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Brief aus Amerika

Robert Edward Lee (1807–1870) war der erfolgreichste General der Südstaaten und zuletzt Oberbefehlshaber des Konföderierten Heers. Seine Besonderheit war der Gebrauch der Auftragstaktik, die bis heute bei den amerikanischen Streitkräften nicht üblich ist. Nach dem Krieg setzte er sich für Versöhnung ein. Obwohl er noch heute von vielen als Held verehrt wird, wurden seine Denkmäler zumeist geschliffen und 2023 sogar eine nach ihm benannte Kaserne in Virginia umbenannt.
Daniel Patrick Moynihan (1927–2003) war US-Demokrat und 24 Jahre lang Senator für den Staat New York. Als Katholik trat er als einer der wenigen Demokraten gegen die Abtreibung auf und vertrat als Soziologe auch in der Rassenfrage einen nüchternen Standpunkt, der auf Kritik linker Ideologen stieß. Bildnachweis: WikiMedia Commons / John Matthew Smith (CC BY-SA 2.0)

Das Dilemma von Schwarz und Weiß

In „Abendland“ III/23 erschien als Wiederabdruck aus der Vierteljahresschrift „Tumult“ eine Zeitanalyse des rasenden antiweißen „Antirassismus“ hier in den USA, der die amerikanische Demokratische Partei zutiefst kennzeichnet – ein Beitrag, der mich als Sachkenner der auseinanderstrebenden politischen Strömungen brennend interessierte. Gegen den wohlverdienten Verriß unserer Mehrheitspartei habe ich keine Einwände: Die Beschuldigung, daß die Demokraten bestrebt seien, die Kluft zwischen den Rassen offenzuhalten und ihre schwarze Wählerbasis gegen patriotische Weiße aufzuhetzen, scheint mir selbstverständlich zu sein. Ebenso überzeugend scheint mir, daß der „Schläfrige Joe“ Biden zur vertrottelten Galionsfigur unserer radikalen Kulturkämpfer geworden ist. Ein völliger Gesinnungswechsel, nachdem er seine jahrzehntelange Laufbahn im US-Senat als unverblümter Parteigänger von Segregationisten und als Klientelpolitiker verbracht hat. Bidens Bestechlichkeit und die Bereitwilligkeit der amerikanischen Leitmedien, sein schändliches Tun dienstbeflissen zu beschweigen, spotten jeder Beschreibung.

Von Univ.-Prof. Dr. Paul Gottfried

Leider fokussiert die bis dahin einleuchtende Behandlung des Themas in der Folge, wenn es um die Geschichte der Demokraten geht, die Verliererseite des Bürgerkriegs in einem nach meinem Dafürhalten zu negativen Licht: Die Konföderierten werden als ausgemachte Rassisten dargestellt. Tatsächlich haben die meisten Einwohner der amerikanischen Südstaaten zur Zeit des Kriegsausbruchs 1861 keine Sklaven besessen. Sie waren vielmehr vom Streben nach Unabhängigkeit ergriffen und sahen ihre Region als Wiege einer bereits ausgeformten Nation an. Ihren Austritt aus den 70 Jahre zuvor gestifteten Vereinigten Staaten von Amerika erachte ich als mindestens legitim. Im Wortlaut der US-Verfassung findet sich nichts, was eine friedliche Abspaltung unzufriedener Unterzeichner oder von deren Nachfolgern verbieten würde. Tatsächlich traten etliche Einzelstaaten dem ursprünglichen politischen Bund nur unter dem Vorbehalt bei, sich nachträglich wieder lossagen zu können, wenn getroffene Abmachungen nicht eingehalten würden. Was auf die Inanspruchnahme des Sezessionsrechts folgte, war ein verheerender Feldzug der überlegenen Nordstaaten, eine Kriegshandlung, deren Bilanz der Tod von annähernd 700.000 jungen Amerikanern und die Verwüstung und Plünderung eines beträchtlichen Teils des amerikanischen Festlands waren.

Die Nachfahren der Südstaaten-Gefallenen sind allemal berechtigt, dem Kampfesmut und der Opferbereitschaft ihrer Ahnen in einem Verteidigungskrieg Ehre zu zollen. Und gewiß hätte man die Sklaven – wie anderswo in der westlichen Hemisphäre – letztendlich emanzipieren können, ohne ihre Befreiung als Vorwand für ein ungeheures Blutvergießen zu instrumentalisieren. Die Republikaner im Kongreß, die die besiegten Südstaaten unter ihre Kontrolle bringen wollten, gingen aber noch weiter und setzten nach Kriegsende durch, daß diese erst wieder in den Bund aufgenommen werden dürften, wenn sie ihrer schwarzen Bevölkerung das Wahlrecht gegeben hätten. Auch galten die besiegten Konföderationssoldaten nach der Kapitulation weiterhin als Kriegsgefangene und mußten einen Treueeid auf die Union ablegen, um ihre Bürgerrechte zurückzuerhalten. Daß der republikanische US-Präsident Lincoln, der zum eher gemäßigten Flügel gehörte, noch vor dem Ende des Kriegs wegen solcher radikalen Forderungen seiner Partei ermordet wurde, ist eine historische Tragödie.

Kein Zusammenhang zwischen schwarzer Kriminalität und „Diskriminierung“

Der für die Gegenwart wichtigste Punkt ist aber: Es gibt meines Wissens keine kausale Verknüpfung zwischen der entsetzlichen und bislang nicht abflachenden Verbrechensrate der urbanen amerikanischen Schwarzen und dem bisherigen Unvermögen der staatlichen Verwaltung, eine fein abgestimmte, auf echte Rassengleichheit gerichtete Reform in Gang zu bringen. Vielmehr laufen die Kriminalität und die zaghaften Reformversuche parallel zueinander. Abgesehen von ihrer Gleichzeitigkeit verbindet sie also nichts miteinander, außer daß Politiker und Behörden sich mit immer neuen Reformvorschlägen zur Verbrechensreduktion in den Vordergrund spielen können.

Wie der schottische Philosoph David Hume (1711–1776) schon im 18. Jahrhundert klarmachte, bedeutet Korrelation keine Kausalität: Das zeitliche Zusammenfallen von zwei Ereignissen erbringt keinen zwingenden Beweis, daß das eine das andere verursacht hätte. Unabhängig von der Abfolge von Gesetzen, die die Gewalt beilegen oder für mehr Sozialgerechtigkeit sorgen sollen, tobt in (mehrheitlich) schwarzen Bezirken eine unbezwingbare Woge von Krawallen, Raubmorden und Autodiebstählen. Obwohl der schwarze Anteil an der US-Gesamtbevölkerung bloß 13 % beträgt, begehen Schwarze, wie wir in „Abendland“ III/23 lesen, „die Hälfte aller Morde und knapp zwei Drittel aller Raubüberfälle“.
Die mangelhafte Verstädterung der schwarzen Umsiedler, die auf der Suche nach Arbeit aus den ländlichen Dorfgemeinden der Südstaaten in die südlichen und später in die nördlichen Ballungszentren strömten – eine Entwicklung, die ins Rollen kam, als die gesuchten Arbeitsangebote in nördlichen Städten rapide zurückgingen –, und die spätere Überschwemmung der von den Neuankömmlingen bewohnten Stadtviertel mit importierten Drogen öffneten einer fortdauernden Sozialkrise Tür und Tor.

Diese Mißstände begleiteten den Aufstieg der schwarzen Bürgerrechtsbewegung und waren zeitlich mit ihr verwachsen. Doch die Soziologen Edward Banfield und D.P. Moynihan mahnten schon in den 1960ern, daß die damals von Aktivisten erhobenen politischen Forderungen und die entfesselte urbane Gewaltspirale getrennt zu untersuchen seien. Einerlei, was die Regierung in Gang gesetzt hat, um die Auswirkungen der Rassendiskriminierung zu beheben, dieser legislative und judikative Eifer trug nichts Bedeutendes zu einer Überwindung der sozialen Spaltung bei. Die vom Land in die Großstädte gezogenen Schwarzen, insbesondere die Unterschicht, waren damals schon im Verfall begriffen. Und die unaufhaltsame Vervielfachung antidiskriminierender Verfügungen mit wie Pilze aus der Erde schießenden dafür zuständigen Ämtern vollbrachte es kein bißchen, die Kriminalitätsrate zu reduzieren.
Der Sachverständige Moynihan gelangte 1970 zu dem Schluß, daß der Rassenfrage eine Politik der „freundlichen Gleichgültigkeit“ guttun würde. Die Schwarzen sollten selbst an der Verbesserung ihrer Umstände arbeiten, statt weiter zum Spielball politischer Interessengruppen zu werden. Die erwünschte Heilung werde nicht eintreten, wenn ein – noch so wohlmeinender – Arzt zuviel herumdoktere.

Booker T. Washington (1865–1915) war der führende schwarze Sozialreformer des frühen 20. Jahrhunderts und verlangte zwar Gleichberechtigung, erkannte jedoch auch, daß die Schwarzen die Forderung nach sozialer Gleichheit aufgeben und sich dafür stärker auf die Selbstbildung konzentrieren mußten.

Bürgerrechtsbewegung als Trojanisches Pferd

Leider hat der Patient seine Gesundheit bis heute nicht zurückgewonnen. In den verlumpten Innenstädten tun die schwarzen Einwohner ihren Haß auf die Weißen kund. Die unentwegt „Empörten“ laufen politischen Scharfmachern zu, die gegen Weiße als „systemische Rassisten“ donnern. Mittlerweile schieben schwarze Rädelsführer die Schuld an den immer weiter zunehmenden Ausschreitungen in Schwarzenvierteln der weißen Polizei in die Schuhe – dabei werden schwarze Polizisten ebenso wie ihre weißen Kollegen als Rassisten angegriffen. Schwarze Unterschichtshaushalte werden ganz überwiegend von alleinerziehenden Müttern geführt, ein Zustand, der die Frustration noch weiter anheizt.

Die Bürgerrechtsbewegung und die von ihr durchgesetzten Gesetzesreformen haben diese Gemengelage nie fokussiert. Es gab offenbar Wichtigeres zu tun, angefangen von der Erringung eines erweiterten Wahlrechts für Schwarze durch den „Voting Rights Act“, der durch seine massiven Regulierungen den Eindruck entstehen ließ, schwarze Stimmen seien für die Regierung mehr wert als weiße. Manche Bürgerrechtsikonen schlugen nach dieser Leistung eine neue Laufbahn als Abgeordnete für die Demokratische Partei ein (beispielshalber John Lewis, Julian Bond oder James Clyburn) und konnten die neue schwarze Wählerschaft für sich vereinnahmen.

Leider sorgte dieses zielbewußte Karrieremachen weder für ein gleichberechtigtes Zusammenleben der Rassen, noch für die Beruhigung der schwarzen Bezirke. Statt dessen sehen wir heute die Massenmobilisierung einer radikalisierten rassischen Minderheit, deren wahlpolitische Bedeutung darin besteht, die schwankende „Mitte“ unwiderruflich nach links zu drängen. Die „schwarze Stimme“ hat hierzulande die gleichen zeitgeschichtlichen Folgen wie die Wahlberechtigung der muslimischen Zuwanderer in Westeuropa.

Unterdrückte schwarze Stimmen der Mäßigung

Erwähnenswert ist auch die für den betrachteten Zeitraum bezeichnende Stellungnahme des führenden schwarzen Sozialreformers des frühen 20. Jahrhunderts, Booker T. Washington (1856–1915), der jahrzehntelang Ratschläge für die Sebstverbesserung der Lebensverhältnisse seiner Rasse erarbeitet hat. Sein Hauptaugenmerk lag dabei auf der Notwendigkeit der kollektiven Selbsthilfe als Voraussetzung einer „Selbsterhöhung“ einer zuvor versklavten, analphabetischen Bevölkerungsgruppe, wie auch aus seiner zahlreich aufgelegten Autobiographie „Vom Sklaven empor“ hervorgeht. Wenn sich die in den USA lebenden Schwarzen von den Vorteilen einer schon lange bestehenden weißen Zivilisation und einer christlichen Lebenshaltung abwendeten, so Washington, würden sie sich selbst dauerhaft benachteiligen. Washington tat die These, daß die seit Jahrhunderten in Nordamerika lebenden Schwarzen lediglich ihren Wurzeln entfremdete Schwarzafrikaner seien, als Unsinn ab, und hielt dem die wohlüberlegte Auffassung entgegen, daß die befreiten Schwarzen Amerikaner seien, denen es nützen würde, sich an den besser gebildeten Weißen zu orientieren.

Es lag Washington fern, eine damals unerreichbare Gleichberechtigung seiner Rasse anzustreben; vielmehr legte er den Schwerpunkt auf einen dringlicheren Auftrag, nämlich den Schwarzen das geistige und moralische Rüstzeug zu vermitteln, um ihren formalen Status als Staatsbürger kulturell und bildungsmäßig zu erfüllen. Man darf vermuten, daß Washington die spätere, scheinbar erfolgreiche schwarze Bürgerrechtsbewegung als etwas Mißratenes angesehen hätte, einen starrsinnigen Versuch, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Die Annahme, daß durch politische Ziele, die nur einer nach oben strebenden Führungsschicht nützen, die immanenten Defekte des schwarzen Gemeinschaftslebens verschwinden würden, führt in die Irre.
Derzeit ist besonders bei unseren Neokonservativen auch beliebt, eine frühe, christlich-sanftmütige Bürgerrechtsbewegung und eine spätere, aufrührerische Zusammenrottung der Unzufriedenen penibel auseinanderzuhalten. Das erlaubt es dem so Argumentierenden, mit einem Traumbild zu hantieren, das eine makellose schwarze Bewegung als Übergangsstufe zum Beitritt dieser rassischen Minderheit zu den Republikaner-Sympathisanten erscheinen läßt. Zugunsten dieser Alternativgeschichte werden gewisse unangenehme Gegebenheiten aus der historischen Erzählung ausgeblendet, zum Beispiel die Wechselbeziehung zwischen den unerfüllbaren Forderungen der schwarzen Aktivisten und den ausufernden Machtansprüchen der Antidiskriminierungsbewegung.

 

Der Journalist Christopher Caldwell (Jg 1962) ist Chef vom Dienst beim „Weekly Standard“ und regelmäßiger Autor verschiedener überregionaler Zeitungen, wie im „Wall Street Journal“ und der „New York Times“. Er vertritt die These, daß mit der jüngeren Gesetzgebung der sprichwörtliche Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben worden sei und sich die USA unaufhaltsam auf dem Weg hin zu einer Revolution auf Kosten der Freiheit jener, die nicht einer „geschützten“ Minderheit angehören, befänden. Bildquelle: Fox News

Eskalierende Reformen

Allein die Vorstellung, daß in den Vereinigten Staaten der Kampf für die „Gleichbehandlung“ der Rassen ad acta gelegt werden könnte, sobald ein paar „gemäßigte“ Reformen umgesetzt wären, erweist sich als einfältig. Dezernate, die eingerichtet wurden, um mit allen Mitteln gegen Rassendiskriminierung zu kämpfen, weiteten ihre Zuständigkeiten immer weiter aus. Die Regierenden spannten den Bogen stufenweise immer weiter, vom allumfassenden Schutz der schwarzen Minderheit über die Betreuung der immer überreizteren Feministinnen bis hin zum Abschirmen der LGBTQ-Schützlinge gegen das drohende Konstrukt der „Haßrede“.

In den 1960ern verabschiedete der US-Kongreß grundlegende Gesetze, die den Kurs des künftigen Einsatzes für eine vorurteilsfreie Gesellschaft vorzeichneten. Bei der Propagierung dieses Einsatzes wirkten sämtliche Leitmedien federführend mit. Die Antidiskriminierungsbewegung läutete 1954 ein Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs („Brown v. Board of Education“) ein, der allen öffentlichen Bildungsanstalten mit besonderem Fokus auf die Südstaaten die Fortführung der seit Ende des 19. Jahrhunderts geübten Rassentrennung untersagte. Die nächste Stufe war der 1964 vom Kongreß erlassene „Civil Rights Act“, der jede Art von Diskriminierung gegen Schwarze und Frauen verbot. Zudem wurde das Bundesjustizministerium ermächtigt, die Umsetzung dieses Gesetzes gegenüber den Bundesstaaten zu erzwingen.
Zur Anzeige gebracht werden können sämtliche Handlungen und Äußerungen, die eine diskriminierende und möglicherweise strafbare Haltung offenbaren; betroffen sind längst nicht nur staatlich finanzierte Schulen, sondern auch Gaststätten, Hotels und andere Gewerbeeinrichtungen. Alles, was zum öffentlichen Gebrauch bestimmt ist, unterliegt dieser strengen Kontrolle im Namen des Kampfs gegen Diskriminierung.

Zudem erstreckt sich die Untat der „Diskriminierung“ nicht nur auf eine ungerechte Behandlung, sondern auch auf deren tiefer liegende Beweggründe, die Staatsbeamte aufzudecken und zu ergründen aufgefordert sind. So kann beispielsweise geprüft werden, ob für die Einstellung eines weißen statt eines schwarzen Bewerbers eine voreingenommene Gesinnung des Arbeitgebers ursächlich ist. Auf diese Weise werden Unternehmen und Universitäten dazu „motiviert“, nichtweißen und/oder weiblichen Bewerbern möglichst häufig den Vorzug zu geben.

Diese nicht abreißende Flut von Gesetzen und Erlassen erodierte seit langer Zeit feststehende Grundrechte, insbesondere Eigentums- und Vereinsrechte, während die Beamtenschaft der Antidiskriminierung das Ausmaß ihrer Kontrolle schrittweise ausdehnte. Schließlich wurden die Mitgliederverzeichnisse von Klubs daraufhin überprüft, ob Schwarze oder Frauen in diesen geselligen Zusammenkünften prozentual angemessen vertreten waren. Durch solches Vorgehen im Namen der „Fairneß“ hat es die Regierung vollbracht, die Freiheiten früherer Generationen amerikanischer Staatsbürger weitgehend abzuschaffen. Mittlerweile wurde den von ungewählten, verbeamteten Staatsdiener(-innen) geführten Behörden weitere Befugnisse zugesprochen, Einsicht in die Unterlagen der immer verwundbareren Staatsbürger zu nehmen, um deren Verhalten und Lebensführung umzugestalten.

Zu einer weiteren Zuspitzung der Antidiskriminierungsbewegung kam es 1965 mit dem Bundesgesetz „Voting Rights Act“, einer Wahlrechtsreform, die darauf hinwirkte, das Ausmaß der schwarzen Wählerschaft um ein Dreifaches zu erweitern. Wenngleich es besonders in den Südstaaten kaum überraschte, daß schwarze Wähler bei der Stimmabgabe stellenweise behindert wurden, ging der Kongreß diesen streng gerügten Mißstand nun mit dem Vorschlaghammer an. Ganze Wahlbezirke wurden unter Sonderaufsicht gestellt, bis sie nachweisen konnten, daß die von Schwarzen abgegebenen und erfaßten Stimmen mit dem schwarzen Anteil der örtlichen Bevölkerung übereinstimmte.

Diese behördliche Beaufsichtigung, die nach dem Gesetzerlaß vielmals verlängert wurde, hat dafür gesorgt, daß das Gewicht der schwarzen Wählerschaft jetzt übertrieben wiegt. Damit ein Bezirk nicht bezichtigt wird, schwarze Stimmen zurückgehalten zu haben, werden alle Mittel aufgeboten, um den Wahlgang der so Begünstigten zu erleichtern. Darüber hinaus zeichnet sich die Tendenz ab, jeden Verdacht des Wahlbetrugs in vorwiegend schwarzen Wahlbezirken, so begründet er auch sein mag, zu unterdrücken. Im Verlauf dieser Wahlrechtsreformen verlieren die Bundesstaaten auch noch den fahlen Abglanz ihrer in der Bundesverfassung garantierten Befugnis, die Wahlverfahren selbst zu beaufsichtigen.

Besonders radikal war die 1966 gegründete kommunistische Black Panther Party, die den bewaffneten Kampf gegen den Staat ebenso wie antiweiße Gewalt predigte und so zumindest indirekt für zahlreiche Todesopfer verantwortlich war. 1982 wurde sie offiziell aufgelöst, doch ihr Gedankengut wurde in der BLM-Bewegung, der sogar der Ausspruch „All lives matter!“ als rassistisch gilt, wieder lebendig.
Martin Luther King jr. war ein äußerst links eingestellter Politiker mit kommunistischen Beratern, dessen Radikalität auch der Historiker David Garrow in seiner mit dem Pulitzerpreis ausgezeichneten King-Biographie „Bearing the Cross“ immer wieder hervorhebt. Die spätere Affirmative action hätte er kaum abgelehnt, im Gegenteil. Seine erhebende Rede vom 28. August 1963 in Washington („Ich habe einen Traum …“) ist leider keine gültige Zusammenfassung von Kings Ansichten zur Rassenfrage.

Die rassische Wahl

Der „Immigration Act“ von 1965 verfestigte und verschärfte das Antidiskriminierungsregime, indem er einem demographischen Wandel der USA den Weg bereitete. Dieser war infolge der weitreichenden Bestimmungen des neuen Gesetzes unvermeidlich, denn die Politiker hatten es fertiggebracht, die ethnisch quotierten Zuwanderungsbeschränkungen abzuschaffen. Was erwartungsgemäß folgte, war eine ganz überwiegend nichteuropäische Zuwanderungswelle, an deren Ende schließlich Einbürgerungen standen. Zwei Drittel des US-Bevölkerungszuwachses seit 1965 sind dieser Zuwanderung geschuldet, die zum allergrößten Teil Menschen aus der Dritten Welt oder bestenfalls aus Schwellenländern hierher führte.

Kein Wunder, daß die Demokraten, wenn sie an der Macht sind, jeweils alles versuchen, um die längst durchlässige südliche Grenze offenzuhalten und den andrängenden Illegals unsere Art von Willkommenskultur angedeihen zu lassen. Wie die meisten Neuankömmlinge aus der Dritten Welt seit 1965 lassen sich die gehätschelten Grenzverletzer als verläßliche Linkswähler einbinden. Wenn ein wachsender Anteil der früheren Zuwanderer jetzt ihre demokratischen Gönner im Stich läßt, dann wird der unerschöpfliche Nachschub an Migranten diese Verluste schon ausgleichen. Egal, was passiert: Die amerikanische Linke kann auf eine unverändert empörte schwarze Stammwählerschaft zählen. Den bereits bestehenden Antidiskriminierungsstellen, die im Regierungsauftrag eingewurzelte homophobe und sexistische Gesinnungen (von Weißen) bekämpfen, bekommen eine neue Zuständigkeit, nämlich die Unterdrückung von „Fremdenfeindlichkeit“.

In seinem Bestseller „The Age of Entitlement“ (dt. „Das Zeitalter des Anspruchsdenkens“) setzt sich der Journalist Christopher Caldwell mit der Frage auseinander, ob das, was US-Konservative als einen reparablen Überschwang der rassischen Gleichberechtigungspolitik einordnen, nicht vielmehr einen nicht mehr rückgängig zu machenden Regierungseingriff in gesellschaftliche und ökonomische Beziehungen darstelle. Seit den ersten Ansätzen der Antidiskriminierungsgesetzgebung ist bei den Verantwortlichen ein Wille zur Macht erkennbar. Auch wenn klar ist, daß dem schwarzen Bevölkerungsanteil besonders in den Südstaaten gewisse Bürgerrechte versagt wurden, so Caldwell, darf man schlußfolgern, daß die jüngere Gesetzgebung den sprichwörtlichen Teufel mit Beelzebub ausgetrieben hat. Sie bahnte den Weg hin zu einer Revolution auf Kosten der Freiheiten all jener, die nicht einer „geschützten Minderheit“ angehören.

Fragwürdige Ikone Martin Luther King jr.

Derzeit herrscht ein parteienübergreifender Konsens über das Verdienst von Martin Luther King jr., der als „Rassenversöhner“ gerühmt wird. Daß die Rassenbeziehungen sich seit der Bürgerrechtsbewegung eher noch verschlechtert haben, liegt laut der in unserer Republikanischen Partei vorherrschenden Meinung an einer mangelhaften Verwirklichung von Kings Vision; mit seiner Ermordung sei der historische Augenblick, um eine Rassenversöhnung zu erreichen, ungenutzt verstrichen. Dieser schmeichelnden Darstellung fehlt indes jede Tiefenschärfe.

King war, das geht aus allen heute greifbaren biographischen Daten hervor, ein äußerst links eingestellter Anhänger der demokratischen Partei mit kommunistischen Beratern. Schon in den 1950ern stellte er penible Pläne für eine rassisch aufgeschlüsselte staatliche Quotierung von Arbeitsstellen und Verwaltungsämtern auf. King postum als einen entschlossenen Gegner der Politik der „positiven Diskriminierung“ (Affirmative action) – hätte er sie miterlebt – darzustellen, entbehrt jeder Grundlage. Er hat den Weißen Sühne abverlangt, und meines Wissens hat er seine diesbezüglichen Aussagen nie widerrufen. Freilich muß man King zugute halten, daß er im Streben nach einer Wiedergutmachung für seine lange unterdrückte Rasse und der Forderung nach einer Mäßigung des Eigennutzdenkens der Weißen angesichts ihrer geschichtlichen Erblast stets ernsthaft war. Die Aufrichtigkeit seiner Äußerungen bestreite ich bei weitem nicht. Fraglich ist allerdings die Faktizität der heute kolportierten Leistungen Kings.

Der Historiker David Garrow hat in seiner dickleibigen und vielfach wiederaufgelegten King-Biographie „Bearing the Cross“, für die er 1987 den Pulitzerpreis erhielt, alle Tatsachen belegt, die republikanische PR-Strategen heute unter den Teppich kehren möchten. Obwohl ein wohlwollender Biograph, verschwieg Garrow in keiner Weise Kings Radikalismus, seine vielfältigen Affären und gelegentliche wütende Ausfälligkeiten gegen seine weißen Mitbürger. In einer späteren Publikation setzte sich Garrow auch mit FBI-Akten über Kings Schattenseiten auseinander. Fest steht, daß zwischen den King betreffenden Ammenmärchen unserer republikanischen Prominenten und den von Garrow nachgewiesenen Fakten ein fundamentaler Widerspruch aufklafft.

Auch die weihevollen Aussagen der von King am 28. August 1963 in Washington vorgetragenen Rede („Ich habe einen Traum …“) über eine Vision zukünftiger Rassenversöhnung, so erfreulich und erhebend sie auch sein mögen, bilden keine Zusammenfassung von Kings Ansichten zur Rassenfrage. In anderen Ansprachen drohte er den Zuhörern wohlverdiente Ausschreitungen an, wenn die von ihm geforderten grundlegenden Reformen nicht schleunigst umgesetzt würden. Und auch in dieser seiner bekanntesten Rede sprach King im Brustton der Überzeugung von einer rassistischen Durchseuchung der amerikanischen Geschichte und über die sozial-wirtschaftlichen Maßnahmen, die es brauche, um unsere moralisch befleckte Gesellschaft zu läutern.

Abschließend ist zu betonen, daß eine sachliche Auseinandersetzung mit unserer aufgewühlten „afroamerikanischen“ Minderheit und ihrer fortlaufenden Radikalisierung auf tiefsitzende Probleme der US-Gesellschaft zurückverweist. Mit längst verstorbenen diskriminierenden Weißen aus den amerikanischen Südstaaten hat diese eiternde Geschwulst jedoch rein gar nichts zu tun. Und so mulmig mir angesichts der heutigen Demokratischen Partei mit ihrer Rassenhetzerei auch wird, scheint es verfehlt, den Demokraten die Alleinschuld an diesen Zuständen zuzuschieben. Ohne das planmäßige Vorgehen der Demokraten zu unterschätzen, gibt es hierzulande noch vielfältige andere Ursachen der Zerwürfnisse zwischen den Rassen, ausgehend von unseren hetzerischen antiweißen Leitmedien und einer sich seit den 1960ern immer weiter radikalisierenden schwarzen Führerschaft. Diese Wogen hat Martin Luther King jr. jedenfalls nicht geglättet. Und die soziale Zersetzung „seines“ Bevölkerungsanteils, die sein Ableben überdauert hat und auf die besorgte Forscher schon vor 60 Jahren durch sachliche Analysen aufmerksam zu machen versuchten, ufert bis heute immer weiter aus. Dies alles ist mit Beda

 
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