebenden Reichsständen des südlichen Deutschland von ihrem mächtigen Protektor abhängige Mittelstaaten gemacht. Jetzt stand noch die Zusammenfassung dieser Kernstaaten des „Dritten Deutschland“ in einem unter französischer Führung stehenden Bund aus.

Da trat Ende 1804, Anfang 1805 eine Verschärfung der politischen Situation Europas ein: Es zeichnete sich die baldige Entstehung einer neuerlichen Koalition gegen Frankreich ab. Der hieraus entstehende Dritte Koalitionskrieg von 1805 sollte das bis dahin nicht weiter verfolgte Projekt eines Fürstenbundes unter Napoleons Protektorat durch den Anschluß der drei süddeutschen Mittelstaaten an Frankreich entscheidend vorantreiben. Zwischen den beiden sich nun als Gegner gegenüberstehenden Machtgruppen der Koalition (Rußland, Österreich, Schweden und England) einerseits und Frankreich andererseits sahen sich die süddeutschen Mittelstaaten von beiden Seiten bedroht und umworben. Die Herrscher dieser erst durch Frankreichs Protektion zu Mittelstaaten aufgestiegenen Länder wollten ihren stark vergrößerten Territorialbesitz lieber in Sicherheit behaupten, statt ihn unter Gefahr noch weiter auszudehnen. Daher erstrebten diese Fürsten in dem heraufziehenden Konflikt Neutralität, die ihnen jedoch keine der kriegführenden Parteien zu gewähren bereit war. Da die drei süddeutschen Mittelstaaten aber durch die Protektion Frankreichs gewaltigen Landgewinn erlangt hatten und so mit diesem eng verbunden waren, konnten sie von der neuen antifranzösischen Koalition für ihre eigene Existenz nur Unheil befürchten.[i]

Bayern

Trotz alledem verlief der Weg zum Anschluß an Napoleons Frankreich für jeden der drei süddeutschen Mittelstaaten unterschiedlich. Schließlich war die Bereitschaft dazu verschieden stark ausgeprägt, und auch die Voraussetzungen dafür waren jeweils verschiedenartig.
In Bayern als dem größten unter ihnen wurde bereits lange vor Österreichs Beitritt zur Dritten Koalition eine Allianz mit Frankreich angestrebt. Der Hauptgrund dafür war, daß bei einem Anschluß an die Koalition und bei einem Sieg Napoleons Bayern diesem auf Gnade und Ungnade ausgeliefert sein würde – wie schon im Zweiten Koalitionskrieg 1799–1802. Dagegen bot Napoleon Bayern neben der Aussicht auf Bewahrung seiner Selbständigkeit eine erhebliche Vergrößerung seines Besitzstands und Schutz gegen weitere Angriffe Österreichs. Durch die Allianz mit Frankreich konnte Bayern auch noch seine eigene Einflußsphäre bis an den Inn voranschieben, um somit noch rascher in das Herz der Habsburgermonarchie vorstoßen zu können.[ii] Obgleich es nach Ansicht von Bayerns leitendem Minister, Maximilian Graf von Montgelas, keine Zweifel an der Wahl des Bündnispartners geben konnte, scheute sein Herr, Kurfürst Maximilian IV. Joseph, eine feste Bindung an Frankreich. Doch als an Österreichs westlichen Grenzen verstärkt Truppenverbände aufmarschierten (März–Mai 1805) nutzte Napoleons Außenminister Talleyrand diese Notlage aus: Er wirkte mit einer Denkschrift vom 28. Mai 1805 auf Max Joseph ein, indem er ihm nur die Wahl zwischen einer Allianz oder der Feindschaft mit Frankreich ließ. Doch gab erst ein von Montgelas verfaßtes Memorandum vom Juni 1805 den Ausschlag dafür, daß Max Joseph sich zum Bündnis mit Napoleon durchrang.[iii]

So kam es am 25. August 1805 im Landhaus Montgelas’ in Bogenhausen bei München in Anwesenheit von Kurfürst Max Joseph zur Unterzeichnung des bayerisch-französischen Vertrags, der – zur Erinnerung an den bayerisch-französischen Friedens- und Freundschaftsvertrag vom 24. August 1801 – auf den 24. August 1805 zurückdatiert wurde.[iv] In diesem Bündnisvertrag garantierten Bayern und Frankreich sich gegenseitig ihre jeweiligen Besitzungen (Art. 1, 3 und 7). Frankreich sicherte Bayern für dessen territoriale und verfassungsrechtliche Streitigkeiten mit Österreich diplomatische Unterstützung (Art. 1) sowie militärischen Beistand für den Fall eines Angriffs zu (Art. 2). Zu den von Frankreich zugesagten 100.000 Soldaten sollte ein bayerisches Hilfskorps in Höhe von 20.000 Mann stoßen (Art. 4).[v] Der weitere Verlauf der politischen Ereignisse – Österreichs Ultimatum sowie sein Einmarsch in Bayern – ließ es geraten erscheinen, den vorerst streng geheimen Vertrag vorzudatieren. Als Datum wurde der 23. September 1805 gewählt, als Ort der Unterzeichnung Würzburg: Dorthin zog nämlich Kurfürst Max Joseph mit seinem Hof am 8./9. September 1805 auf der Flucht vor den einmarschierten Österreichern.[vi]

Während Max Joseph unter geschicktem Hinhalten der Österreicher, die ganz fest mit seinem Übertritt auf ihre Seite rechneten, von München nach Würzburg auswich, leitete er gleichzeitig seine eigene Armee dorthin und entzog sie dem Zugriff der Österreicher. Erst als Napoleons „Große Armee“ am 27./28. September 1805 in Franken einrückte und sich mit der bayerischen Armee vereinigte, war der Zeitraum höchster politischer Spannung für das Kurfürstentum vorüber. Jetzt erst unterzeichnete der in der Folge durch Napoleons Waffenerfolge entlastete Max Joseph den schon am 25. August 1805 abgeschlossenen Bündnisvertrag mit Frankreich.[vii] Dieser kann mit Fug und Recht als Vorstufe zum Rheinbund von 1806 angesehen werden, denn mit einer gewissen Zwangsläufigkeit sollte er auch die beiden anderen süddeutschen Mittelstaaten, Baden und Württemberg, letzten Endes zum Anschluß an Frankreich veranlassen.[viii]

Baden

Für das Kurfürstentum Baden sprach bei einer Gegenüberstellung der Vorteile eines Anschlusses an die antifranzösische Koalition mit denen einer Allianz mit Frankreich alles für ein Zusammengehen mit Napoleon. Österreich und Rußland bemühten sich nur sehr lau darum, Baden als Bundesgenossen zu gewinnen.[ix] Trotzdem fand die Annäherung an Frankreich nicht freiwillig statt, weil Kurfürst Karl Friedrich von Baden mit seiner reichspatriotischen Gesinnung ein Bündnis mit Frankreich zuwider war. Und selbst der Interessenpolitiker Sigismund von Reitzenstein, der von Herbst 1805 bis Herbst 1806 als Kabinettsminister in der badischen Regierung fungierte, fürchtete Österreichs Rache. Aber es konnte für das kleine Baden keine Neutralität geben, ohne von beiden Seiten wie Feindesland betrachtet und behandelt zu werden. So oder so konnte sich Baden dem übermächtigen französischen Nachbarn nicht versagen, rechnete Napoleon doch wie selbstverständlich mit dem Anschluß von Karl Friedrich.[x]

Der Imperator ließ am 25. August 1805 durch Außenminister Talleyrand seinen Kammerherrn Thiard, der schon wegen einer anderen Mission in Baden weilte, wie folgt instruieren: Er sollte gegen Garantie des badischen Besitzstands von 1803 und das Versprechen einer Vergrößerung desselben mit Baden ein Defensiv- und Offensivbündnis abschließen. Baden selbst sollte 3000 Soldaten stellen.[xi] In diesem Sinne forderte Thiard am 3. September von Karl Friedrich den Abschluß einer Allianz (wobei nun aber nur noch von einem Defensivbündnis die Rede war) und erinnerte diesen an die Dankbarkeit, die er Napoleon schulde. Zudem täuschte Thiard listig vor, Kurfürst Friedrich von Württemberg – an dessen Verhalten Karl Friedrich sich ausrichtete – habe sich bereits Frankreich angeschlossen. All das brachte den Kurfürsten von Baden dazu, in das Bündnis einzuwilligen.[xii]

In dem am 5. September 1805 in Baden-Baden von Thiard und Badens leitendem Minister Georg Ludwig von Edelsheim unterzeichneten geheimen Allianzvertrag garantierte Napoleon Baden die Unabhängigkeit und Integrität seiner Territorien nach dem Stand von 1803 (Art. 1). Der Kaiser der Franzosen versprach auch, es in alle von ihm noch abzuschließenden Friedensverträge einzubeziehen und ihm eine aus dem kommenden Krieg hervorgehende Gebietsvergrößerung zu verschaffen (Art. 4). Dafür verpflichtete sich Karl Friedrich zur Stellung von 3000 Mann zur französischen Armee für die Zeit nach deren Eindringen in Deutschland (Art. 2).[xiii] Mit seiner Ratifikation dieses Vertrags am 20. September 1805[xiv] gab Karl Friedrich – obwohl gezwungen – seinen einmal im „Glaubensbekenntnis eines deutschen Fürsten“ aufgestellten Grundsatz preis, in einem Bündnis mit einer auswärtigen Macht niemals „Menschenhandel zu treiben oder auf eine niederträchtige Art seine Stimme zu verkaufen“[xv]. Idealistische Bekenntnisse halten eben auf dem Gebiet der „Realpolitik“ nur sehr selten den „Sachzwängen“ stand!

 


[i] Ludwig Maenner, Die süddeutschen Mittelstaaten zwischen Frankreich und Österreich im Jahre 1805, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 11 (1938), S. 188–221, hier: S. 199.

[ii] Ebenda, S.194; Josef Gmeinwiser, Die bayerische Politik im Jahre 1805, Diss. München 1928, S. 25.

[iii] Maenner, a.a.O. (Anm. 20), S. 207 f.; Gmeinwiser, a.a.O. (Anm. 21), S. 218 f., 36 f.

[iv] Maenner, a.a.O. (Anm. 20), S. 210.

[v] Traité d’alliance entre l’Électeur de Bavière et S. M. l’Empereur des Français, Bogenhausen (Würzburg), 24. August (23. September) 1805, in: Gmeinwiser, a.a.O. (Anm. 21), S. 224 ff.

[vi] Gmeinwiser, a.a.O. (Anm. 21), S. 75, Anm. 122.

[vii] Maenner, a.a.O. (Anm. 20), S. 212–215; Gmeinwiser, a.a.O. (Anm. 21), S. 43, 50 f.

[viii] Marion Wierichs, Napoleon und das „Dritte Deutschland“ 1805/1806. Die Entstehung der Großherzogtümer Baden, Berg und Hessen (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 3, Bd. 99), Frankfurt am Main/Bern/Las Vegas 1978, S. 10.

[ix] Maenner, a.a.O. (Anm. 20), S. 202; Anneliese Waller, Baden und Frankreich in der Rheinbundzeit 1805–1813, Diss. Freiburg, Schramberg 1935, S. 17–21.

[x] Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 78 f.

[xi] Napoleon an Talleyrand, o.O., 25. August 1805, in: Correspondance de Napoléon Ier. Publiée par ordre de l’Empereur Napoléon III, Bd. XI, Paris 1863, S. 134 f.

[xii] Waller, a.a.O. (Anm. 28), S. 25; Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 81.

[xiii] Geheimer Allianzvertrag zwischen Baden und Frankreich, Baden-Baden, 5. September 1805, in: Bernhard Erdmannsdörfer / Karl Obser (Bearbeiter), Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783–1806. Herausgegeben von der Badischen Historischen Commission, Band V (1804–1806), Heidelberg 1901, S. 291 f.

[xiv] Waller, a.a.O. (Anm. 28), S. 30.

[xv] Karl Obser (Hg.), Aus Karl Friedrichs hinterlassenen Papieren. Eigenhändige Aufzeichnungen, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N. F. 26 [65] (1911), S. 443–481, hier: S. 455.

1796 schlossen Bayern, Württemberg und Baden notgedrungen Separatfrieden mit Frankreich, in denen sie auf ihre linksrheinischen Besitzungen gegen Entschädigungen durch Säkularisationen auf dem rechtsrheinischen Gebiet verzichteten, womit die Autorität des Reiches und des Kaisers massiv mißachtet wurde. Im Reichsdeputationshauptschluß vollzog sich dann die von Frankreich betriebene Konstituierung des „Dritten Deutschlands“ – die Entstehung einer Reihe von Frankreich abhängiger Mittelstaaten. Gerade Bayern, Württemberg und Baden gingen (neben Preußen) als große Sieger hervor und konnten ihren Ländern zahlreiche ehemals unabhängige geistliche Territorien, Städte und die Gebiete mediatisierter Ritter einverleiben. – Das Reich vor und nach dem Hauptschluß.

Württemberg

Die Losung von Kurfürst Friedrich von Württemberg war es, „inmitten dieses stürmischen Meeres [zu] lavieren und möglichst den Schiffbruch [zu] vermeiden“[i]. Der überaus beleibte Fürst wollte im Dritten Koalitionskrieg sein Land neutral halten und suchte zu diesem Zweck Preußen zur Protektion einer süddeutschen Neutralität zu bewegen. Das aber mißlang.[ii] Ebenso scheiterte Friedrichs Versuch, die Absichten und Entschlüsse Bayerns zu erkunden und somit eine Orientierungshilfe für die eigenen Entscheidungen zu erlangen (Ende August 1805). Unfrei durch den für Napoleon verwertbaren Bruch mit seinem 1803 aus Württemberg geflohenen Sohn Friedrich Wilhelm (dem späteren Kurprinzen und König) geriet Friedrich unter den zunehmenden Druck Napoleons. Dies war besonders nach Abschluß des bayerisch-französischen Bündnisvertrags vom 24. August 1805 der Fall, als der Kaiser Baden und Württemberg umgehend in seine Gefolgschaft zwingen wollte. Da Österreich und Rußland gar nicht in der Lage waren, Württemberg bei einem französischen Vorstoß nach Süddeutschland zu schützen, war eine Neutralität von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ein Bündnis mit Napoleon konnte Friedrich also gar nicht umgehen, suchte jedoch Zeit zu gewinnen und Napoleon möglichst lange hinzuhalten.[iii]

Doch nach dem Abschluß des Bündnisses zwischen Frankreich und Baden sah sich Friedrich restlos isoliert und vor folgende Wahl gestellt: Eingehen der von ihm als Verrat am Reich gesehenen Allianz mit Napoleon oder dessen Rache.[iv] Und mit Napoleon war nicht zu spaßen! Das Übergreifen der Kriegshandlungen nach Württemberg mit dem Einmarsch von Österreichern (Mitte September) und Franzosen (Ende September) zwang Friedrich schließlich zur Entscheidung. Die Feindseligkeiten und Anmaßungen der österreichischen Soldateska trieben ihn geradezu in Napoleons Arme.[v] Aber dessen Marschälle dachten überhaupt nicht daran, die Wünsche des ihnen ganz wehrlos ausgelieferten Kurfürsten zu respektieren. So erzwang Marschall Michel Ney durch das Auffahren von Geschütz die Öffnung der Tore der Residenzstadt Ludwigsburg, die auf Geheiß Friedrichs verschlossen worden waren.[vi] Friedrichs Protest dagegen wies Napoleons Kriegsminister, Marschall Alexandre Berthier, in einer Note vom 2. Oktober 1805 in arrogantem Ton zurück.[vii]

Trotz dieser demütigenden Behandlung traf sich Friedrich am 3. Oktober in Ludwigsburg zu einer persönlichen Unterredung mit Napoleon. Beide Herrscher handelten in den folgenden Tagen die Bedingungen des französisch-württembergischen Allianzvertrags aus, wobei Napoleon starken Einfluß nahm.[viii] Basis des Vertrags war, daß der Imperator Friedrich, der nach Beseitigung der landständischen Mitregierung in Altwürttemberg strebte, die Erlangung der inneren Souveränität zusagte. Doch hierfür zahlte Friedrich den Preis völliger Abhängigkeit von Frankreich.[ix]

Inhaltlich besagte der Vertrag vom 5. Oktober 1805, daß Napoleon dem Kurfürsten Friedrich Integrität und Unabhängigkeit seiner Staaten nach dem aktuellen Besitzstand (Art. 1) sowie die „volle und gänzliche Souveränität“ (frz.: „la souveraineté pleine et entière“) in seinen Staaten zusicherte. Dies galt auch für die darin als Enklaven liegenden Territorien – doch nicht für diejenigen Gebiete, die zu Bayern und Baden gehörten (Art. 9).[x] Dafür stellte Württemberg ein Truppenkontingent von 8000 bis 10.000 Mann (Art. 2). Dieses – vor allem in Schwaben einzusetzen (Art. 7) – sollte zwar einen von dem Kurfürsten Friedrich ernannten Kommandeur haben, jedoch dem französischen Oberbefehlshaber unterstehen (Art. 4). Stuttgart und Ludwigsburg als Residenzstädte des Kurfürsten Friedrich sollten von französischen Truppenbelegungen verschont bleiben (Art. 8).[xi] Die Frage einer Rangerhöhung des Kurfürstentums Württemberg fand allerdings in diesem Bündnisvertrag ebensowenig Erwähnung wie in Frankreichs Bündnisverträgen mit Bayern und Baden.[xii]
Der Vertrag vom 5. Oktober 1805 – zu dessen Erfüllung Kurfürst Friedrich die Zustimmung der Landstände einholte[xiii] – schuf durch die volle landesherrliche Souveränität die Grundlage für die Auflösung der hierarchischen Ordnung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.[xiv] Er hatte aber auch die Umwandlung der Länder Süddeutschlands in moderne Staatskörper zur Folge. Napoleon war es durch die Allianzverträge mit Bayern, Württemberg und Baden gelungen, trotz formellem Fortbestehen des Reichs diese Staaten unter Bruch ihrer verfassungsmäßigen Bindungen zur Teilnahme am Krieg einer fremden Macht gegen den Kaiser in Wien zu veranlassen und somit den Kern des „Dritten Deutschland“ weiter aus dem Reichsverband zu lösen. Dies war der Beginn der Endphase im Auflösungsprozeß des Reichs mit dem Einstieg in das letztlich im Rheinbund etablierte System.[xv]


[i] Zitiert nach: Erwin Hölzle, Württemberg im Zeitalter Napoleons und der deutschen Erhebung. Eine deutsche Geschichte der Wendezeit im einzelstaatlichen Raum, Stuttgart/Berlin 1937, S. 28.

[ii] Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 79.

[iii] August von Schloßberger, Der Allianzvertrag des Kurfürsten Friedrich von Württemberg mit dem Kaiser Napoleon, in: Besondere Beilage des Staats-Anzeigers für Württemberg, Stuttgart 1887, Nr. 18, S. 273–281 (I) / Nr. 20, S. 305–315 (II) / 1888, Nr. 1, S. 1–11 (II Forts.) / Nr. 2, S. 18–24 (III) / Nr. 7, S. 89–93 (IV), hier: I, S. 277 f.

[iv] Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 81 f.

[v] Schloßberger, a.a.O. (Anm. 37), III, S. 18–21.

[vi] Ebenda, II, S. 308 ff.

[vii] Ebenda, II Forts., S. 1 ff.

[viii] Ebenda, II Forts., S. 11.

[ix] Hölzle, a.a.O. (Anm. 35), S. 5; Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 88 f.

[x] Traité d’alliance entre la France et le Wurtemberg, Ludwigsburg, 5. Oktober 1805, in: M. de Clercq (Hg.), Recueil des traités de la France, Tome II (1803–1815), Paris 1864, S. 126, 128.

[xi] Ebenda, S. 126 f.

[xii] Wierichs, a.a.O. (Anm. 27), S. 13.

[xiii] Schloßberger, a.a.O. (Anm. 37), IV, S. 90 ff.

[xiv] Theodor Bitterauf, Geschichte des Rheinbundes, Bd. 1: Die Gründung des Rheinbundes und das Ende des alten Reiches, München 1905, S. 191.

[xv] Huber, a.a.O. (Anm. 17), S. 65.

In der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 erzielte Napoleon einen triumphalen Sieg über die verbündeten Russen und Österreicher. In der Folge wurden Bayern und Württemberg Königreiche von Napoleons Gnaden und die vorderösterreichischen Besitzungen mußten an die süddeutschen Bundesgenossen Bonapartes abgetreten werden. – Kaiser Franz II. (links) tritt nach der Schlacht Napoleon (rechts) gegenüber.

Austerlitz und die Brünner Verträge

Seit dem durch die Allianzverträge Frankreichs mit Bayern, Württemberg und Baden besiegelten Anschluß der drei süddeutschen Mittelstaaten an Napoleon hatten diese sich auf Gedeih und Verderb an den Franzosenkaiser gekettet. Der war seinen Feinden unerwartet rasch entgegengeeilt. Er hatte den mit der Führung der kaiserlichen Armee in Deutschland betrauten österreichischen General Mack in einem Gefecht bei Elchingen besiegt (14. Oktober 1805), und Mack hatte drei Tage später bei Ulm mit drei Armeekorps kapituliert.[i]

Nach der Einnahme Wiens (13. November 1805) erfocht Napoleon in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 über die verbündeten Russen und Österreicher einen triumphalen Sieg. Damit hatte er die für ihn höchst kritische Lage, die durch den drohenden Beitritt Preußens zur Koalition unhaltbar geworden wäre, mit einem Schlag zu seinen Gunsten verändert.[ii] Weil Rußlands Zar Alexander I. in Eile abzog und die Reste seines Heeres hinter die russische Grenze zurücknahm, die bewaffnete Vermittlung Preußens aber fehlgeschlagen war, sah sich das vereinsamte Österreich auf Gnade oder Ungnade dem Sieger ausgeliefert.[iii]

Durch den Sieg über die Habsburgermonarchie wurde für Napoleon die Verpflichtung akut, die durch die geschlossenen Allianzverträge bestehenden Ansprüche der süddeutschen Mittelstaaten Bayern, Württemberg und Baden zu erfüllen. Der Franzosenkaiser war an eigenem Besitz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nicht interessiert[iv] – wohl aber an militärkräftigen Verbündeten. Somit waren die vorderösterreichischen Besitzungen von vornherein zur Vergrößerung seiner Partner aus Süddeutschland vorgesehen. Die Verteilung der territorialen Beute an sie, deren Beitrag zu dem Sieg Napoleons bloß sehr gering war[v], erfolgte in den Brünner Verträgen. Diese stellten allerdings einen erst noch einzulösenden Wechsel auf den künftigen Friedensvertrag mit dem Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation und Österreichs dar.[vi]

Frankreichs Friedensschluß mit Österreich sollte also die Basis für die von Napoleon verfolgte Vergrößerung seiner süddeutschen Bundesgenossen abgeben. Die Verteilung der im Krieg gemachten Beute erfolgte in den Verträgen, die Frankreich zu Brünn mit Bayern am 10. Dezember 1805[vii], mit Württemberg am 11. Dezember[viii] und mit Baden am 12. Dezember[ix] schloß. Für Bayern wie auch für Württemberg brachten diese Verträge eine Rangerhöhung zu Königreichen mit sich, wobei diese zwei Staaten auch weiterhin Mitglieder des Reichsverbands und ihre Souveräne in demselben Kurfürsten blieben. So ließ sich die Absicht Napoleons verwirklichen, mit Bayern und Württemberg ein Bündnis abzuschließen, das deren Bindungen zum Reich zerbrach, ohne diese Tatsache auszusprechen. In den Brünner Verträgen waren überdies all die Gebiete aufgelistet, die Napoleon seinen Alliierten in seinen Verhandlungen mit Österreich verschaffen wollte. Baden versäumte es allerdings, einen Vertreter der eigenen Interessen rechtzeitig in das französische Hauptquartier zu entsenden. Dieser, der Freiherr von Reitzenstein, kam in Wien (nicht mehr in Brünn) erst am 17. Dezember an, als die Beute schon verteilt worden war.[x]

Am 12. Dezember hatte aber bereits der badische Kriegskommissar Oehl unter französischem Druck in Brünn einen Vertrag unterschrieben, der im Unterschied zu den Verträgen Württembergs und Bayerns mit Frankreich keine Erhebung des süddeutschen Verbündeten zum Königreich enthielt. Ein Artikel über Badens Verbleib im Reichsverband fehlte ebenfalls.[xi] Dieser Vertrag, an dem der Freiherr von Reitzenstein nichts mehr ändern konnte, war faktisch ein französisches Diktat, weil er Baden bloß das an Gebieten zuwies, was Frankreich für gut befand und was nicht schon Württemberg konzediert worden war.[xii] Aber wenngleich Karl Friedrich nicht zu der – von ihm jedoch auch nicht geforderten – Königswürde gelangte, so konnte er doch einen respektablen Landgewinn verbuchen und verfügte nun über ein zusammenhängendes Territorium.[xiii]

Mit den Brünner Verträgen band Napoleon seine süddeutschen Bundesgenossen noch fester an sich und löste sie noch stärker vom Reichsverband – wie gesagt, ohne es offen auszusprechen. Diesen Wechsel auf die Zukunft löste der siegreiche Franzosenkaiser schon bald im Frieden von Preßburg (26. Dezember 1805)[xiv] ein. In ihm mußte der schwer geschlagene Kaiser Franz II. all die Regelungen anerkennen, die in den Brünner Verträgen getroffen worden waren: Dies waren die Rangerhöhungen Bayerns und Württembergs wie auch die territorialen Gewinne aller drei süddeutschen Mittelstaaten in Gestalt österreichischer Gebietsteile. Somit war es Napoleon tatsächlich gelungen, mittels Aufspaltung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation in eine bloße Konföderation souveräner deutscher Einzelstaaten[xv] das „deutsche Band“ zu zerreißen.

 


[i] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 195; Willy Andreas, Das Zeitalter Napoleons und die Erhebung der Völker, Heidelberg 1955, S. 328 f.; Siegfried Fiedler, Grundriß der Militär- und Kriegsgeschichte, Bd. 2: Das Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons, München 1976, S. 203 f.

[ii] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 230 f.; Andreas, a.a.O. (Anm. 50), S. 329 f.; Fiedler, a.a.O. (Anm. 50), S. 204 f.

[iii] Andreas, a.a.O. (Anm. 50), S. 330.

[iv] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 199.

[v] Vgl. dazu für Bayern: Gmeinwiser, a.a.O. (Anm. 21), S. 83–144; für Württemberg: Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 90–93; für Baden: Waller, a.a.O. (Anm. 28), S. 31–38.

[vi] Rudolfine Freiin von Oer, Der Friede von Preßburg. Ein Beitrag zur Diplomatiegeschichte des napoleonischen Zeitalters (= Neue Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung, Bd. 8), Münster 1965, S. 135.

[vii] Vertrag von Brünn, 10. Dezember 1805, in: Hans Karl von Zwehl, Die bayerische Politik im Jahre 1805, Urkunden (= Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte, Bd. 64), München 1964, S. 232 ff.

[viii] Traité conclu à Brünn le 11 décembre 1805 pour l’érection en Royaume de l’Électorat de Wurtemberg, in: De Clercq, a.a.O. (Anm. 44), S. 138 ff.

[ix] Traité conclu à Brünn le 12 décembre 1805 entre la France et S. A. S. l’Électeur de Bade, in: De Clercq, a.a.O. (Anm. 44), S. 140 ff.

[x] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 246; Oer, a.a.O. (Anm. 55), S. 139.

[xi] Oer, a.a.O. (Anm. 55), S. 139.

[xii] Vgl. dazu Reitzenstein an Talleyrand, Wien, 20. Dezember 1805, in: Politische Correspondenz V, a.a.O. (Anm. 32), S. 408 f.

[xiii] Reitzenstein an Karl Friedrich, Wien, 22. Dezember 1805, in: Politische Correspondenz V, a.a.O. (Anm. 32), S. 413 f.

[xiv] Friedensvertrag von Preßburg, 26. Dezember 1805, in: Heinrich Wolfensberger (Bearbeiter), Napoleonische Friedensverträge. Campo Formio 1797 – Lunéville 1801 – Amiens 1802 – Preßburg 1805 – Tilsit 1807 – Schönbrunn 1809 (= Quellen zur Neueren Geschichte 5). Neubearbeitung von Peter Hersche, Bern 21973, S. 38–41.

[xv] Vgl. dazu den seinerzeit von Frankreich gebrauchten Begriff der „Confédération Germanique“.

Auf Initiative Napoleons bildete sich 1806 in Paris der Rheinbund als Konföderation deutscher Staaten, die damit aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation austraten. Unmittelbare Folge dieses „Verrats der Fürsten am Reich“ war die Auflösung des Reiches durch Kaiser Franz II. am 6. August 1806.

Die Karte zeigt den Rheinbund zur Zeit seiner größten Ausdehnung 1808: Frankreich hat seine Grenzen bereits weit nach Osten ausgedehnt und mit dem „Königreich Westphalen“ unter Napoleons Bruder Jérôme einen Vasallenstaat geschaffen. Österreich und Preußen, die dänisch regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein, der noch zu Schweden gehörende Teil Pommerns, das französisch besetzte Hannover und die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen traten u.a. nicht dem Rheinbund bei. Zu seinen wesentlichen Mitgliedern hingegen zählten die Mittelstaaten Baden, Württemberg und das um Tirol vergrößerte Bayern. Der ehemalige Kurfürst Karl Theodor von Dalberg, Erzbischof von Mainz, der sich am Reichsdeputationshauptschluß die Fürstentümer Aschaffenburg und Regensburg als „Entschädigung“ bilden ließ, war der vorsitzende Fürst der Rheinbundstaaten.

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Der Rheinbund und das Ende des alten Reichs

Die endgültige Sprengung des Reichsverbands durch Zusammenfassung der süddeutschen Staaten zu einem unter französischer Führung stehenden Bund zog sich allerdings noch in die Länge. Der in diese Richtung zielende Münchener Allianzvertrag (16./21. Januar 1806) scheiterte – obwohl bereits von Bayern und Baden unterzeichnet – an dem um seine Souveränität besorgten König von Württemberg. Erst nach dem Scheitern des Anfang 1806 in München zusammengetretenen Mediationskongresses zur Beilegung der zwischen den drei süddeutschen Mittelstaaten bei der Inbesitznahme ihrer neuen Territorien entstandenen Streitigkeiten konnte Napoleon die Herauslösung der Süddeutschen aus dem Reichsverband weiter vorantreiben. Begünstigt wurde die Verwirklichung dieses Vorhabens durch das ihre Selbständigkeit gegenüber Frankreich arg unterminierende Streben derselben nach Gebietsvergrößerung jeder Art und Ausbau ihrer Souveränität im Innern und gegenüber dem Kaiser.[i]

Nach der Verlegung der Verhandlungen des Mediationskongresses von München nach Paris eilten auch die Vertreter zahlreicher kleinerer reichsunmittelbarer Fürsten bzw. diese in eigener Person dorthin, um ihre Existenz gegen ihre mächtigen Nachbarn, die drei süddeutschen Mittelstaaten, zu wahren. Deswegen wiederholten sich jetzt die bereits vom Reichsdeputationshauptschluß bekannten Szenen: Um die Gunst der französischen Regierung zu erlangen, wurden weder Bestechungsgelder noch Intrigen gescheut. Weil Bayern, Württemberg und Baden auch weiterhin nur auf ihre dynastisch-machtpolitischen Interessen fixiert und infolge dessen uneinig blieben, büßten sie ihre Selbständigkeit Frankreich gegenüber immer mehr ein. Um den Zusammenschluß der Staaten des „Dritten Deutschland“ der Realisierung endlich näher zu bringen, ergriff nun Frankreich die Initiative. Es legte hierzu im Mai und Juni 1806 zwei Entwürfe eines entsprechenden Vertrags vor, deren Kern in Napoleons Worten so aussah, daß es „keinen Reichstag in Regensburg“ und „kein Deutsches Reich mehr geben“ werde. Die Mitglieder dieses Bundes mußten auf jede Bindung an das Reich verzichten.[ii]

Nun bemerkten die Herrscher der drei süddeutschen Mittelstaaten erstmals so richtig, daß sie im Begriff standen, die gerade erst dem römisch-deutschen Kaiser so zäh abgetrotzte Souveränität und Unabhängigkeit an Napoleon zu verlieren, der als Zwingherr die Zügel weitaus straffer in der Hand hielt. Zwar initiierte der von den drei süddeutschen Herrschern am meisten um seine Unabhängigkeit fürchtende württembergische König Friedrich I. in Übereinstimmung mit dem bayerischen Monarchen Max I. Joseph in letzter Stunde noch eine Opposition gegen den unter dem Namen „Rheinbund“ firmierenden Zusammenschluß des „Dritten Deutschland“ unter dem Protektorat Napoleons, doch war dieser nicht mehr zu verhindern.[iii]

Nach der Aufgabe dieses letzten Widerstands unterzeichneten am 12. Juli 1806 in Paris die Vertreter von 16 Reichsständen das mit der „Confédération des États du Rhin“ nunmehr in eine definitive Fassung gebrachte Vertragsprojekt. Der Hauptinhalt der Rheinbundakte war zum einen die Trennung der unter französischem Protektorat im Rheinbund[iv] vereinigten Mitgliedsstaaten vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und zum anderen ihre Napoleon I. zu leistende politische und militärische Gefolgschaft. Jeder Kontinentalkrieg eines der Mitglieder wurde automatisch zum gemeinsamen Krieg aller, und zu diesem hatte Bayern 30.000, Württemberg 12.000 und Baden 8000 Soldaten zu stellen. Die Bundesakte installierte mit dem in ein Kollegium der Könige und eines der Fürsten unterteilten Bundestag unter dem Vorsitz des Fürstprimas (des Kurerzkanzlers Karl Theodor von Dalberg) auch eine gemeinsame Bundesinstitution mit Sitz in Frankfurt am Main. Die restlichen Bestimmungen galten primär territorialen Fragen, die einerseits zwischen den drei süddeutschen Mittelstaaten, andererseits mit bezug auf die kleinen Reichsstände Süddeutschlands geregelt werden mußten.[v] Die Zukunft der süddeutschen Mittelstaaten wie überhaupt aller „souveränen“ Fürsten und Mitglieder des Rheinbunds charakterisierte sehr treffend der badische Geheimrat Brauer mit folgenden Worten: „Die deutschen Fürsten, die an ihrem alten Kaiser die kleinste Machtanmaßung nicht dulden konnten, werden nun lernen müssen, das Gewicht des Wortes Caesar sich zu vergegenwärtigen.“[vi]

Frankreich war es in der Tat gelungen, das „Dritte Deutschland“ mit den Kernstaaten Bayern, Württemberg und Baden in einem Bund unter französischem Protektorat zusammenzufassen und es damit vom Reichsverband loszureißen. Dieser letzte Schritt, der Austritt aus dem Reich, zu dem sich die Rheinbundstaaten laut Bundesakte bis zum 1. August 1806 verpflichtet hatten, war nur noch eine Formsache und lief dann auch wie vorgesehen ab. Dabei spielte es auch keine Rolle mehr, daß die Rheinbundstaaten von der rechtlichen Seite her zu einer solchen Absage an das Reich überhaupt nicht befugt waren. Jetzt war es einzig noch eine Frage der Zeit, bis auch die Existenz dieses Rumpfreichs erlosch. Unter dem Druck eines Ultimatums Napoleons I. legte der römisch-deutsche Kaiser Franz II. am 6. August 1806 die Kaiserkrone nieder und erklärte – in Überschreitung seiner Kompetenzen – das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für aufgelöst. Wenngleich das Reich aus rechtlicher Sicht lediglich suspendiert war, hatte es doch de facto zu bestehen aufgehört. Damit der Habsburger, der all das schon seit einiger Zeit hatte kommen sehen, nun nicht ohne Kaiserkrone dastand, hatte er bereits 1804 ein Hauskaisertum Österreich begründet und seitdem als Franz I. von Österreich regiert. Hiermit hatte allerdings auch er ganz massiv gegen die Verfassung des alten Reichs verstoßen.[vii]

 


[i] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 291; Wierichs, a.a.O. (Anm. 27), S. 89; Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 139.

[ii] Bitterauf, a.a.O. (Anm. 48), S. 373 ff.; Wierichs, a.a.O. (Anm. 27), S. 91 ff.; Sauer, a.a.O. (Anm. 18), S. 139.

[iii] Vgl. dazu in besonderem Maße Kurt von Raumer, „Préfecture française“ – Montgelas und die Beurteilung der napoleonischen Rheinbundpolitik. Ein Bericht des württembergischen Gesandten Graf Taube, München, 5. Juli 1806, in: Spiegel der Geschichte. Festgabe für Max Braubach zum 10. April 1964. Hg. von Konrad Repgen und Stephan Skalweit, Münster 1964, S. 635–661.

[iv] Im Jahr 1658 hatte es schon einmal einen Rheinbund (auch Rheinische Allianz genannt) gegeben. Dieser war ein überkonfessionelles Defensivbündnis sowohl geistlicher als auch weltlicher Fürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation mit Stoßrichtung gegen den römisch-deutschen Kaiser. Diesem Bund gehörten auch die beiden Garantiemächte des Westfälischen Friedens, Frankreich und Schweden, an.

[v] Rheinbundakte, Paris, 12. Juli 1806, in: Karl Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, II. Teil, Tübingen 21913, S. 532–535.

[vi] Gutachten des Geheimen Rats Brauer, o.O., 24. Juli 1806, in: Politische Correspondenz V, a.a.O. (Anm. 32), S. 717 [Hervorhebung im Original].

[vii] Vgl. zu dem Vorstehenden insbesondere Heinrich Ritter von Srbik, Die Schicksalsstunde des alten Reiches. Österreichs Weg 1804–1806, Jena 1937.

Kurfürst Karl Friedrich von Baden wollte aus reichspatriotischer Gesinnung kein Bündnis mit Frankreich eingehen, doch Österreich bemühte sich nur sehr lau darum, Baden als Bundesgenossen zu gewinnen. Eine Neutralität konnte sich das kleine Baden aber nicht erlauben, ohne von beiden Seiten wie Feindesland behandelt zu werden.
Wilhelm II. (1848–1921) verzichtete 1918 als letzter der Reichsfürsten auf seinen Thron.
Großherzog Friedrich II. (1857–1928) war der letzte Monarch Badens.
König Ludwig III. (1845–1921) von Bayern verweigerte 1918 seine Abdankung und wurde abgesetzt.

Bis zur Entstehung des Deutschen Bundes

Das Bündnis mit dem Frankreich Napoleons I. kam die drei Süddeutschen bei all ihren Landgewinnen durch den Militäreinsatz in der „Grande Armée“ teuer zu stehen, am schlimmsten im Rußlandfeldzug von 1812: Dieser kostete rund 30.000 Bayern das Leben, während von den ausgezogenen rund 16.000 Württembergern ebenso nur einige Hundert zurückkehrten wie von den ursprünglich 7000 Badenern. Noch vor der Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813) trat Bayern im Vertrag von Ried (8. Oktober 1813) ins Lager der antifranzösischen Koalition über. Ein Schritt, den Württemberg und Baden erst nach dieser von Napoleon verlorenen Schlacht, die seiner Vorherrschaft in Deutschland ein Ende setzte, vollzogen.[1]

Bayern durfte neben dem Königstitel seine territorialen Erwerbungen aus der napoleonischen Zeit behalten, mußte aber als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 seine auf Kosten Österreichs erzielten Gewinne großenteils aufgeben. Dafür erhielt es als Kompensation Teile der Pfalz zurück und konnte überdies seinen Besitz im westlichen Unterfranken arrondieren. Bayern hatte jetzt – von ein paar Ausnahmen abgesehen – seinen bis heute gültigen Besitzstand erreicht.[2] Der Wiener Kongreß beließ auch Württemberg den Königstitel, dazu seine Gebietszuwächse – allerdings ohne Einbußen. Ebenso wurden dem Großherzogtum Baden seine Neuerwerbungen bestätigt, was den Bestand des Landes als Mitglied des Deutschen Bundes (1815–1866) sicherte. Letzterer trat als Staatenbund an die Stelle des 1806 aufgelösten alten Reichs, erfüllte aber die Hoffnungen derer, die für die Befreiung Deutschlands von der französischen Fremdherrschaft gefochten hatten, ganz und gar nicht.

Konstitutionelle Bewegung und Revolution von 1848

Übergehen wir hier die Zeit von 1815 bis 1848 und fahren wir mit der Revolution von 1848 fort. Nur wenige Tage nach der Revolution, die das Regime des „Bürgerkönigs“ Louis-Philippe hinwegfegte, begannen auch in Deutschland revolutionäre Unruhen. Bei diesen, aber auch bei der schon Jahre zuvor einsetzenden konstitutionellen Bewegung spielten die süddeutschen Mittelstaaten eine Vorreiterrolle. Am 27. Februar 1848 trat im Großherzogtum Baden, wo das Volk in den Jahren zuvor durch den Druck der Regierung immer stärker politisiert worden war, eine Volksversammlung zusammen. Sie forderte in Entsprechung des französischen Vorbilds von 1789 Pressefreiheit, Geschworene (d.h. Laien) bei den Gerichten, Vereinsrecht und Volksbewaffnung. Einen ersten Umsturzversuch mit dem Ziel der Schaffung einer Republik – er wurde angeführt von Friedrich Hecker, Georg Herwegh und Gustav Struve – konnten Truppen des Deutschen Bundes noch niederwerfen, einen zweiten badische Streitkräfte. Die Frankfurter Nationalversammlung (Mai 1848 bis Mai 1849), zu der die Heidelberger Versammlung und das Vorparlament Vorstufen gewesen waren, scheiterte ja bekanntlich, und danach schloß sich im Mai 1849 im Rahmen der Reichsverfassungskampagne in Baden auch das Militär den Republikanern an. Die Flucht des Großherzogs Leopold, die Bildung einer provisorischen Regierung und die Ausschreibung von Neuwahlen ließen Baden de facto zu einer Republik werden. Doch Militär aus Preußen, das die Revolution nicht nur innerhalb der eigenen Grenzen niederschlug, und auch aus Badens Nachbarland Württemberg setzten dem revolutionären Spuk nicht nur in Baden, sondern auch in der Pfalz ein Ende. Württembergisches Militär war es auch, das am 18. Juni 1849 den in Stuttgart tagenden Rest der Frankfurter Nationalversammlung, der dort zusammengetreten war, mit Waffen auseinanderjagte.[3]

In Bayern, wo der Konstitution vom 1. Mai 1808 die von König Maximilian IV. Joseph dem Volk gegebene Verfassung mit Volksvertretung gefolgt war (26. Mai 1818), brachte König Ludwig I. 1848 mit seinem Beharren auf Einhaltung des monarchischen Prinzips das Faß zum Überlaufen. Er hielt unbeirrbar daran fest, daß der König die Quelle aller staatlichen Wirksamkeit in Gesetzgebung, Jurisdiktion und Administration sei und daß die Beteiligung des Volkes daran erst vom Monarchen autorisiert werden müsse. Doch auch die privaten Beziehungen König Ludwigs I. zu der angeblichen Spanierin Lola Montez trugen zu der Explosion von 1848 bei. Ludwig I. trat zugunsten seines Sohns Maximilian II. zurück, der allerdings die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 ablehnte – wie es damals die meisten deutschen Fürsten taten. Das königliche Verbot politischer Parteien löste in der Pfalz einen Aufstand aus, den Maximilian II. durch preußisches Militär niederwerfen ließ (Mai/Juni 1849). Auch in dem süddeutschen Mittelstaat Bayern war die 1848er-Revolution also gescheitert.[4]

Die Zeit von 1866 bis 1871

An der Erhaltung des Deutschen Bundes waren die süddeutschen Mittelstaaten und von diesen ganz besonders Bayern interessiert, weil dieser neben der Selbständigkeit der Kleinstaaten auch diejenige der Mittelstaaten gewährleistete. Um dem bereits erwähnten „Dritten Deutschland“ neben den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen stärkeres Gewicht und mehr Einfluß zu verschaffen, versuchte Bayern, das als größter Mittelstaat eine führende Position anstrebte, die Bundesverfassung zu reformieren. Württemberg und Baden, aber auch Sachsen und Hannover als andere größere Glieder des Deutschen Bundes wollten sich jedoch einem bayerischen Führungsanspruch nicht unterordnen, so daß aus dieser Trias-Idee letztlich nichts wurde.[5]

Trotz allem standen Bayern, Württemberg und Baden 1866 bei der Zuspitzung des preußisch-österreichischen Konflikts auf der Seite Österreichs und stimmten schließlich der Mobilmachung der Bundeskontingente gegen Preußen zu, ohne für den kommenden Krieg militärisch in ausreichendem Maße gerüstet zu sein. So war es kaum verwunderlich, daß die drei Süddeutschen zusammen mit den anderen Alliierten Österreichs Preußen unterlagen. Zwar blieben sie nach dem Friedensschluß weiter unabhängig, doch Bayern mußte – wenn auch moderate – Gebietsverluste akzeptieren, an Preußen eine Kriegsentschädigung von 30 Millionen Gulden zahlen und mit diesem ein zunächst geheimgehaltenes Schutz- und Trutzbündnis eingehen. In diesem war für die zukünftigen Kriege das bayerische Militär dem preußischen Oberbefehl unterstellt, was einen ersten wesentlichen Verzicht auf die Ausübung von Souveränitätsrechten zugunsten Preußens darstellte.[6]

Es war nun ganz klar, worauf es für die drei süddeutschen Mittelstaaten nach der im Gefolge des preußischen Siegs vollzogenen Auflösung des Deutschen Bundes, der ihren Bestand nicht länger garantieren konnte, hinauslaufen würde: Nicht stark genug, allein zu bestehen, würden sie auf kurz oder lang ihre Selbständigkeit einbüßen und in einem von Preußen dominierten Staatswesen aufgehen. Auf dem Höhepunkt der Luxemburg-Krise von 1867 – Frankreichs Kaiser Napoleon III. wollte als „Belohnung“ für seine Vermittlung des preußisch-österreichischen Friedens ein Jahr zuvor Luxemburg kaufen – schien es in Süddeutschland für die Sache der nationalen deutschen Einheit Begeisterung zu geben. Otto von Bismarck empfing Unterstützungszusagen aus Baden und Hessen-Darmstadt, ebenso aus Bayern und Württemberg. Und so mußte er den Eindruck gewinnen, daß die allgemeine Empörung gegen das die europäische Ruhe störende Frankreich im Süden Deutschlands genauso intensiv sei wie im von Preußen beherrschten Norddeutschen Bund. Doch darin täuschte er sich, denn es zeigte sich bald, daß die Bewegung für die nationale Einheit Deutschlands südlich des Mains in eine Sackgasse geraten war. Ebenso nahm die Stimmung gegen Preußen eher zu als ab. Dies hing damit zusammen, daß Preußen seit dem 18. Jahrhundert in Süddeutschland oft als eine einzige große Kaserne angesehen wurde. Auch das sorgte dafür, daß die militärische Zusammenarbeit, die die süddeutschen Staaten in ihren Schutz- und Trutzbündnissen mit Preußen und dem Norddeutschen Bund vereinbart hatten, nicht mit dem Eifer ablief, den Bismarck sich erhoffte.[7]

Ungeachtet aller weiteren politischen Enttäuschungen im Süden Deutschlands hielt Bismarck es für klüger, abzuwarten, als eine nur „halbgare“ Lösung der süddeutschen Problematik zu forcieren. Denn ein vorzeitiger Beitritt der Süddeutschen zum Norddeutschen Bund hätte womöglich Bismarcks Verfassungswerk am Ende noch im liberal-parlamentarischen Sinne umwandeln können. Und der für das „Mitreißen“ der Süddeutschen ideale Moment sollte im Jahr 1870 kommen, als über der Frage der spanischen Thronfolgekandidatur eines Prinzen aus dem Haus Hohenzollern der Deutsch-Französische Krieg ausbrach. Aus Süddeutschland hörte Bismarck eindeutige Bekenntnisse zur nationalen Sache. Partikularistische Eigenbrötelei und tiefes Mißtrauen gegen Preußen wurden für den Moment von der Woge patriotischer Begeisterung hinweggespült, die im Juli 1870 ganz Deutschland erfaßte. Wie es der Schriftsteller Arnold Ruge beschrieb: „Jeder Deutsche, wer er auch sei, ist ein Verräter, der jetzt nicht zu seinem Volke steht.“[8] So zogen auch die Süddeutschen mit ihren Kontingenten in den Krieg gegen das Frankreich Napoleons III.

Noch während die Waffen sprachen, verhandelte Bismarck in Versailles mit den Ministern der süddeutschen Staaten, allen voran mit den Vertretern Bayerns, über deren Beitritt zum 1867 ins Leben gerufenen Norddeutschen Bund. In den „November-Verträgen“ von 1870 schloß sich das Königreich Bayern dem Verfassungsbündnis unter Führung Preußens an, erhielt einige Reservatrechte, welche die anderen Bundesmitglieder nicht besaßen, und verzichtete darauf, entscheidende Souveränitätsrechte auszuüben. An dem Zustandekommen des Deutschen Reichs unter Preußens König, dem Deutschen Kaiser Wilhelm I., hatte Bayerns König Ludwig II. persönlichen Anteil: durch den „Kaiserbrief“ an seinen preußischen Standesgenossen, dem er im Namen der Fürsten des Reichs Würde, Amt und Titel des Reichsoberhaupts antrug. Den endlosen Streit mit Wilhelm, der nicht „Deutscher Kaiser“, sondern „Kaiser von Deutschland“ genannt werden wollte, löste bei der Proklamation am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles Großherzog Friedrich I. von Baden, indem er einfach nur ein Hoch auf „Kaiser Wilhelm“ ausbrachte.[9]
So gingen auch die drei süddeutschen Mittelstaaten im neuen Deutschen Reich auf, doch ihr Ende war dies nicht. Ihre Historie sollte noch weitergehen, ohne daß wir hier weiter auf sie blicken.

Bis zur Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg

Eine Ausnahme soll die Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg sein, weil sie diese beiden süddeutschen Mittelstaaten zu einem einzigen Gebilde zusammenfügte.[10]
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Südwesten Deutschlands in drei Teile aufgeteilt: Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Während die zwei letztgenannten Länder einen gemeinsamen Staat befürworteten, sträubte sich Baden dagegen und strebte eine separate Restitution Württembergs und Badens an. Eine Übereinkunft der Länderregierungen über eine Volksabstimmung scheiterte am Abstimmungsmodus, woraufhin ein am 4. Mai 1951 verabschiedetes Bundesgesetz eine Einteilung des Abstimmungsgebiets in vier Zonen vorsah (Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen eine Majorität dafür ergab. So geschah es dann auch bei der Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Offiziell wurde Baden-Württemberg als neues Bundesland der Bundesrepublik Deutschland am 25. April 1952 aus der Taufe gehoben.

Einen Rechtsstreit hatte nicht nur die Frage des Namens des neuen Bundeslandes zur Folge, wobei es schließlich bei Baden-Württemberg blieb. Auch die Weigerung der Vereinigungsgegner aus Baden, den neuen Südweststaat zu akzeptieren, beschäftigte die Justiz. Das Bundesverfassungsgericht gab 1956 dem Heimatbund Baden recht und entschied, daß die Abstimmung von 1951 keine im Sinne des Grundgesetzes sei: Die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung Württembergs und Hohenzollerns habe die zahlenmäßig schwächere Badens überstimmen können. Der Wille der badischen Bevölkerung sei durch die Besonderheit der politisch-geschichtlichen Entwicklung überspielt worden, weshalb nun ein Volksbegehren – sprich: eine neue Abstimmung – zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht setzte in seinem Urteil keine Frist für die Abstimmung, so daß sie immer wieder verschleppt wurde. So mußte das Bundesverfassungsgericht 1969 anordnen, daß die Abstimmung bis spätestens zum 30. Juni 1970 stattzufinden habe. Sie wurde am 7. Juni 1970 durchgeführt und ergab mit fast 82 % eine große Zustimmung zum Verbleib von Baden in dem gemeinsamen Land Baden-Württemberg. Damit wurde eine administrative Neugliederung des Landes möglich, und trotz aller gelegentlich noch auftretenden „Rivalitäten“ zwischen Badenern und Württembergern steht der Zusammenschluß schon lange nicht mehr in Frage.


[1] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 63.

[2] Ebenda, S. 63 f. Mit den Ausnahmen sind gemeint: der Erwerb Coburgs 1920 und der Verlust der Pfalz 1946.

[3] Vgl. dazu Wolfgang Hug, Geschichte Badens, Stuttgart 1998; Wolfgang von Hippel, Revolution im deutschen Südwesten, Stuttgart 1998; Hans Fenske, Der liberale Südwesten. Freiheitliche und demokratische Traditionen in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981.

[4] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 64–69; Bosl, a.a.O. (Anm. 4), S. 225–229.

[5] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 69 f.

[6] Ebenda, S. 70.

[7] Gordon Alexander Craig, Deutsche Geschichte 1866–1945. Vom Norddeutschen Bund bis zum Ende des Dritten Reiches, München 31981, S. 343.

[8] Zitiert nach: Hans von Zwiedineck-Südenhorst, Deutsche Geschichte von der Auflösung des alten bis zur Errichtung des neuen Kaiserreiches, 1806–1871, Bd. 3, Stuttgart 1905, S. 450.

[9] Volkert, a.a.O. (Anm. 1), S. 71 f.; Bosl, a.a.O. (Anm. 4), S. 236–240.

[10] Vgl. zur Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg neben vielen anderen Titeln u.a. Reinhold Weber / Hans-Georg Wehling, Geschichte Baden-Württembergs, München 2007.

 
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