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Im Mai 2019 jährte sich zum 1100 Mal die Erhebung des aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger stammenden Heinrich zum deutschen König. Konkret fand das Ereignis zwischen dem 12. und 24. Mai 919 im hessischen Fritzlar statt. Es markiert eindeutig die Loslösung des Ostfränkischen Reichs von dem Erbe der Karolinger. Die Geschichtsschreibung sah für lange Zeit in Heinrich I. den ersten König des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, doch die neuere Forschung vertritt einen etwas anderen Standpunkt: Sie meint, daß das Reich nicht durch einen einzigen Akt (den von Fritzlar), sondern in einem langen Prozeß entstanden sei. Doch auch sie räumt Heinrich I. im Prozeß der Reichswerdung eine entscheidende Bedeutung ein.
Von Dr. Mario Kandil
Der Historiker, der sich um die Erforschung des Früh- und Hochmittelalters bemüht, hat generell mit dem Problem eines Mangels an Quellen zu kämpfen. Dieses steigert sich bei dem Versuch, das Leben und die Taten Heinrichs I. aus dem Dunkel der Vergangenheit ins Licht zu befördern, „ins Extreme“1. Denn seine Zeit zählt zu den quellenärmsten des gesamten europäischen Mittelalters.
Die Familie Heinrichs läßt sich auf der Seite seines Vaters lediglich bis zu seinem Großvater Liudolf zurückverfolgen, der dem Geschlecht den Namen gab. In Urkunden mehrfach nur als „comes“ (Graf) erwähnt2, hatte Liudolf in einem bestimmten „comitatus“ (einer Grafschaft) königliche Rechte auszuüben. Indem er im sächsischen Bereich die Ostgrenze sicherte, hatte sein Name in kurzer Zeit einen guten Klang, und die Zeitgenossen bezeichneten ihn als „dux“ (Herzog). Damals war so ein Titel noch nichts Feststehendes.3 Die Liudolfinger, deren Güter an den westlichen Ausläufern des Harzes, an Leine und Nette gelegen waren, verdankten ihren Reichtum zu großen Teilen ihrer engen Verbindung zu den karolingischen Königen des Ostfrankenreichs – hatten doch die Vorfahren Liudolfs im Sachsenkrieg nicht zu den Feinden Karls des Großen gezählt. Mit Oda, der Tochter eines fränkischen Großen, verheiratet, hatte „dux“ Liudolf u.a. Otto den Erlauchten und Brun zu Kindern. Letzterer, der das Familienoberhaupt der Liudolfinger war, fiel 880 im Kampf gegen die Normannen. Über die Position Ottos des Erlauchten sagen die Quellen des 9. Jahrhunderts nur relativ wenig aus, doch schreiben zeitgenössische dokumentarische Quellen ihm den Titel eines „dux“ zu.4 Als Laienabt des Reichsklosters Hersfeld übte Otto Einfluß auf diese Abtei im sächsisch-fränkischen Raum aus. Der Ehe Ottos mit Hadwig (aus dem fränkischen Geschlecht der älteren Babenberger stammend) entsproß um 876 Heinrich.
Heinrich, dem sein Vater spätestens 906 ein militärisches Kommando gegen die slawischen Daleminzier in der Gegend um Meißen übertrug, vermählte sich wenig später mit Hatheburg, einer der zwei Töchter des reichen sächsischen Adligen Erwin von Merseburg, und dehnte so die Besitzungen der Liudolfinger aus. Da Hatheburg schon nach ihrer ersten Ehe Nonne geworden war, gab es gegen ihre neue Verbindung ernsthafte kirchenrechtliche Einwände. So wurde Hatheburg wieder zurück ins Kloster geschickt, doch ihr bedeutendes Erbe in und um Merseburg behielt Heinrich. An ihrer Stelle ehelichte er um das Jahr 909 mit der annähernd 17 Jahre jüngeren Mathilde immerhin eine Nachfahrin des Sachsenherzogs Widukind.5 Der Tod Ottos des Erlauchten (30. November 912) versetzte den neuen ostfränkischen König Konrad I.6 in die Lage, eine Umgestaltung der Verhältnisse in Sachsen vorzunehmen. Dazu gehörte auch, daß Heinrich die Nachfolge seines Vaters als Laienabt in Hersfeld nicht antreten konnte. Dem bedeutenden sächsischen Geschichtsschreiber Widukind von Corvey7 zufolge empfahlen die deswegen aufgebrachten Sachsen ihrem Herzog8 Heinrich, seine Ansprüche mit Waffengewalt zu verfechten. Nachdem ein Mordkomplott gegen Heinrich aufgeflogen war, verwüstete dieser als Akt der Revanche die in Thüringen und Sachsen gelegenen Besitzungen des Mainzer Erzbischofs Hatto, der im Auftrag Konrads I. hinter dem verratenen Mordanschlag gestanden haben soll. Daraufhin entsandte Konrad seinen Bruder Eberhard mit einem Heer nach Sachsen, doch wurde dieses besiegt. Im Jahr 915 trafen die Heere Konrads und Heinrichs bei dem westlich von Göttingen gelegenen Grone aufeinander. Weil Heinrich dem König militärisch unterlegen war, scheint es, als habe er sich diesem in einem offiziellen Akt der Unterwerfung, mit dem er Konrad I. als König anerkannte, gefügt. Beide Seiten einigten sich auf die Anerkennung des Status quo und die wechselseitige Respektierung der Einflußzonen, und so sind nach 915 keine weiteren Konflikte zwischen Konrad I. und Heinrich überliefert.9 Es ist aber höchst unwahrscheinlich, daß Konrad bereits in Grone seinem Gegner Heinrich die Nachfolge auf dem Königsthron konzediert hat.
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Was Heinrichs Erhebung zum deutschen König betrifft, so ist für Hellmut Diwald ohne Zweifel die von großer Nüchternheit geprägte Schilderung Widukinds von Corvey in seiner „Sachsengeschichte“ am zuverlässigsten. Der schon erwähnte Eberhard – Bruder des am 23. Dezember 918 verstorbenen10 Königs Konrad I. – „versammelte die Fürsten und Ältesten der Franken [im Mai 919] zu Fritzlar und rief vor dem versammelten Volk der Franken und Sachsen Herzog Heinrich zum König aus. Als diesem vom höchsten Kirchenfürsten – das war damals Erzbischof Heriger von Mainz – Salbung und Diadem angeboten wurden, lehnte er zwar nicht ab, nahm aber auch nicht an: ‚Es genügt mir‘, sagte er, ‚vor meinen Ahnen vorauszuhaben, daß ich König heiße, erwählt durch Gottes Gnade und Eure Liebe; Salbung und Krone möge Würdigeren als Uns zuteil werden, solcher Ehre halten wir Uns nicht für wert.‘ Solche Worte fanden bei allem Volk lauten Beifall; sie hoben die Rechte zum Himmel empor und grüßten den neuen König immer wieder mit brausenden Heil- und Namensrufen.“11 Die Deutschen hatten sich im Jahr 919 auf relativ unsentimentale Art zusammengeschlossen. Dabei ist die Gründung des Deutschen Reichs, für sich allein genommen, weit weniger charakteristisch als der Einigungswille, der sich darin ausdrückt. Es muß schon anfangs des 10. Jahrhunderts so etwas wie ein „deutsches“ Gemeinschaftsbewußtsein gegeben haben. Der Wille zur Einigung manifestierte sich bereits bei der Wahl des Herzogs Heinrich zum König, bei seinen Bemühungen, die Stammesfürstentümer zusammenzuhalten und aneinanderzubinden. Das alles entsproß dem Gefühl einer allgemeinen Zusammengehörigkeit der Deutschen, und dieses Empfinden wuchs zusehends. Was das Profil Heinrichs I. schärft, das sind seine Entschiedenheit und Tatkraft. Von diesen Qualitäten besitzen laut Hellmut Diwald die Deutschen viel, doch vergessen sie diese oft gerade dann, wenn sie besonders darauf angewiesen sind.12 Wie sehr trifft diese Diagnose für unsere Tage zu!
Nun verhält es sich mit der Erhebung des Sachsenherzogs Heinrich nicht ganz so problemlos, wie es auf den ersten Blick scheint und wie es die ältere Geschichtsschreibung zumeist dargestellt hat. Laut Heinrichs Biograph Wolfgang Giese hat sie „erleichtert […], etwas Balsam über einen wunden Punkt in der Ahnenreihe der an Erfolgen reichen deutschen Könige streichen zu können“13, dem sonst eher glücklosen König Konrad I. für dessen „Selbstüberwindung“ und „Seelengröße“ gedankt, seinen Widersacher Heinrich zum Nachfolger auf dem deutschen Königsthron designiert zu haben. Ein Blick auf die rund fünf Monate, die zwischen Konrads angeblicher Initiative dazu (Dezember 918) und der Erhebung Heinrichs zum König (Mai 919) liegen, muß jedoch schon erkennen lassen, daß von einer Designation im eigentlichen Sinne nicht gesprochen werden kann.
Kehren wir zu der bereits zitierten Passage aus der „Sachsengeschichte“ Widukinds zurück. Der Umfang seines Berichts zu den Ereignissen von Fritzlar macht diesen Geschichtsschreiber zu dem „Einäugigen, der unter Blinden der König ist“14. Wenn es sich bei Widukinds Bericht auch nur um ein gerafftes Bild der realen Ereignisse gehandelt hat, so hat doch dies eine innere Wahrscheinlichkeit für sich: Eberhard von Franken begab sich nach dem Tod seines Bruders Konrad I. im Dezember 918 zu Heinrich, huldigte ihm, machte mit ihm seinen Frieden und gewann dessen „amicitia“ (Freundschaft), wobei übrigens das Schließen sog. Amicitia-Bündnisse eine regelrechte Politik Heinrichs I. war. Die offensichtliche Kommendation15 Eberhards kann aber nicht allzubald nach Konrads Tod erfolgt sein, da sonst die Wahl des neuen Königs schon viel früher stattgefunden hätte. Es ist unerheblich, wann und in welchen Formen dieses Verhältnis zwischen Eberhard und Heinrich geschlossen wurde, da nur auf der Basis geklärter Interessen und fester Abmachungen ein Zusammenspiel der beiden in Fritzlar möglich war, wie Widukind es beschrieben hat. Bei der Zeremonie stand Eberhard nicht mißmutig abseits, dem Geschehen, das er nicht nach seinen Vorstellungen hatte beeinflussen können, seinen Lauf lassend. Nein, er war es, der Heinrich vor dem versammelten Adel – das bedeutet hier „Volk“ (lat. populus) – der Franken und Sachsen zum König ausrief. Diese Funktion hatte Eberhard als Bruder des vorigen Königs und Vertreter des Reichsvolks der (Ost-)Franken sicher in erster Linie wegen seiner sozialen Rangstellung erlangt. Er hätte sie allerdings nicht ausgeübt, wenn er nicht zuvor mit dem von ihm präsentierten Heinrich eine Übereinkunft getroffen hätte. Vorher muß übrigens auch mit der Wählerschaft des Königs ein Übereinkommen hergestellt worden sein, da der Adel sich von der personellen Entscheidungsfindung nicht hätte ausschließen lassen.16
Dem Bericht Widukinds zufolge steigerte sich die Szenerie ins Spektakuläre, indem Heinrich das ihm von Erzbischof Heriger Offerierte – nämlich die Salbung und das Königsdiadem – ausschlug. Angeblich hielt diese Bescheidenheit Heinrichs die feierliche Stimmung der Versammelten hoch, denn sie „grüßten den neuen König immer wieder mit brausenden Heil- und Namensrufen“17. Warum aber verzichtete Heinrich auf seine Salbung und so auch auf seine besondere Sakralisierung? Dieser ganz bewußte Verzicht auf ein Legitimationsinstrument hatte nichts mit einer antiklerikalen Attitüde des neuen Königs zu tun, wie es ihm viele Historiker mit kulturkämpferischer Grundtendenz angedichtet haben. Giese: „Heinrich mußte sich nicht gegen einen Umarmungsversuch Herigers mit Erstickungsabsichten stemmen.“18 Vielmehr bedeutete die Salbungsofferte des Mainzer Erzbischofs die Zustimmung der ostfränkischen Reichskirche zum neuen „rex“. So blieben als „Nutznießer“ dieses Salbungsverzichts einzig Eberhard von Franken, seine Sippe und seine Gefolgschaft übrig. Der Bruder des verstorbenen Königs Konrad I. hat laut Giese seine Zustimmung zur Königserhebung Heinrichs von dessen Verzicht auf die Salbung abhängig gemacht. Also war das eine Gegenleistung des Sachsen für Eberhards Verzicht auf eine eigene Thronkandidatur.19
Bei den Historikern ist es laut Diwald lange kontrovers gewesen, ob im Mai 919 nur die letzte Empfehlung, der Rat und die Bitte König Konrads I. vollzogen wurden oder tatsächlich die Wahl eines neuen Königs stattfand. Diwald: „Alles spricht freilich dafür, daß von einer wirklichen Wahl nicht die Rede sein kann. Hier irren die späteren Berichterstatter, oder sie nehmen die Worte nicht genau. Um von einer Wahl sprechen zu können, hätte die Möglichkeit einer Gegenkandidatur bestehen müssen: sie bestand nicht, es gab in Fritzlar keinen anderen Anwärter auf die Krone außer Heinrich. Wenn die Großen der Franken und Sachsen nicht beabsichtigt hätten, Heinrich das Königtum anzutragen, wären sie nicht in Fritzlar zusammengekommen.“20 Das ostfränkische, deutsche Reich bestand damals aus den vier Stammesgebieten der (Ost-)Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern, wobei die Vertreter der beiden letzteren bei der Wahl in Fritzlar nicht anwesend waren, trotzdem aber Heinrich als König akzeptierten und im neuen Deutschen Reich verblieben.21 Für den großen deutschen Historiker Diwald zählt nur das Faktum, daß die nach Fritzlar gekommenen deutschen Fürsten ohne „wirkliche Beratung, ob sie dem Sachsenherzog die Krone antragen sollten oder nicht, Heinrich zum König erhoben“22.
Ganz anders als Giese sieht Diwald auch den Salbungsverzicht Heinrichs. Laut Diwald brach er „ostentativ mit einer Tradition, die Pippin im Frankenreich begründete, als er sich im Jahr 751 zum König wählen und dann […] salben ließ“23. Heinrich lehnte „also mit klarer Überlegung und in vollem Bewußtsein der Konsequenzen, die sich daraus ergaben, die Herrscherweihe durch die Kirche ab“24. Er verweigerte den Vollzug der kirchlichen Riten aus Prinzip, denn er beabsichtigte nicht, sein Königtum als ein „Gesalbter des Herrn“ zu praktizieren. Dieses sollte weder etwas mit der in Ostfranken bis dato gebräuchlichen Herrschaft zu tun haben noch mit dem damals schon im mythischen Bereich angesiedelten Königtum Karls des Großen. „Heinrich von Sachsen distanzierte sich von der Kirche, er lehnte die Koalition mit der Geistlichkeit ab, er schloß sie von der Mitregierung aus […].“25
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Offenkundig umfaßte die Heinrich I. abgerungene Reduzierung seines Königtums komplexere Dimensionen. Es könnte sein, daß Eberhard dem „Neuankömmling“ Heinrich einen ungeschmälerten Eintritt in die fränkisch-karolingische Herrschertradition verwehren und die darin verwurzelte höhere königliche Würde seines Bruders Konrad festschreiben wollte, damit auch für ihn, Eberhard, etwas Glanz übrig blieb. Leicht ist sein Thronverzicht Eberhard gewiß nicht gefallen. Matthias Becher legt nahe, daß Heinrich Eberhard für dessen Nachgiebigkeit mit einem Spitzenrang unter den weltlichen Großen des Reichs belohnte.26
Zwar werden wir uns an das Bild eines Heinrich I. gewöhnen müssen, der seine Herrschaft mit als Bescheidenheit verpackten Zugeständnissen und Einbußen antrat, doch schmälert dies die späteren Erfolge dieses deutschen Königs keineswegs. Vielmehr könnte Heinrichs Agieren auf eine politische Taktik der kleinen Schritte oder des langen Atems hindeuten. Jedenfalls konnte sich Heinrich in diese zunächst wenig angenehme Situation des in mancher Hinsicht „limitierten“ Herrschers leichter fügen, als dies der Masse der Ostfranken möglich gewesen wäre. Denn die sakralen Elemente des Königtums gehörten nicht zu den Traditionen des sächsischen Volks, aus dem Heinrich stammte, sondern wurden von diesem erst als „Exportware“ der fränkischen Eroberer übernommen. Für Heinrich I. dürften sie nicht so viel bedeutet haben wie für die Franken und für alle, die seit den Zeiten der Merowinger unter fränkischem Einfluß standen.27
Von einem nüchternen Standpunkt urteilend, muß vor einem unterschiedslosen Gebrauch der Begriffe „Salbungsverzicht“ und „Salbungsablehnung“ gewarnt werden.28 Als unstrittig darf angesehen werden, daß Heinrich I. die Übernahme der Königsherrschaft im Ostfrankenreich nicht ohne Schwellenüberschreitungen erlangt hat. Die Königserhebung von Fritzlar 919 und ihre Folgen haben ihren Anteil an der Entstehung des mittelalterlichen deutschen Reichs.29
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Die ottonische Geschichtsschreibung erweckt den Anschein, als ob sie die Ungarneinfälle, die das im Aufbau begriffene Reich Heinrichs I. in Schrecken versetzten, übergehen wolle. Widukind von Corvey und Liudprand von Cremona30 beschränken sich auf komprimierte Schilderungen einer ganzen Welle von Angriffen der Steppenreiter aus der Theißebene, die bis Mitte der 920er Jahre anhielt. Hatten sich die Ungarn in den ersten Jahren des 10. Jahrhunderts mit Überfällen auf das Reich der Mährer, die Ostmark und das restliche Bayern begnügt, erweiterten sie zwischen 905 und 910 ihre Streifzüge einerseits nach Oberitalien und in die Provence, andererseits im Ostfränkischen Reich auch auf Schwaben, Sachsen und Lotharingien. Die nahezu jedes Jahr stattfindenden Einfälle der Ungarn zermürbten mit der Zeit die zunächst tapfer bewahrte Widerstandskraft des Reichs. Der Vernichtung eines bayerischen Militäraufgebots unter Markgraf Luitpold bei Preßburg im Juli 907 folgte 910 die Niederlage eines Reichsheers unter König Ludwig dem Kind auf dem Lechfeld bei Augsburg.
Bayern gewährte darauf den Ungarn freien Durchzug, die ihre Raubzüge nach Schwaben und in andere Teile des Ostfränkischen Reichs, ja sogar bis nach Paris ausdehnen konnten. Die Bedrohung durch die Ungarn war ohne Zweifel die wesentliche Herausforderung dieser Zeit: Nur deshalb, weil sich die Bayern damals auch schon als „Deutsche“ verstanden, wählten sie nicht den einfacheren Weg, sich den Ungarn permanent zu unterwerfen und ihnen freien Durchzug zu gewähren. Nein, die Bayern schlossen sich Heinrich und damit dem damals erst neu entstehenden Deutschen Reich an, obgleich sie ja Grenzland und damit von den Einfällen der Ungarn viel stärker bedroht waren als die anderen Gebiete Deutschlands. Auch Heinrich I. sollte seine Mühe mit ihnen haben. Es ist nicht auszuschließen, daß er gerade deshalb zum ostfränkischen König gewählt wurde, weil ihm als einzigem die Fähigkeit zugetraut wurde, erfolgreich gegen die feindlichen Einfälle der Ungarn und der Normannen, die seit Jahrzehnten die küstennahen Gebiete im Norden plünderten, aber entlang der Flüsse auch tief ins Landesinneren eindrangen31, vorzugehen und das fragile Ostfränkische Reich zusammenzuhalten. Ein solches Motiv findet sich allerdings in den Quellen nicht.
Einer der Kurzberichte, die auf das Jahr 924 verweisen dürften, handelt von einer Niederlage König Heinrichs I. in der Gegend des Mulde-Flusses im Sorbenland, in sächsischem Nachbargebiet also. Dabei konnte der Monarch sein Leben nur durch eilige Flucht in eine Burg nordwestlich von Wurzen retten. Auch aus einer längeren, mit viel Phantasie ausgeschmückten Stelle bei Liudprand von Cremona läßt sich ein zu dieser Zeit erfolgender ungarischer Überfall auf Sachsen herauslesen. Denn immerhin erwähnt der Geschichtsschreiber in der fraglichen Passage eine lange Erkrankung Heinrichs, die anderswo unter Nachrichten zum Jahr 924 gleichfalls aufscheint. Darüber hinaus ist die Erzählung Liudprands gänzlich aus der Perspektive der von Heinrich gewonnenen Schlacht von Riade (15. März 933) gestaltet und bietet daher kaum Fakten für Heinrichs Niederlage von 924. Gleichfalls ohne eine Zeitangabe beschreibt Widukind von Corvey einen folgenreichen Zusammenstoß des frühdeutschen Königs mit einem Kampftrupp der Magyaren in einer anderen Gegend des Sachsenlands. Aber in allen Berichten dazu war und blieb Heinrich der Unterlegene, der in geschützter Stellung abwarten mußte, was der Feind unternahm. Die von ihm gemachten Erfahrungen verboten es ihm, unter Einsatz aller zu Gebote stehenden Kräfte eine offene Feldschlacht zu riskieren. Kleinere Stör- und Aufklärungstrupps waren alles, was er ins Feld schicken konnte, doch einer davon brachte einen der ungarischen Großen als Gefangenen ein. Das wiederum bewog die Ungarn zu Verhandlungen, doch mußte Heinrich es mit jährlichen Tributzahlungen teuer und zudem wenig ehrenvoll erkaufen, daß sie ihre Verheerungen für eine bestimmte Zeitspanne einstellten. Ganz klar ist daher festzuhalten: Das frühdeutsche Reich hatte sich mit dem Friedens- bzw. Waffenstillstandsabkommen von 92632 einer nominellen ungarischen Vorherrschaft zu unterwerfen. Offensichtlich blieb Heinrich I. keine andere Wahl, wenn er sein Reich wenigstens für eine bestimmte Zeit von der Ungarnplage befreien wollte. Eine Rolle bei dieser Entscheidung spielte jedoch auch die Tatsache, daß die Eingliederung Lothringens ins ostfränkische Reich zwar greifbar nah, aber noch nicht abgeschlossen war. Auf jeden Fall wollte Heinrich sie nicht aufs Spiel setzen, um sich jetzt gegen die Ungarn behaupten zu können.33 Er dachte weiter und plante geduldig und beharrlich seine Revanche.In Lothringen (Lotharingien) verfolgte Heinrich I. nicht den Plan, dem westfränkischen Karolinger Karl dem Einfältigen die Herrschaft streitig zu machen. Jedoch erhielt er durch interne lothringische Parteikämpfe Gelegenheit, auf die wirren Machtverhältnisse einzuwirken. Auf diese hatten der Tod des 922 zum Gegenkönig erhobenen Robert von Franzien (923), die Ausschaltung Karls des Einfältigen sowie die Erhebung Rudolfs von Burgund zum neuen Gegenkönig (923) massive Auswirkungen. Nach mehreren Feldzügen Heinrichs I. erkannte mit Giselbert der bedeutendste lothringische Große die Herrschaft Heinrichs an, der sich Ende 925 alle Granden Lothringens unterstellten. Rückblickend wurde das Land auf diese Art und Weise zum fünften Herzogtum des Ostfränkischen Reichs – ein Prozeß, den die Heirat von Heinrichs Tochter Gerberga mit Giselbert (928/29) sowie dessen Anerkennung als Herzog abschloß.
Doch was hatte Heinrich und sein Reich primär in die peinliche Lage der Tributzahlung gebracht? Es war die dauerhafte militärische Unterlegenheit des Abendlands, die mangelnde Fähigkeit der aus dem großfränkischen Raum kommenden Krieger, aus den bisherigen bewaffneten Zusammenstößen Lehren zu ziehen und sich mit Aussicht auf Erfolg auf die von den Ungarn praktizierte Kampfesweise einzustellen. Laut Giese muß man dem christlichen Abendland eine gewisse „geistige Unbeweglichkeit auf dem Gebiet von Strategie und Taktik“34 unterstellen, da aus all den negativen Erlebnissen mit diesem bedrohlichen Feind aus dem Osten bis dahin nichts gelernt worden war.Es darf allerdings auch nicht übersehen werden, daß hier zwei Kriegswelten zusammenstießen, die verschiedener kaum hätten sein können. Im nichtöstlichen Europa der Seßhaften zogen kompakte militärische Körper – beritten oder zu Fuß – für den Gewinn von Land und Macht ins Feld und rückten aufeinander zu. Die Zahl der gewonnenen Einzelkämpfe, die sich beim Zusammenprall entwickelten, entschied über Sieg und Niederlage. Bei den Ungarn, einem nomadisierenden Volk, ging es hingegen ausschließlich um den Gewinn von Beute, um die Aneignung von Wertsachen aller Art (einschließlich Geld) und ggf. von Menschen. Letztere konnten Lösegeld erbringen, versklavt oder in die Sklaverei verkauft werden. Solche Kriegsziele konnten am ehesten mit Schnelligkeit und Überraschungseffekten erreicht werden, mit handstreichartigen Überfällen, die keine organisierte Gegenwehr mehr zuließen. Als geschickte Reiter beherrschten die Ungarn vollendet die Taktik, in geschlossenen Formationen aus langer Deckung heraus als aufgelockerte, hochbewegliche Schwärme in Aktion zu treten.35
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Der Reflex- oder Kompositbogen, die bevorzugte Waffe der Ungarn, war die Krönung dieser Vorteile: Durch seine besondere technische Gestaltung36 besaß der Bogen selbst auf größere Distanzen hin eine ungemein hohe Durchschlagskraft, war aber klein und leicht und somit einfach für Transport wie Handhabung. Auf zweierlei Art konnte das Gerät eingesetzt werden: In der Manier des einzelnen Schützen konnte man damit ungeschützte Körperteile (z. B. den Hals) tödlich attackieren.37 Hingegen konnten sich die Schützen im Verband des Pfeilregens bedienen, wobei es geübte Schützen sogar auf Salven von ca. 20 Pfeilen in der Minute gebracht haben sollen. In beiden Fällen wurden die gemäß ihren westlichen militärischen Konventionen angreifenden Gegner auf Distanz gehalten und Verlusten ausgesetzt, bevor sie ihre Stoßkraft und ihre Versiertheit im Nahkampf überhaupt zur Geltung bringen konnten. Außerdem muß der Effekt der Demoralisierung bei den Betroffenen sehr groß gewesen sein. Außer bei nasser Witterung, bei der der verleimte Kompositbogen seine Spannkraft einbüßte, waren die Ungarn mit ihrer Kampftaktik und Bewaffnung den Heeren des christlichen Abendlands überlegen und schüchterten mit dem Ruf ihrer Unbesiegbarkeit, der auf ihrer Überlegenheit beruhte, ihre Gegner zusätzlich ein.38
Als 926 die Kunde von König Heinrichs I. erkauftem Frieden bzw. Waffenstillstand mit den Ungarn allmählich einer breiteren Öffentlichkeit zu Bewußtsein kam, wird mit Sicherheit ein Aufatmen durch das frühdeutsche Reich gegangen sein. Es wäre für diesen König schon ein gewisser Erfolg gewesen, die Gemüter der Reichsangehörigen auf diese Weise erleichtert zu haben, doch er begnügte sich nicht damit. Vielmehr war er fest entschlossen, die neun Jahre einer Waffenruhe zur Schaffung von Mitteln zu nutzen, mit denen er die Hilflosigkeit gegenüber den Ungarn in effektive Abwehrkraft verwandeln konnte. Die zuletzt getätigte Aussage stützt sich primär auf folgenden Bericht Widukind von Corveys: „Wie nun König Heinrich, als er von den Ungarn einen Frieden auf neun Jahre erhalten hatte, mit größter Klugheit Sorge trug, das Vaterland zu sichern und die barbarischen Völker niederzuwerfen, dies auszuführen geht über meine Kräfte, aber man darf es keinesfalls verschweigen. Zuerst wählte er unter den bäuerlichen Kriegern jeden neunten Mann aus und ließ ihn in den Burgen wohnen, damit er hier für seine acht Genossen Wohnungen errichte und von allen Früchten den dritten Teil empfange und verwahre. Die acht übrigen sollten säen und ernten und die Früchte sammeln für den neunten und dieselben an ihrem Platze aufheben. Er gebot, daß die Gerichtstage und alle Märkte und Gastmähler in den Burgen abgehalten würden, mit deren Bau man sich Tag und Nacht beschäftigte, damit man im Frieden lerne, was man im Fall der Not gegen die Feinde zu tun hätte. Außerhalb der Burgen gab es nur geringwertige oder überhaupt keine festen Häuser. Während er nun die Bürger an solche Satzung und Zucht gewöhnte […]“39.
Über den exakten Zeitpunkt und die äußeren Umstände, unter denen diese Bestimmungen des Königs in Kraft traten, gibt Widukind keine Auskunft. Durch Kombinieren kommt man aber auf einen großen Hoftag, den Heinrich I. Anfang November 926 zu Worms abgehalten und auf dem er mit der Zustimmung der anwesenden Großen des Reichs die von Widukind überlieferte und seit dem Beitrag Carl Erdmanns40 so genannte „Burgenordnung“ verfügt hat. Der nähere Inhalt der Verordnung beruht jedoch nicht nur auf Erfahrungen mit räuberischen Überfällen von Fremdvölkern wie Normannen und Sarazenen. Im Rückzug auf die Burg konnten Besitz, Leib und Leben am besten geschützt werden und die Überfälle der Magyaren würden am ehesten ins Leere laufen. Heinrich I. selbst hatte sich auf diese Art retten müssen. Nun darf man bei der Burg des beginnenden 10. Jahrhunderts nicht an aufragende breitflächige Steinbauten denken, die von hohen, dicken Quadermauern umfangen waren. In dieser und der Zeit davor schützten die Menschen schlichte, ebenerdige Holzbauten hinter Wällen, die in einer Holz- Erde-Konstruktion verfertigt waren. Für Heinrichs I. wie Widukinds engere Heimat, den norddeutschen Raum, sind in der Zeitspanne von ca. 800 bis ca. 1000 „Ringwallanlagen“ charakteristisch. Diese schlossen Areale von 1–1,5 ha ringförmig ein. Bei der Lüningsburg auf dem linken Ufer der Leine (nahe Neustadt) konnten an einem solchen Ringwall eine Breite von 7–10 m und eine Höhe von 2 m erschlossen werden. Jedenfalls ließ Heinrich I. an den vorhandenen Burgen keine einschneidenden Veränderungen vornehmen und im Vollzug der „Burgenordnung“ auch keine neuen („Heinrichsburgen“) errichten, so die Ansicht seines Biographen Giese.41
Ebensowenig stellen die „Wehrbauern“, die Widukind „agrarii milites“ nennt, laut Giese eine originäre Schöpfung König Heinrichs I. dar. Denn die Selbstverständlichkeit, mit der Widukind von Corvey von dieser Bevölkerungsgruppe spricht, zeigt, daß sie zu Heinrichs Zeiten schon existiert haben muß. Keiner ihrer Angehörigen verfügte jedoch über eine eigene befestigte Anlage bzw. war in der Lage, eine solche aus eigenen Mitteln zu errichten. Die Einschränkung läßt es zu, die „agrarii milites“ einer sozialen Schicht mit geringem Eigeneinkommen zuzuordnen, und dahin stellt sie ebenfalls ihre Alltagsbeschäftigung. Denn nimmt man den Text Widukinds ganz wörtlich, so bestellten sie selbst das Land. Dadurch würde das den „miles“ näher bezeichnende Adjektiv „agrarius“ bestens passen. Auf jeden Fall sind die so oft erwähnten „agrarii milites“ als bäuerlich und dabei genossenschaftlich lebende Menschen einzustufen. Die Bezeichnung „miles“ blieb ihnen deshalb erhalten, weil sie der Wehrfähigkeit noch nicht gänzlich entwöhnt waren und im Ernstfall ohne größere Eingewöhnungsschwierigkeiten kriegerische Tätigkeiten aufnehmen konnten. Diese übten sie stets zu Fuß aus. Was ihren Status anbelangt, so ist der von Widukind von Corvey erfundene Terminus der „agrarii milites“ wohl als Sammelbegriff für eine Personengruppe an einer Grundherrschaft zu werten, die im Frankenreich des 9. Jahrhunderts nachweislich die praktischen Arbeiten an den Wehranlagen zu verrichten hatte. Dazu paßt es, daß Heinrichs I. „Burgenordnung“ für die „agrarii milites“ bloß einen defensiven, auf grobe Handarbeit beschränkten Aufgabenbereich rund um die Burg vorsah.42
Heinrich I. plante offenkundig, die alten, bereits vorhandenen Fluchtplätze für einen längeren Aufenthalt der Bevölkerung unter erträglichen Lebensumständen und in möglichst großer Sicherheit tauglich machen zu lassen und sie auf diesem Stand auch zu erhalten. Es ist nicht abwegig, die Sicht zu vertreten, daß die Burgen schon bei den ersten Anzeichen eines bevorstehenden Einfalls der Ungarn ohne größere Hast bezogen und danach für die Zeit der Bedrohung als Dauerquartiere bewohnt werden sollten. Während die zwischenzeitlich errichteten festen Unterkünfte gegen die Unbilden des Wetters Schutz boten, konnten diese Behausungen auch das Wichtigste an Hausgerät sowie an fahrender Habe aufnehmen. Die Menge der gelagerten Feldfrüchte garantierte eine Grundversorgung der Menschen auch über den Zeitraum von mehreren Tagen, und auf den Freiflächen der Anlage war für das Vieh ausreichend Platz vorhanden. Alles in allem erscheint die von Heinrich I. angeordnete Beförderung der Burg zum Zentrum des Widerstands gegen die Ungarneinfälle als sorgfältig durchdachte Reaktion auf die existierende Lage. Effektiver als mit den getroffenen Neuregelungen konnte der ungarischen Gefahr zu dieser Zeit kaum begegnet werden.43
Seine Ausführungen zur „Burgenordnung“ faßt Widukind in einem einzigen Kapitel mit dem Bericht über die Slawenfeldzüge Heinrichs I. zusammen, sieht also diese beiden Maßnahmen in einer engen Verbindung miteinander. Der deutsche König, schrieb der Chronist, habe Sorge dafür getragen, „das Vaterland zu sichern und die barbarischen Völker niederzuwerfen“44. Der Burg war damit eine doppelte Funktion zugedacht, denn sie diente der Defensive wie auch der Offensive. Während die Sicherung des Vaterlands die Ungarn betraf, konnten mit den niederzuwerfenden barbarischen Völkern nur die Slawen, die im Raum von Elbe und Oder siedelten, gemeint gewesen sein. Bei den Heereszügen gegen sie konnten die Burgen als Sammel-und Aufbruchsort, als Basislager und Depot für den Nachschub oder als Rückzugsraum fungieren.45
Während der Zeit seines Waffenstillstands mit den Ungarn führte Heinrich I. mehrere Feldzüge gegen die Slawen, zu denen das Verhältnis durch gegenseitige Beute- und Rachezüge geprägt war. Nach Unterwerfung der Heveller und Eroberung des Hauptorts Brennaburg (des späteren Brandenburg) im Winter 928/29 griff Heinrich die Daleminzier an, nahm ihre Hauptorte (darunter die Burg Jahna) ein und zog mit Unterstützung des Bayernherzogs Arnulf weiter nach Böhmen. Dessen Herzog Wenzel – er hatte sich nach Prag geflüchtet – unterwarf sich ohne größere Gegenwehr und verpflichtete sich zu regelmäßigen Tributzahlungen.46 Die bei den Slawenzügen erkämpften Erfolge sowie Art und Stand seiner Vorbereitungsmaßnahmen für den großen Kampf mit den Ungarn ermutigten Heinrich I. zu Beginn der 930er Jahre, vor dem Ablauf des Abkommens über den Waffenstillstand bzw. Frieden eine Konfrontation mit den Ungarn im Felde zu provozieren. Für diesen Entschluß wird der Herrscher gewiß die Rückendeckung durch die maßgebenden Kräfte im deutschen Reich besessen haben. Widukind von Corvey (auch für diesen Textabschnitt die Hauptquelle) erzählt von einer Einberufung des „populus“, vor dem Heinrich I. seine Entscheidung, die Tributzahlungen an die Ungarn sofort einzustellen, verkündete, begründete und um Zustimmung ersuchte. Der König erhielt sie auf feierlich-akklamatorische Art, wobei natürlich nicht nachvollzogen werden kann, wie dramatisch sich das Ganze tatsächlich abgespielt hat. Dennoch wird man die Absicherung durch eine Reichsversammlung für das Vorhaben Heinrichs getrost unterstellen dürfen.47 Als ungarische Abgesandte 932 die übliche Tributzahlung einforderten, wurde ihnen diese folglich glatt verweigert. Statt dessen wurde ihnen ein toter Hund vor die Füße geschleudert, was eine massive Beleidigung des stolzen Reitervolks und zugleich eine bildhafte Geste darstellte. Die Folge dieser schmählichen Behandlung war natürlich das Ende des Waffenstillstands.48 Anfang 933 tauchten die Magyaren in drei großen Schwärmen im Westen wieder auf. Während der eine davon nach Italien eindrang und das Ziel des anderen nicht bekannt ist, wandte sich der dritte gegen das deutsche Reich.49 Dieses Heer der Invasoren zog über Daleminzien, erhielt dort aber keine Unterstützung.
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Nach seiner Ankunft in Thüringen teilte sich das ungarische Heer in zwei Gruppen, von denen eine weiter nach Westen zog, um aus südwestlicher Richtung nach Sachsen vorzudringen. Ihr stellte sich ein ganz eindeutig nicht von Heinrich I. angeführtes sächsisch-thüringisches Aufgebot entgegen, dem es gelang, die Anführer dieser Truppe zu töten.
Letztere löste sich daraufhin vollständig auf und zerstreute sich in alle Winde. Das sächsisch-thüringische Aufgebot erschlug noch einen Teil der fliehenden Ungarn oder nahm sie gefangen. An einem Sieg der Sachsen und Thüringer besteht mithin kein Zweifel, doch kann er von den Quellen her nicht mit einem Ort verknüpft werden.50 Die andere Heeresabteilung der Ungarn war im Osten geblieben und vor eine Burg gezogen, in der riesige Schätze gelagert gewesen sein sollten. Die Burg gehörte einem gewissen Wido, dem thüringischen Ehemann einer Halbschwester Heinrichs I. Genauer läßt sich dieser befestigte Platz aber ebensowenig lokalisieren wie der Ort, an dem zur selben Zeit der königliche Schwager des Burginhabers Quartier genommen hatte. Heinrich I. lagerte mit seinem Heer nahe einem Ort namens Riade, und dieser ist nur annähernd in das Gebiet der Unstrut – möglicherweise nahe der Mündung der Helme in diesen Fluß – zu verlegen. Die beiden Orte können nicht allzuweit voneinander entfernt gelegen haben, was die nachfolgenden Ereignisse verdeutlichen. Im Nachtlager vor der Burg Widos erfuhren die ungarischen Angreifer von der gerade erwähnten Niederlage ihrer Kampfgenossen und dem bei Riade (= Ried) zusammengezogenen Heer König Heinrichs I. Diese Neuigkeiten übten auf sie eine so alarmierende Wirkung aus, daß sie mitten in der Nacht ihr Lager abbrachen und mittels Feuer- und Rauchzeichen all ihre Landsleute zurückbeorderten, die in die Umgebung ausgeschwärmt waren.51
Am nächsten Tag (es dürfte der 15. März 933 gewesen sein) ereignete sich dann auch bereits ein bewaffneter Zusammenstoß im Felde, den Heinrich I. offenbar zielstrebig gesucht hatte. Für diese Behauptung spricht nicht bloß der ganze Tenor des von Widukind gelieferten Kampfberichts, sondern auch die Tatsache, daß der 15. März der Tag des heiligen Longinus und somit ein „heiliger Tag“ war. Im Mittelalter wurden bedeutungsvolle Akte mit Vorliebe auf heilige Tage gelegt.52 Somit kann auch hier Heinrich I. ein bewußtes Handeln unterstellt werden. Für seinen Angriff hatte er eine besondere Taktik ersonnen. Seine Panzerreiter hielt er ein wenig verborgen im Hintergrund und ließ lediglich die leichte Kavallerie und die Fußsoldaten gegen die Ungarn vorrücken. Diese sollten den Feind zu einer Attacke provozieren, sich dann zum Schein zurückziehen und zu ihrer Verfolgung verleiten, bei der alsbald die schwere Reiterei einzugreifen hatte. Das Gefecht, in das Heinrich I. persönlich mit großer Tatkraft unter dem Feldzeichen des heiligen Michael eingriff, dauerte offenbar nur kurze Zeit und zog nur relativ geringe Verluste nach sich. Der Schilderung Widukinds zufolge dürften die mit markerschütterndem Feldgeschrei anreitenden Ungarn rasch erkannt haben, daß sie in eine Situation manövriert worden waren, in der sie ihre Überlegenheit als Bogenschützen nicht ausspielen konnten. Folglich wandten sie sich zur Flucht und retteten dank der größeren Ausdauer ihrer Pferde im Galopp ihr Leben. Zum Auskosten ihres Triumphs blieb den Siegern nur die Einnahme des feindlichen Lagers, aus dem sie noch einige Gefangene befreien konnten.53
Der Leistung Heinrichs I. tut es keinen Abbruch, daß er nicht im Blut hatte waten müssen, um das Schlachtfeld von Riade zu behaupten. Von der „Burgenordnung“ bis zur Kampftaktik auf der Walstatt hatte er die geeigneten Mittel und Wege gefunden, um ein ungarisches Heer aus dem Deutschland der damaligen Zeit flüchten zu lassen. Nur weil die Bedeutung des Sieges von Riade mehr in dessen Signalwirkung als in dessen Vernichtungscharakter lag, war dieser nicht minder wertvoll. Der Nimbus der Unbesiegbarkeit der Ungarn war gebrochen, wozu auch das sächsisch-thüringische Kontingent ohne königliche Führung einen sehr wichtigen Beitrag geleistet hat. Das hat die Ungarn so nachhaltig erschreckt, daß sie es zu Heinrichs I. Lebzeiten nicht mehr gewagt haben, sein Reich heimzusuchen. Der berechtigte Stolz, der Heinrich als Ungarnsieger erfüllte, verrät sich in einer Malerei, die er in der oberen Halle seiner Merseburger Pfalz anbringen ließ. Diese Malerei hielt die Ereignisse von Riade fest und wäre – falls heute noch existent – eine Bildquelle von hohem Wert.54
Die militärischen Erfolge Heinrichs I. rundete 934 ein siegreicher Krieg gegen die eine permanente Bedrohung darstellenden Dänen ab, deren König Knut damals bis zum Wikingerhafen Haithabu (beim heutigen Schleswig) herrschte. Heinrich eroberte Haithabu, zwang Knut zur Unterwerfung und Tributzahlung. Überdies gelang es ihm, den Dänenkönig zur Annahme des christlichen Glaubens zu bewegen, dem dieser dann auch die Bewohner seines Gebiets zuführte.55
Der neue, zunächst auf „Kollegialität“ angelegte Regierungsstil, den Heinrich I. praktizierte, war nach der Art, wie er vor 919 als sächsischer „dux“ aufgetreten war, nicht unbedingt erwartbar gewesen. Der Liudolfinger war nämlich nicht weniger auf Machtgewinn und -steigerung bedacht als seine anderen Standesgenossen. Die Stellung des Königs hatte er wegen ihres höheren Ranges angestrebt, ungeachtet all der Anfechtungen, denen sie sich damals ausgesetzt sah. Seine Amicitia-Bündnisse hatte Heinrich I. nicht aus einem Hang zu Freundschaft und Harmonie heraus geschlossen und seinen Herzögen nicht ihre Freiheiten belassen, weil er ihnen in altruistischer Manier Gutes tun wollte. Die Abwendung, die er vom üblichen Gebaren eines spätfränkischen Königs vollzog, muß er aufgrund einer Analyse der damaligen politischen Lage vorgenommen haben. Sie offenbart unzweifelhaft taktisches Denken bei diesem frühdeutschen Herrscher. Er wollte sich offenkundig nicht den so zermürbenden Machtkämpfen aussetzen, die Konrad I. durch sein Festhalten am Idealbild des fränkischen Königtums mit dem Adel hervorgerufen hatte. In eine Bereitschaft zu Konsens vermittelnden Konzessionen an die politischen Eliten seines Reichs scheint Heinrich I. den gefahrenärmsten Weg gesehen zu haben, um sein eben erst mühsam errungenes Königtum abzusichern. Dieses war um so fragiler, als es erstmals von einem Nichtfranken ausgeübt wurde. Indem er etwa auf die Salbung verzichtete oder königliche Machtmittel den Herzögen überließ, nahm er seinem Königtum die volle traditionelle Kraft. Trotzdem schloß all das den künftigen Ausbau von Heinrichs I. Königsherrschaft im Sinne einer Machtsteigerung überhaupt nicht aus, und er legte in dieser Hinsicht einen langen Atem an den Tag. Denn nach dem Tod Herzog Burchards von Schwaben im Jahr 926 setzte Heinrich auf dem Wormser Hoftag unverzüglich eine für das Königtum günstigere Nachfolgeregelung und Neuordnung der schwäbischen Verhältnisse durch.56
Bei seiner Politik gegenüber den Nachbarreichen, die ebenfalls in karolingischen Traditionen standen, hatte für Heinrich I. der Erwerb bedeutender Reliquien große Bedeutung. Als gottesfürchtiger Herrscher trachtete er nach dem Besitz der Heiligen Lanze, da sie als eine Christusreliquie anzusehen war. Die „allerunbesiegbarste Waffe“ hatte für Heinrich I. eine so hohe Bedeutung, daß er Rudolf II., dem König von Hochburgund (912–937) und König von Italien (922– 926), sogar mit Krieg gedroht haben soll, damit dieser ihm die Heilige Lanze überlasse. Nach neueren Forschungen übergab Rudolf II. während seiner durch Urkunden bezeugten Anwesenheit bei Heinrichs I. Wormser Hoftag von 926 die Reliquie. Diese wird zusammen mit den anderen Reichsinsignien bis heute in der Schatzkammer der Wiener Hofburg aufbewahrt. Mit ihrem Erwerb leistete Heinrich einen an seine Person geknüpften Beitrag zu einer Staatssymbolik, die bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806 lebendig blieb, und schuf so einen speziellen Ort der Erinnerung.57
Heinrichs I. Friedenswerk im Innern seines Reichs ging mit seinem bewaffneten Kampf gegen äußere Bedrohungen Hand in Hand. Zwar nimmt bei zeitgenössischen Chronisten sein Sieg über die Ungarn neben seinen Auseinandersetzungen mit den Slawen und Dänen erstaunlicherweise keinen herausragenden Platz ein und wird gelegentlich nicht einmal erwähnt, doch muß aus unserer heutigen Sicht der Erfolg gegen den magyarischen Angstgegner als eine besonders wichtige Leistung Heinrichs I. eingestuft werden. Sein analytisches und taktisches Talent bewährte sich auch in diesem Fall, denn sie ließ ihn die Schwachstellen entdecken, die bis dahin eine effiziente Gegenwehr verhindert hatten, und die Mittel finden, mit denen diesem Feind beizukommen war. Hierfür gönnte sich Heinrich I. Zeit und nahm lieber jahrelange Tributzahlungen in Kauf, als mit vorschnellem Aktionismus empfindliche Rückschläge zu erleiden. Überhaupt lagen ihm Eile und Hast fern – im Fall der Ungarnabwehr wie bei der Durchsetzung seiner Königsherrschaft und bei anderen Aufgaben. Er wollte und konnte die Dinge reifen lassen, was aber in seinem Fall nichts mit Zaudern und Zögern zu tun hatte, sondern mit Instinkt und Umsicht. Der Aufbau einer stabilen Königsmacht, die Besänftigung der zentrifugalen Kräfte im Reich und die Schaffung von Sicherheit in Ostfranken waren Anforderung genug für ihn. Sein ausgeprägtes politisches Augenmaß verhinderte, daß er sich in politische Abenteuer stürzte, die ihn überfordert und seine Erfolge zerstört hätten. Er war ja auch kein jugendlicher Heißsporn mehr, sondern hatte, als er König wurde, die 40 schon überschritten.
Den kampfbereiten, unnachgiebigen Kriegsmann hat Heinrich I. seinen Zeitgenossen jedoch nicht vorenthalten. Neben der Abwehr der Ungarn hat er dieser von ihm verkörperten Figur – wohl kaum nur zufällig – in der heidnischen nördlichen und östlichen Grenznachbarschaft von Sachsen ihren Tätigkeitskreis zugewiesen. Objektiv betrachtet, hat Heinrich auch mit dem Schwert des Angreifers bemerkenswerte Erfolge erzielt und die an Elbe und Saale angrenzenden slawischen Völkerschaften in eine tributäre Abhängigkeit zu dem frühdeutschen Reich gebracht. Damit war die Grundlage für eine Generalaufgabe der ihm folgenden römisch-deutschen Könige und Kaiser geschaffen: die Ostpolitik, wie sie allgemein genannt wird. Die siegreichen Unternehmungen Heinrichs I. im Osten fanden zur ungeschmälerten Freude all derjenigen statt, die zeitnah zu den Ereignissen schriftliche Rückblicke auf seine Regierungszeit hinterließen. In ihren Darstellungen besitzt Heinrich I. als der „eifrige Verfolger der Heiden“ mindestens eine ebenso große Bedeutung wie als der „herausragende Freund des Friedens“, als den ihn z.B. Widukind von Corvey fast ohne Unterlaß preist. Was sich für die friedensbewegten Gemüter vieler Heutiger äußerst ungereimt ausnimmt, war für Chronisten wie Widukind durchaus kein Widerspruch. Der Zustand des Friedens wurde nämlich nur insofern als ein bewahrenswertes Gut geschätzt, als er die eigene Heimat betraf. Ohne Kriegführung und Siege jenseits der Reichsgrenzen hätten Heinrichs I. Zeitgenossen an seiner Herrschaft den letzten Glanz vermißt, sein Reich wäre ohne die letzte Selbstvergewisserung seiner Stärke geblieben.58
Für Widukind von Corvey verkörperte Heinrich I. als Hauptperson des ersten Buches seiner „Sachsengeschichte“ hochgradig Kriegstüchtigkeit und Religiosität, durch die er sich gleichermaßen ausgezeichnet habe. Für die Frömmigkeit Heinrichs I. haben sich immer wieder Anhaltspunkte finden lassen. Ob beim Aufbau der Hofkapelle, beim Wirken als Kirchenbauherr, bei der überaus intensiven spirituellen Vorbereitung auf die große Auseinandersetzung mit den Ungarn, bei der Sorge um das Gebetsgedenken für die Toten oder beim persönlichen Zutritt zu Gebetsbünden – auf vielerlei Feldern des kirchlichen Lebens bewegte sich Heinrich als Mann, der in der Laienfrömmigkeit seiner Zeit und seines Standes verankert war. Jedoch ist er dabei nur in Konformität mit den Konventionen seiner Zeit erkennbar, und so bleibt es sein Geheimnis, wie sehr ihn der christliche Glaube wirklich durchdrang. Auch wenn Hellmut Diwald diesen König für „so faßlich“ hält59, gibt es sonst keinen näheren Zugang zu dem Individuum Heinrich I. Natürlich hat sein Bewunderer Widukind von Corvey von ihm einige Wesensmerkmale zusammengestellt, die an dieser Stelle aufgelistet werden sollen: „[…] zu der außerordentlichen Klugheit und Weisheit, durch die er sich auszeichnete, kam noch seine mächtige Körpergestalt, welche der königlichen Würde die rechte Zierde verlieh. […] Und obgleich er bei Gelagen sehr leutselig war, vergab er dennoch der königlichen Würde nichts; denn er flößte zu gleicher Zeit seinen Kriegsleuten ein solches Wohlwollen und eine solche Furcht ein, daß sie, selbst wenn er scherzte, sich nicht getrauten, sich irgendwelche Freiheiten herauszunehmen.“60 Allerdings ist diese Orientierung am Schema der Tugenden eines idealen Herrschers zu offenbar, als daß mit ihr ein Porträt Heinrichs I. versucht werden könnte. Dennoch kann konstatiert werden, daß der Charakter Heinrichs I. nicht ohne Schattenseiten gewesen zu sein scheint. So hielten ihn die Freundschaftsbündnisse mit Karl dem Einfältigen und mit Rudolf von Hochburgund keineswegs davon ab, auch mit deren direkten Gegenspielern auf die gleiche Weise zu paktieren. Wenig ehrenhaft war ebenfalls sein weiter oben skizziertes Verhalten Hatheburg gegenüber, womit er sich an deren Heimatort keine gute „Presse“ verschaffte.
Vor dem Hintergrund dieser und anderer vager Überlieferungen erlangt Heinrich I. seine mit Sicherheit festeste Gestalt als derjenige Herrscher, der in der Wendezeit vom 9. zum 10. Jahrhundert die Krise des Königtums für viele überraschend und sehr erfolgreich gemeistert hat. Mit dem für seine Zeit äußerst ungewöhnlichen Mittel konsensualer Friedensschaffung im Innern und dem für seine Zeit gängigen Mittel siegreicher Kriegführung gegen äußere Feinde brachte sich Heinrich in eine Position, für die sein Bewunderer Widukind den Terminus „regum maximus Europae“61 geprägt hat. So kann die kritische Historiographie Heinrich I. für die letzten Jahre seines Lebens, das am 2. Juli 936 in der Pfalz Memleben endete, bestätigen, im christlichen Abendland eine hegemoniale Stellung innegehabt zu haben.62 Und das, obwohl er nie den Titel eines Kaisers trug, ihn auch nicht anstrebte.63 Nicht sein ältester Sohn Thankmar, sondern sein Zweitältester Otto, der Erstgeborene aus der Ehe mit Mathilde, folgte Heinrich I. gemäß seiner Designation auf dem Thron.64 An Otto ging das Königtum im Ganzen über, und die sächsischen Herrscher sollten in der Zeit, die sich ihre Dynastie behaupten konnte, ihre Position festigen und einen Prozeß voranbringen, der Deutschland zu einer historischen Größe machte.
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1 Wolfgang Giese: Heinrich I. Begründer der ottonischen Herrschaft (= Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), Darmstadt 2008, S. 11.
2 Ebenda, S. 42.
3 Hellmut Diwald: Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches, Bergisch Gladbach 1990, S. 110 f. Liudolf konnte als Herzog (von Sachsen) bezeichnet werden, da er gegenüber den Dänen, die immer wieder aus dem Norden einfielen, die Markgrafschaft innehatte und das Heer führte (denn „dux“ bedeutet im Lateinischen auch Heerführer).
4 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 50. Giese zufolge bleibt dennoch der Versuch, die Position Ottos im Ostfränkischen Reich zu umreißen, in Unsicherheiten stecken. Ein „jüngerer Stammesherzog“ sei er trotz seines Titels „dux“ sicher nicht gewesen, jedoch ohne Zweifel ein Herr von höchstem Adelsrang.
5 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 48 f.
6 Ihn hatten Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern im November 911 in Forchheim zu ihrem König erhoben. Diese vier Stammesherzogtümer (925 kam Lothringen hinzu) bildeten das Ostfränkische Reich, das 843 aus der Teilung des Fränkischen Reichs hervorgegangen war.
7 Er verfaßte die „Res gestae Saxonicae“, eine „Sachsengeschichte“, die eine der wichtigsten und mit am meisten diskutierten Quellen zur Ottonenzeit darstellt.
8 Bis 919 wird Heinrich in den Quellen konsequent als „dux“ tituliert. Laut Giese läßt sich darüber diskutieren, ob die von Heinrich eingenommene, vom Vater ererbte Position eines „dux“ als Vorstufe zum Stammesherzog der 920er Jahre sowie der Jahre danach anzusehen ist.
9 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 52–55.
10 Bei seinem Feldzug in Bayern, dessen Herzog Arnulf sich gegen ihn stellte, soll Widukind zufolge Konrad eine derart schwere Verwundung erlitten haben, daß er daran starb.
11 Zitiert nach Hellmut Diwald: Geschichte der Deutschen, Frankfurt am Main / Berlin / Wien 41979, S. 747.
12 Ebenda, S. 748.
13 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 59.
14 Ebenda, S. 62.
15 Im mittelalterlichen Lehnswesen verkörperte die Kommendation einen symbolischen Akt beim Eingehen eines Lehnsverhältnisses. Dabei legte der Vasall kniend seine gefalteten Hände in die des sitzenden Lehnsherrn – zum Zeichen der Ergebung in den Schutz und die Gewalt des Herrn auf Lebenszeit gegen Versorgung.
16 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 62 f. Es war in der Tat der Adel, der den ostfränkischen König wählte.
17 Zitiert nach Diwald, a.a.O. (Anm. 11), S. 747.
18 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 65.
19 Ebenda.
20 Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 300.
21 Auch Diwald nennt lediglich die Franken und Sachsen, nicht jedoch die Bayern und Schwaben als „Wähler“. Daß sie Heinrichs Wahl akzeptierten und im Bereich des Ostfränkischen Reichs blieben, spricht für Heinrich, der sie zunächst durch konziliantes Auftreten für sich gewann, aber nach der Festigung seiner Herrschaft sehr viel bestimmender auftrat. Zu dem Fehlen von Bayern und Schwaben in Fritzlar meint Diwald: „Als Stamm waren jedenfalls die Bayern und Schwaben in Fritzlar nicht vertreten, die Entscheidung fiel ohne sie.“ Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 301.
22 Ebenda, S. 300.
23 Ebenda, S. 304.
24 Ebenda, S. 305.
25 Ebenda, S. 306.
26 Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien, Bd. 444), Husum 1996, S. 206.
27 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 68.
28 Vgl. dazu Becher, a.a.O. (Anm. 26), S. 207.
29 Vgl. dazu Diwald, a.a.O. (Anm. 11), S. 748.
30 Er, der aus einer noblen italienischen Familie langobardischer Herkunft stammte, war Geschichtsschreiber, Diplomat und seit 961 Bischof von Cremona. Von ihm stammt u.a. das bekannte Geschichtswerk „Antapodosis“ (dt.: [Buch der] Vergeltung), das er im Zeitraum von 958 bis 962 verfaßte.
31 Zunächst war das Karolingerreich Opfer von Heimsuchungen durch die Normannen gewesen und hatte diese selbst unter der Alleinherrschaft Ludwigs des Frommen nie richtig unter Kontrolle bekommen können. Zwischen 879 und 891 wurde auch das Ostfrankenreich vermehrt Gegenstand dieser verheerenden Raubzüge. Während der Jahrzehnte um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert waren sie dort ein Dauerzustand.
32 Dieses Abkommen war auf neun Jahre begrenzt.
33 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 94 ff.
34 Ebenda, S. 96.
35 Ebenda.
36 Vgl. dazu bes. Andreas Bracher: „Der Reflexbogen als Beispiel gentiler Bewaffnung“; in: Herwig Wolfram / Walter Pohl (Hg.): Typen der Ethnogenese unter besonderer Berücksichtigung Bayerns, Bd. 1 (=Österreichische Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse, Denkschriften, Bd. 201; Veröffentlichungen der Kommission für Frühmittelalterforschung, Bd. 12), Wien 1990, S. 137–146.
37 Man muß sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, daß die Krieger des 10. Jahrhunderts nicht in den „Ritterrüstungen“ steckten, die aus heutiger Perspektive im Mittelalter gebräuchlich waren. Deshalb konnte der ungarische Bogeneinsatz in den Reihen des Gegners auch so verheerend wirken.
38 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 96 f.
39 Zitiert nach ebenda, S. 100.
40 Carl Erdmann: „Die Burgenordnung Heinrichs I.“; in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 6 (1943), S. 59–101. Vgl. zur „Burgenordnung“ auch Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 404–407.
41 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 100 ff.
42 Ebenda, S. 102 ff.
43 Ebenda, S. 105.
44 Zitiert nach ebenda, S. 107 f.
45 Ebenda, S. 108.
46 Ebenda, S. 112–116.
47 Ebenda, S. 116.
48 Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 476 f.
49 Vgl. dazu die Angaben des westfränkischen Chronisten Flodoard von Reims zum Jahr 933 in Philippe Lauer (Hg.): Les Annales de Flodoard (= Collection des textes pour servir à l´étude et à l´enseignement de l´histoire, Bd. 39), Paris 1905, S. 55.
50 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 116.
51 Ebenda, S. 116 f.
52 Vgl. dazu u.a. Hans Martin Schaller: „Der heilige Tag als Termin mittelalterlicher Staatsakte“; in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 30 (1974), S. 1–24.
53 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 117; Diwald, a.a.O., (Anm. 3), S. 487 ff.
54 Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 119.
55 Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 496–501.
56 Vgl. dazu Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 185 f.
57 Ebenda, S. 122 f.; Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 506 f.
58 Vgl. dazu Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 188 f.
59 Diwald, a.a.O. (Anm. 11), S. 748.
60 Zitiert nach Giese, a.a.O. (Anm. 1), S. 189.
61 Dt.: der größte der Könige Europas.
62 Gerd Althoff / Hagen Keller: Heinrich I. und Otto der Große. Neubeginn auf karolingischem Erbe, 2 Bde. (= Persönlichkeit und Geschichte, Bd. 122/123), Göttingen / Zürich 21994, hier: Bd. 1, S. 101.
63 Diwald, a.a.O. (Anm. 3), S. 503.
64 Ebenda, S. 525.