Archiv > Jahrgang 2021 > AL II/2021 > Kaiser Alexander I. 

Kaiser Alexander I.

Porträt von Zar Alexander I. (1777–1825) aus dem Hause Romanow-Holstein-Gottorp, Sohn von Zar Paul I. und Enkel von Katharina der Großen.

Die nordische Sphinx

Die vierteljahrhundertlange Regierungszeit des „Kaisers aller Reußen“ Alexander I., Sohn und Nachfolger des ritterlichen Kaisers Paul I., bildete den wohl markantesten Zeitabschnitt der russischen Geschichte. Es war die Zeit eines noch nie dagewesenen geistigen Aufschwungs des russischen Volkes im harten und zähen Kampf gegen den großen Eroberer Napoleon I. Bonaparte, der, die Weltherrschaft im Visier, Rußland als das einzige noch verbliebene Hindernis beharrlich zu bezwingen versuchte. Gerade in diesem dramatischen Zeitabschnitt erschienen auf dem Firmament der russischen Literatur die berühmten Namen der Literaten und Historiker Nikolai Karamsin und Alexander Puschkin[i], umkreisten russische Seefahrer den Erdball (Iwan Krusenstern und Jurij Lissjanskji 1803–1806) und entdeckten die Antarktis (Faddej Bellinshausen und Michail Lasarew 1820).

Von Wolfgang Akunow

Im Laufe des ganzen 18. Jahrhunderts wurde Rußland in wirtschaftlicher, politischer und kultureller Hinsicht Europa immer ähnlicher. Doch erst während der Herrschaft Kaiser Alexanders I. begannen die Angehörigen der gebildeten Stände, sich als Europäer zu empfinden und zu verhalten.
Das „Alexander-Zeitalter“ war eine Zeit großer Errungenschaften, großer Hoffnungen, aber auch großer Enttäuschungen. Gerade unter Alexander I. wurde der Nährboden für die spätere Russische Revolution geschaffen, weil während seiner Herrschaft die sich schon vorher abzeichnende Kluft zwischen dem aufgeklärten, gebildeten Teil der russischen Gesellschaft einerseits und der Staatsmacht anderseits unüberbrückbar wurde.
Unternehmen wir also den bescheidenen Versuch, im Rahmen dieses kurzen Artikels Kaiser Alexanders I. Persönlichkeit, seine politische Tätigkeit sowie Rußlands Zustand in seiner Herrschaftsperiode zu umreißen.

 


[i] Alexander Puschkin, vor allem als Dichter, Prosaiker und Dramatiker bekannt, schuf daneben auch das umfassende historische Werk „Geschichte des Pugatschow-Aufruhrs“, worin er den Kosaken- und Bauernaufstand unter dem Donkosaken Jemeljan Pugatschow beschrieb, der gegen die Herrschaft der Zarin Katharina II. der Großen gerichtet war und sie beinahe Krone und Leben kostete (1773–1775).

Schon unmittelbar nach seiner Thronbesteigung 1801 unternahm der Zar einen ersten Anlauf zur Bauernbefreiung. Doch sein Appell verhallte nahezu ungehört, von 20 Millionen leibeigenen Bauern wurden gerade 47.000 von ihren Herren freigelassen. – Das Leben der leibeigenen Bauern wird erst in der Malerei der „Wanderer“ in den beiden letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts thematisiert: „Waisen geworden“ von Nikolai Kassatkin.

Die Jahre großer Hoffnungen

Der russische Dichter Alexander Puschkin besang in seinen berühmt gewordenen Versen die ersten Herrschaftsjahre Kaiser Alexanders I. als den „herrlichen Beginn der Alexandertage“. Viele von Puschkins Zeitgenossen teilten seine Meinung, wozu sie jeden Grund hatten. Nachstehend sind die ersten Ukasse (Erlasse) des neuen jungen Monarchen aufgezählt, woraus der künftige „Kurs“ seiner Herrschaft klar und deutlich zu ersehen war:

  • 14. März 1801: Aufhebung des Einfuhrverbots für viele ausländische Produkte nach Rußland.
  • 15. März 1801: Wiedereinführung der Wahlen zu den Adelsparlamenten in den Gouvernements des Russischen Kaiserreiches. Aufhebung des Einfuhrverbots für weitere ausländische Waren.
  • 22. März 1801: Wiedereinführung der Einreisefreiheit nach Rußland sowie der Ausreisefreiheit aus Rußland (die unter Kaiser Paul I. aus Angst vor dem Einfluß des französischen revolutionären Ideenguts auf seine russischen Untertanen rigoros eingeschränkt worden waren).
  • 31. März 1801: Genehmigung freier Druckereiaktivitäten sowie der freien Einfuhr von Büchern und Periodika jeder Art aus dem Ausland. In den meisten Ländern des damaligen Europas (vor allem in Napoleons Französischem Kaiserreich und dessen Vasallenstaaten) wäre eine derartige Freizügigkeit undenkbar gewesen.
  • 2. April 1801: Erneuerung der unter Kaiserin Katharina II. der Großen dem Adel und den Städten gewährten und verbrieften, jedoch später durch Kaiser Paul I. zurückgenommenen Privilegien (wie z.B. die Befreiung von der Prügelstrafe sowie vom obligatorischen und praktisch lebenslänglichen Militär- und Zivil-Staatsdienst usw.). Abschaffung der „Geheimen Expedition“ (Geheimzentrale zur Untersuchung und Bestrafung staatsfeindlicher Umtriebe). Somit durfte kein Untertan des russischen Monarchen mehr ohne Gerichtsanordnung verhaftet, eingekerkert, durch Folter zu Geständnissen gezwungen oder ohne Benachrichtigung seiner Familienangehörigen, Verwandten und Freunde für eine unbestimmt lange Zeit nach Sibirien verbannt werden. Bisher reichte für eine solche willkürliche Festnahme mit allen sich daraus ergebenden Folgen lediglich der Ausruf eines Geheimagenten: „Slowo i delo!“ („Wort und Tat!“). Auch die gefürchtete Geheime Staatspolizei als solche wurde in ganz Rußland abgeschafft (freilich nicht für lange Zeit).
  • 9. April 1801: Abschaffung der unter Kaiser Paul I. nach preußischem Muster eingeführten Armee-, Polizei- und Beamtenuniformen, weil diese „zu eng“ und „zu unbequem“ wären (obgleich diese Meinung bei weitem nicht von allen in Rußland geteilt wurde und die unter Alexander I. eingeführten neuen Soldaten-, Polizisten- und Beamtenuniformen von vielen ebenfalls als „unpraktisch“ kritisiert wurden).
  • 27. September 1801: Verbot des „peinlichen Verhörs“ (d.h. der Folter bei Verhören) sowie selbst der Verwendung des Wortes „Folter“ in den Akten.

Die ersten Verordnungen des neuen russischen Selbstherrschers waren somit durchaus vom Geist der Versöhnung und Barmherzigkeit getragen. Mehr als 12.000 (!) unter Kaiser Paul I. fristlos entlassene Offiziere und Zivilbeamte wurden von Kaiser Alexander I. begnadigt und wieder in ihre Ämter eingeführt. Alle russischen Untertanen, die aus Angst vor Zar Pauls Repressalien ins Ausland geflüchtet waren, wurden amnestiert und durften wieder nach Rußland zurückkehren. Ein Sondererlaß des neuen Autokraten war speziell für den Oberpolizeimeister (Chef der gesamten Reichspolizei) bestimmt: Von nun an, hieß es in diesem Ukas, sei die Polizei verpflichtet, „niemandem etwa zu Leide zu tun“.

Kaiser Alexander I., dessen Weg zum russischen Zarenthron sozusagen über die Leiche seines Vaters führte[i], sah sich kraft der Umstände seiner Thronbesteigung gezwungen, den erfolgreichen, vermutlich durch England bezahlten, Verschwörern[ii] die Rückkehr der „Katharina-Zeiten“ (d.h. der beinahe uneingeschränkten Freiheit des russischen Hochadels) zu verkünden: „Unter Uns soll alles wieder so werden, wie es unter Unserer Großmutter Katharina der Großen war“. Dieses Versprechen war jedoch lediglich ein Lippenbekenntnis. In Wirklichkeit besaß der junge Zar bereits ein eigenes, sorgfältig ausgearbeitetes Aktionsprogramm, das mit dem Geist von Katharinas „aufgeklärtem Absolutismus“ beziehungsweise „aufgeklärtem Despotismus“ reichlich wenig zu tun hatte. Nunmehr stand an der Spitze des Russischen Kaiserreiches ein hochgebildeter Monarch, der fest von der Möglichkeit überzeugt war, das Leben in Rußland zum Besseren zu wenden. ?lexander I. hatte nicht die geringsten Zweifel am Primat des Gesetzes gegenüber dem Willen des Herrschers. Als Zögling des namhaften Schweizer Juristen und Pädagogen Frederic-Cesar La Harpe beziehungsweise Laharpe, eines glühenden Verfechters der Ideen der Aufklärung (und überzeugten Republikaners), der von der „nordischen Semiramis“ Katharina der Großen (die ziemlich lange im Briefwechsel mit Voltaire, Diderot und anderen geistigen Vätern und Wegbereitern der Französischen Revolution stand und allzugern mit „freiheitlichen Ideen“ liebäugelte) zum Erzieher ihres geliebten Enkels auserkoren worden war, träumte Alexander schon als junger Prinz davon, „Rußlands Wohlergehen auf unerschütterlichen Grundlagen aufzubauen“. Als solche unerschütterliche Grundlagen erschienen dem jungen Zarewitsch in seinen Zukunftsvisionen vor allem eine im Volksbewußtsein fest verankerte verfassungsmäßige Staatsordnung (der geborene Herrscher Alexander träumte insgeheim von einer russischen Republik, die er für die allerbeste Staatsform hielt, sah jedoch die Notwendigkeit ein, sich zuerst mit einer konstitutionellen Monarchie nach britischem Muster zu begnügen) sowie „Rußlands Erlösung von dem Fluch der Sklaverei“ (d.h. die Abschaffung der Leibeigenschaft). Zum Zeitpunkt von Alexanders Thronbesteigung hatten sich diese jugendlichen Wunschträume in die feste Absicht verwandelt, die geplanten Staatsreformen unverzüglich in Angriff zu nehmen, die Sklaverei bzw. Leibeigenschaft der Bauern in Rußland abzuschaffen sowie dem russischen Volk durch Recht und Gesetz garantierte Freiheiten und Menschenrechte zu gewähren. Die Aufrichtigkeit und innere Überzeugung, mit denen Alexander I. damals ans Werk zu gehen bereit war, wird durch eigenhändige Eintragungen in seinem persönlichen Notizblock bezeugt, der seine Gedanken enthielt, welche „das Wohlergehen der Gesellschaft“ betrafen, wie z.B.: „Nichts kann unwürdiger und unmenschlicher sein als der Handel mit Menschen, und es bedarf dringend eines Erlasses, der diesen ein für allemal verbieten würde und nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfte“.

Diese Notiz stammt aus den Zeiten, da Alexander noch nicht Kaiser, sondern Thronerbe war. Nach seiner Thronbesteigung war Alexander fest dazu entschlossen, seine Vorhaben zu verwirklichen. Damit sich Kaiser Pauls Mörder, die Alexander den Weg zum Thron freigemacht hatten, nicht in Illusionen wiegen konnten, der junge Zar sei lediglich ihr willfähriges Werkzeug, entfernte Kaiser Alexander die hochgestellten Verschwörer allmählich – sie langsam, aber sicher gegeneinander ausspielend – vom Petersburger Hof, wobei er sich jedoch sorgfältig hütete, sie härter zu bestrafen (höchstwahrscheinlich, um dadurch England nicht zu reizen). Die neue Umgebung des „aufgeklärten“ Zaren bestand aus seinen „jungen Busenfreunden“: dem Grafen Nikolai Nowosilzew, dem Fürsten Viktor Kotschubej, dem Grafen Pawel Stroganow (Teilnehmer des Sturms auf die Pariser Bastille 1789)[iii] und dem polnischen Fürsten Adam Tschartoryjskij. Sie waren als Zar Alexanders Gesinnungsgenossen alle überzeugte Anhänger der Einführung der konstitutionellen Monarchie und der Abschaffung der Leibeigenschaft in Rußland. Unter den höchsten Staatsbeamten wurde der Generalstaatsanwalt Alexander Bekleschow von Zar Alexander für die unmittelbare Arbeit am Erlaß über das Verbot des in Rußland bisher weitgehend praktizierten Ankaufs und Verkaufs leibeigener Bauern ohne deren Grundstück auserkoren. Die Umsetzung dieses Erlasses wurde von Alexander I. und dessen Gleichgesinnten als Vorstufe für die völlige Abschaffung der Leibeigenschaft in Rußland konzipiert. Bei ihrer Arbeit am Entwurf dieses Erlasses ging Bekleschow samt seinen Mitarbeitern vom Kodex des Zaren Alexius (Vater Peters des Großen) aus dem Jahre 1649 (russ. „Sobornoje Uloshenije“, d.h. buchstäblich „Stände-Festlegung“) aus. Darin wurde das Recht der erb- und dienstadligen Grundbesitzer, Bauern zu kaufen beziehungsweise zu verkaufen, mit keinem Wort erwähnt, sondern lediglich die Bindung der Bauern an ihre Scholle festgelegt. Daraus zogen Bekleschow und dessen Mitarbeiter den für sie logischen Schluß, die Bauernbesitzer hätten sich das Recht, mit Bauern zu handeln, erst später willkürlich angeeignet, während die Zarenregierung diesen an sich illegalen Menschenhandel aus Nachlässigkeit gewähren ließ.

Ziel: Bauernbefreiung

Am 15. September 1801 wurde Kaiser Alexander I. in der alten russischen Reichshauptstadt Moskau feierlich gekrönt. Gleich an seinem Krönungstag verkündete er die für ganz Rußland gültige Einstellung der vorherigen Praxis, „ökonomische“ (d.h. im Staatsbesitz befindliche) Bauern an Gutsbesitzer als Privateigentum zu vergeben: „Die Bauern sind in Rußland zum größten Teil Sklaven, ich halte es für überflüssig, mich über die Erniedrigung dieser Menschen und über die Unglückseligkeit dieses Zustandes noch ausführlicher auszulassen. Ich habe gelobt, deren Anzahl nicht mehr zu vergrößern und daher zur Regel erhoben, die Bauern nicht mehr als Eigentum zu vergeben“. Auf diese Erklärung folgte am 12. Dezember 1801 der Kaiserliche Erlaß über das Verbot, in den russischen Periodika Inserate über den Kauf beziehungsweise Verkauf von Bauern ohne Grundstück sowie mit gewaltsamer Trennung von Bauernfamilienangehörigen zu veröffentlichen. Gleichzeitig erhielten Kaufleute, Bürger, Tagelöhner und von ihren Herren aus der Leibeigenschaft befreite Bauern das ihnen bisher rechtlich verwehrte Erwerbsrecht an Grund und Boden.

Wider Erwarten stießen jedoch die an sich durchaus erhabenen Ansätze und edlen Absichten Zar Alexanders und seiner Gesinnungsgenossen auf mehr oder weniger offenen Widerstand. Und zwar nicht nur seitens offensichtlicher, verbohrter Anhänger der Leibeigenschaft. Zu seinem größten Erstaunen fand der junge, aufgeklärte Kaiser und heimliche Republikaner auch bei dem ebenfalls aufgeklärten (oder zumindest als aufgeklärt geltenden) Teil der russischen Gesellschaft keinen Rückhalt, auf den sich stützen zu können La Harpes Jünger im Kampf gegen die verknöcherten, „ewiggestrigen“ Verfechter der Leibeigenschaft so sehr gehofft hatte.
„Ich weiß nicht, ob Godunow[i] gut oder schlecht beraten war, den Bauern die Freiheit wegzunehmen (weil mir die damaligen Umstände nicht vollkommen klar sind), doch weiß ich ganz genau, daß es zur Zeit unbequem wäre, sie [die Freiheit] ihnen [den nunmehr leibeigenen Bauern] zurückzugeben“, schrieb der bereits erwähnte berühmte russische Literat und Historiker Nikolai Karamsin in seiner für Kaiser Alexander I. bestimmten „Notiz über das alte und das neue Rußland“. „Bevor ein Volk befreit wird, muß es aufgeklärt werden“. Dieser auch anderen großen und edlen Denkern zu allen Zeiten eigene und an sich durchaus logische Ansatz wird leider Gottes allzuselten in die Praxis umgesetzt. Philosophen streiten sich seit alters darüber, was den Vorrang haben soll: die Aufklärung oder die Befreiung vom Joch.

Als vergeblich erwiesen sich auch Zar Alexanders Hoffnungen auf die Gewissenhaftigkeit und den gesunden Menschenverstand der russischen adligen Gutsbesitzer, denen der aufgeklärte Kaiser in seinem „Erlaß über freie Ackermänner“ von 1803 nahelegte, ihre leibeigenen Bauern freiwillig und allmählich aus der Leibeigenschaft zu entlassen und in „freie Ackermänner“ zu verwandeln. Dieser durchaus „revolutionäre“ Zaren-Ukas hatte leider Gottes keine nennenswerten Folgen. Von den insgesamt 20 Millionen (!) leibeigenen Bauern sind lediglich 47.000 (!) „Seelen“ (wie sie im damaligen Amtsrussisch ganz offiziell bezeichnet wurden) von ihren Herren befreit und in „freie Ackermänner“ verwandelt worden.
Diese beim Abschaffungsversuch der Leibeigenschaft, der vom jungen Alexander als sein wichtigstes Lebenswerk betrachtet wurde, erlittene vernichtende Niederlage versetzte ihm nicht nur einen schweren Schlag, sondern hatte auch eine schwere innere Persönlichkeitskrise zur Folge, welche zu einer tiefen, allgemeinen Resignation führte. Zum ersten Mal in seinem Leben begann La Harpes Zögling an dessen Grundsatz zu zweifeln, der Mensch sei an sich gut und edel. Diese Zweifel drohten, sein ganzes Weltbild zu erschüttern und ins Wanken zu bringen. Alexander I. begann, seinen inneren Halt zu verlieren.


[i] Der russische Zar Boris Godunow, Hauptheld von Alexander Puschkins gleichnamigem Trauerspiel, soll (zumindest nach den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts) die russischen Bauern endgültig an die Scholle gebunden haben. Später ist die Richtigkeit dieser Vorstellung mehrfach angezweifelt worden.


[i] Als Kronprinz und Thronerbe war Alexander über die gegen seinen Vater Paul I. gerichtete Gardeoffizierverschwörung unterrichtet, unterließ es jedoch, seinen Vater zu warnen.

[ii] England war an der Beseitigung Kaiser Pauls I. stark interessiert, der in seiner letzten Herrschaftsphase praktisch zu Napoleons Verbündetem im Kampf gegen England wurde und sogar eine gemeinsame russisch-französische Militärunternehmung startete, deren Ziel und Zweck darin bestand, den britischen Einfluß in Indien auszutilgen. Alexander stand jedoch noch als russischer Kronprinz unter britischem Einfluß.

[iii] Daher wurde dieser enge Vertrautenkreis des jungen Alexander vom russischen Dichter und Staatsmann Gawriil Derschawin als „Jakobinerbande“ bezeichnet.

Erfolgreich war Alexanders Bildungsreform, so wurden die Universitäten von Dorpat, Wilna, Kasan und Charkow gegründet. – Heute ist Dorpat/Tartu die zweitgrößte Stadt Estlands und nach wie vor Sitz einer Universität.

Bildung und Zensur

Als viel erfolgreicher erwiesen sich indessen die Ansätze des jungen Kaisers im Volksaufklärungs- und Bildungsbereich. Auf diesem Gebiet hat sich Alexander I. zweifellos als guter Schüler und würdiger Nachfolger Peters I. und Katharinas II. erwiesen und bewährt. Am 24. Januar 1803 ließ er die „Vorläufigen Regelungen zur Volksaufklärung“ veröffentlichen. Gemäß diesen Regelungen wurde neben den in Rußland bereits vorhandenen Universitäten ein ganzes System von Bildungseinrichtungen der mittel- und unterschulischen Stufen – Ujesd-(Kreis)-Gymnasien und Kirchenschulen – ins Leben gerufen. Ferner wurden Bildungsbezirke mit Sponsoren (Popetschiteli) an der Spitze gebildet. Die Gymnasial- und Schulunterrichtsprogramme wurden laufend erweitert und derart nahtlos aufeinander abgestimmt, daß die Gymnasiasten und Schüler die Möglichkeit erhielten, kontinuierlich von der unterschulischen in die mittelschulische und von der mittelschulischen in die hochschulische Stufe aufzusteigen. Die Anzahl der Universitäten im Russischen Kaiserreich nahm bedeutend zu. Im Jahre 1802 wurde die Universität Dorpat gegründet, 1803 die Satzung der Universität Wilna verabschiedet. In die Jahre 1804/05 fallen die Universitätsgründungen in Kasan und in Charkow. Im Jahre 1804 wurde in St. Petersburg die erste russische Pädagogische Hochschule gegründet, die 1819 zur St. Petersburger Universität erweitert wurde.

Unter den unter Kaiser Alexander I. in Rußland gegründeten Bildungseinrichtungen nahm das am 19. Oktober 1811 in Zarskoje Selo unweit St. Petersburgs eröffnete sogenannte Lyzeum einen ganz besonderen und hervorragenden Platz ein. Es war dazu bestimmt, „junge Nachwuchs-Fachkräfte für den hohen Staatsdienst in wichtigen Bereichen heranzubilden“. Zu den ersten Lyzeum-Absolventen gehörten Rußlands berühmtester Literat Alexander Puschkin, dessen Freunde und namhafte Dichter Anton Delwig und Wilhelm Küchelbecker, der große russische Diplomat und spätere Reichskanzler Fürst Alexander Gortschakow (einer der bekanntesten und bedeutendsten Politiker Europas im 19. Jahrhundert), der spätere Dekabrist (Teilnehmer der gegen Kaiser Alexander I. und später gegen dessen Bruder und Nachfolger Kaiser Nikolaus I. gerichteten Offiziersverschwörung) Iwan Puschtschin (ebenfalls Alexander Puschkins Busenfreund), der Seefahrer Fjodor Matjuschkin u.a.m.

Der freisinnige Geist, von dem die ersten Regierungsjahre Kaiser Alexanders I. getragen und durchdrungen waren,  wirkte sich unter anderem auch in der am 9. Juli 1804 verabschiedeten Zensur-Satzung aus. Dieses Dokument enthielt die Restriktionen, denen sich alle russischen Verleger von Büchern und Periodika zu fügen hatten.  In der Zensur-Satzung wurde ausdrücklich unterstrichen, Ziel und Zweck der Zensur sei „nicht etwa die willkürliche Einschränkung der Denk- und Schreibfreiheit, sondern lediglich die Anwendung gebührender Maßnahmen gegen jeglichen Mißbrauch des gedruckten Wortes“. Die Zensoren wurden von allerhöchster Ebene angewiesen, sich bei der Erfüllung ihrer Dienstpflicht stets „vom vernünftigen Wohlwollen leiten zu lassen“.
Zur Leitung des Aufklärungswerkes wurde im Jahr 1802 das Ministerium für Volksaufklärung gegründet.
Die ersten Jahre von Kaiser Alexanders I. Regierungszeit können mit Fug und Recht als das „Goldene Zeitalter“ der russischen Aufklärung und Bildung bezeichnet werden. „Alexander verhalf der [russischen] Intelligenzija auf den Thron , und zwar der wahren, der reinen Intelligenzija, nicht mehr im Harnisch des Kriegsgottes Mars, sondern im Olivenkranz“, würdigte später der russische Denker Georgij Fedotow Kaiser Alexanders I. unumstrittene Verdienste auf diesem Gebiet.

Auch in Zarskoje Selo bei St. Petersburg ließ Zar Alexander ein „Lyzeum“ eröffnen, zu dessen ersten Absolventen Rußlands berühmtester Dichter Alexander Puschkin zählte.
Bildquelle: WikiMedia Commons / Alex ‚Florstein‘ Fedorov (CC BY-SA 4.0)

Ziel: Verfassungsstaat

Mit zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben seiner Herrschaft zählte Kaiser Alexander die Vervollkommnung des russischen Staatsmacht- und Verwaltungssystems, dem nach seinem Dafürhalten das unerschütterliche Primat des Gesetzes gegenüber dem Willen des Monarchen (der stets dazu zu neigen droht, in Willkür auszuarten), das allumfassende Rechtsbewußtsein, durch die Verfassung beziehungsweise Grundgesetz gekrönt, zugrunde gelegt werden sollten. Zar Alexander I. beauftragte seinen Staatssekretär Michail Speranskij, der bereits im Jahre 1803 im Auftrag des Kaisers die „Notiz über die Einrichtung der Gerichts- und Regierungs-Institutionen in Rußland“ erstellt hatte, mit der Umsetzung der Reformen auf dem Gebiet der Staatsverwaltung. Michail Speranskij wurde des Kaisers Hauptstütze bei der beabsichtigten Erneuerung von Rußlands Staatsordnung. Im Herbst 1809 war der durch Speranskij erstellte Entwurf der „Einleitung zum Kodex der Staatsgesetze“ fertig. Dem Inhalt dieses Dokuments nach konnte es ohne weiteres als Verfassungsentwurf des Russischen Kaiserreichs betrachtet werden.

Die Legislativreform war somit umsetzungsreif geworden, die „Allmacht“ des russischen Autokraten erwies sich jedoch als dazu nicht ausreichend. Manche Zeitgenossen Alexanders I., erst recht Angehörige späterer Generationen, hatten nicht die geringsten Zweifel daran, daß alle Versuche, in Rußland die Leibeigenschaft abzuschaffen und das Reich in einen freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat zu verwandeln, in erster Linie durch Zar Alexanders Verschulden gescheitert seien. Alexander, dieser „nordischen Sphinx“, wurden Unschlüssigkeit, Unaufrichtigkeit, Opportunismus, Heuchelei und vieles mehr vorgeworfen. Bei einer etwas genaueren Prüfung erscheinen jedoch die meisten dieser Vorwürfe als nur wenig berechtigt. Alexanders (und somit auch Rußlands) Fluch bestand weniger in der „Zwiespältigkeit seiner Natur“ usw. als vielmehr in der harten Tatsache, daß der aufgeklärte Autokrat in der russischen Gesellschaft seiner Zeit keinen zuverlässigen Rückhalt fand, den er für seine wohlüberlegten, zweifellos notwendigen und heilsamen Transformationen brauchte. Daran mußte die von ihm beabsichtigte „Perestroika“ unvermeidlich scheitern.

Die meisten Angehörigen der (an sich recht multinationalen) russischen „Adelsnation“, deren Beitrag zu Rußlands Aufklärung und militärischer Machtstärkung unumstritten entscheidend war, konnten sich keine andere Staatsordnung als die seinerzeitige vorstellen, der sie ihren gewohnten Wohlstand und ihre eingefleischten Lebensgewohnheiten verdankten. Selbst viele „Aufgeklärte“ unter ihnen waren guten Glaubens, den Bauern gehe es „unter der väterlichen Obhut und Fürsorge ihrer Gutsbesitzer“ gar nicht schlecht, weil sadistisch veranlagte Landadlige, die ihre Leibeigenen ausbeuteten, mißbrauchten, quälten und gelegentlich sogar totschlugen, nur eine kleine Minderheit bildeten. Einige dachten wie der hochgelehrte Historiker Nikolai Karamsin, daß Aufklärung der Bauernbefreiung vorangehen müßte.

Es gab auch keine politischen Kräfte, die ernsthaft nach einer Verfassung strebten. Der russische Adel hatte ohnehin genügend Rechte und Freiheiten, viel mehr als unter Paul I., und Kaufleute, Bürger sowie Kleriker empfanden sich damals eben noch keineswegs als selbständige politische Kräfte. Sie träumten daher auch von keiner Verfassung. Obwohl ein Teil des regierungsnahen Hochadels beziehungsweise Beamtentums vorübergehend mit dem Gedanken an eine für Rußland vielleicht wohltätige Verfassung liebäugelte, neigte er nicht dazu, sich dafür aktiv einzusetzen, weil er sich der Gleichgültigkeit der Bevölkerungsmehrheit in diesem Punkt durchaus bewußt war. Konnte denn Zar Alexander I., nur bei einigen wenigen Gesinnungsgenossen Rückhalt findend, seinem weiten Land eine derart entscheidende Transformation aufzwingen, deren Folgen – schließlich stand ganz Europa seit 1789 in Flammen! – nicht absehbar waren und die womöglich zu furchtbaren Erschütterungen führen konnte? „Wenn sich die Völker selbst befrein, / Dann kann die Wohlfahrt nicht gedeihn“, wie Friedrich von Schiller die Nachwelt nicht ohne Grund in seinem „Lied von der Glocke“ warnte. Infolge alldessen war es Michail Speranskijs Verfassungsentwurf letzten Endes nicht beschieden, zu Rußlands erstem Grundgesetz zu werden. Man hielt es für ratsam, sich vorerst auf Teilreformen zu beschränken, wobei freilich davon ausgegangen wurde, daß die allmählich einzuführenden neuen Regelungen Rußland im Laufe der Zeit in einen Verfassungsstaat verwandeln würden.

Am 1. Januar 1811 wurde der Staatsrat als höchstes Gremium konstituiert, das dem „Kaiser aller Reußen“ bei der Erstellung neuer Gesetze beratend beistehen sollte. Die Mitglieder dieses höchsten beratenden (und nicht gesetzgebenden!) Organs wurden nicht gewählt, sondern vom Kaiser selbst benannt beziehungsweise berufen. Pflicht der Staatsratsmitglieder war es, alle neuen Gesetzesentwürfe zu erörtern, während das Recht, diese Gesetzesentwürfe zu initiieren, einzig und allein dem Kaiser oblag. Der Zar behielt auch das letzte Wort bei deren Verabschiedung oder Ablehnung.
Die Staatsratsgründung ließ die russische Öffentlichkeit ziemlich gleichgültig, weil sie nicht einmal den Anschein irgendeiner Einschränkung der Zarenallmacht erweckte. Die Eiferer der Selbstherrschaft in Rußland waren viel stärker um die Unantastbarkeit der Autokratie besorgt als der Zar selbst mit seinen Verfassungsplänen und (quasi-)republikanischen Träumereien. Le roi quand même …

Die neue Dienstordnung

Ungleich schmerzhafter getroffen fühlte sich der russische Adel durch zwei Zaren-Ukasse, die, von Michail Speranskij erstellt, vom Kaiser 1809 erlassen wurden. Der erste, der sogenannte Hofränge-Erlaß, beseitigte den Zusammenhang der Hofränge mit den Zivildiensträngen (Dienstgraden) und schloß nunmehr die Möglichkeit aus, beim Ausscheiden aus dem Zivildienst sowie beim Übergang in einen anderen Dienst den hohen Hofrang zu behalten. Das beeinträchtigte ganz unmittelbar die Interessen eines beachtlichen Teils der hauptstädtischen Aristokratie. Der an den Senat gerichtete Erlaß über neue Zivildienst-Beförderungsregeln führte die Klausel ein, wonach die Beamten als Voraussetzung ihrer Beförderung zu einem höheren Dienstgrad eine Eignungsprüfung zu bestehen hatten. Ziel und Zweck dieses neuen Erlasses waren vollkommen klar. Dem Ukas lag das Bestreben zugrunde, den Bildungsstand des russischen Beamtentums zu erhöhen. Indessen rief der neue Eignungsprüfungserlaß sowohl bei den hauptstädtischen (d.h. Petersburger und Moskauer) als auch bei den Provinzialbeamten Befremden hervor, was sehr bald in Zorn und Verdruß ausartete. Speranskijs Name war seitdem für zahlreiche Adlige sowie Beamte ein Greuel. Auch in den obersten Regierungskreisen fand der beflissene Reformer keinen Rückhalt mehr, von Kaiser Alexander persönlich abgesehen, der es jedoch für unklug und sogar gefährlich hielt, die Meinung seiner Hofschranzen sowie vieler einflußreicher Staatsmänner mißachtend wider die Stachel zu löcken. Im März 1812 wurde Michail Speranskij entlassen und ging in die Verbannung. „Der herrliche Beginn der Alexander-Tage“ gehörte nunmehr endgültig der Vergangenheit an.

Der Krieg gegen Frankreich

Als das wichtigste Ereignis von Kaiser Alexanders I. Regierungszeit gilt mit Fug und Recht sein langjähriger Krieg gegen Napoleon I. Bonaparte, der am 12. Juni 1812 an der Spitze seiner Grande armée, einer riesengroßen multinationalen Heeresmacht, in Rußland einzufallen wagte. Dieser lange, unter Englands Einfluß geführte und mit britischem Geld finanzierte Krieg Kaiser Alexanders gegen Kaiser Napoleon läßt sich in drei Phasen einteilen.

Die erste Phase (in der Rußland im Bündnis mit Österreich gegen das napoleonische Frankreich kämpfte) endete 1805 mit Napoleons glänzendem Sieg über die verbündeten Truppen in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz. Die zweite Phase (in der Rußland im Bündnis mit Preußen gegen Frankreich kämpfte) endete 1807 mit dem Tilsiter Frieden, als dessen Ergebnis Kaiser Alexander sich gezwungen sah, der von Napoleon über England verhängten Kontinentalsperre beizutreten. Dieser Zustand konnte von Rußland, das für England traditionell als Rohstoffquelle unerläßlich war, nicht lange ertragen werden. Immer häufigere Verletzungen der Kontinentalsperreregelungen russischerseits reizten Napoleon mehr und mehr, so daß er sich letztendlich zur Invasion des Russischen Kaiserreichs gezwungen sah.

Somit wurde die dritte Phase (1812–1815) von Alexanders I. Krieg gegen Napoleon eingeleitet. In dieser für sein russisches Vaterland entscheidenden Stunde legte der Zar Mut, Tatkraft und eine feste Entschlossenheit, um jeden Preis zu siegen, an den Tag. Nach dem Eintreffen der Nachricht über den Beginn der französischen Invasion gab Alexander folgende feste Zusage: „Ich lege die Waffen nicht nieder, solange auch nur ein feindlicher Krieger in meinem Reich bleibt“. Der Zar stand zu seinem Wort. Er war klug genug, der öffentlichen Meinung Tribut zu zollen und den ihm persönlich unsympathischen General Michail Kutusow zum Oberbefehlshaber zu benennen. Somit gab der Kaiser seiner Heeresmacht einen Feldherrn zum Anführer, der sie letztendlich – um den Preis des an Napoleon zeitweise überlassenen und eingeäscherten Moskau – zum Sieg zu führen vermochte. Der Krieg endete mit der völligen Vernichtung des Gegners.

Im „Großen Vaterländischen Krieg“ gelang Alexander I., der zeitweise sogar Moskau aufgeben mußte, ein vernichtender Sieg über die Grande armée Napoleons. Der Rückzug aus dem winterlichen Rußland kostete den Großteil der 600.000 Mann starken Invasionstruppen durch Kälte, Hunger, Krankheiten und die fortlaufenden Angriffe russischer Truppen und Partisanen das Leben.
Rußlands Befreiungskrieg steht im Mittelpunkt von Tolstois epochalem Roman „Krieg und Frieden“. Die bekannteste Verfilmung des Romans wurde mit Audrey Hepburn und Henry Fonda in Szene gesetzt, bedeutsamer (und näher am Original) ist jedoch die russische Verfilmung mit Sergei Bondartschuk.

Erneute Reformbemühungen

Kurz vor seiner Rückkehr nach Rußland erklärte Kaiser Alexander I. (der noch während der Endphase des antinapoleonischen Krieges keinen Hehl aus seinen Zweifeln gemacht hatte, ob die erneute Inthronisierung der entthronten Bourbonen durch die Alliierten für Frankreich wünschenswert sei und ob statt des etwas übertünchten Ancien régime nicht lieber die Republik in Frankreich wiedereingeführt werden sollte) öffentlich im durch die Koalitionsmächte endgültig bezwungenen Paris: „Mit Gottes Hilfe soll die Leibeigenschaft [in Rußland] noch während meiner Regierungszeit vernichtet werden“. Diesmal fielen diese „geflügelten“ Worte des russischen Zaren auf durchaus fruchtbaren Boden. Schließlich schrieb man das Jahr 1815 und nicht mehr 1801. Im Jahre 1801 fand Alexander I. nur bei wenigen seiner Untertanen Verständnis und bei noch wenigeren Rückhalt. Diesmal hingegen waren nicht mehr allzuwenige bereit, den Zaren in seinem edlen Vorhaben zu unterstützen. Der antinapoleonische Volkskrieg von 1812 in Rußland sowie die Auslandsfeldzüge der russischen Armee 1813–1815, die die Befreiungskriege in den deutschen Landen zu ihrer Folge gehabt hatten, hatten in den Herzen und Seelen russischer kaiserlicher Offiziere (die alle der „Adelsnation“ angehörten) tiefe Spuren hinterlassen. „In den zwei Kriegsjahren 1812 und 1813 [letzteres von der Leipziger Völkerschlacht „gekrönt“] ist jeder von uns irgendwie gewachsen [im Sinne von: einsichtiger und urteilsfähiger, kurzum mündiger geworden]“, schrieb der Dekabrist Iwan Jakuschkin (der übrigens nach der Heimkehr nach Rußland als erster all seine leibeigenen Bauern freizulassen wagte) in seinen „Denkwürdigkeiten“. Im Zuge dieses – von Kaiser Alexander, welcher all seine Untertanen immer noch als seine Kinder betrachtete, unbemerkt gebliebenen – „Wachstums“ beziehungsweise „Erwachsenwerdens“ besann sich die „mündig gewordene“ russische Adelsjugend der freisinnigen Ideen, wodurch die von Zar Alexander selbst in seinen ersten Herrschaftsjahren in den russischen Boden geworfene Saat endlich aufzugehen begann. Der Dekabrist Alexander Bestuschew, Held eines gleichnamigen Poems des deutschen Romantikers Adelbert von Chamisso, schrieb rückblickend in seinen Erinnerungen: „Alle durften frei darüber reden, was sie dachten, alle freuten sich des vielen bereits erreichten Guten und erwarteten in Zukunft noch viel Besseres“. „Wir alle waren Kinder des Jahres 1812. Alles, selbst das eigene Leben, der Liebe zum Vaterland zu opfern, war unser aller Herzenssache. Unsere Gefühle waren vollkommen uneigennützig, jeglichem Egoismus fremd“, schrieb ein weiterer Wegbereiter der revolutionären Bewegung in Rußland, der Dekabrist Matwej Murawjow-Apostol, in seinen Memoiren. An das in viellei Hinsicht denkwürdige Jahr 1812 zurückdenkend, betonte Alexander Bestuschew den gleichen Gedanken: „Damals bekam das russische Volk zum ersten Mal seine eigene Kraft zu spüren; damals erwachte in allen Herzen das Gefühl der zuerst politischen, und später völkischen Unabhängigkeit. So entstanden die Gedankenfreiheit und Freisinnigkeit in Rußland“.

Die im Entstehen begriffene Gedankenfreiheit und Freisinnigkeit mußte sich nicht zwangsläufig unter dem Deckmantel von Geheimbünden verbergen. Kein anderer als Kaiser Alexander selbst verkündete die baldige Abschaffung der Leibeigenschaft in Rußland. Durch aktives Zutun des Zaren sahen sich die Bourbonen gezwungen, in Frankreich die konstitutionelle Monarchie einzuführen. Der russische Kaiser gewährte Finnland, das als Ergebnis des Russisch-Schwedischen Krieges von 1808/09 an Rußland angeschlossen wurde, ein eigenes Grundgesetz und regierte den in Folge des Wiener Kongresses Rußland zugefallenen Teil Polens (das sogenannte Kongreßpolen) ebenfalls als konstitutioneller „König von Polen“ (obwohl er in seinen russischen Landen immer noch als uneingeschränkter Selbstherrscher ohne Verfassung regierte). All diese ausgesprochen liberalen Neuerungen erweckten bei den aufgeklärten Russen durchaus begründete Hoffnungen auf einen baldigen positiven Wandel im eigentlichen Rußland. Die Zeit verging. Doch die heißersehnten Reformen in Rußland ließen immer noch auf sich warten. Im Jahre 1818 erklärte der konstitutionelle „König von Polen“ Alexander I. bei der Eröffnung der Sejm-Sitzung in Warschau, er werde bald auch in ganz Rußland die konstitutionelle Monarchie einführen. In den Jahren 1816 bis 1819 wurde die Leibeigenschaft in den baltischen Provinzen des Russischen Kaiserreiches (auf dem Gebiet der heutigen baltischen Staaten Lettland und Estland) abgeschafft. Im „Mütterchen Rußland“ schien jedoch alles beim Alten zu bleiben. Keiner der Nichteingeweihten wußte jedoch von der geheimen Reformvorbereitung unter Zar Alexanders Federführung. Unter Graf Nowosilzews Leitung wurde dem Verfassungsentwurf für ganz Rußland der letzte Schliff gegeben. Eine andere Kommission, der der Zarenliebling Graf Alexander Araktschejew (Kaiser Pauls I. Busenfreund und Schöpfer der für damalige Verhältnisse erstklassigen russischen Artillerie[i]) vorstand, arbeitete beflissen am Entwurf des Projekts zur Abschaffung der Leibeigenschaft. Araktschejews Projekt lag der Vorschlag zugrunde, die zu veräußernden Adelsgüter für Staatsgelder aufzukaufen. Jeder aus der Leibeigenschaft befreite Bauer sollte ein Grundstück von mindestens zwei Desjatinen erhalten (was natürlich reichlich wenig war und nur zu einem Betteldasein ausreichte). Der russische Finanzminister behauptete jedoch, im Staatsschatz würden sich keine für dieses recht bescheidene Vorhaben notwendigen fünf Millionen Rubel jährlich finden. Darauf wurde im Jahre 1818 ein Sonderkomitee zur Erstellung eines neuen Leibeigenschaftsabschaffungsentwurfs ins Leben gerufen. Kaiser Alexander I. gab seine liberalen Pläne keinesfalls auf, obwohl er immer mehr an deren Umsetzbarkeit zweifelte. „Keine geeigneten Leute“ lautete die lakonische Antwort des müden und enttäuschten Zaren auf den 1818 gemachten Vorschlag seines Freundes Graf Michael Woronzow, unverzüglich mit der Abschaffung der Leibeigenschaft in Rußland zu beginnen. Mit seinem „Keine geeigneten Leute“ hatte der Zar nicht ganz recht. Diese triste Feststellung hätte wohl auf 1801 zugetroffen. Nunmehr gab es aber in Rußland genügend „geeignete Leute“, bei denen Alexander durchaus Rückhalt hätte finden können. Da der Zar sie jedoch offensichtlich nicht suchte, fanden sie in diversen Geheimbünden ein Feld zur politischen Betätigung, wie z.B. im 1816 errichteten „Bund des Wohlergehens“. So wurde die immer üppigere Blüten treibende russische Freisinnigkeit immer stärker in illegale Verschwöreraktivitäten verstrickt. Es fragt sich, was diese Verschwörer getan hätten, wenn sie von den (ebenfalls geheimen) Aktivitäten der Kommissionen unter den beiden zarentreuen Grafen Nowosilzew und Araktschejew gewußt hätten? Hätten die jungen aufgeklärten Adligen Rußlands auch in diesem Fall zu Untergrundaktivitäten als Ultima ratio gegriffen? Oder hätten sie sich um Kaiser Alexander I. zusammengeschlossen, um dem Zaren bei der Verwirklichung seiner großen Pläne tatkräftig zu unterstützen, ihm zu zeigen, daß es in seinem Rußland keinesfalls an „geeigneten Leuten“ mangelte? Bedauerlicherweise kennt die Geschichte keinen Konjunktiv …

Wie dem auch sei: Der Zar hat diese „geeignete Leute“ weder bemerkt noch gerufen und somit sich entfremdet und abgestoßen. Er war es, der seine einstigen glühenden Verehrer in seine erbitterten Feinde verwandelte und zu Verschwörern machte. Wie konnten sie auch dem Zaren glauben, er habe seine guten Absichten nicht aufgegeben, wo er doch dem grausamen Grafen Araktschejew so viele wichtige Angelegenheiten überantwortete? Niemand unter den Verschwörern war über die Arbeit der von Graf Araktschejew geleiteten Kommission zum Projekt der Leibeigenschaftsabschaffung auch nur im Entferntesten informiert. Araktschejews Neigung zum Spießrutenlaufen und sonstigen Prügelstrafen war indessen allgemein bekannt. Daher auch die in russischen Geschichtsbüchern bis heute gängige Bezeichnung der letzten zehn Regierungsjahre Kaiser Alexanders I. als Araktschejewschtschina („Araktschejews Herrschaft“).


[i] Graf Araktschejew wurde häufig als ideeller Träger des Projektes der Militärsiedlungen für Wehrbauern kritisiert, die den Heeresdienst mit deren Bauernpflichten verknüpfen sollten. In Wirklichkeit war jedoch Araktschejew nur Befehlsempfänger bei der Umsetzung dieses von Speranskij stammenden und von Zar Alexander I. abgesegneten Projektes.

Mit Kaiser Franz von Österreich und dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. schloß Zar Alexander im Jahr 1815 die Heilige Allianz, deren Ziel die Sicherung eines „ewigen Friedens“ und die Selbstverpflichtung aller europäischen Monarchen auf die Grundsätze der christlichen Nächstenliebe war. Die Heilige Allianz trat einerseits den revolutionären Bestrebungen entgegen, die in der Französischen Revolution ihre Grundlage hatten, und wandte sich andererseits auch gegen alle nationalstaatlichen Umwälzungen in Europa, indem sie das Gottesgnadentum der Herrscher vertrat. Mit wenigen Ausnahmen traten fast alle europäischen Staaten der Heiligen Allianz bei. Nur der Vatikan (der den überkonfessionellen Ansatz – Alexander war orthodox, Friedrich Wilhelm evangelisch – ablehnte), das Osmanische Reich (dem wegen der christlichen Ausrichtung der Allianz der Beitritt verwehrt blieb) und Großbritannien blieben außen vor. Doch Englands Prinzregent Georg IV. trat persönlich und in seiner Eigenschaft als König von Hannover der Heiligen Allianz unter Führung des Fürsten Metternich bei.

Heilige Allianz

Man schrieb das Jahr 1820. Ganz Europa schien vom Geist des Aufruhrs erfaßt zu sein. In Portugal, Spanien und Italien brachen Revolutionen aus. Die griechischen Rebellen erhoben sich gegen die Herrschaft des türkischen Sultans. Die von der Heiligen Allianz (Rußland, Österreich und Preußen) nach dem Sieg über Napoleon für Europa vorgesehene „gottgewollte Ordnung“ schien ins Wanken zu geraten. Auch in Rußland rebellierte unerwartet das Semjonowskij-Leidgarderegiment, dessen verzweifelte Soldaten nicht willens waren, den unmenschlichen Drill ihres Regimentskommandeurs Schwarz noch länger zu ertragen.

Kaiser Alexander I. zog aus all diesen Ereignissen in Europa und daheim den für ihn eindeutigen Schluß, die Zeit sei noch nicht reif für liberale Reformen. Indessen legten die gleichen Ereignisse in Europa den Mitgliedern russischer Geheimbünde einen ganz anderen Schluß nahe: „Europa gibt uns ein Beispiel für künftige revolutionäre Aktivitäten!“ Das revolutionäre Aktionsprogramm schien vollkommen klar zu sein. Es galt, zuerst die kaiserliche Leibgarde (die nach der Meuterei des Semjonowskij-Regiments 1820 nicht mehr als absolut zarentreu gelten konnte) und danach die Armee zum Putsch zu bewegen, um den Monarchen – etwa wie in Spanien – durch Waffengewalt zu zwingen, Rußland die ersehnte Verfassung zu gewähren. Andere, radikalere Geheimbündler, die mehr zur „französischen Variante“ neigten, wollten den Zaren zur Abdankung zwingen. Das weitere Schicksal des gewaltsam entmachteten Zaren bildete den Gegenstand erbitterter Diskussionen. Sollte der Zar nur abgesetzt oder anschließend getötet werden? Wäre es vielleicht ratsamer, nicht nur den Zaren, sondern das gesamte Zarengeschlecht der Romanow mit Stumpf und Stiel auszurotten? Schon damals mangelte es unter den Wegbereitern und Pionieren der Freisinnigkeit in Rußland trotz ihrer hehren Ideale nicht an Führern, die zu allem, selbst zum Mord an Unschuldigen, bereit waren. Die russische Revolution war von vornherein zwiespältig: Erhabene Ideale grenzten unmittelbar an äußerst niederträchtige Mittel zu ihrer Verwirklichung. Der Zweck heiligte sozusagen die Mittel … Zar Alexanders I. Geheimdienst funktioniere viel besser als der Geheimdienst der Verschwörer. Während diese nichts von den Aktivitäten des Nowosilzew- und des Araktschejew-Komitees wußten, war der Kaiser ausführlich über die Geheimbünde informiert. Er kannte all ihre Teilnehmer namentlich und deren Pläne, ergriff jedoch keine Gegenmaßnahmen, um die Verschwörerumtriebe zu unterbinden. „Ich bin nicht die richtige Person, um sie zu richten“, erklärte der Kaiser seine Untätigkeit.

Einerseits trug Alexander selbst Zeit seines Lebens die Schuld am gewaltsamen Tod seines Vaters Paul I. durch Verschwörerhand, den er nicht rechtzeitig gewarnt hatte und dessen Ermordung ihm, Alexander, die russische Kaiserkrone beschert hatte. Anderseits hielt sich Alexander nicht für berechtigt, die gegen ihn im Untergrund wühlenden Verschwörer zu verurteilen. Er war doch selbst (obwohl „Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen“) in seiner Seele stets überzeugter Republikaner, der nichts so sehr haßte wie die Leibeigenschaft. Er war es, der Rußland als erster die Hoffnung auf freiheitliche Reformen gab. Er war es, der seinen russischen Untertanen Verfassung und Sklavereiabschaffung feierlich versprach … und dennoch sein Versprechen nicht erfüllte.
Nach der siegreichen Beendigung des Krieges gegen Napoleon waren die leibeigenen Bauern, die als Landwehrleute der regulären Armee tatkräftig beistanden und sich während der Befreiungskriege ein Bild vom Leben in Europa machen konnten, zutiefst enttäuscht, daß ihr Zar sie anscheinend nicht für befreiungswürdig hielt. Indessen konnte Alexander I. trotz seiner Einsicht in die Notwendigkeit von Reformen auf keinen Fall die Gutsbesitzerinteressen schmälern. Selbst die Erörterung seines keinesfalls „radikalen“ Bauernbefreiungsentwurfs wurde strengstens geheimgehalten, damit die Masse der adligen russischen Grundbesitzer nicht das Geringste erfuhr. Kaiser Alexander I. fürchtete sie anscheinend mehr als die gegen ihn „von links“ wühlenden adligen Revolutionäre.

Nach dem Freiheitskampf gegen Napoleon war ein weit größerer Teil der führenden Schichten Rußlands für die Bauernbefreiung, die nun auch immer vehementer von Seiten der Bauern selbst gefordert wurde. Zar Alexander blieb dieser geistige Wandel innerhalb seines Reiches aber verborgen. – Zum Thema der russischen Kunst wurde die Existenz der verelendenden russischen Unterschicht aber erst im Zeitalter der Peredwischniki, der russischen „Wanderer“ in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Maler wie Wassili Perow zeigten in ihren Gemälden deren Nöte in dramatischer Weise: „Lehrlinge schleppen ein Wasserfaß“
Andere schildern ihr Leben verklärt-idyllisch, wie Kirill Lemoch in „Sommer“.
Nikolai Bogdanwo-Belski "An der Schultür".

Kaiserdämmerung

Kaiser Alexanders I. letzte Lebens- und Regierungsjahre ähnelten in keiner Hinsicht dem lichten und hoffnungsvollen Beginn seiner Herrschaft. Der Dichter Alexander Puschkin, der anfangs seinen geliebten Kaiser als „jungen, schönen Zaren“ in schwungvollen Versen besungen hatte, bezeichnete den alternden Autokraten nunmehr als „nomadisierenden Despoten“. Das war eine Anspielung auf die häufigen Reisen des russischen Kaisers nicht nur durch sein eigenes Reich, sondern auch durch Europa zwecks Beratung mit den übrigen gekrönten Häuptern im Rahmen der Heiligen Allianz, welche in revolutionären Kreisen als „Allianz der Monarchen gegen die Völker“ verschrien war. „Puschkin gehört nach Sibirien!“ erklärte Alexander I., als ihm Puschkins freiheitsliebende Verse vorgelegt wurden. Zu dessen Glück erwies sich sein gekrönter Namensvetter dennoch letzten Endes als liberal genug, den Dichter nicht ins ferne Sibirien, sondern ins klimatisch mildere Bessarabien (heute teils Moldawien, teils Ukraine) zu verbannen.
Tief erschüttert war der Kaiser durch das furchtbare Hochwasser, das seine Metropole St. Petersburg am 7. November 1824 heimsuchte. Der Eindruck wurde durch die Tatsache zusätzlich verschlimmert, daß Rußlands nördliche Hauptstadt auch 1777, in Alexanders Geburtsjahr, das gleiche Schicksal hatte erleiden müssen. In dieser Wiederholung der verheerenden Naturkatastrophe erblickte der immer mystischer gestimmte „Kaiser aller Reußen“ ein Vorzeichen seines nahenden Lebensendes.
Im Herbst 1825 weilte Kaiser ?lexander I. in der Hafenstadt Taganrog am Asowschen Meer. In der frühen Morgenstunde des 19. November überquerte ein hochgewachsener, durch militärische Haltung gezeichneter Mann in aller Eile den vom Regen nassen kleinen Hof vor dem Palast und ging zur Straße hinaus.
Der Wachposten am Tor präsentierte das Gewehr, wovon jedoch der Unbekannte keinerlei Notiz zu nehmen schien. Im nächsten Augenblick verschwand der hochaufgeschossene Mann im Dunkeln der Novembernacht, deren Schleier das ganze südliche Städtchen am Meer umhüllte.
„Wer war denn das?“ fragte der verschlafene Gardekorporal, der gerade die Posten inspizierte. „Seine Kaiserliche Majestät sind zum Morgenspaziergang ausgegangen“, antwortete der Wachsoldat, dessen Stimme jedoch seltsam unsicher klang.
„Wohl angekränkelt, he? Verrückt geworden, was?“ schnauzte der Korporal den Posten an. „Weißt du denn nicht, daß Seine Kaiserliche Majestät schwer krank sind, daß die Ärzte jede Hoffnung verloren haben und den Tod Seiner Majestät noch vor Sonnenaufgang erwarten?“
„Kann sein“, erwiderte der Posten. „Kein anderer krümmt jedoch seine Schultern so wie Seine Majestät. Das weiß ich ganz genau. Ich sehe ihn doch jeden Tag, schon seit drei Monaten.“ Somit verstummte das Gespräch. Der Posten stand wie vorher schweigend Wache. Wenige Stunden danach verkündete das Kirchenglockengeläute allen Russen nah und fern die Kunde vom Entschlafen des russischen Kaisers und Selbstherrschers Alexanders I., des Bezwingers von Napoleon.

Diese Legende über die rätselhaften Todesumstände Kaiser Alexanders I. wurde von seinem Großneffen, dem Großfürsten Alexander Michailowitsch, viel später in dessen „Denkwürdigkeiten“ erwähnt. Im Volksmund, der sich auf diese angeblich wahrhaftige Erzählung des anonym gebliebenen Taganroger Palastwachesoldaten berief, wurde immer wieder behauptet, unter dem Namen Kaiser Alexanders I. sei in Wirklichkeit ein verstorbener einfacher Soldat bestattet worden, während Alexander, der freiwillig auf Krone und Thron verzichtet habe, nach Sibirien gewandert sei, wo er noch lange Jahre als Eremit Fjodor Kusmitsch gelebt und um Gottes und der Vergebung seiner Sünden (vor allem wohl des Vatermordes) willen ein tugendhaftes Mönchsleben geführt haben soll. Es mangelte seitdem nicht an Hypothesen, die seinen Thronverzicht zu erklären versuchten. Die meistverbreitete Erklärung lautet: Dem Zaren sei von seinem Geheimdienst berichtet worden, die adligen Verschwörer seien bereit, demnächst gegen ihn loszuschlagen. Da sich Alexander nicht für den geeigneten Mann hielt, gegen diese Verschwörer anzutreten, soll er es vorgezogen haben, von der militärpolitischen Bühne zu verschwinden. Ob aber der Zar tatsächlich in Taganrog das Zeitliche gesegnet oder als der geheimnisvolle Vagabund Fjodor Kusmitsch seine Wanderung durchs weite Rußland bis ins kalte Sibirien begonnen hat, bleibt selbst für Historiker unklar und rätselhaft. In seiner persönlichen Bibel unterstrich Kaiser Alexander I. jedenfalls eigenhändig folgenden Satz aus dem Buch Prediger: „Und alles ist eitel“.

Fazit

Die Ergebnisse der 25jährigen Regierungszeit Kaiser Alexanders I. zusammenfassend, können wir daraus folgende Schlußfolgerung ziehen: Ungeachtet der liberalen Ansätze des jungen „Kaisers und Selbstherrschers aller Reußen“, die für seine ersten Regierungsjahre kennzeichnend waren, sowie ungeachtet der auf Anregung des Zaren erstellen Entwürfe für die Bauernbefreiung aus der Leibeigenschaft sowie eines Grundgesetzes für Rußland ließ er infolge diverser Umstände auf Worte meistens keine Taten folgen. Sein Reich blieb im kapitalistische Sinne unterentwickelt. In Rußland gab es so gut wie keine Aktiengesellschaften, nur wenige Banken. Die Probleme der Leibeigenschaft sowie der persönlichen Rechte und Freiheiten harrten vergeblich ihrer Lösungen. All das bedingte Rußlands Rückständigkeit gegenüber dem Westen. Nichtdestotrotz war Rußlands Reformbedarf den beiden wichtigsten Ständen der damaligen Gesellschaft durchaus bewußt, sowohl dem Adelsstand (der zahlreiche Geheimbünde zwecks Veränderung des traditionellen historischen Entwicklungswegs gründete) als auch dem Bauernstand, der aus der Unzufriedenheit mit seiner Lage vor allem nach dem selbstlosen und aufopferungsvollen Kampf gegen die napoleonische Invasion Rußlands keinen Hehl mehr machte (wovon die immer häufigeren Bauernaufstände ein beredtes Zeugnis ablegten).

In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1801 hatte Rußland jedenfalls die letzte Palastrevolte seiner Geschichte (bis zum Februar 1917) erlebt: Paul I. wurde von Verschwörern ermordet, die dem Petersburger Hofadel angehörten, wie in der „Neuen Ordnung“ IV/2018 ausführlich geschildert. Den Zarenthron bestieg sein Sohn Alexander I., der ein Vierteljahrhundert lang (1801–1825) regierte. In den Erinnerungen seiner Zeitgenossen finden sich durchaus widersprüchliche, einander mitunter vollkommen ausschließende Beurteilungen der Persönlichkeit, der Charakterzüge sowie der Ansichten dieses rätselhaften Kaisers, daher sein Beiname „nordische Sphinx“. Alexander I. äußerte absolut gegensätzliche Ansichten und handelte entsprechend gegensätzlich. Diese Widersprüchlichkeit und innere Zwiespältigkeit erklärten sich sowohl durch seine Charaktereigenschaften als auch durch die Umstände, in denen Alexander erzogen wurde. Schon als Kleinkind durch seine Großmutter Katharina II. dem eigenen Vater und der eigenen Familie gewaltsam entrissen und entfremdet, wuchs der Prinz unter ihrer Obhut auf. Alexander war gezwungen, ständig zwischen Großmutter und Vater (die einander haßten) zu lavieren, zu heucheln und seine wahren Gefühle zu verheimlichen. Manchen Zeitgenossen fielen vor allem seine „Unaufrichtigkeit“ und „Hypocrisie“, anderen seine „vortreffliche Bildung“, „gute Erziehung“, „ungeheuchelte Menschenfreundlichkeit“ und „wahre Nächstenliebe“ auf. All diese Urteile waren wohl zutreffend, weil alle erwähnten Besonderheiten seinem Charakter eigen waren und einander ergänzten. Sehr bezeichnend ist in dieser Hinsicht folgende Äußerung Kaiser Napoleons I.: „Alexander ist klug und charmant, jedoch nicht vertrauenswürdig: Er ist unaufrichtig, ein echter Byzantiner […] raffiniert, verlogen, schlau …“ Seiner inneren Überzeugung nach blieb Alexander I. Zeit seines Lebens trotz aller Schwankungen ein Liberaler. Demnach sah er sich gezwungen, dem Zeitgeist, in erster Linie dem Gedankengut der Französischen Revolution, sowohl Rechnung zu tragen als auch Tribut zu zollen.

Kaiser Alexander I. war Realpolitiker. Unmittelbar nach seinem Machtantritt stellte er zahlreiche Veränderungen sowohl im innen- als auch im außenpolitischen Bereich des russischen Staates in Aussicht. Im Zuge der Machtübernahme verkündete Zar Alexander feierlich, von nun an liege nicht mehr der persönliche Zarenwille, nicht „ein hohles Wort des Herrschers“ (um mit Johann Wolfgang von Goethes „Egmont“ zu sprechen), sondern die strikte Einhaltung der Gesetze der Politik zugrunde. Den Untertanen wurden rechtliche Garantien zum Schutz gegen jegliche Willkür versprochen. All diese fortschrittlichen Initiativen des jungen, aufgeklärten Kaisers erweckten Hoffnungen auf die Grundgesetzeinführung in Rußland, die letzteres zum Rechtsstaat gemacht hätte. Doch diese Hoffnungen blieben unerfüllt.

Zum Zeitpunkt der napoleonischen Invasion war Zar Alexanders Reich bereits in zwei Kriege verwickelt, und zwar gegen das Osmanische Reich einerseits und gegen Persien andererseits. Folglich war Rußland außerstande, Napoleons Heeresmacht eine große Armee entgegenzustellen. Frankreich kämpfte damals (vom Seekrieg gegen England abgesehen) nur in Spanien. Rußland war somit Frankreichs einziges und Hauptziel auf dem europäischen Festland. Daher konnte Kaiser Napoleon I. seine Streitmacht fast vollständig gegen Rußland zusammenballen. Freilich waren die Straßen in Rußland sehr schlecht, was die Heereskommunikation und die Frontversorgung mit allem Notwendigen erschwerte. Doch diese schlechten Straßen waren ein zweischneidiges Schwert, weil ja nicht nur die französischen, sondern auch die russischen Nachschublinien gleichermaßen darunter leiden mußten. In wirtschaftlicher Hinsicht war Frankreich ein prosperierendes Land mit hochentwickelter kapitalistischer Marktwirtschaft. Daher hatte Kaiser Napoleon I. mehr als genügend Geld für seinen Rußlandfeldzug.

Und dennoch wurde Napoleon samt seiner Grande armée dank der klugen Umsicht Kaiser Alexanders, der von ihm ernannten Feldherren und des allgemeinen Volkspatriotismus zum Rückzug gezwungen, aus Rußland vertrieben und danach endgültig in Europa geschlagen. Als ihren wohlverdienten Lohn erwarteten alle am siegreichen Befreiungskrieg beteiligten russischen Bevölkerungsschichten berechtigterweise Transformationen der Staatsform und des Regierungskurses in Rußland. Diese Erwartungen blieben jedoch unerfüllt.

Kaiser Alexander I. war sich der Folgen von Rußlands politischer, wirtschaftlicher und sozialer Rückständigkeit gegenüber den fortschrittlichen Staaten Europas vollkommen bewußt. Er überlegte sich ständig neue Möglichkeiten, sein riesengroßes Land aus dessen lethargischem Zustand zu führen. Mit der Zeit veränderten sich jedoch seine Vorstellungen von der nicht nur wünschenswerten, sondern im Bereich des Möglichen und Machbaren bleibenden Entwicklung des russischen Staates sowie der russischen Gesellschaft. Infolgedessen verwandelte sich der aufgeklärte Zar aus einem liberalen in einen konservativen, in seinen letzten Lebensjahren sogar reaktionären Politiker. Er wurde immer religiöser und immer mystischer veranlagt. Dies mußte unvermeidliche Auswirkungen auf seine konkreten Aktivitäten auf dem Gebiet der Staatslenkung haben.

In Taganrog soll Zar Alexander im Jahr 1825 einen frühen Tod gestorben sein. Und doch bleiben die Umstände seines Todes geheimnisvoll: Bis heute hält sich das Gerücht, der Zar sei heimlich und inkognito nach Sibirien gewandert, um dort als Einsiedler und Mönch sein Leben zu beschließen.

 
Neue Ordnung, ARES Verlag, A-8010 Graz, EMail: neue-ordnung@ares-verlag.com