Von MMag. Erich Körner-Lakatos
Der Name Ernst-Wolfgang Böckenförde dürfte, soweit überschaubar, nur wenigen Zeitgenossen ein Begriff sein. Der deutsche Staatsrechtler ist am 24. Februar 2019 mit 89 Lenzen gestorben. Überlebt – und das für die nähere oder auch fernere Zukunft – hat den Sozialdemokraten ein Satz, den er im Sommer 1964 bei einem Ferienseminar in einem bayerischen Kloster fast beiläufig von sich gab: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Seit Jahrzehnten schmücken sich Festredner aus Politik und Philosophie mit jener Sentenz, die mit der Zeit den Namen „Böckenförde-Theorem“ bekommen hat. Aus naheliegendem Grund: Der Satz klingt ebenso klug wie unangreifbar, beweist Tiefgang im Gedankengebäude desjenigen, der sich dieser Wortfolge bedient, paßt in nahezu jeden Kontext, ist zudem intellektuell anschlußfähig an G.F.W. Hegel. Letzteres ist schon deswegen ein Clou, weil die meisten, die das Zitat in den Mund nehmen, keinen blassen Schimmer vom Zusammenhang zwischen hegelianischem Denken und Böckenfördes Ausspruch haben dürften.
Nun, was sind denn die angesprochenen Voraussetzungen, die der liberale Staat nicht garantieren könne? Das ist aus dem Schrifttum gar nicht so leicht zu eruieren, weil diese naheliegende Frage praktisch immer mit einer gewissen Nonchalance übergangen wird. Grund genug, der Sache auf den Grund zu gehen. Spötter würden anmerken, der Satz des Gelehrten sei banal. Niemand könne die Voraussetzungen seiner eigenen Existenz garantieren. Es gebe schlicht nichts, was auf sich selbst beruhe: Ex nihilo nihil fit, volkstümlich: Aus Nix wird nix.
Im Jahr 1964, als der Satz aus Böckenfördes Munde drang, tagte das Zweite Vaticanum im Zeichen des Aggiornamento, eines trügerischen Mottos, das im Deutschen soviel wie Anpassung an den Zeitgeist bedeutet. Böckenförde forderte damals die Katholiken auf, sich auf den säkularisierten Staat einzulassen. Der sei mitnichten eine Bedrohung des Glaubens, vielmehr Chance auf mehr Freiheit. Die auf dem Konzil im Jahr 1965 verabschiedete Erklärung über die Religionsfreiheit des Menschen (Dignitatis humanae) – nach dem Prinzip: Göttlichkeit, jeder Glaube führt zum Heil – bezeichnete der Linkskatholik als kopernikanische Wende der kirchlichen Lehre.
Was nur wenige wissen: Das Böckenförde-Theorem ist unvollständig. Der Gelehrte ließ dazumal dem bekannten Satz eine Bemerkung folgen, die etwas Licht ins schummrige Halbdunkel seiner Überlegungen bringen könnte: „Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Damit erfolgt ein Rückgriff auf das, was die Aufklärung sozusagen als eiserne Ration mit sich führt – die Trennung von Religion und Staat unter dem Topos der Vernunft. Denn wenn man die Religion ausspart, erhebt sich die Frage: Woher also nehmen, die von Böckenförde angesprochenen Apriori – Kant, schau’ oba! – für eine Existenz des säkularisierten, von Glaubensinhalten entkleideten Gemeinwesens? Böckenförde weicht einer Antwort aus, verweist bloß darauf, wie es nicht gehen kann. Zum Beispiel durch legistischen Zwang. Dem Menschen ein verbindliches Wertesystem überzustülpen, sei dem freiheitlichen Rechtsstaat nicht möglich, denn damit wäre es um die Freiheit geschehen.
Der religiös neutrale Staat mit seinen gleichsam mechanistischen Regeln wie Wahlen, Regierungsbildungen oder Normsetzungen ist ein klappriges Knochengerüst, dem es am Fleisch – nämlich gemeinsamen Werten seiner Bürger – mangelt. Deshalb geraten sich progressiv dünkende Zeitgenossen ins Trudeln, sobald sie von mohammedanischen Neuankömmlingen schlicht gefragt werden, was denn das für Werte seien, die sie respektieren oder gar annehmen sollten.
Um dem abzuhelfen, kommt – oben bereits im Sinne einer Kompatibilität angeschnitten – Hegel mit seinem Maskottchen, dem Weltgeist, ins Spiel. Hegel hielt dafür, auch ein säkularisierter Staat funktioniere letztlich aus den inneren Antrieben und Bindungskräften heraus, die der religiöse Glaube seiner Bürger (in unseren Breiten: das Christentum) bereitstelle. Der christliche Glaube im Sinne des Grundsatzes Ecclesiam nulla salus stellt, wenn auch heute größtenteils sein „Glutkern“ (Rudolf Burger) erloschen scheint, den Wertekompaß schlechthin dar.
Sehen wir uns einmal die Bedeutung der Religion für die Kohäsion, also den inneren Zusammenhalt einer Gesellschaft, näher an. Ein Beispiel: Der religiös fundierte Wertekompaß zeigt uns an, daß die Einrichtung namens Ehe eben nur die auf Dauer angelegte Verbindung eines Manns mit einer Frau sein kann. Aus dem Blickwinkel des römischen Christen spricht man von einem Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Durch die schrittweise Verrechtlichung, mit der der Staat diese ursprünglich religiös geprägte Institution unter seine Fittiche nahm, ergaben sich nachteilige Folgen: die Möglichkeit einer Scheidung durch simplen Vergleich vor dem Bezirksgericht, das böse Schicksal von Scheidungswaisen, die finanzielle Überalimentierung gescheiterter Beziehungen wie die schrankenlose Förderung sogenannter Alleinerzieherinnen. In Zweifel zu ziehen ist auch die Duldung der Leihmutterschaft, wobei vor allem ukrainische Leihmütter hoch begehrt sind. Was bedeutet dies, im Grunde genommen? Ein werdender Erdenbürger wird zum Objekt eines Kaufvertrags. Diese Verdinglichung des Menschen ist ein Schlag gegen die Sozialstruktur einer Gesellschaft von Freien und Gleichen.
Und schließlich die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid in immer mehr Ländern: Sie bringt – auch wenn der Gesetzgeber edle Motive anführt, um zu verschleiern, daß aktive Sterbehilfe schlicht gewolltes Töten, sohin Mord ist – die staatliche Billigung zum Ausdruck, wonach das Individuum alle sozialen Bindungen unwiderruflich zerreißen darf. Auch hier wird der kohäsiven Kraft der Religion die Tür gewiesen, die solches Tun mit Vehemenz ablehnt. Es ist gerade die Religion, welche den Menschen aus seinen kleinlichen Interessen heraustreten läßt. Auch in einer Gesellschaft des überzogenen Individualismus ergibt sich zuweilen die Notwendigkeit, die Freiheit zu verteidigen, im äußersten Fall die Bereitschaft des Bürgers, sein Leben aufzuopfern. Hier wird der Nichtreligiöse zögern, gilt ihm, der jenseits des Lebens nur das Nichts sieht, doch das irdische Dasein als höchstes Gut.
Selbst liberale Denker – herkömmlichem Gottesglauben denkbar fern wie der frankophone Schweizer Henri-Benjamin Constant de Rebecque (1767–1830) – sind davon überzeugt, die freiheitliche Gesellschaft und die Demokratie bedürften für ihren Zusammenhalt der Religion als vorrationaler Motivationsquelle. Auch agnostische Gelehrte wie Jürgen Habermas erkennen die positive Funktion des Glaubens für eine Gesellschaft an. Habermas wörtlich am 19. Jänner 2005 bei einem Dialog mit Joseph Kardinal Ratzinger zum Thema „Vorpolitische Grundlagen eines freiheitlichen Staates“ in München:
„Säkularisierte Bürger dürfen, soweit sie in ihrer Rolle als Staatsbürger auftreten, weder religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotential absprechen, noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen.“
Nachzulesen im schmalen Band „Dialektik der Säkularisierung. Über Vernunft und Religion“ (Freiburg i.Br 2005). Mit anderen Worten: Habermas räumt ein, es liege im eigenen Interesse des Verfassungsstaats, mit allen kulturellen Quellen – zu denen auch die Religion zählt – schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewußtsein und die Solidarität der Bürger speisen.
Gott mag für viele tot sein. Doch kann man freiheitlichen Gesellschaften nur wünschen, sie mögen den Sinn für die Religion nicht (ganz) verlieren. Neben dem Glauben erweisen sich der Patriotismus, das Festhalten an heimischen Sitten und das Beharren auf dem Menschenrecht, unter Seinesgleichen zu leben, als taugliches Unterfutter für die Stabilität eines Gemeinwesens.