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Russland in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Zar Nikolaus I. (1825–1855) überlebte Rußlands Niederlage im Krimkrieg nicht, die durch den Kriegseintritt Englands, Frankreichs und Sardiniens als Verbündete der Türkei und Österreichs unentschiedene Haltung unvermeidbar geworden war.

Rußland in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Nach dem Abschluß des Wiener Kongresses im Jahre 1815 erreichte des Russische Kaiserreich eine beinahe unumstrittene Vormachtstellung auf dem europäischen Kontinent und spielte als Grundstütze der Heiligen Allianz mit Österreich und Preußen eine höchst aktive Rolle im politischen Leben Europas. Wegen der gewaltsamen Niederschlagung des nationalrevolutionären Aufstandes in Kongreßpolen (dem mit dem Russischen Kaiserreich in Personalunion vereinigten, jedoch weitgehend autonomen Teil Polens) durch russische Truppen 1830/31 sowie wegen Rußlands Beteiligung an der Niederschlagung des gegen Österreichs Herrschaft gerichteten bewaffneten Aufstandes der Ungarn 1849 erhielt der russische Zar Nikolaus I. in liberalen und revolutionären Kreisen des Abendlandes den berüchtigten Spitznamen des „Gendarmen Europas“.

Von Wolfgang Akunow

Bei der Wahrnehmung seiner „Gendarmen“-Funktion, die er als seine heilige Pflicht gegenüber der christlichen Zivilisation und der gottgewollten legitimistischen Ordnung in Europa verstand, vergaß Nikolaus I. aber keinesfalls seine vor allem auf Peter I. und Katharina II. zurückgehenden Pläne, Rußlands Vormachtstellung auch auf den Balkan auszuweiten, der sich immer noch im Machtbereich des Osmanischen Reiches befand. Von Zar Pauls I. kurzer Regierungszeit abgesehen, war das russisch-türkische Verhältnis vorwiegend feindlich und durch kriegerische Auseinandersetzungen gekennzeichnet, wobei die Türkei immer schwächer wurde.

Der Krimkrieg

Anfang der 1850er Jahre setzte der Kaiser aller Reußen Nikolaus I. zum entscheidenden Schlag gegen die geschwächte Pforte an. Als Anlaß zum Konflikt nutzte er den zwischen der griechisch-orthodoxen und der römisch-katholischen Geistlichkeit entbrannten Streit um das Aufsichtsrecht über die christlichen Heiligtümer in Jerusalem. Zar Nikolaus zeigte sich durch den Beschluß des türkischen Sultans beleidigt, dieses Aufsichtsrecht den Orthodoxen zu entziehen und den Katholiken zu verleihen. Der Umstand, daß der Sultan diesen Beschluß unter dem Druck des damaligen französischen Präsidenten (und baldigen Kaisers) Louis-Napoleon Bonaparte zu fassen gezwungen war, spitzte die Lage nur noch zu. Zar Nikolaus ließ sozusagen im Gegenzug die von der Türkei abhängigen christlichen Donaufürstentümer Moldawien und Walachei besetzen. Diese Ereignisse bildeten den Auftakt zum Krimkrieg (1853–1856), der als 10. Russisch-Türkischer Krieg begann, wobei das Osmanische Reich (von Großbritannien ermutigt) Rußland den Krieg erklärte. Dessen Ziele bestanden nicht nur darin, Einfluß auf die slawischen Völker des Balkan zu bekommen, sondern auch freie Fahrt für die russische Schwarzmeerflotte durch den Bosporus und die Dardanellen zu erzwingen, wodurch diese Zugang zum Mittelmeer gewonnen hätte. Für Großbritannien, dem zu dieser Zeit größten Handelspartner der Hohen Pforte, ging es vor allem darum, die Ausdehnung des russischen Einflusses in Vorder- und Mittelasien zu verhindern.

Die Handlungen des siegessicheren russischen Autokraten riefen in Europa vorwiegend negative Reaktionen hervor. Das russische Kaiserreich geriet wider Erwarten in diplomatische Isolation. Doch Zar Nikolaus ließ sich nicht entmutigen. Anfangs entwickelten sich die Kriegshandlungen ziemlich erfolgreich. 1853 versenkte ein russisches Kriegsgeschwader unter dem Kommando des Admirals Pawel Nachimow die türkische Flotte in der Schwarzmeerbucht von Sinope. Der russische Vormarsch im Transkaukasus war nicht minder erfolgreich. Russische Truppen überschritten die Donau. Die erlittenen schweren Niederlagen zu Lande wie zur See versetzten das Osmanische Reich in eine höchst schwierige Lage. Um einem weiteren Erstarken Rußlands vorzubeugen, griffen England und Frankreich 1854 als Verbündete der Türkei in deren Krieg gegen Rußland ein. Bald darauf schloß sich auch Piemont beziehungsweise das Königreich Sardinien an, um der geschwächten Türkei unter die Arme zu greifen. Der „Kraftprotz“ Rußland geriet in Gefahr, seine gesamte Staatsgrenze von West bis Fernost entlang Krieg führen zu müssen. Dieser Umstand entzog Zar Nikolaus jede Chance, den vereinigten Kräften der führenden europäischen Staaten auf die Dauer erfolgreich Widerstand leisten zu können. Hinzu kamen als erschwerende Umstände das fast vollkommene Fehlen von Eisenbahnen und Dampfschiffen, veraltete Waffen, das Rekrutieren aus meistens analphabetischen leibeigenen Bauern sowie die mangelhafte Ausbildung und häufige Inkompetenz des Offizierskorps. Mit zur Niederlage beigetragen hat auch die unentschiedene Haltung des österreichischen Kaiserreiches, dessen Armeen die Donaufürstentümer bedrohten und einen russischen Truppenabzug verunmöglichten. Da die Intervention Nikolaus I. in Ungarn wenige Jahre davor Habsburgs Herrschaft über das Land gesichert hatte, wurde damals das Wort vom „Undank des Hauses Habsburg“ sprichwörtlich.

Nach dem Eintritt der europäischen Verbündeten des Osmanischen Reiches in den Krieg verlagerte sich dessen Hauptschauplatz auf die Halbinsel Krim. Im September und Oktober 1854 fügten die alliierten Landetruppen den Russen einige Niederlagen zu und belagerten den wichtigsten Marinestützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte, Sewastopol. Die Verteidiger Sewastopols (unter denen sich auch der später weltberühmte Schriftsteller Leo Tolstoi als junger Artillerieoffizier befand) leisteten den Belagerern 11 Monate lang heldenhaften Widerstand. Das unbegabte und unentschlossene russische Heeres-Oberkommando erwies sich jedoch als nicht in der Lage, der mutigen Garnison wirksame Hilfe zu leisten. Daher mußte Sewastopol im August 1856 von seinen Verteidigern verlassen werden.

Ungeachtet der russischen Erfolge gegen die Türken im Transkaukasus bedeutete der Fall von Sewastopol (samt Vernichtung der russischen Schwarzmeerflotte) praktisch Rußlands Niederlage im Krimkrieg, den Nikolaus I. nicht überlebte. Der neue Kaiser aller Reußen Alexander II. (Regierungszeit: 1855–1881) sah die dringende Notwendigkeit ein, den Krieg zu beenden. Auf dem Pariser Friedenskongreß 1856 fand sich das besiegte Russische Kaiserreich gezwungen, die Forderungen Englands und Frankreich zu erfüllen. Die schwerste dieser Forderungen war das Rußland aufgezwungene Verbot, eine Schwarzmeer-Kriegsflotte zu besitzen. Das Russische Kaiserreich verlor das Protektorat über die Donaufürstentümer und die Möglichkeit, sich an Europas politischem Geschehen zu beteiligen. Der Krimkrieg führte die Rückständigkeit des unter Nikolaus I. stagnierenden Kaiserreiches deutlich vor Augen und ließ die herrschende Oberschicht die dringende Notwendigkeit einsehen, die fortschrittlichen Industriestaaten schnellstmöglich einzuholen.

Zar Alexander II. (1855–1881) schaffte die Leibeigenschaft in Rußland ab und trägt daher den Beinamen „Der Befreier“. Auch Militär, Gerichtswesen und Verwaltung reformierte Alexander II. entschieden. Den Städten wurde im bestimmten Rahmen erstmals Selbstverwaltung zugestanden, und für die Kreis- sowie Gouvernementsebene wurden „Semstwos“ zur lokalen Selbstverwaltung geschaffen.

Die Abschaffung der Leibeigenschaft

Vordringlich war das Problem der Leibeigenschaft. Rußland war das einzige Land Europas, in dem immer noch die Fronarbeit höriger Bauern genutzt wurde. Der Fortbestand der Leibeigenschaft würde Rußland unvermeidlich von einer Großmacht zu einem zweitrangigen Staat absinken lassen. Eine derart triste Perspektive lief natürlich den Ansprüchen und Plänen seiner Herrscher zuwider. Außerdem war die Leibeigenschaft, das Besitzrecht an „getauftem Eigentum“, kaum von der Sklaverei zu unterscheiden. Diese wurde von immer weiteren Kreisen im In- und Ausland als unsittlich und unmoralisch verurteilt.

Allerdings führte die Einsicht in die Notwendigkeit, die Leibeigenschaft abzuschaffen, in der russischen Gesellschaft zu immer schärferen Auseinandersetzungen über die Wege zu diesem Ziel. Die Liberalen hielten es für zweckmäßig, die „Bauernreform“ (d.h. die Bauernbefreiung) auf eine solche Art und Weise zu verwirklichen, daß sie die für die Entwicklung marktwirtschaftlicher Beziehungen im landwirtschaftlichen Bereich notwendigen Bedingungen schaffen würde. Die Konservativen, die die überwiegende Mehrheit der an der gesellschaftlichen Diskussion beteiligten Gutsbesitzer (und zugleich Bauernbesitzer) bildeten, waren nur bereit, die „Bauernreform“ als ein ihnen abgepreßtes Zugeständnis zu akzeptieren. Sie waren bestrebt, ihre eigene wirtschaftliche Existenz durch den möglichst langen Erhalt einer Quasihörigkeit der nur pro forma „befreiten“ Bauern zu sichern.
Im Endergebnis wurde die „Bauernreform“ zu einer Kompromißlösung, die die Interessen des bürokratischen Staates, der „enteigneten“ Gutsbesitzer und der „befreiten“ Bauern befriedigen sollte. In Wirklichkeit waren jedoch weder der bürokratische Staat noch die „enteigneten“ Gutsbesitzer geschweige denn die „befreiten“ Bauern dadurch vollkommen befriedigt.

Am 19. Februar 1861 verabschiedete Kaiser Alexander II. die „Festlegungen“, das „Manifest“ sowie andere Regierungsverordnungen und Dokumente, die der beabsichtigten Bauernreform den notwendigen gesetzlichen Rahmen geben sollten und dem Zaren den Ehrennamen „der Befreier“ einbrachten. Die „Festlegungen“ bezogen sich auf die meisten Gouvernements des europäischen Rußland, in denen etwa 25 Millionen leibeigene Bauern lebten. Das „Manifest“ des Zaren verlieh ihnen persönliche Freiheit und einige Bürgerrechte sowie die Möglichkeit, nach Verlassen der Scholle Industriearbeiter in Werken und Fabriken zu werden. Die „Festlegungen“ regelten einzelne Fragen der Bauernreform einschließlich der Grundstückgröße, Abgabenhöhe, Freikaufverfahren usw. Alle von den Bauern vor der Reform für den Eigenbedarf bewirtschafteten Grundstücke galten nach der Reform als Grundbesitz des Gutsbesitzers. Den persönlich freigewordenen Bauern wurde lediglich das Nutzungsrecht an diesen Grundstücken überlassen. Als Gegenleistung mußten die „zeitweilig [zu Naturalabgaben und Zahlungen an den Gutsherrn] verpflichteten“ Bauern zugunsten des Gutsbesitzers eine ganze Reihe von Pflichtarbeiten verrichten, diesen unentgeltlich mit Lebensmitteln versorgen und die von ihnen benutzten Grundstücke beim Gutsbesitzer auf Raten freikaufen. Erst nach der letzten erfolgten Ratenzahlung wurde der Bauer zum Besitzer des von ihm benutzten Grundstücks. Die Grundstücksfreikauffrist wurde recht willkürlich festgelegt. Die Freikaufbedingungen sahen wie folgt aus: 75 bis 80 % des Bauern-Grundstückspreises erhielt der Gutsbesitzer vom Staat und den Restbetrag von den Bauern, die dem Staat 49 Jahre lang jeweils 6 % des bezahlten Betrages bezahlen mußten. Insgesamt mußten sie also etwa 1,5 Milliarden bezahlen, wobei der Gesamtwert des von ihnen erworbenen Grund und Bodens lediglich 500 Millionen Rubel betrug. Diejenigen, die alle Zahlungen innerhalb der Frist erledigen konnten, wurden zu Grundbesitzern. Jene, die das nicht konnten, gingen in die Kategorie der „zeitlich Verpflichteten“ über und bestellten weiterhin den Acker des Gutsherrn und waren ihm gegenüber zu Naturalabgaben bzw. Zahlungen verpflichtet, wobei der Wert ihrer Arbeit bzw. die Höhe der Abgaben vom Gutsherrn formell im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bauern, in Wahrheit doch recht willkürlich eingeschätzt wurde. Bauern, die zu Grundbesitzern wurden, waren nicht berechtigt, ihre Grundstücke zu verkaufen. 1907 wurden ihnen aufgrund immer stärkerer Unruhen die noch ausstehenden Zahlungen per Regierungsverordnung erlassen.

Obwohl in Rußland der adelige Großgrundbesitz auch nach erfolgter Reform von 1861 erhalten blieb (30.000 adelige Gutsbesitzer besaßen 95 Millionen Dessjatinen (1 Dessjatine = 1,09 Hektar) Land, während 20 Millionen „befreite“ ehemalige leibeigene Bauern lediglich 116 Millionen Dessjatinen besaßen), die „befreiten“ Bauern gewissermaßen von den Gutsbesitzern abhängig blieben und von der Dorfgemeinschaft beziehungsweise Bauerngemeinde (Mir) bis ins Kleinste bevormundet wurden, war die Bauernreform dennoch ihrem Wesen und Grundinhalt nach fortschrittlich, weil sie die jahrhundertelange Bauernsklaverei abschaffte und günstige Bedingungen für einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung Rußlands herbeizuführen vermochte. Die Mir-Organisation wurde für im Staatsbesitz bzw. im Besitz der Zarenfamilie befindliche Bauern bereits 1838 errichtet und für die anderen aus der Leibeigenschaft befreiten Bauern 1861. Alle Hofbesitzer einer Dorfgemeinschaft gehörten dem Mir an, sie wählten einen Dorfältesten (Starosta) und seine Mitarbeiter, die sogar gerichtliche und polizeiliche Gewalt besaßen. Der gesamte bäuerliche Grundbesitz gehörte der Dorfgemeinschaft. Daher war nicht jeder einzelne Bauer zur individuellen Zahlung, sondern das Dorf zur summarischen Kollektivzahlung an den Staat verpflichtet. Daraus resultierte auch die von der Dorfgemeinschaft praktizierte Landumverteilung, die regelmäßig vorgenommen wurde. Fielen Bauernhöfe weg, weil die dortige Familie ausgestorben oder in die Stadt gezogen war, erhöhte sich der Grundbesitz der Verbliebenen, Bevölkerungswachstum ließ ihn hingegen schrumpfen, wodurch die den einzelnen Bauern zugeteilten Grundstücke immer kleiner wurden. Auch waren die Bauern gar nicht daran interessiert, „ihren“ Grund etwa durch Entwässerung oder Rodung mühselig zu verbessern, weil das Grundstück nach einigen Jahren doch im Besitz eines anderen war.

Auf dem Lande zeichnete sich eine immer deutlichere Sozialdifferenzierung ab. Es entstanden wohlhabende Großbauern, die Tagelöhner anheuerten, mittelständische und Kleinbauern. Diese Differenzierung hatte verschiedene Ursachen: Tüchtigkeit bzw. Untüchtigkeit der einzelnen Bauern, Trunksucht, Krankheit, Kinderlosigkeit, aber auch schlechte Bodenbeschaffenheit des überlassenen Grundstücks usw. Von den Kleinbauern verarmten viele so stark, daß sie gezwungen waren, zusätzliche oder andere Verdienstmöglichkeiten zu suchen. Dies bot den sich mehrenden russischen Werken und Fabriken die Möglichkeit, immer neue billige Arbeitskräfte einzustellen. Gleichzeitig förderte die Reform den Ausbau des russischen Binnenmarktes, was wiederum den Ausbau der Industrieproduktion förderte. Dank dieser Merkmale der Bauernreform von 1861 wurde sie als Übergangsstufe vom alten zum neuen Rußland betrachtet.

25 Millionen leibeigene Bauern wurden von Zar Alexander II. befreit, doch wurde der bäuerliche Grundbesitz nicht ihnen direkt, sondern der Dorfgemeinschaft „Mir“ übertragen, deren Vertreter von allen Hofbesitzern gewählt wurden. Der Mir übte eine weitgehende Selbstverwaltung der bäuerlichen Gemeinden aus und verteilte den Grundbesitz alle Jahre neu, wodurch die einzelnen Bauern nicht daran interessiert waren, „ihren“ Grund etwa durch Entwässerung oder Rodung mühselig zu verbessern, weil das Grundstück einige Jahre später doch im Besitz eines anderen war. – Gregori Mjassojedow, Die Mäher.
Anarchisten und Sozialrevolutionäre verübten trotz (oder wegen) der entschiedenen liberalen Reformpolitik des Zaren mehrere Anschläge auf Alexander II., der schließlich am 13. März 1881 in St. Petersburg einem Attentat zum Opfer fiel, dessen Augenzeuge sein 12jähriger Enkel wurde, der spätere Zar Nikolaus II. An der Stelle des Attentats ließ Zar Alexander III., der Sohn des Ermordeten, die Auferstehungskirche errichten.
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Semstwo-, Gerichts-, Stadtverwaltungs- und Militärreform

Die Aufhebung der Leibeigenschaft legte auch Transformationen der früheren Staatsordnung und deren Anpassung an die veränderten historischen Bedingungen nahe. Diese unter Zar Alexander II. erfolgten liberalen Reformen ließen zwar Rußlands Staatsordnung in deren Gesamtheit fortbestehen und schmälerten keinesfalls die Befugnisse des Kaisers aller Reußen als uneingeschränkter Autokrat, schufen jedoch die notwendigen Grundlagen für die allmähliche Umwandlung des russischen Kaiserreiches von einer feudalistischen Ständemonarchie zu einem bürgerlich-demokratischen Ständestaat.

1864 wurden die sogenannten Semstwos geschaffen. Semstwo (von Semlja = „Land“) bedeutet Landstand oder Landschaftsvertretung und bezeichnet lokale Selbstverwaltungseinheiten auf Ujesd- (Kreis-) und Gouvernementsebene. In das jeweilige Semstwo wurden Vertreter des Adels, der Stadtbewohner und der Bauern auf drei Jahre gewählt. Der Aufgabenbereich der lokalen Verwaltungen umfaßte unter anderem das Gesundheits-, Veterinär-, Agronomie-, Bildungs-, Post- und Verkehrswesen, die Wohlfahrtspflege und die Armenfürsorge, die Industrie, den Handel und die Landwirtschaft. Die Semstwo-Finanzierung beruhte auf Steuereinnahmen, für die ebenfalls die jeweiligen Semstwo-Verwaltungen zuständig waren. Die entsprechende Semstwo-Steuer mußte von der gesamten Bevölkerung entrichtet werden. Die Semstwo-Verwaltungen waren jedoch nicht berechtigt, die Erfüllung ihrer Beschlüsse einzufordern. Um ihre Beschlüsse durchzusetzen, mußten sie die zaristischen Lokalbehörden inklusive Polizeibehörden um Hilfe ersuchen. Die lokalen Staatsbeamten konnten nach eigenem Gutdünken jeden Semstwo-Beschluß stoppen. Und dennoch war die Entstehung der Semstwo-Verwaltungen außerordentlich wichtig. Zum ersten Mal entstanden im Russischen Kaiserreich lokale Selbstverwaltungsgremien, deren Aktivitäten sich von denen des herrschenden staatlich-bürokratischen Systems wesentlich unterschieden.

Nach der Semstwo-Reform erfolgte 1870 auch die Reform des Stadtverwaltungssystems. Die durch diese Reform ins Leben gerufenen wählbaren städtischen Selbstverwaltungsgremien – Stadt-Dumas – waren für alle Aspekte des städtischen Lebens und des Wohlergehens der Stadtbevölkerung inklusive Bildung und Gesundheitswesen zuständig und ihren Wählern gegenüber rechenschaftspflichtig, so wie die Semstwos deren Wählerschaft gegenüber rechenschaftspflichtig waren.

Mit zu den wichtigsten unter Zar Alexander II. verwirklichten liberalen Reformen zählte die Gerichtsreform von 1864. Vor dieser Reform gab es im kaiserlichen Rußland nur Ständegerichte. Jeder Reichsstand hatte sein eigenes Gericht. Die Gerichtsverhandlungen erfolgten hinter verschlossenen Türen, die Angeklagten hatten keine Verteidiger. Das Gericht hing vollkommen von der Staatsverwaltung ab. Die neuen Gerichtssatzungen verkündeten die Unabhängigkeit des Gerichtes von der Staatsverwaltung. Die Richter wurden zwar nach wie vor von der Regierung ernannt, durften jedoch nur durch das Gericht ihres Amtes enthoben werden. Die Untersuchungsrichter waren nicht mehr Polizeibeamte und waren in ihren Aktivitäten von den Polizeibehörden vollkommen unabhängig. Es wurde ein neues öffentliches und einheitliches Gericht eingeführt, vor dem sich Angeklagte aller Stände gleichberechtigt zu verantworten hatten. Zu den Gerichtsverhandlungen wurden nunmehr Publikum und Presse zugelassen. Die Anklage wurde durch den Staatsanwalt, die Verteidigung durch den Rechtsanwalt vertreten. An Strafverfahren waren Vertreter aller Stände einschließlich der Bauern als Schöffen beteiligt. Lediglich Lohnarbeiter und Bedienstete waren davon ausgeschlossen. Die Schöffen befanden den Angeklagten für schuldig oder für unschuldig, wonach das Urteil durch den Gerichtspräsidenten und zwei Gerichtsmitglieder verkündet wurde.

Die Gerichtsreform war wohl die konsequenteste aller unter Zar Alexander II. dem Befreier umgesetzten Reformen, obwohl anderseits spezielle Amtsbezirksgerichte für Bauern, „geistliche Gerichte“ für Angehörige des Klerus und Kriegsgerichte für Militärs fortbestanden, die Gerichtsbarkeit von Staatsbeamten eingeschränkt wurde und die Gendarmerie sehr bald das Untersuchungsrecht gegen politische Verbrecher zurückerhielt. Besonders schwerwiegende Fälle wurden von der Regierung gebildeten Sonder-Gerichtskommissionen übergeben und hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es wurden immer noch Leibesstrafen gegenüber Bauern, Strafgefangenen, in einzelnen Fällen auch gegen Soldaten und Matrosen praktiziert (obwohl das Spießrutenlaufen als die berüchtigtste körperliche Züchtigung abgeschafft wurde), von zahlreichen Verstößen gegen die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen, vor allem in der Provinz, ganz zu schweigen.

In den 1860er Jahren wurden auf Anregung des russischen Kriegsministers Graf Dmitrij Miljutin auch die langersehnten Militärreformen umgesetzt. Die bedeutendste unter ihnen war die Reform von 1874, wodurch die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde. Ihr unterlagen alle kriegsverwendungsfähigen Männer im Alter von 21 Jahren. Bestimmte gesellschaftliche Gruppen, wie Studenten, Geistliche, Lehrer, Kaufleute, Beamte, einzelne Söhne in der Familie und die Angehörigen vieler Völkerschaften nichtrussischer Nationalität, waren allerding von der Wehrpflicht befreit. Die Adeligen unterlagen der allgemeinen Wehrpflicht, dienten aber fast immer als Offiziere. Man konnte sich vom Wehrdienst auch freikaufen oder eine Ersatzperson finden. Durch die Reform wurde die Wehrdienstdauer bedeutend reduziert. Im Heer dauerte der aktive Wehrdienst nunmehr sechs Jahre mit darauffolgenden neun Jahren Reserve, in der Marine sieben Jahre mit weiteren drei Jahren Reserve. Dank dieser Neuerung konnten die russischen Streitkräfte im Kriegsfall wesentlich verstärkt werden. Für Akademiker war eine kürzere Wehrdienstdauer vorgesehen. Truppenausbildung und Bildungsstand des Offizierskorps wurden wesentlich verbessert. Die Armee erhielt immer mehr moderne Waffen, die Kriegsmarine immer mehr moderne Dampfschiffe. Trotz dieser positiven Transformationen im Heeres- und Marinebereich blieb vieles noch beim Alten. Die Offiziere waren nach wie vor meistens Adelige, Kasernendrill und Handgreiflichkeiten gegenüber Untergebenen blieben an der Tagesordnung.

Im großen und ganzen bildeten die liberalen Reformen der 1860er und 1870er Jahre unter Zar Alexander II. einen energischen Anstoß zur wirtschaftlichen und sozialpolitischen Vorwärtsentwicklung des Russischen Kaiserreiches. Der positive Effekt der liberalen Reformen wurde jedoch durch den Umstand reduziert, daß sie inkonsequent und halbherzig waren (vor allen Dingen im politischen Bereich). Das Russische Kaiserreich blieb auch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine absolute Monarchie ohne Repräsentativgewalt, ohne Mehrparteiensystem, ohne vollkommen freie Gerichte, ohne klar umrissene und gesicherte Bürgerrechte und -freiheiten. Trotz alledem veränderten die liberalen Reformen unter Zar Alexander II. grundsätzlich die Sozial- und Wirtschaftsstruktur des Russischen Kaiserreiches, weil sie die notwendigen Voraussetzungen für Rußlands beschleunigte Entwicklung in Richtung eines modernen Rechts- und Industriestaates schufen.

Nach dem Mord an seinem Vater fuhr Zar Alexander III. (1881–1894) einen reaktionären innenpolitischen Kurs und machte die Reformen Alexanders II. zum Teil rückgängig.

Wirtschaftsentwicklung im Zuge der liberalen Reformen

Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft begann die Lohnarbeit auf dem Gebiet der russischen Industrie allmählich die Zwangsarbeit zu verdrängen. Ab Mitte der 1860er Jahre förderte die Zarenregierung immer aktiver das Privatkapital, indem sie immer mehr Staatsbetriebe Privatunternehmern übergab. Besonders erfolgreich entwickelte sich die russische Textilindustrie. Die Baumwollgewebeproduktion verdoppelte sich im Laufe von nur 20 Jahren. Die Metallindustrie bedurfte nicht nur des dringenden Überganges zur Lohnarbeit, sondern einer nicht minder dringenden technischen Umrüstung und Modernisierung. Die Metallerzeugung im Ural (welche seit Zar Peter dem Großen mit Fug und Recht als Herz der Metallindustrie des Russischen Reiches galt) verfiel in den Reformjahren allmählich, während die Metallindustrie und der Bergbau im Donez-Becken (Donbass) und im Raum Kriwoj Rog ständig an Entwicklungstempo gewannen.

In den 1860er Jahren wurde das Eisenbahnnetz in Rußland rasch ausgebaut. Die Zarenregierung förderte die Entwicklung des einheimischen Maschinenbaus. Infolgedessen waren ab Mitte der 1870er Jahre die meisten Lokomotiven und Eisenbahnwaggons russische Erzeugnisse. Die durch die liberalen Reformen unter Alexander II. geförderte Industrierevolution ließ zahlreiche neue Städte entstehen. Iwanowo-Wosnessensk avancierte rasch zu einem bedeutenden Zentrum der russischen Textilindustrie, Tomsk zum größten Handelszentrum Sibiriens (und zur größten sibirischen Stadt überhaupt). Die Hafenstadt Rostow am Don wuchs in einem wahrhaft atemberaubenden Tempo.

Auch im Bereich der russischen Bevölkerungsstruktur waren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutende Transformationen zu verzeichnen. Ein immer gewichtigerer Platz in der Gesellschaft wurde von der privaten Unternehmerschaft beansprucht und auch eingenommen. Immer zahlreicher wurde anderseits auch die Industriearbeiterschaft, deren Reihen ständig von verarmten, proletarisierten Kleinbauern aufgefüllt wurden, die nicht mehr von ihrer knappen Scholle leben konnten. Davor hatte es im zaristischen Rußland drei Arten von freien Lohnarbeitern in den Fabriken gegeben: erstens ehemals hörige Arbeiter, die seit der Zeit Peters des Großen an die Fabriken erblich gebunden waren wie die hörigen Ackerbauern an ihre Scholle, jedoch von den Werksbesitzern aus wirtschaftlichen Gründen zu freien Lohnarbeitern umfunktioniert wurden, weil diese einsahen, daß unfreie Arbeiter langsamer und schlechter arbeiteten und außerdem ständiger Aufsicht bedurften. Zweitens Staatsbauern, die es vorzogen, als freie Fabrikarbeiter zu leben und im heimatlichen Dorf Ersatzpersonen fanden, die für sie die geforderten bäuerlichen Leistungen erbrachten, die Abgaben zahlten und dafür mit einem Teil des Fabrikarbeiterlohnes entschädigt wurden. Und drittens hörige Bauern, die von ihren Gutsherren die Erlaubnis erhielten, Fabrikarbeiter zu werden, und diese dafür mit einem Teil ihres Lohnes entschädigten. Die Arbeitsbedingungen in den damaligen Industriebetrieben waren außerordentlich schwer, weil es im Russischen Kaiserreich noch kein Arbeitsrecht gab. Zahlreiche Sozialkonflikte, die gefährliche Quellen innenpolitischer Instabilität im zaristischen Rußland bildeten, entstanden auch aus der Tatsache, daß die sich entwickelnde moderne Großindustrie mit den Überbleibseln der Leibeigenschaft auf dem Land und den Auswüchsen des selbstherrschaftlichen politischen Systems mehr schlecht als recht koexistieren mußte. Die Landwirtschaft entwickelte sich nach den Reformen äußerst langsam. Nach der Abschaffung der Leibeigenschaft mußten die Gutsbesitzer ihre Güter nach marktwirtschaftlichen Prinzipien bewirtschaften. Doch bei weitem nicht alle erwiesen sich als dazu fähig. Die wenigen Tüchtigen meisterten diese Umstellung, andere mußten ihre Güter verkaufen.

Sozialpolitische Bewegungen

Im Mittelpunkt des sozialpolitischen Lebens des Russischen Kaiserreiches standen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwei besonders aktuelle und dringend einer Lösung harrende Fragen: Land und Freiheit. Die von den zaristischen Staatsbehörden durchgesetzten Reformmaßnahmen wurden von der Mehrheit der damaligen russischen Gesellschaft nicht nur akzeptiert, sondern auch begrüßt. Die Landfrage blieb jedoch nach wie vor ungelöst. Dieser leidige Umstand sowie das Fehlen politischer Rechte und Freiheiten mehrten die Anzahl unzufriedener Angehöriger so gut wie aller sozialen Schichten.

Bereits 1865 wurde von Vertreten des Moskauer Adels die Notwendigkeit angesprochen, in Rußland eine Repräsentativregierungsform (mit anderen Worten: eine konstitutionelle Monarchie mit einen wählbaren Parlament) einzuführen. Kaiser Alexander reagierte nicht in Form von Repressalien, da er es sich mit dem einflußreichen Moskauer Adel nicht verderben wollte, betonte jedoch in seiner Antwort, daß die Einführung einer konstitutionellen Regierungsform im Russischen Kaiserreich dessen unvermeidlichen Zerfall zur Folge haben würde. Die Forderung nach einer Verfassung für Rußland wurde auch auf Semstwo-Ebene erhoben, weil sich gerade die Semstwos in der Zeit nach den Reformen zu Hauptzentren der Verfassungsbewegung aufschwangen. Im Gegenzug begann die Zarenregierung, die Rechte der Semstwo-Institutionen einzuschränken.

Der offensichtliche Unwille der nur gegenüber dem Zaren verantwortlichen russischen Reichsregierung, die Meinung der Gesellschaft in Betracht zu ziehen und darauf Rücksicht zu nehmen, führte zur Polarisierung unter den russischen Intellektuellen, die zu einem immer größeren Teil nicht nur aus Adeligen, sondern auch aus Angehörigen anderer Stände bestanden. Unter den russischen Jugendlichen, vor allem unter Studenten, fand radikaldemokratisches Ideengut eine immer weitere Verbreitung. Radikale Propagandisten behaupteten die Notwendigkeit, die ihrer Lösung harrenden akuten Probleme des sozialpolitischen Lebens mittels eines allgemeinen Volksaufstandes zu bewältigen. Zu den Hauptideologen dieser ideologischen Richtung gehörten Nikolai Tschernyschewskij, Nikolai Dobroljubow und der aus britischem Exil operierende Alexander Herzen mit seiner revolutionären Zeitschrift „Die Glocke“ („Kolokol“), die in Rußland zwar verboten war, jedoch heimlich über die Grenze eingeschmuggelt und vervielfältigt wurde. In den 1860er Jahren gingen radikal gestimmte russische Intellektuelle zur Gründung geheimer regierungsfeindlicher Untergrundorganisationen über. Dazu gehörten „Semlja i wolja“ („Land und Freiheit“), Michail Ischutins Zirkel sowie die 1859 gegründete „Narodnaja rasprawa“ („Volksabrechnung“) unter der Leitung von Sergej Netschajew. Die von den zaristischen Behörden getroffenen scharfen Gegenmaßnahmen ließen die radikalen Untergrundkämpfer zur Taktik des Terrors greifen. Einer von ihnen, Dmitrij Karakosow, verübte 1866 sogar ein Attentat auf Zar Alexander II. (der diesem jedoch glücklicherweise entging und danach noch mehrere weitere überlebte).

An der Schwelle der 1870er Jahre begann sich die Ideologie der revolutionären Narodniki („Volkstümler“) breitzumachen. Bei den Narodniki handelte es sich um eine radikaldemokratische Bewegung, die auf der Basis von aus Westeuropa übernommenem sozialistischen Ideengut eine eigene Theorie von Rußlands Übergang zum Sozialismus mittels Volksaufstand (was unter den damaligen russischen Verhältnissen nur einen Bauern- sowie Soldatenaufstand bedeuten konnte) und Bauerngemeinschaft zu entwickeln versuchte. Obwohl alle Volkstümler-Ideologen das gleiche Ziel vor Augen hatten, schwebten ihnen recht unterschiedliche Wege vor, die dorthin führen sollten. Der Anarchist und prinzipielle Todfeind jeglicher Staatsform Michail Bakunin (aktiver Teilnehmer zahlreicher europäischer Revolutionen und Hauptvertreter des „Rebellenflügels“ der Narodniki) plädierte für die Entfachung eines möglichst baldigen Bauernaufstandes. Pjotr Lawrow (Hauptvertreter des „Propagandistenflügels“ der Volkstümlerbewegung) hielt es für notwendig, die Bauern zuerst über ihre wahre Lage und den Ausweg aus dieser Lage aufzuklären, um sie auf die künftige Revolution ideologisch, propagandistisch und organisatorisch vorzubereiten und zu bewußten Freiheitskämpfern auszubilden. Pjotr Tkatschow (Hauptvertreter des „Verschwörerflügels“ der Narodniki) teilte Lawrows Überzeugung, die Bauern wären für eine erfolgreiche Revolution noch unreif, bestand jedoch auf der Notwendigkeit eines bewaffneten Staatsstreichs, der von revolutionär gesinnten Intellektuellen (einschließlich „fortschrittlicher“ Offiziere und Beamte) zwecks gewaltsamer Machtübernahme und darauffolgender völliger Befreiung der Bauern durchgeführt werden sollte.

Den Versuchen der „Volkstümler“, ihre revolutionären Pläne zu verwirklichen, war jedoch kein Erfolg beschieden. Alle von ihnen „zum Volk“ (d.h. unter die bäuerliche Landbevölkerung Rußlands) ausgesandten Propagandisten fanden weder Verständnis noch Sympathie und wurden von den Bauern an die Polizeibehörden ausgeliefert. Nach dem völligen Verlust ihres Glaubens an die Fähigkeit der Bauernschaft, sich gegen die Zarenherrschaft zu erheben, griffen die „Volkstümler“ zum individuellen Terror als letzter Waffe. Das Attentat der Revolutionärin Vera Sassulitsch auf den St. Petersburger Generalgouverneur Trepow im Jahr 1878 löste eine regelrechte Welle von Attentaten auf hohe zaristische Beamte sowie auf den Zaren selbst aus. Doch alle Versuche der Narodniki, das zaristische Staats- und Regierungssystem durch Terroranschläge zu Fall zu bringen, blieben ergebnislos.

Das Fehlen der erwünschten Ergebnisse sowie immer schärfere Repressalien seitens der Regierungsbehörden führten zur Spaltung von „Semlja i wolja“, die 1879 in zwei Organisationen zerfiel, die die Namen „Tschornyj peredel“ („Schwarze Umverteilung“) und „Narodnaja wolja“ („Volkswille“) trugen. Die Mitglieder des „Volkswillens“ konzentrierten sich auf verschärften Terror. 1881 gelang es diesen „Stadtguerilleros“, Zar Alexander II. in St. Petersburg zu ermorden – ausgerechnet an dem Tag, an dem der Zar die Vorschläge des russischen Innenministers Graf Michail Loris-Melikow bezüglich weiterer liberaler Reformen sowie Maßnahmen zur Verwandlung des Russischen Kaiserreiches in einen Verfassungsstaat befürwortete. Nun bestieg ?lexander III. den Zarenthron, der bis 1894 regierte. Das Verfassungsprojekt des liberalen Grafen Loris-Melikow wurde vom neuen Selbstherrscher entschieden abgelehnt. Eine neue Reaktionswelle setzte in Rußland ein.

Kaiser Alexanders III. innenpolitischer Kurs ist in die russische Geschichte als „Politik der Gegenreformen“ eingegangen. Diese Politik war auf eine Verstärkung der Autokratie und Einschränkung der politischen Rechte und Freiheiten gerichtet. Die Zensur wurde verschärft, liberale Verlage und Periodika geschlossen, Bildungsmöglichkeiten für Kinder von Angehörigen niederer Bevölkerungsschichten eingeschränkt, die behördliche Kontrolle über die städtischen und Semstwo-Selbstverwaltungsgremien verstärkt.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts richtete das russische Kaiserreich seine Expansionsbestrebungen auf Mittel- und Ostasien, wo es sich große Gebiete einverleiben konnte. 1887 mußte es jedoch einen Vertrag mit Großbritannien über die Abgrenzung ihrer jeweiligen Interessensgebiete unterzeichnen.
1873 schlossen Zar Alexander II., Kaiser Wilhelm I. und Kaiser Franz Joseph in Schönbrunn den sogenannten Dreikaiserbund, aus dem Alexander III. aufgrund des sich verschärfenden Konflikts mit Österreich am Balkan 1887 austrat.

Außenpolitik des Russischen Kaiserreiches

Das aus der europäischen Politik infolge des Krimkrieges praktisch ausgeschaltete Russische Kaiserreich richtete ab Ende der 1850er Jahre seine außenpolitischen Aktivitäten und Expansionsbestrebungen auf Turkestan beziehungsweise Mittelasien. Nach der Niederschlagung des polnischen Aufstandes 1863/64 eroberten russische Truppen in den Jahren 1864 bis 1884 die mittelasiatischen Khanate Kokand und Chiwa, das Emirat Buchara und kirgisische beziehungsweise kasachische Stammesgebiete. Die eroberten Gebiete wurden der russischen Militärverwaltung unterstellt. Die Expansion in Richtung Afghanistan führte jedoch zur Kollision mit britischen Interessen. 1887 unterzeichneten das russische und das britische Reich ein Protokoll über die Abgrenzung ihrer Interessengebiete, wodurch Rußlands weiteres Vordringen an der nordwestlichen Grenze Afghanistans gestoppt wurde. Andere mittelasiatische Gebiete vom Kaspischen Meer bis zum Tjang-Shang-Gebirge und vom Aralsee bis zur afghanischen Grenze konnte sich das Zarenreich jedoch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einverleiben.
Rußlands außenpolitische Aktivitäten auf dem europäischen Schauplatz waren auf die Außerkraftsetzung der Pariser Verträge von 1856 gerichtet. Die meisterhafte Politik von Außenminister Fürst Alexander Gortschakow versetzte Rußland in die Lage, auf ein Bündnis mit Preußen gestützt, unter Ausspielung der Widersprüche zwischen den europäischen Großmächten aus der Isolation auszubrechen und seinen Einfluß auf dem Balkan zu verstärken. Nach Preußens Sieg über Österreich 1866 und über Frankreich 1871 stand Rußlands Balkanplänen nichts mehr im Wege.

In den 1870er Jahren konnte das Zarenreich ungehindert seine Schwarzmeer-Kriegsflotte wiederherstellen und auf die Zertrümmerung des Osmanischen Reiches mittels Unterstützung der immer aktiveren nationalen Befreiungsbewegungen der Balkanslawen abzielen. Obwohl die Türken deren Aufstände immer wieder zu unterdrücken vermochten, schadeten die dabei verübten Grausamkeiten dem Ansehen des Osmanischen Reiches und machten somit den Gedanken eines Krieges zur Befreiung der Balkanslawen vom türkischen Joch populär. Zuerst beschränkte sich Rußland auf inoffizielle Hilfeleistungen an die Freiheitskämpfer und die Entsendung von Freiwilligen zu deren Unterstützung. 1877 entschloß es sich jedoch, dem Osmanischen Reich den Krieg zu erklären. Dieser für beide Seiten sehr verlustreiche Balkankrieg endete 1878 mit Rußlands Sieg über die von den Briten aktiv unterstützten Osmanen. Im Ergebnis war die Türkei gezwungen, Rumänien, Serbien und Montenegro in die Unabhängigkeit zu entlassen sowie Bulgarien weitgehende Autonomie zu gewähren. Der russische Einmarsch in Konstantinopel wurde jedoch durch das Erscheinen der britischen Kriegsflotte verhindert, Rußlands Einfluß auf dem Balkan und im Nahen Osten durch den für das Zarenreich ungünstigen Berliner Vertrag von 1878 geschmälert.

Die Ende der 1870er Jahre in Europa entstandene Kräftekonstellation hatte eine außenpolitische Umorientierung des durch Deutschlands Haltung auf dem Berliner Kongreß zutiefst enttäuschten Russischen Reiches zur Folge. Von nun an wurde die führende Rolle in Europa vom nicht ohne russische Unterstützung entstandenen Deutschen Reich beansprucht, das ein militärisches Bündnis mit Österreich (1879) und mit Italien (1882) einging. So entstand der vor allem gegen Frankreich und Rußland gerichtet Dreibund. Rußland sah sich gezwungen, den Zar Alexander II. 1873 von Bismarck aufgezwungenen und 1881 sowie 1884 unter Zar Alexander III. verlängerten Dreikaiserbund mit Deutschland und Österreich-Ungarn zu verlassen und einen Ausgleich mit seinen vorherigen Gegnern Frankreich und England anzustreben. Dies brachte aber die Gefahr eines furchtbaren gesamteuropäischen Krieges mit sich. Noch war es jedoch nicht soweit, und Alexander III. konnte sich getrost als „friedensstiftender Zar“ preisen lassen.

 
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