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Biblisch-theologische Grundlegung: Volk und Nation

Das Alte Testament versteht unter einem Volk eine Bluts- und Abstammungsgemeinschaft, Überfremdung wird generell als Gottesstrafe angesehen.
„Der Allerhöchste“, heißt es bei Moses, „setzte die Grenzen der Völker“, und ein Psalm lautet: „Bleibe im Lande und nähre dich redlich“. – Moses auf einem Gemälde von Philippe de Champaigne.

Quellen und Stimmen zum überkommenen Bund von Christentum und Vaterlandsliebe

In die großen Auseinandersetzungen unserer Zeit sind auch beide Kirchen involviert. Evident ist, wie sich gesellschaftliche Konfliktlinien im binnenkirchlichen Diskurs spiegeln. Auch hier gibt es – analog zu „Dunkel-“ und „Helldeutschen“ – „dunkle“ und „helle“ Christen. Erstere halten den Abendland-Begriff und seine Inhalte für bleibend wichtig, vielleicht für wichtiger denn je angesichts der aktuellen Situation, weil politisch-soziale Ausrichtungen maßgeblich vom kulturellen Hu­musboden beeinflusst werden. Weiter gehen sie in der Regel davon aus, daß das Kreuz auch in der Öffentlichkeit eine Rolle spielt und weiterhin spielen sollte. Daß das Kreuz spaltet, ist dabei kaum zu leugnen. Eine umfangreichere, ausgewogene Darstellung über das Verhältnis von Christentum und Volk bleibt ein Desiderat der Forschung. Der soeben erschienene Sam­melband „Nation, Europa, Christenheit“ unternimmt einen ersten großen Schritt in diese Richtung. Darin untersucht der fol­gende Beitrag, welche Bedeutung und Bewertung den Bezugsgrößen „Volk“ und „Nation“ im Laufe der christlichen Ge­schichte beigemessen wurden. Er stützt sich dabei auf Ausschnitte theologischer Texte älteren und neueren Datums. Das da­bei entstehende Bild zeigt die Ordnung der Menschheit in Völker bzw. Nationen als konstitutive und theologisch gerechtfer­tigte Ordnung sowie die Anerkennung dieser Ordnung und die Sorge um ihre Bewahrung als ethische Verantwortung, die aus dem christlichen Glauben resultiert.

Von Godehard Michaelis

Vorzeit und Kirche des Alten Bundes

Um das ursprüngliche, überlieferte und eigentliche Verhältnis der Kirche bzw. des Christen zu Volk und Vaterland zu verstehen, ist es notwendig, die diesbe­züglichen Aussagen in Schrift, Tradition und kirchlichem Lehramt zu betrachten – jenen Quellen also, welche im Kontext des überlieferten Christentums als Auto­ritäten gelten. Zunächst soll ein kurzer Blick in das Alte Testament zeigen, wel­che Bedeutung Schöpfung, Volk und Heimat dort hatten.

Bereits in Genesis 1 (also dem 1. Kapi­tel des ersten der biblischen Bücher) wird die Schöpfung beschrieben: Gott er­schafft Pflanzen und Tiere, „ein jegliches nach seiner Art“1. In Genesis 10 wird dann schließlich mitgeteilt, wie aus den drei Söhnen Noahs die verschiedenen Völker hervorgehen und in ihren jeweili­gen Ländern leben. Die Liste der Stamm­väter und ihrer Söhne schließt mit den Worten: „Das sind nun die Nachkom­men der Kinder Noahs in ihren Ge­schlechtern und Leuten. Von denen sind ausgebreitet die Leute auf Erden nach der Sintflut.“2

Der Gedanke, daß eigene Gebiete und Lebensräume jener Völker der göttlichen Schöpfungsordnung entsprechen, findet sich ebenfalls im Kontext der Mosebü­cher. Im „Lied des Mose“ heißt es etwa: „der Allerhöchste […] setzte […] die Grenzen der Völker.“3

Als Kirche des Alten Bundes beruft Gott das Volk Israel mit seinen zwölf Stämmen durch seinen Knecht Mose4, wobei für diese Berufung der vertrauen­de Gehorsam und die Treue des Stamm­vaters Abraham kausal sind, welche in entsprechende Verheißung Gottes mün­den.5 Das Selbstverständnis des alttesta­mentlichen Israel als Kult- und gleichzei­tig auch als Abstammungsgemeinschaft wird im gesamten Alten Testament deut­lich betont. Beispielhaft für letzteres sei die Aufteilung der Stammesgebiete nach der Landnahme erwähnt, wobei Gebiete und Städte einzeln aufgezählten Stäm­men und Unterstämmen bzw. Namens­trägern und ihren Nachkommen gege­ben werden. Hier gibt Gott selbst dem Mose die Anweisung: „Und der Herr re­dete mit Mose und sprach: […] nach den Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie Erbe nehmen.“6

Die Vermischung mit den fremden, götzendienerischen Völkern im Umfeld ist mit strengem Verbot belegt, wobei das zu schützende Gut in erster Linie der Er­halt der Reinheit der Religion ist. Hier ergeht sogar ein Vernichtungsverbot ge­gen die sieben Völker Kanaans, welches begründet wird: „Denn sie werden eure Söhne mir abfällig machen, daß sie an­dern Göttern dienen; so wird dann des Herrn Zorn ergrimmen über euch und euch bald vertilgen.“7 Zur Erhaltung ei­ner gesicherten Abstammungsgemein­schaft werden auch die Geschlechterre­gister geführt, denen wir in der Heiligen Schrift häufig begegnen. Die im Alten Testament agierenden Personen sind häufig mit ihren Stammes- und Ahnen­reihen beschrieben.8 Ein modernes „ius soli“, bei welchem der geographische Geburtsort zur Paßverleihung führt, wä­re in dieser Gemeinschaft nicht denkbar.

Als weiteres Beispiel der von Gott an­geordneten Bindung des einzelnen an die Abstammungsgemeinschaft sei das 4. Gebot genannt, welches die Liebe zu den Eltern gebietet und mit einer an das Ge­bot gekoppelten Zusage endet: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt.“9

Auch in den Psalmen finden wir im­mer wieder die enge Bindung zum Volk, etwa in Psalm 37,3 („Bleibe im Lande und nähre dich redlich.“) oder Psalm 137,6 („Meine Zunge soll an meinem Gaumen kleben, wo ich dein nicht ge­denke, wo ich nicht lasse Jerusalem mei­ne höchste Freude sein.“). Gerade in den Psalmen ließe sich die Reihe dieser Bei­spiele vielfältig ergänzen.

„Ich habe gewünscht, verbannt zu sein von Christo für meine Brüder“, schreibt Paulus. Der Apostel ist bereit, aus Liebe zu seinem Volk um dessen Rettung willen eine Trennung von Gott auf sich zu nehmen. – El Greco, Paulus

Kampf um den Glauben, Kampf um das Volk

Wo sich das Volk von Gott abwendet, werden für einen solchen Fall Fluch und Unglück in Aussicht gestellt. Der im gött­lichen Auftrag auftretende Mose gebie­tet: „Wenn du aber nicht gehorchen wirst der Stimme des Herrn, deines Gottes, daß du hältst und tust alle seine Gebote und Rechte, die ich dir heute gebiete, so werden alle diese Flüche über dich kom­men und dich treffen“10; „Der Fremd­ling, der bei dir ist, wird über dich stei­gen und immer oben schweben; du aber wirst heruntersteigen und immer unter­liegen. Er wird dir lei­hen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, und du wirst der Schwanz sein.“11

Die Androhungen treffen in der Folge ein: Das Volk fällt zum Göt­zendienst ab und muß die angekündig­ten Folgen seines Handelns erleben. In den Klageliedern Jeremias heißt es: „Un­ser Erbe ist den Fremden zuteil gewor­den und unsre Häuser den Auslän­dern.“12 Überfremdung mit allen Folgen taucht somit im Alten Testament als Stra­fe für Gottvergessenheit und Götzen­dienst auf und wird auch so empfunden.

Positiv wird daher im Buche Esra be­richtet, wie das Gottesvolk unter dem persischen König Cyrus zurückkehren darf, um den Tempel neu zu bauen, und dann zu der Erkenntnis kommt: „Wohl­an, wir haben uns an unserm Gott ver­griffen, daß wir fremde Weiber aus den Völkern des Landes genommen ha­ben.“13 Der Priester Esra weist seine Volksgeschwister daraufhin an: „Ihr habt euch vergriffen, daß ihr fremde Weiber genommen habt, daß ihr der Schuld Isra­els noch mehr machet. So bekennet nun dem Herrn, eurer Väter Gott, und tut sein Wohlgefallen und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern. Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es geschehe, wie du uns gesagt hast.“14

Sowohl in der Spätzeit des Alten Bun­des als auch in der späteren Christenheit galten die Makkabäer als Vorbilder für aktiv kämpfende Glaubens- und Volks­verteidiger. Von ihnen wird berichtet, „daß sie um des Gesetzes und ihres Va­terlandes willen gern sterben wollten.“15 Ihre Kämpfe führten zur Befreiung ihres Landes von der (heidnisch-)griechischen Herrschaft des Antiochus IV. Epiphanes.

Es finden sich neben dem Kampf um den Erhalt des eigenen Volkstums ande­rerseits im Alten Testament auch Formen der Kooperation mit anderen Völkern. So wird für den Bau des ersten Tempels die Zusammenarbeit mit dem benachbarten König Hiram gesucht16, oder es gibt Bündnisse, wie etwa jenes der Makkabä­er mit den Römern17. Diese Bündnisse basierten auf der Eigenständigkeit der Völker, so daß man heute wohl von „Eth­nopluralismus“ sprechen würde.

Nur am Rande sei erwähnt, daß das Königtum mit seiner väterlichen Position im Lande für den Rahmen der Volksge­meinschaft des alttestamentlichen Got­tesvolkes zugleich die Rolle des väterli­chen Gottes widerspiegelte, der ebenfalls häufig als König bezeichnet wird.18

Thomas von Aquin hält in seiner „Summa theologica“ fest, daß der Mensch nach Gott am meisten den Eltern und dem Vaterland schulde. – Carlo Crivelli, Thomas von Aquin.

Neues Testament und Kirchenväter

Mit der Ankunft des Heilands wird dann der Begriff des Gottesvolks auf die geisti­ge Ebene angehoben, der Volksbegriff aber gleichzeitig nicht aufgeboben. Christus will sich nicht zu einem weltli­chen König ausrufen lassen19 und das ir­dische Reich Israel wiederherstellen20, sondern sein Reich ist nicht von dieser Welt21. Es ist aber in dieser Welt, aus der er seine Jünger auch nicht wegnehmen will.22 Sie sind als Christen in der Welt und gehen auch nach der Bekehrung ih­ren Aufgaben nach, sofern diese nicht dem christlichen Lebensideal widerspre­chen: Beispielsweise kehrt Matthäus nicht wieder an seine Zollbank zurück23, Petrus ist jedoch auch nach der Auferste­hung des Herrn als Fischer tätig. Die in­nerweltliche Gemeinschaft ist also eben­falls nicht aufgehoben; wem Steuern zu­stehen, dem sind Steuern zu zahlen, und der Satz „Fürchtet Gott, ehret den Kö­nig!“24 zeigt die Lebensweise der Chris­ten selbst im damaligen heidnischen Staatswesen auf, welche für den Kaiser und das römische Reich beteten, wie der christliche Schriftsteller Tertullian (Kar­thago, 160–220) in seiner Apologie be­zeugt25.

Christus selbst zeigt sogar dort, wo er abgelehnt wird, die Verbundenheit mit dem Vaterland: Angesichts der Ableh­nung der Einwohner Nazareths sagt er: „Ein Prophet gilt nirgend weniger denn in seinem Vaterland […].“26 Für die im deutschen (Luther-)Text stehende Be­zeichnung Vaterland wird im Urtext das griechische Wort „??????“ (patris) ver­wendet, welches mit „Land der Väter“ zu übersetzen ist. Heimat und (Blut-)Ab­stammung (im Sinne des bis 2000 im bundesdeutschen Recht geltenden, auf naturrechtlicher Basis bestehenden Ab­stammungsprinzips „ius sanguinis“) sind in den Worten Christi damit in eine selbstverständliche Beziehung gesetzt.27 Welche Liebe zu seinem irdischen Va­terland der Heiland empfindet, wird deutlich, wenn er über Jerusalem weint, um dessen künftige Zerstörung er weiß.28 Nach überliefertem christlichen Verständnis ist jedes kleinste Wort in der Heiligen Schrift durch die göttliche Weis­heit an seinen Platz gekommen und so­mit nicht grundlos oder zufällig. An der konkret genannten Stelle sieht die Tradi­tion daher ein Vorbild, wie intensiv der Christ mit seinem irdischen Vaterland mitfühlen soll.

Im Missionsbefehl Christi unmittelbar vor der Himmelfahrt werden die künfti­gen Kinder der Kirche ganz selbstver­ständlich in ihrem völkischen Eingebun­densein dargestellt: „Machet zu Jüngern alle Völker […]“29.

Als Beispiel für das Verhältnis der neutestamentlichen frühen Kirche zum „Land der Väter“ bietet sich eine Stelle aus den Schriften des heiligen Apostels Paulus an. Dort schreibt der Apostel: „Ich sage die Wahrheit in Christo und lüge nicht, wie mir Zeugnis gibt mein Gewis­sen in dem Heiligen Geist, daß ich große Traurigkeit und Schmerzen ohne Unter­laß in meinem Herzen habe. Ich habe ge­wünscht, verbannt zu sein von Christo für meine Brüder, die meine Gefreunde­ten sind nach dem Fleisch, die da sind von Israel.“30 Der Apostel ist also sogar bereit, aus Liebe zu seinen Volksge­schwistern eine Trennung von Gott auf sich zu nehmen, wenn er sie damit nur retten könnte – was für eine übernatür­lich starke Liebe zum eigenen Volk!

Betrachten wir nun eine neutestament­liche Prophetie zum Ende der Zeiten, wie sie im Buch der Offenbarung berichtet wird. Hier gibt es eine Vision, von wel­cher „eine große Schar, welche niemand zählen konnte, aus allen Heiden und Völkern und Sprachen“ erwähnt ist31, so daß diese natürliche Schöpfungsordnung des göttlichen Rechtes auch im Himmel und damit für den Bereich des neuen Himmels und der neuen Erde nicht auf­gehoben ist. Die junge Kirche der ersten Jahrhun­derte baute also auf einem eindeutig an Blut und Abstammung orientierten Be­griff vom „Land der Väter“ auf, anderer­seits war es für sie als geistige Gemein­schaft ebenso klar, das eigentliche und höhere Vaterland der Christen im Him­mel zu sehen.

Der Erste Clemensbrief aus dem spä­ten 1. Jahrhundert (ca. kurz vor 100) be­ginnt folgerichtig mit den Worten: „Die Kirche Gottes, die zu Rom in der Fremde lebt, an die Kirche Gottes, die zu Korinth in der Fremde lebt“32. Noch deutlicher ist dieses Selbstverständnis im Brief an Di­ognet aus dem 2. Jahrhundert; hier heißt es im 5. Kapitel: „[Die Christen] bewoh­nen jeder sein Vaterland, aber nur wie Beisassen; sie beteiligen sich an allem wie Bürger und lassen sich alles gefallen wie Fremde; jede Fremde ist ihnen Vaterland und jedes Vaterland eine Fremde.“33 Das bedeutet natürlich nicht, daß die Chris­ten damals wurzellose Kosmopoliten ge­wesen wären, sondern daß eben die himmlische Heimat bei Gott als unver­gleichliches, höchstes Gut gewertet wur­de, hinter dem alles Weltliche folgerich­tig zurückstehen und sich unterordnen mußte. Trotz der Distanz zum weltlichen Bereich wurde daher mit der Aussage „sie beteiligen sich an allem wie Bürger“ auch die grundsätzliche Beteiligung am politischen Leben durch die Christen be­jaht.

Papst Leo XIII., der Schöpfer der ersten Sozialenzyklika „Rerum Novarum“, schrieb von der „natürlichen Liebe zum Vaterland“.
„Ich kann’s ja nicht lassen, ich muß auch sorgen für das arme, elende, verlassene, verratene und verkaufte Deutschland, dem ich […] alles Gute gönne, wie ich schuldig bin meinem lieben Vaterlande“, schrieb Martin Luther an den Mainzer Erzbischof. – Lukas Cranach der Ältere, Luther.
Papst Pius X. verkündete: „Wäre der Katholizismus vaterlandsfeindlich, so wäre er keine göttliche Religion mehr. Vaterland ist ein heiliger Name […].“
Papst Pius XI. warnte in der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vor der Staats- und Volksvergottung, doch hielt er fest, daß beide Entitäten innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz innehätten, nur nicht chauvinistisch übersteigert werden dürften.

Patriotisches Christentum

Die Wertschätzung des irdischen Vater­landes findet sich deshalb in logischer Folge bei den Kirchenvätern als christli­chen Schriftstellern der Antike mit Auto­rität. Aufgrund der reichhaltigen Quellen dieser Literatur seien lediglich einige we­nige weitere Beispiele erwähnt.

So schreibt etwa der heilige Clemens von Alexandrien (ca. 150–215) in seinem Werk „Stromateis“ (??????????, Teppi­che): „Man muß also jedenfalls heiraten, sowohl des Vaterlandes wegen als auch wegen der Nachfolge von Kindern […]. Denn wenn sie nicht heiraten und keine Kinder erzeugen, so werden sie, soweit es auf sie ankommt, einen Mangel an Männern verursachen und den Unter­gang der Städte und der aus diesen be­stehenden bewohnten Welt herbeifüh­ren. Dies ist aber gottlos, weil sie auf die­se Weise die göttliche Schöpfung zerstö­ren.“34 Clemens verbindet also Abstam­mung, Vaterland und göttliche Schöp­fung als zusammengehörige Werte.

Aus den zahlreichen Schriften des hei­ligen Bischofs Augustinus (354–430) sei das „Lob der Römer“ erwähnt, von de­nen er schreibt: „So haben auch sie ihre privaten Interessen zugunsten der ge­meinsamen […] hintangesetzt, sie haben […] das Beste des Vaterlandes mit unbe­fangenem Rate besorgt […].“35

Als Beispiel für die Zeit des hohen Mittelalters sei der heilige Kirchenvater Thomas von Aquin (1225–1274) zitiert. In seiner „Summa theologica“ schreibt er: „Der Mensch [wird] je nach den erhalte­nen Wohlthaten in verschiedener Weise gegenüber den anderen ein Schuldner und ebenso je nach dem Vorrange dieser anderen: Nach beiden Seiten steht Gott zuvörderst an der Spitze; denn Er ist die höchste Vollendung und das erste Prin­zip unseres Seins und Thuns. In zweiter Linie kommen dann die Eltern und das Vaterland, von denen wir erzeugt und genährt sind worden. Also nach Gott ist der Mensch am meisten Schuldner den Eltern und dem Vaterlande. Wie somit es zur Gottesverehrung gehört, an erster Stelle Gott einen Kult darzubringen; so geht es die Hingebung oder Pietät an, an zweiter Stelle die Eltern und das Vater­land zu ehren. In der den Eltern erwiese­nen Ehre ist nun eingeschlossen die den

Blutsverwandten gegenüber; denn bluts­verwandt sind eben Personen deshalb, weil sie von den nämlichen Eltern ab­stammen. Und in der dem Vaterlande er­wiesenen Hingebung ist eingeschlossen die allen Mitbürgern gegenüber und al­len Freunden des Vaterlandes. Auf diese Personen also erstreckt sich vor Allem die Hingebung.“36 Thomas nimmt also die menschlichen Pflichten in den Blick. Abgeleitet von der Pflicht des Menschen, den Schöpfer zu ehren, erkennt er die Pflichten, welche in Verbindung mit dem 4. Gebot gegenüber den Eltern und den Blutsverwandten – also den Volksgenos­sen und damit dem Vaterland – gegen­über bestehen. Er lehrt folgerichtig, daß es auch in der Liebe eine Ordnung gibt, wonach Blutsverwandte mehr zu lieben sind als Nichtverwandte.37 Genauer be­deutet dies: „Von seiten des Gutes, das wir den Nächsten wünschen, ist die Lie­be zu allen Menschen die gleiche; denn allen wünschen wir die ewige Seligkeit“, aber auch: „Die äußeren Wohlthaten müssen wir mehr den nächsten Anver­wandten zuwenden wie den anderen.“38

Neuzeitliche Aussagen von Lehramt und Theologen

Nach der kurzen Betrachtung der wich­tigsten Kirchenväter wollen wir nun ei­nen Blick in die Neuzeit werfen und unserer chrono­logischen Vorgehensweise halber nun zunächst zwei kurze und zugleich beispiel­hafte Aussagen Martin Lu­thers zu unserem Thema zi­tieren.

Luther verstand sein per­sönliches Handeln als Theo­loge sehr intensiv und be­wußt auch als Einsatz für Deutschland, wie ein am 1. November 1521 auf der Wartburg verfaßter Brief zeigt: „Meinen Deutschen bin ich geboren, ihnen will ich dienen.“39 Dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg schrieb er 1530: „Ich kann’s ja nicht lassen, ich muß auch sorgen für das arme, elende, verlas­sene, verratene und ver­kaufte Deutschland, dem ich ja kein Arges, sondern alles Gute gönne, wie ich schuldig bin meinem lieben Vaterlande.“40

Die Reformation ist in je­dem Fall auch vom Unter­schied zwischen der roma­nischen und der germani­schen Mentalität her zu verstehen; die seit dem Mittelalter als „Gravamina der deutschen Nation“ immer wieder auf­tauchenden Beschwerden deutscher Au­toritäten gegen die versuchte Dominanz des italienisch geprägten Papsttums wa­ren eine wichtige Grundlage für die Po­pularität und damit auch den Erfolg der Reformation in weiten Teilen Deutsch­lands.

Wenden wir aber nun den Blick auf das kirchliche Lehramt des 20. Jahrhun­derts, denn gerade in dieser Zeit wurde ja die Thematik des Vaterlandes mit ver­stärktem Interesse betrachtet, auch in der Theologie.

Papst Leo XIII. (1810–1903; Pontifikat 1878–1903) lehrt beispielsweise, daß die Vaterlandsliebe gleich der Elternliebe ein natürliches Gefühl sei, und spricht von der „natürlichen Liebe zum Vaterland.“ Er bekräftigt, daß „der gute Bürger den Tod für sein Vaterland nicht scheut“41.

Der heilige Papst Pius X. (1835–1914; Pontifikat 1903–1914) beruft sich in einer Ansprache vom 20. April 1909 auf das hier schon genannte Vorbild Christi. Er meint: „Wäre der Katholizismus vater­landsfeindlich, so wäre er keine göttliche Religion mehr. Vaterland ist ein heiliger Name, der unsere teuersten Erinnerun­gen wachruft und unser Herz höher schlagen läßt. Da sind wir ja geboren und daran binden uns Bande des Blutes und edle Gesinnung und Überlieferung. Dar­um verdient es nicht nur unsere Liebe, sondern unsere Vorliebe.“42

Übertreibungen des Nationalbewußt­seins wurden durch das Lehramt freilich ebenso kritisiert wie etwa jene oft mit der Ablehnung des Christentums verbunde­nen antikirchlichen Tendenzen, welche sich (trotz des laut Parteiprogramm christlichen Bekenntnisses der NSDAP mit seiner im dortigen Punkt 24 getätig­ten Aussage „Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Chris­tentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden“) häu­fig innerhalb des nationalsozialistischen Staats zeigten.

Pius XI. (1857–1939; Pontifikat 1922– 1939) reagiert deshalb 1937 mit der Enzy­klika „Mit brennender Sorge“, in welcher er u.a. schreibt: „Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staats­form, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Ge­meinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentli­chen und ehrengebietenden Platz be­haupten – aus dieser ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die Gottgeschaf­fene und Gottbefohlene Ordnung der Dinge. Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glau­ben entsprechenden Le­bensauffassung ent­fernt.“43 Der Papst betont mit diesem Lehrschreiben, daß der Absolutismus weltlicher Ideen mit der christlichen Religion nicht übereinstimmen kann, da Gott der Herr über allem ist. Er bejaht in der Enzyk­lika den Wert der Vater­landsliebe, verurteilt je­doch gleichzeitig einen Chauvinismus, welcher die gerechten und natürlichen Interessen anderer Völker übergeht.

In diesem Sinne schreibt sein Nachfolger Papst Pius XII. (1876–1958; Ponti­fikat 1939–1958): „[Die Kir­che] steht dabei in vorders­ter Linie jener Erziehungs­kräfte, die der Vaterlands­liebe einen religiös-sittli­chen Unterbau geben. An­dererseits schirmt sie je­doch gerade dadurch ab gegen jeden ungesunden übersteigerten Nationalis­mus; denn es liegt im We­sen des katholischen Den­kens, die Würde jedes Menschen zu achten und neben dem eigenen auch jedem anderen Volk Gerechtigkeit, Aner­kennung des ihm eigenen Guten und Wohlwollen entgegenzubringen.“44

Um ein richtiges Verhältnis bemüht sich Pius XII. auch mit seiner Enzyklika „Summi pontificatus“ vom 20. Oktober 1939. Der Papst schreibt darin: „Man fürchte nicht, daß das Bewußtsein des umfassenden brüderlichen Bandes, wie es die christliche Lehre nährt, und die ihr entsprechende Gesinnung in Gegensatz zur Anhänglichkeit an das Erbgut und an die Größe des eigenen Vaterlandes tre­ten; man fürchte ebensowenig, daß dies alles sich hindernd in den Weg stellt, wenn es um die Förderung des Wohls und der berechtigten Anliegen der eige­nen Heimat geht. Dieselbe Lehre zeigt nämlich, daß es bei der Übung der Liebe eine von Gott gefügte Ordnung gibt und nach dieser muß man mit gesteigerter Liebe und mit Vorzug diejenigen umfas­sen und bedenken, die besonders eng mit einem verbunden sind.

Auch der göttliche Meister zeigte durch sein Beispiel, daß er der Heimat und dem Vaterland in besonderer Weise zugetan war; er weinte ob der drohenden Verwüstung der Heiligen Stadt. Aber die begründete und rechte Liebe zum eige­nen Vaterland darf nicht blind machen für die Weltweite der christlichen Liebe, die auch die andern und ihr Wohl im be­friedenden Licht der Liebe sehen lehrt. Wunderbar ist diese Lehre von der Liebe und vom Frieden. In hohem Maße hat sie zum bürgerlichen und religiösen Fort­schritt der Menschheit beigetragen.“45

Dem katholischen Denken der zitier­ten Päpste entspricht ebenfalls die Defi­nition des Begriffs Vaterland aus der 1. Ausgabe des „Lexikon für Theologie und Kirche“ von 1938:

„Vaterland, das Land, das uns Vater ist, das uns geboren, genährt, gestaltet und körperlich-geistig eingebettet hat. Vater­land ist das Land unseres Volkes, dessen Kinder wir sind, das mit seinem Rassen­bild, seiner Sprache und Kultur, seiner Sitte und Seelenhaltung, seinem ge­schichtlichen Sein und Streben in uns eingegangen ist und uns ein über die Fa­milie und Heimat hinausreichendes Le­ben geschenkt hat. Sofern sich Volk zur Nation und zum Staat entwickelt, um­faßt Vaterland alle drei, aber sein Kern­stück bildet die Volksgemeinschaft. Ähn­lich wie Familie und Heimat ist Vater­land ein Geschenk des ‚Schicksals‘. Wir werden bis zu einem sehr hohen Grad zwangsläufig in die volkhafte, nationale und staatliche Einheit hineingestellt und hineinentwickelt. Hier liegt der erste An­satz für eine religiöse Wertung. Denn dem gläubigen Menschen ist das Schicksal Fü­gung und Führung Gottes im Dienste ei­nes ewigen Zieles. So empfangen die im Volk und Vaterland ruhenden Werte un­ter religiösem Blick eine höhere Weihe. […] Vaterlandsliebe zählt zu den wert­vollsten Gütern des irdischen Daseins. Vaterlandsliebe ist ein Edelwert, der von der Kirche geschätzt und geschützt wird. Wie einen ungesunden Nationalismus, der die Lebensrechte anderer Völker mißachtet, lehnt sie sowohl den falschen Internationalismus, der das Vaterland verleugnet, wie den unrichtigen Pazifis­mus, der es wehrlos macht, entschieden ab. Aber Vaterlandsliebe ist ein Wert, der im Gesamtreich der Werte, wie es im We­sen und Willen Gottes begründet ist, ein­geordnet bleiben muß und eben darin seine wahre Bedeutung erlebt.“46

Papst Pius XII. schrieb in der Enzyklika „Summi pontificatus“: „Man fürchte nicht, daß das Bewußtsein des umfassenden brüderlichen Bandes, wie es die christliche Lehre nährt, und die ihr entsprechende Gesinnung in Gegensatz zur Anhänglichkeit an das Erbgut und an die Größe des eigenen Vaterlandes treten“, und hielt fest, daß die Förderung des Wohls der eigenen Heimat ein berechtigtes Anliegen sei.
Der Mainzer Bischof Albert Stohr fand 1945 klare Worte: „In aller Offenheit und Überzeugung bekenne ich mich vor euch zu unserem armen, geschlagenen, zerbrochenen, von fremden Mächten überzogenen Vaterland. Für uns Katholiken ist ja die Vaterlandsliebe mehr als ein bloß naturhaftes Nationalgefühl. Sie ist uns Willenstugend, deren Gegenstand die von Gott gewollte Bluts- und Gesinnungsgemeinschaft aller deutschen Brüder und Schwestern ist.“
Felix Dirsch, Volker Münz u. Thomas Wawerka (Hg.)
Nation, Europa, Christenheit
Der Glaube zwischen Tradition, Säkularismus und Populismus
240 Seiten, geb.
Ares Verlag 2019, € 22
Noch im vom heutigen Kardinal Christoph Schönborn herausgegebenen „Katechismus der Katholischen Kirche“ heißt es: „Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe.“
Der Politologe Yascha Mounk sagte im deutschen Fernsehen, daß in Deutschland ein einzigartiges Experiment gewagt werde, nämlich eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Mounks jüdische Großeltern waren Funktionäre der Kommunistischen Partei in Polen, die sie aufgrund einer parteiinternen Säuberungswelle 1969 gemeinsam mit ihrer Tochter verließen. Obwohl 1982 in Deutschland geboren und aufgewachsen, fühlte er sich nach eigenem Bekunden von Gleichaltrigen nie als „echter Deutscher“ akzeptiert. 2017 nahm Mounk die amerikanische Staatsbürgerschaft an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Theologisch interessant ist bezüglich un­serer Untersuchung eine Predigt des ka­tholischen Mainzer Bischofs Albert Stohr (1890–1961) von 1945, in der das Be­kenntnis zu Volk und Vaterland im Sinne der biblischen Bluts- und Abstammungs­gemeinschaft zum Ausdruck kommt: „In aller Offenheit und Überzeugung beken­ne ich mich vor Euch zu unserem armen, geschlagenen, zerbrochenen, von frem­den Mächten überzogenen Vaterland. Für uns Katholiken ist ja die Vaterlands­liebe mehr als ein bloß naturhaftes Natio­nalgefühl. Sie ist uns Willenstugend, de­ren Gegenstand die von Gott gewollte Bluts- und Gesinnungsgemeinschaft al­ler deutschen Brüder und Schwestern ist.“47

Die Liebe zum Vaterland wird eben­falls im 1992 herausgegebenen Katechis­mus der Katholischen Kirche betont, in welchem es heißt: „Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dan­kespflichten und entsprechen der Ord­nung der Liebe.“48

Ähnlich eindeutig ist die positive Hal­tung zur Nation in den evangelischen Gemeinschaften (mindestens) bis Mitte des 20. Jahrhunderts zu sehen. Hier ist je­doch in stärkerem Maße das Fehlen der übergeordneten, übernationalen Füh­rung zu berücksichtigen, so daß die evangelische Gesellschaft gleichzeitig stärker dem nationalen Zeitgeist ent­sprach. Einzelne Entwicklungen seien kurz genannt:

Ab dem November 1918 verloren die evangelischen Christen in den deutschen Gliedstaaten ihre seit der Reformations­zeit bestehende Institution der summi epi­scopi, da die Landesfürsten als jeweilige Oberhäupter der Landeskirchen gestürzt wurden. Die Landeskirchen blieben be­stehen und setzten aus Wahlen hervorge­gangene Oberpfarrer ein, teils mit lan­desbischöflichem Amtstitel. Ab 1933 soll­te dann die einheitliche Struktur einer Deutschen Evangelischen Kirche gebil­det werden, bei welcher die dem Natio­nalsozialismus nahestehende Gruppe der Deutschen Christen eine Dominanz erlangen konnte, jedoch keinen allumfas­senden Sieg. Diese vielschichtige evange­lische „Kirchenpartei“ lehnte zwar kei­neswegs in ihrer Gesamtheit das Alte Testament ab, wie mitunter fälschlich dargestellt wird, jedoch gab es tatsäch­lich auch Strömungen, welche unter dem 1933 durch eine öffentlich übertragene Rede bekannt- und berüchtigtgeworde­nen Reinhold Krause eindeutig den christlichen Boden verließen und unter die völkisch-religiösen neuheidnischen Richtungen gezählt werden müssen. Ih­nen stand auch innerhalb der deutsch­christlichen Bewegung eine sich ganz selbstverständlich zum Alten Testament bekennende Mehrheit gegenüber, etwa die ab 1938 als „Lutherdeutsche“ agie­rende Gemeinschaft um den schlesischen Pastor Dr. Werner Petersmann. Unter den der deutschchristlichen Bewegung ablehnend gegenüberstehenden Grup­pen der sogenannten Bekennenden Kir­che gab es ebenfalls eine hohe Mehrheit bekennender Nationalsozialisten. Im Bereich der evangelischen Gemein­schaften gab es mit der „Stuttgarter Schulderklärung“ bzw. dem „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ 1945 dann eine für das Kirchenvolk überraschende, ja weit­gehend Empörung auslösende Selbstdis­tanzierung der evangelischen Kirchen­führer in Westdeutschland von ihrer ei­genen Nähe zum Nationalsozialismus bzw. eine in „Wir“-Form gehaltene Ent­schuldigung, die kontrovers blieb. Es handelte sich einerseits wohl um den Ausdruck tatsächlicher Selbstkritik, an­dererseits gibt es auch Anhaltspunkte dafür, daß hier durch internationale evangelische Gemeinschaften ein gewis­ser Druck im Gegenzug zu wirtschaftli­cher Hilfe und erneuter gesellschaftlicher Anerkennung auf internationaler Ebene für die deutschen Mitbrüder eine Rolle spielte. Auch die Schweizer Theologie des Reformierten Karl Barth mit ihrer stärkeren Ablehnung des Gedankens der Schöpfungsordnung mag hier mitge­wirkt haben: Sie gewann ab dieser Zeit an Einfluß, ebenso wie die gesamte libe­rale (historisch-kritische) Theologie ins­gesamt.

Es stellt sich die Frage, aus welchem Grunde das heutige Amtskirchenchris­tentum der beiden großen Konfessionen in Deutschland derart linksliberal und feindlich auf jeglichen nationalen Gedan­ken reagiert.

Ideologien der Zersetzung

Hier muß unbedingt der Einfluß der Frankfurter Schule genannt werden: Eine Gruppe von Gesellschaftswissenschaft­lern, meist Soziologen, hatte 1923 in Frankfurt am Main das „Institut für Sozi­alforschung“ gegründet. Die Lehre bzw. der Forschungsansatz vereinte die Philo­sophie von Karl Marx und dessen „Grundlagen“ bei Georg Wilhelm Fried­rich Hegel mit der Psychoanalyse Sig­mund Freuds, griff aber auch auf die so­ziologischen Forschungen Max Webers zurück. Die Gruppe des „Instituts für Sozialforschung“ – ebenso jüdischer Her­kunft wie Marx und Freud selbst – emi­grierte in der Zeit des Nationalsozialis­mus nach Amerika und kehrte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der amerikanischen Besatzungsmacht zu­rück. Sie wurde stark in den amerikani­schen Plan einer Reeducation, also einer Umerziehung der Deutschen, eingebun­den. Dies hatte wesentlich Erfolg, weil Publikationen (etwa Zeitungen) nur mit alliierter Genehmigung erscheinen durf­ten, welche an rechtsstehende Publizi­sten nicht vergeben wurde. Die soge­nannte 68er-Bewegung basiert wesent­lich auf dem Einfluß dieser Frankfurter Schule, aus der die Namen der Professo­ren Theodor Wiesengrund Adorno und Herbert Marcuse am bekanntesten wer­den sollten. Ein Konzept beinhaltete die kritische Betrachtung von Autorität – erst durch sie sei „Auschwitz“ (der Name des dortigen Konzentrationslagers wurde als Symbolbegriff für die nationalsozialisti­sche Verfolgung gebraucht) möglich ge­worden. Da mit der Autorität auch jegli­che Ordnung angegriffen wird, kam es folgerichtig zu Phänomenen wie dem „Wertewandel“ im kulturellen und auch sexualmoralischen Bereich, welcher sich seit dieser Zeit in der Gesellschaft zu ver­breiten begann. Mit der allmählichen Durchdringung der Gesellschaft durch die 68er ab den 1970er Jahren setzte da­her ein Umbruch ein, in dessen Verlauf bisher selbstverständliche Positionen der Vaterlandsliebe immer stärker verdrängt und kriminalisiert wurden. Diese gesellschaftliche Ent­wicklung prägte selbstver­ständlich auch die heran­wachsende Generation der künftigen Theologiestuden­ten.

In neuerer Zeit kommen die gesellschaftlichen Ein­flüsse jener Kreise hinzu, bei denen u.a. der Gedanke des multikulturellen „Experi­ments“ in immer stärkerem Maße zur Verwirklichung drängt. Galt im Alten Testa­ment Überfremdung noch als Gottesstrafe, wie oben belegt wurde, so meinte et­wa in einem ARD-Interview in den Ta­gesthemen vom 20. Februar 2018 der Po­litologe Yascha Mounk, „dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen, das wird, glaube ich, auch klap­pen, dabei kommt es aber natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“49

Derartige Ideologien haben sehr ein­flußreiche Förderer und prägen ihrer­seits die mediale Öffentlichkeit, so daß auch relativ abstruse Ideen wie die Gen­der-Ideologie mit ihrer Lehre, Geschlecht und sexuelle Orientierung seien gesell­schaftlich, nicht aber natürlich bestimmt, schnell Einfluß gewinnen konnten: Bei der Gender-Ideologie dauerte das ledig­lich ca. zwei bis drei Jahre.

Aus christlicher Perspektive stellt sich anhand solcher und ähnlicher Phänome­ne die ernsthafte Frage, ob sich hier schon die endzeitliche Ideologie und Welt des Antichristen andeutet – also je­nes endzeitlichen diktatorischen Welt­herrschers und Christenverfolgers, der nach dreieinhalb Jahren50 Schreckens­herrschaft, in welcher lediglich seine An­hänger (nicht aber die widerständigen Christen) mittels eines angebrachten Zei­chens in Hand oder Stirn in einer dann offenbar bargeldlosen Welt kaufen und verkaufen und somit wirtschaftlich über­leben können51, durch die persönliche Wiederkunft Christi am „jüngsten Tag“ vernichtet wird.

Wenn wir für diese letzten Zeiten auch Tag und Stunde nicht kennen (sondern zu gegebener Zeit anhand der Botschaft der Heiligen Schrift ihre Erfüllung erken­nen werden), so bleibt dennoch, beson­ders für dem „Land der Väter“ treue Christen, die Pflicht, im eigenen Einfluß­bereich den antichristlichen und schöp­fungsfeindlichen Ideologien unserer Ta­ge entgegenzutreten.

Der Beitrag entstammt dem Buch „Nation, Eur­opa, Christenheit. Der Glaube zwischen Traditi­on, Säkularismus und Populismus“.

 

Anmerkungen

1 1. Mos 1,11 f. 21. 24 f. Für den deut­schen Bibeltext wird im folgenden nach der Übersetzung D. Martin Luthers in der Aus­gabe von 1912 zitiert, welche eine gute Text­verständlichkeit bietet, andererseits noch nicht so stark durch Einflüsse liberaler Theo­logie beeinflußt ist wie spätere Übersetzun­gen. Textvergleiche anhand der griechischen ursprünglichen Texte (für das Alte Testament also der Septuaginta, welche auch die Chri­sten der ersten Jahrhunderte kannten und nutzten) erfolgten, um eine authentische Übersetzung gewährleisten zu können.

2 1. Mos 10,32.

3 5. Mos 32. Der Text ist auch Bestandteil der kirchlichen Liturgie im überlieferten Stundengebet der westlichen Kirche, wo er in den Laudes (Morgengebet) des Sonn­abends gebetet wurde/wird.

4 2. Mos 3 f. Siehe auch die weiteren Be­richte über den Auszug der Israeliten aus Ägpten in den Büchern Mose.

5 1. Mos 22,15–18. Vgl. auch Gal 3,6–9.

6 4. Mos 26,52; detailliertes Verzeichnis bei Jos 13–21.

7 5. Mos 7,4. Der Auftrag zur Vernich­tung der Kanaaniter – eine zugegebenerma­ßen schwerwiegende Angelegenheit – hat nach überlieferter Lehre, wonach ja die (ewi­ge) Seele wichtiger ist als der (zeitliche) Leib, mehrere Gründe: 1. Erhalt der reinen Religi­on, 2. Schutz der Rechtgläubigen vor Verfüh­rung zum Götzendienst, 3. Strafe des Göt­zendienstes, 4. Verhinderung der Fortfüh­rung der Praxis der Götzendiener, wodurch diese entweder im letzten Moment durch Er­kenntnis der Machtlosigkeit ihrer Götzen die Stärke und Allmacht des wahren Gottes er­kennen und sich innerlich bekehren oder zu­mindest gehindert werden, weitere Sünden zu begehen und hierfür zusätzliche, weitere Strafen (in der Ewigkeit) zu erleiden.

8 Vgl. z.B. 1. Sam 10,17–27 (Schilderung der Berufung des Saul zum König).

9 2. Mos 20,12.

10 5. Mos 28,15.

11 5. Mos 43 f.

12 Klagelieder 5,2.

13 Esra 10,2.

14 Esra 10,12. Vgl. ebenso die parallelen Aussagen zum selben Sachverhalt bei Neh 13.

15 2. Makk 8,21.

16 1. Könige 5.

17 1. Makk 8.

18 Vgl. z.B. Psalm 5,3; eines von allein in den Psalmen sehr zahlreichen Beispielen.

19 Joh 6,15.

20 Apg 1,6.

21 Joh 18,36.

22 Joh 17,15.

23 Damalige „Zöllner“ gaben einen fest­gesetzten Teil der von ihnen eingezogenen Abgaben an den römischen Staat weiter, der übrige Teil verblieb ihnen. Der Staat interes­sierte sich lediglich für seinen Anteil, so daß folgerichtig Zöllner als korrupt sowie aus jü­discher Sicht als Sünder und Volksverräter galten.

24 1. Petr 2,17.

25 Tertullian: Apologetische, dogmati­sche und montanistische Schriften, Biblio­thek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 24, Kempten u. München 1915, S. 32.

26 Mt 13,57; parallel ebenso Mk 6,4 sowie Lk 4,24 und Joh 4,44.

27 Die jüngere bundesdeutsche Recht­sprechung, wie sie im Urteil 2 BvB 1/13 des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zum (gescheiterten) Verbotsantrag ge­gen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zum Ausdruck kommt, sieht im Widerspruch hierzu den ethnischen Volksbegriff als verurteilenswertes zentrales Prinzip des Nationalsozialismus. Vgl. Bun­desverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017, Randnote 598. Online: bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/ bs20170117_2bvb000113.html;jsionid=9A516 B6CF7F8B2AD47D00381DC6D5695.1_ cid383.

28 Lk 19,41–48. Das Wissen um die Zu­kunft basiert dabei dem christlichen Glauben gemäß darauf, daß Jesus Christus die inkar­nierte zweite Person der göttlichen Dreifal­tigkeit aus Vater, Sohn und Heiligem Geist ist.

29 Mt 28,19.

30 Röm 9,1–4.

31 Offb 5,9.

32 1. Clem, Vorrede.

33 Brief an Diognet 5.

34 Clemens von Alexandrien: Teppiche. Wissenschaftliche Darlegungen entspre­chend der wahren Philosophie, München 1936, 140,1 u. 141,5.

35 Aurelius Augustinus: Zweiundzwan­zig Bücher über den Gottesstaat, 5. Buch, Kap. 15.

36 Thomas von Aquin: Die katholische Wahrheit oder die theologische Summa des Thomas von Aquin, Regensburg 1887, Quae­stio 101: Über die Pietät.

37 A.a.O.: Quaestio 26: Über die Ord­nung in der heiligen Liebe. Vgl. auch Artikel 6–8 u. 188–190.

38 A.a.O.: Quaestio 26,188.

39 Vgl. Georg Buchwald (Hg.): Luthers ewiges Wort, Köln 1937, S. 3.

40 Luthers Brief an den Erzbischof zu Mainz: 1530.

41 Vgl. Leo XIII.: Enzyklika „Sapientiae christianae“ vom 10. Januar 1890. Online: ka­thpedia.com/index.php/Sapientiae_christia­nae_(Wortlaut).

42 Vgl. Rafael Merry del Val: Pius X. Er­innerungen und Eindrücke, Bobingen 2013, S. 48.

43 Pius XI.: Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vom 14. März 1937. Online: w2.vati­can.va/content/pius-xi/de/encyclicals/docu­ments/hf_p-xi_enc_14031937_mit-brennen­der-sorge.html.

44 Vgl. Mitteilungsblatt der Priesterbru­derschaft St. Pius X. 313/2005, S. 11, wo eini­ge Aussagen Pius’ XII. zu diesem Themen­komplex zusammengefaßt sind.

45 Pius XII.: Antrittsenzyklika „Summi pontificatus“ vom 20. Oktober 1939. Online: kathpedia.com/index.php/Summi_pontifica­tus_(Wortlaut).

46 Michael Buchberger (Hg.): Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 10: Terziaren – Zytomierz, 2., neubearb. Aufl., Freiburg i. Br. et al. 1938, S. 497 f.

47 Zit. n. Nation & Europa. Deutsche Monatshefte 5/2005, S. 10.

48 Katholische Kirche: Katechismus der Katholischen Kirche, München et al. 1993, Nr. 2239.

49 Yascha Mounk: Interview; in: ARD-Tagesthemen vom 20. Februar 2018. Online: youtube.com/watch?v=y9rVVYU-cS0.

50 Vgl. Offb 11,2 u. 12,6.14 sowie 13,5.

51 Vgl. Offb 13,16 f. Die Lutherbibel schreibt hier „an“, wohingegen das „in“ des griechischen Textes präziser ist. Die techni­sche Möglichkeit hierzu wurde beispielswei­se bereits im öffentlich-rechtlichen „Kinder­kanal“ beworben, wie eine Recherche nach dem Begriff „RFID-Chip“ dem interessierten Leser schnell vor Augen führt

 
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