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Vor 100 Jahren: Ungarns kurzlebige Räterepublik

Béla Kun (1886–1938) änderte 1906 seinen Familiennamen Kohn in die ungarische Form „Kun“. Der Dieb, Journalist und fanatische Kommunist errichtete Ende März 1919 die auf dem Terror von „Revolutionstribunalen“ beruhende ungarische Räterepublik, die allerdings nach nur vier Monaten wieder zusammenbrach. Kun floh nach Österreich und von dort weiter in die Sowjetunion, wo er 1938 im Zuge der Stalinschen Säuberungen erschossen wurde.
Tibor Szamuely (1890–1919) organisierte den roten Terror der Regierung Kun. Seinem Wüten fielen in nur 133 Tagen mehr als 500 Menschen zum Opfer. Auch er versuchte, nach Österreich zu fliehen, wurde jedoch an der Grenze festgenommen und beging angesichts seiner drohenden Auslieferung nach Ungarn Selbstmord. Da die israelitische Kultusgemeinde in Wr. Neustadt seine Beerdigung verweigerte, wurde er in Sauerbrunn beigesetzt. Einen Monat nach seinem Tod wurden in Budapest in zwei Wohnungen riesige Mengen von ihm zurückgelassenen Raubguts entdeckt.

Von MMag. Erich Körner-Lakatos

Das Terror-Regime des Béla Kun zwischen März und Juli 1919

Budapest, Ende Oktober 1918: Im Gefolge der Astern-Revolution, die eine völlige Loslösung Ungarns von Österreich und dessen Herrscherhaus mit sich bringt, er­greift Mihály Graf Károlyi die Zügel der Macht. Er ruft im Jänner 1919 die Repu­blik aus, kann sich aber angesichts des Vordringens fremder Truppen – Tschechen besetzen die Slowakei, die Rumänen okkupieren Siebenbürgen und marschieren weiter westwärts in die Große Ungarische Tiefebene, von Süden her drängen Ser­ben und Franzosen in Richtung Budapest – nur wenige Monate halten. Am 21. März 1919 ist die bürgerliche Regierung Károlyi angesichts weitreichender Gebietsfor­derungen der Entente am Ende und die Hauptstadt Schauplatz der Proklamation einer Räterepublik nach sowjetischem Vorbild. Damit beginnt eine kurze, überaus blutige Zeit für Ungarn: die Herrschaft des fanatischen Kommunisten Béla Kun.

Béla Kun wird 1886 im sogenannten Partium1 als Sohn eines Gemeindes­ekretärs geboren. Nach dem Gymnasium belegt er zwar drei Semester Jus an der Universität Klausenburg, doch in der Praxis scheint seine Rechtstreue wenig ausgeprägt zu sein: Als sozialdemokrati­scher Aktivist verrechnet er 110 Kronen für eine nicht unternommene Reise; nach Aufdeckung des Betrugs muß er das Geld in die Parteikasse zurückzahlen. Auch bei seiner journalistischen Tätigkeit gerät er mit dem Gesetz in Konflikt und kassiert im Juli 1907 wegen eines aufrüh­rerischen Artikels ein halbes Jahr Zucht­haus. In der k. u. k. Armee kommt er vor das Kriegsgericht – Kameradschaftsdieb­stahl. Im März 1916 gerät Béla Kun in russi­sche Gefangenschaft. Im Jahr darauf marxistische Schulung im Lager Tomsk; im November 1917 geht er nach Moskau und gründet am 24. März 1918 die unga­rische Gruppe der KP Rußlands. Mit Le­nin und dessen Familie ist Kun befreun­det, ein Vorteil beim nunmehr folgenden kometenhaften Aufstieg. Am 16. November 1918 trifft Kun, ver­kleidet als Militärchirurg, mit acht Gesin­nungsgenossen in Budapest ein; eine Woche später gründet er in seiner Woh­nung die Kommunistische Partei. Im Frühjahr 1919 wird Kun mit den Sozial­demokraten handelseins: Gemeinsam übernimmt man die Macht, die der ent­nervte Graf Károlyi so schnell wie mög­lich abgeben will.

Ein Forradalmi kormányzótanács (Revo­lutionärer Lenkungsrat) führt vom 21. März bis 1. August 1919 das Land und hat außer Béla Kun folgende Mitglieder (nur die wichtigsten Ressorts): Péter Ágoston-Augenstein (Justiz), Vilmos Böhm (Sozialisierung und Kriegswesen), Zsigmond Kunfi-Kohn Kántor (Unter­richt), Mátyás Rákosi-Rosenfeld (Sozi­ales), Jen? Varga-Weissfeld (Finanzen), Henrik Kalmár-Kohn (zuständig für die deutsche Minderheit) sowie Mór Erdélyi-Erlich (Ernährung). Die Genannten ver­stehen sich allerdings nicht als „Mini­ster“ im herkömmlichen Sinne, sondern als „Volksbeauftragte“. Zu den scheinba­ren Doppelnamen: Viele der soeben Ge­nannten ließen ihren Namen magyarisie­ren2, der ursprüngliche Familienname ist derjenige nach dem Bindestrich. Im neuen Kabinett bekleidet Kun das Amt des Volksbeauftragten für Äußeres. Formales Oberhaupt der Räteregierung ist der biedere sozialdemokratische Mau­rer Sándor Garbai3, doch den spielt Kun bald an die Wand und erhält diktatori­sche Vollmachten.

Das Rätesystem

Das Rätesystem stützt sich im wesentli­chen auf die Industriearbeiterschaft im Großraum Budapest, der Rest des Staats­gebiets ist entweder von der Entente be­setzt oder in der Hand konservativer Kräfte (im Süden unter dem Kommando von Miklós Horthy, im Westen hat Oberst Anton Lehár das Sagen). Trotz der Erfolge von Kuns Roter Armee4 – wie der zeitweisen Rückeroberung der Slo­wakei5 – trägt der im Land selbst ausge­übte Terror zum raschen Zusammen­bruch des kommunistischen Experi­ments bei. Zudem schafft sich Kun durch skurrile Maßnahmen – wie das am 22. März erlassene Alkoholverbot (Ver­ordnung II/1919) sowie die Abschaffung der uralten Nationalhymne Isten, áldd meg a magyart! („Gott, schütze den Un­garn!“) – zusätzliche Gegner.

Die Räterepublik affichiert Plakate mit dem Text Munkások! Elvtársok! Nem igaz, hogy a bor er?t ad! Nem igaz, hogy a sör fo­lyékony kenyér! Nem igaz, hogy a pálinka melegít! („Arbeiter! Genossen! Es stimmt nicht, daß der Wein Kraft gibt, Bier flüssi­ges Brot ist und der Schnaps wärmt!“). Für die Weinhauer hätte das Alkoholver­bot den wirtschaftlichen Todesstoß be­deutet. Daher kommt es schon am 3. April 1919 zu einer Protestversammlung der Ödenburger Weinbauern, der Pon­zichter. Die Kundgebung wird von roten Soldaten gewaltsam aufgelöst, vier Tote sind zu beklagen.Nebenbei erwähnt: Die rasant zur Nei­ge gehenden Weinvorräte im Budapester Hotel Hungaria, dem Sitz der Räteregie­rung, lassen den Schluß zu, daß gerade die höheren Chargen des Regimes geisti­gen Getränken nicht abhold gewesen sein dürften.

Roter Terror

Kuns blutigstes Werkzeug ist Tibor Sza­muely, ein junger Mann von 29 Jahren. Er geht an der Spitze einer roten Spezial­truppe gegen Andersdenkende vor. Die­se Sondereinheit trägt die Bezeichnung Front Mögötti Bizottság (Kommission hin­ter der Front) und wird am 19. April 1919 von der Räteregierung ins Leben geru­fen. Ihre Stärke beträgt 200–300 Mann, die im Volk als Lenin-Fiúk (Lenin-Buben) bekannt sind. Die Einheit ist meist in ei­nem Sonderzug unterwegs, der aus zwei Salonwägen, einem Speisewagen, einem Paketwagen und vier Pullman-Waggons der ersten Klasse besteht. Aus den Rei­hen der Lenin-Buben rekrutiert Kun sei­ne Leibwache, die fix-?rség (Fix-Gruppe; rund zehn Mann). Szamuelys Bilanz: rund 500 zum Tode verurteilte und sofort gehängte Men­schen, in der Mehrzahl Bauern (knapp drei Viertel), überraschenderweise kein einziger Angehöriger des Adels. Wegen seiner Grausamkeit heißt Szamuely in der Bevölkerung a halál népbiztosa (der Volksbeauftragte des Todes), seine Rede in Raab (Gy?r) am 20. April ist berüch­tigt: „Die Macht ist in unseren Händen. Wer die alte Ordnung zurückhaben will, muß aufgehängt werden. Solchen Leuten muß man in die Gurgel beißen. Der Sieg des ungarischen Proletariats kostete bis­her keine besonderen Opfer. Nun aber wird es notwendig sein, Blut zu vergie­ßen […] Wer die Faust gegen das Proleta­riat erhebt, unterschreibt sein eigenes To­desurteil. Wir werden, wenn es sein muß, die ganze Bourgeoisie ausrotten.“

Der Rückhalt des Räteregimes wird zunehmend schwächer. Selbst die Indu­striearbeiter protestieren mit Arbeitsnie­derlegungen, was Szamuely am 6. Juni 1919 verurteilt: „Der Streik, im kapitali­stischen Staat immer schon eine rechtli­che Waffe gegen das Privatkapital, ist nun, in der neuen Ordnung der soziali­stischen Gesellschaft, der hinterhältigste Verrat an den Interessen der Arbeiter­klasse.“
Das letzte Opfer des Kun-Regimes ist der Artillerie-Hauptmann Ferenc Mild­ner, Lehrer an der Budapester Ludovika-Militärakademie, der verdächtigt wird, am Aufstand vom 24. Juni gegen die ro­ten Machthaber beteiligt gewesen zu sein. Der Offizier wird von der Kun-Mi­liz am Nachmittag des 30. Juli 1919 ver­haftet und in den späten Abendstunden am Ufer der Donau mit 21 Bajonettsti­chen getötet, seinen Leichnam wirft man in den Strom. Zu diesem Zeitpunkt liegt das Räteregime bereits in Agonie. Am 1. August 1919 wird Kun der Bo­den in Ungarn zu heiß. Am Abend dieses Tages trifft am Wiener Ostbahnhof ein Sonderzug aus Budapest ein. Den Fahr­gästen – Béla Kun samt Entourage – ge­währt die Republik Deutschösterreich Asyl. Direkt vom Bahnhof erfolgt die Überstellung ins Gefangenenhaus des Straflandesgerichtes Wien, den An­kömmlingen werden alle Wertsachen ab­genommen, es handelt sich um ungari­sches Bargeld und Valuta in Millionen­höhe, außerdem eine Unmenge an Pre­tiosen. Die Barschaft wird als Kaution für Unterbringung, Verpflegung und Bewa­chung beschlagnahmt. Kun verbringt die Nacht im vierten Stock, Trakt E, Zelle 289 des Grauen Hauses.6

Er kann von Glück reden, weil zur sel­ben Stunde Gendarmen an der Grenze bei Lichtenwörth einen anderen Räte­kommissar dingfest machen, der mit Hil­fe eines österreichischen Kommunisten, des Genossen Strohschneider aus Ter­nitz, illegal einzureisen versucht. Nach kurzem Verhör soll der Mann seinen Landsleuten übergeben werden. Der weiß, was ihm blüht, reißt seine Pistole aus der Hosentasche und jagt sich eine Kugel in den Kopf. Der Selbstmörder heißt Tibor Szamuely. Die österreichi­schen Behörden wollen Szamuelys Beer­digung in Wiener Neustadt veranlassen, aber dies gelingt infolge der Weigerung der dortigen israelitischen Kultusge­meinde nicht. Szamuely wird in Sauer­brunn begraben. Wiens Polizeipräsident Johannes Scho­ber macht sich derweil Gedanken, wie mit den prominenten Asylanten zu ver­fahren sei. In der Hauptstadt können sie unmöglich bleiben, weil Teile der Volks­wehr – so heißt damals das Bundesheer – kommunistisch durchsetzt sind. Insbe­sondere das Bataillon No. 41 versteht sich als bewaffneter Arm der KP Deutschösterreichs. Soldaten der Einheit versuchen am Gründonnerstag 1919, das Parlament zu stürmen und ein Staatswe­sen nach dem Muster ihrer bayerischen und ungarischen Genossen auszurufen. Der Putsch mißlingt dank der Polizei, die fünf Tote und drei Dutzend Verletzte be­klagen muß. Daher müssen sich die Flüchtlinge in Begleitung einiger Wachleute am näch­sten Tag auf den Weg machen. Die Land­partie führt zuerst ins Lager Drosendorf; von dort geht es weiter auf die Burg Karl­stein, welche für die Gäste notdürftig hergerichtet wird. Die Bewachung be­steht aus 30 Soldaten mit Maschinenge­wehren.

Selbst in so entlegenen Gegenden wie dem nördlichen Waldviertel ist der Na­me Béla Kun ein Begriff, oft genug liest man in der Zeitung über seine Greuelta­ten. Die Freude über den Zuzügler hält sich in Grenzen. Bei einer Versammlung in Waidhofen an der Thaya beschließen die Einheimischen eine Resolution, in der zu lesen ist: „Die deutschen Bürger und Bauern betrachten es als eine Her­ausforderung und Schändung des gan­zen Bezirkes sowie als eine schwere, nicht zu rechtfertigende Gefahr für die innere Ruhe und Ordnung und erachten es als eine Gewissenspflicht, laut und vernehmlich gegen diesen Mißbrauch deutscher Gastfreundschaft Wider­spruch zu erheben.“

Vor

 

Ein Opfer des Roten Terrors in Ungarn.

Ins Paradies aller Werktätigen

Als im Waldviertel die kalte Jahreszeit einkehrt, lamentieren die Flüchtlinge über unzureichende Heizung und karge Verpflegung.7 In einer Zeit, wo die Be­völkerung Deutschösterreichs um das nackte materielle Überleben kämpft, mo­niert der Asylant Béla Kun, er bekäme keine ausländischen Zeitungen. Am 22. Oktober klagt er über Symptome ei­ner Lungenentzündung; Amtsarzt Dok­tor Robert Fischer stellt eine banale Er­kältung fest. Der Revolutionsführer außer Dienst schreibt am 12. Jänner 1920 an Innenmi­nister Matthias Eldersch: „In letzter Zeit sind in Bezug auf das Karlsteiner Kon­zentrationslager [sic!] Tatsachen aufge­taucht, welche den weiteren Verbleib da­selbst lebensgefährlich machen…“, und droht mit Hungerstreik. Zwei Wochen später entlassen die Behörden den Groß­teil der Gruppe nach Wien. Der harte Kern um den immer exaltierter auftre­tenden Kun übersiedelt am 3. März zwangsweise in die Wiener Nervenheil­anstalt Am Steinhof.

Béla Kun kündigt abermals Nahrungs­verweigerung an und meint zu einem KPÖ-Funktionär, der ihn besucht: „Wir sind auf keinen Fall geneigt, uns länger in einem Irrenhaus einsperren zu lassen, während andere Mitglieder der ungari­schen Räteregierung sich in Wien ihrer Freiheit erfreuen und sogar Artikel in der ‚Arbeiter-Zeitung‘ veröffentlichen kön­nen.“ Ein paar Monate später naht die Ret­tung. In Rußland und Österreich halten sich noch Kriegsgefangene auf, die sich nach der Heimat sehnen. Im Kopenhage­ner Vertrag vom 5. Juli 1920 sagen beide Staaten verbindlich die Zurückbeförde­rung aller in ihrem Hoheitsbereich be­findlichen Kriegs- und Zivilgefangenen zu. Speziell für die ungarischen Asylanten reklamiert Moskaus Unterhändler Ma­xim Litwinow folgenden Passus als § 3 in die Abmachung: „Die österreichische Re­gierung verpflichtet sich, den in ihrem Lande befindlichen Volkskommissären der ehemaligen ungarischen Räteregie­rung das Recht der Freizügigkeit zu ge­währen und deren Abtransport nach Rußland mit allen zweckdienlichen Mit­teln zu fördern.“
Am 15. Juli 1920 beginnt ein neuer Ab­schnitt im Leben des Béla Kun. Mit dem Abendzug fährt er Richtung Osten, lebt fortan in Sowjetrußland8, werkt in der Komintern. Bis zum 29. August 1938 – an diesem Tag liquidiert ihn Stalins Ge­heimpolizei.

Anmerkungen

1 Das Partium ist ein schmaler, in Nord- Süd-Richtung gelegener Landstreifen östlich von Debreczin, der durch den Vertrag von Speyer im August 1570 unter die Oberhoheit der Fürsten von Siebenbürgen kommt, ohne jedoch Teil des Fürstentums zu werden. Die Herrscher von Siebenbürgen nennen sich deswegen Transilvaniae et partium regni Hun­gariae princeps.

2 Dies gilt auch für Béla Kun, der im Al­ter von zwanzig Jahren seinen Familienna­men magyarisieren läßt. Ursprünglich schreibt er sich Kohn, ein überaus häufiger Familienname bei israelitischen Religions­verwandten.

3 Für die Biederkeit Garbais spricht auch der Umstand, daß das formelle Oberhaupt der Räterepublik nicht mit Kun nach Öster­reich flieht. Der Bauarbeiter ist übrigens das einzige wichtigere nicht-mosaische Mitglied der Räteregierung. Der zeitgenössische Bu­dapester Humor meint, zynisch wie meist, Garbai habe diese hohe Stellung nur deswe­gen erhalten, damit samstags auch irgend je­mand die Todesurteile der Räteregierung unterfertigen könne. Israelitischen Religions­verwandten ist bekanntlich an Samstagen (Sabbat; jiddisch: Schabbes) jede Arbeit unter­sagt.

4 Nomineller Oberbefehlshaber der Vörös Hadsereg (Rote Armee) ist der Volksbe­auftragte Vilmos Böhm, als entscheidender Stratege gilt freilich Oberst i. G. Aurél Strom­feld; der einer ungarndeutschen Familie ent­stammende Berufsoffizier war ab August 1915 Stabschef eines k. u. k. Korps.

5 Am 16. Juni 1919 wird in Preschau (ung. Eperjes, slowak. Prešov) eine slowaki­sche Räterepublik (slowak. Slovenska republi­ka rád) ausgerufen, die sich nur bis zum 7. Ju­li halten kann. Deren Präsident ist Antonín Janoušek, ein tschechischer Journalist; er ver­kündet die Enteignung des Kirchenbesitzes und aller Bauernhöfe über fünfzig Joch. Das Amt des Volkskommissars für das Kriegswe­sen bekleidet Ferenc Münnich, nach 1956 en­ger Mitarbeiter von János Kádár, von 1958 bis 1961 ungarischer Regierungschef.

6 Alle Asylanten dürften jedoch nicht in­haftiert worden sein, denn die „Neue Freie Presse“ (Ausgabe vom 3. August 1919, 5) be­richtet, der ehemalige Volksbeauftragte und Kommandant der Roten Garde von Buda­pest, Mátyás Rákosi, sei im Speisesaal des Wiener Grandhotels von anderen ungari­schen Gästen erkannt und daraufhin be­schimpft und bedroht worden. Rákosi flüch­tet aus dem Speisesaal und sucht sich auf dem Korridor zu verbergen. Herbeigerufene Wachleute retten ihn vor seinen erbosten Landsleuten.

7 Für die liberale Handhabung der Un­terbringung spricht folgender Umstand: Täglich darf einer der Asylanten am Vormit­tag beim örtlichen Greißler kleinere Einkäufe machen. Meist meldet sich Mátyás Rákosi dafür, der spätere KP-Diktator Ungarns ge­fällt sich zu jener Zeit in der Rolle des Jausen­trägers (umgangssprachlich: Brotschani).

8 Jahre später reist Béla Kun wiederum nach Österreich ein, diesmal illegal. Die Poli­zei verhaftet ihn, das Strafgericht in Buda­pest stellt ein Auslieferungsbegehren, dem das Oberlandesgericht Wien stattgibt. Der damalige Justizminister Franz Dinghofer (Großdeutsche Volkspartei) verneint am 25. Juni 1928 unter Verweis auf Artikel III des seiner Ansicht nach hilfsweise anzuwenden­den Auslieferungsvertrages mit der Schweiz die Rechtmäßigkeit des Budapester Ersu­chens, da Kun die ihm zur Last gelegten Straftaten aus politischen und nicht aus per­sönlichen Beweggründen verübt habe; Béla Kun wird daher nach Rußland zurückge­schickt

 
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