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Versuch einer Typologie
Von Univ.-Prof. Dr. Felix Dirsch
In den Polarisierungen der unmittelbaren Gegenwart stehen die Kirchen nicht abseits; vielmehr beteiligen sie sich an heftigen Kontroversen um Migration und deren Folgen. Meist werden von führenden Vertretern beider christlicher Konfessionen aus den universalistischen Postulaten der Bibel, etwa dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter, dem Taufbefehl oder dem paulinischen Galaterbrief („Denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“), die Forderung nach offenen Grenzen und Aufnahme eines jeden Migranten abgeleitet. Papst Franziskus formulierte vier Imperative („Aufnehmen, Schützen, Fördern, Integrieren“) im Umgang mit Flüchtenden. Man fühlt sich einem allumfassenden Humanismus verpflichtet, der schnell in eine Schwundstufe davon umschlägt: den Humanitarismus. Dieser neigt dazu, Verhaltensweisen, die in persönlich-engeren Lebenskreisen wie der Familie selbstverständlich sein sollten, auf anonyme Beziehungsformen wie die Weltbevölkerung auszudehnen. Das hört sich nobel an, vergißt jedoch wichtige Grundtatsachen des Daseins, vor allem die Versorgung mit knappen Gütern. Deshalb betrachtete schon der Heilige Augustinus eine Abstufung des Liebesgebotes als unumgänglich. Zwar ist die Nächstenliebe eine zentrale Kategorie für den Christen. Die Folgerung, allen Hilfsbedürftigen die Aufnahme in Europa zuzusichern, läßt sich aus diesem Gebot jedoch nicht entnehmen, ist doch die Unterstützung vor Ort wesentlich effizierter – mindestens um das Zehnfache, manchmal sogar bis zum Dreißigfachen. Ein „rechtes“ Christentum muß solche Einwände gegen die linksuniversalistische Deutung dieser Religion vorbringen. Eine seiner Varianten ist die Strömung des Rechtskatholizismus, der im Folgenden in einem groben Überblick dargestellt werden soll.
Eine Ausprägung des rechten Christentums in Gegenwart und Geschichte ist der Rechtskatholizismus. Er wird in der unmittelbaren Gegenwart stärker in publizistischen denn in wissenschaftlichen Kontexten debattiert. Allgemeinbegriffe der politisch-sozialen Sprache wie dieser zeichnen sich in hohem Maße durch Randunschärfe aus. Sie werden deskriptiv wie konnotativ gebraucht. „Rechtskatholizismus“ gilt als untauglich für Selbstkennzeichnungszwecke. Es handelt sich meist um ein Pejorativum. Das bedeutet: Ein solcher Begriff zählt in der Regel zum polemischen Arsenal der Gegner. Viele ursprünglich abschätzig gemeinte Bezeichnungen, etwa „Urknall“, „Gotik“ und „Made in Germany“, wurden aber später mitunter zum Signum, d.h. nicht selten in wertfreier bis positiven Absicht angewendet. Manche machen sich die Gesinnungszuschreibung „Rechtskatholik“ durchaus zu eigen.
Warum diesbezügliche Selbstzuschreibungen eher die Ausnahme darstellen, liegt auf der Hand. Die Konjunktion von „rechts“ und „Katholizismus“ löst bei vielen Zeitgenossen negative Assoziationen aus. Maßgeblichen Anteil daran haben die mit vielen Millionen an Steuergeldern unterstützten, größtenteils demagogischen Kampagnen der „Bündnisse gegen rechts“. Deren Absicht ist es, die differenzierte Auslegung des Begriffs „rechts“ zu vernebeln und diese Richtung pauschal mit dem Bösen zu identifizieren. Der Mißbrauch ist offensichtlich. In der öffentlichen Meinung wird nicht selten eine Äquivalenz theoretisch sehr unterschiedlicher Haltungen von „rechts“, „rechtsradikal“, „rechtsextrem“ und „neonationalsozialistisch“ suggeriert. In agitatorischer Weise wird dabei unterschlagen, daß die Strömungen von Faschismus und Nationalsozialismus ebenso wie ihre – zahlenmäßig marginalen – Erben im Kern aus einer Synthese von extrem linken und extrem rechten Elementen, die im 19. Jahrhundert noch weithin getrennt sind, bestehen.
Das religiöse Element ist post Christum natum nicht von der Vorstellung der Rechten zu trennen. Daher ist die übliche Einschätzung der Ursprünge der Rechten ergänzungsbedürftig. Im Regelfall gilt die Reaktion auf die Französische Revolution als Zäsur hinsichtlich der politischen Gesäßgeographie. Die zuerst fast ausschließlich monarchistischen Gegner der Revolution sitzen in den Parlamenten des frühen 19. Jahrhunderts auf der rechten Seite. Gleichwohl ist diese Differenz älter. Im Apostolikum sitzt Christus zur Rechten des Vaters. Doch nicht nur religionspolitisch ist das Rechte identisch mit dem Richtigen. Ebenso zeugen faktische Alltags- und Erziehungspraktiken von einer solchen Präferenz. Die rechte Hand gilt über Generationen hinweg als die richtige, zum Leidwesen vieler Linkshänder. Eine der frühesten Erwähnungen der Links-rechts-Distinktion im politischen Kontext, nämlich in Johannes von Salisburys Fürstenspiegel „Policraticus“ (1159), sieht in der „Neigung zur Rechten“ ein Insistieren auf einem tugendhaften Leben. Dagegen bedeutet für diesen Autor die Drift nach links, auf den Abgrund des Lasters zuzuschreiten.
Nun lassen sich etliche Konstanten einer „ewigen Rechten“ unschwer mit Prinzipien von Katholizismus und katholischer Weltanschauung verbinden. Diese Konjunktion besitzt nicht zuletzt deshalb eine pragmatische Gestalt, weil die aus der katholischen Lehre hervorgehenden politischen wie sozialen Formen kontingent sind. Das bedeutet: Entsprechende Implikationen sind zeitlich-wandelbar und nicht essentiell. Aus der kirchlichen Doktrin lassen sich monarchische Konsequenzen ebenso wie aristokratische und (seit dem 19. Jahrhundert) demokratische ableiten. Daß sich der Katholizismus im 19. Jahrhundert vor diesem Hintergrund relativ schnell ausdifferenzierte, kann folglich kaum verwundern.
De Maistre läßt sich als Rechtskatholik avant la lettre betrachten. Manches an seinem Werk, das im folgenden nur in sehr groben Strichen darzustellen ist, kann als zeitbedingt gesehen werden. Anderes jedoch ist durchaus von bleibender Aktualität. Der französische Adelige ist als prinzipieller Gegner von „1789“ bekannt. Er lehnte die große Auflehnung gegen die göttliche Ordnung nicht nur wegen der unvorstellbaren Blutbäder und Massenmorde ab, die sie forderte – gemessen an der damaligen Gesamtbevölkerung Frankreichs (rechnet man die Revolutionskriege als Folge mit ein) dürften die Opferzahlen weit höher liegen als jene, die in relativer Hinsicht der Zweite Weltkrieg für Europa mit sich gebracht hat. Vielmehr interpretierte der Vater des europäischen Traditionalismus das Geschehen als „Gericht über die Völker“ (Christopher Dawson).
De Maistre, ursprünglich Jurist und lange in diplomatischen Diensten tätig, sieht das epochale Beben nicht als plötzlich vom Himmel gefallen an. Er arbeitet die Genese des Autonomieglaubens heraus, der durch Reformation und Renaissance an Gestalt gewonnen habe. Demnach emanzipiert sich das Subjekt zunehmend von Gott. Die unterirdische Kritik der Literaten des 18. Jahrhunderts, der „Philosophismus“ – wohl eine Übernahme aus dem Werk des Verschwörungstheoretikers Johann August Starck –, untergräbt (in Fortsetzung dieser frühneuzeitlichen Tendenz) die Autorität des alten Regimes. De Maistre weist im zeitlichen Walten der Vorsehung auch dem Bösen seinen Ort zu. Er verbindet die Freiheit des Menschen mit dem Plan Gottes. Auch Marat, Napoleon und Robespierre, denen der Höchste Freiheit gewährt, spielen in dessen Plan eine nicht unwesentliche Rolle. Gott will den Menschen zeigen, was passiert, wenn die Selbstgesetzgebung an die Stelle der Gesetzgebung des Allmächtigen tritt. Auch den revolutionären Umbruch deutet de Maistre theologisch: Gott läßt die Satanokratie zu. Das Schauspiel des Schreckens erklärt er als eine von „Automaten aufgeführte Blutkomödie“, welche ihre eigene Exekution inszenieren, um die Absurditäten einer vom Sittengesetz gelösten Existenz zu demonstrieren. Auch der Terror kann pädagogischen Zielen dienen und eine Katharsis bewirken.
Eine Verfassung verdient für den Protagonisten der Reaktion nur ihren Namen, wenn sie in einer transzendenten Ordnung verankert ist. Doch woher Legitimität nehmen, wenn sie nirgendwo zu finden ist? De Maistre steht vor dem Dilemma, das jeder konservativen Strömung in der Moderne bekannt ist: Die Institutionen, die grundsätzlich idealisiert werden, befinden sich in der Hand des Gegners. Eine Ausnahme bildet jedoch das um 1800 in einer schweren Krise steckende Papsttum, das zumindest nicht verschwunden ist. Es verkörpert eine aus sich selbst heraus rechtfertigende Souveränität. In Umbruchszeiten besticht de Maistre nicht zuletzt die lange positivistische Ordnungsfunktion dieses höchsten kirchlichen Amtes, die bereits 18 Jahrhunderte andauert. Eine gewisse funktionalistische Vorgehensweise, die auch andere Traditionalisten wie Louis- Gabriel-Ambroise Vicomte de Bonald und den in formaler Hinsicht katholischen, meist als rechtsradikal eingestuften Schriftsteller und Gründer der Action française, Charles Maurras, charakterisiert, ist für de Maistre unstrittig. Sie fasziniert auch den Begründer der modernen positivistischen Soziologie, den Agnostiker Auguste Comte. Für de Maistre muß sich Wahrheit soziologisch äußern, also ihre Nützlichkeit erweisen. Verstecktes Ziel der katholischen Glaubenslehre ist demnach die Sicherung der Monarchie. Nicht zufällig repräsentiert für ihn das Papsttum das Wesen des Katholischen. Für ihn besteht da Autorität, wo bei Thomas und anderen nicht primär formalistisch argumentierenden Theologen der Heilige Geist fungiert. Folglich sind die amtierenden Nachfolger Christi eher kühl gegenüber der so wirkmächtigen Schrift „Du Pape“ eingestellt. Sie wird rund sechs Jahrzehnte nach ihrem Erscheinen auf dem Ersten Vatikanischen Konzil, das die Unfehlbarkeit des Stellvertreters Christi beschließt, lehramtlich umgesetzt.
Welche Bedeutungen besitzen die Vorstellungen de Maistres aus heutiger Perspektive? Frühere Rezipienten haben ihn als Vorläufer des Dezisionismus, andere als frühen Vertreter des Faschismus (so Isaiah Berlin) gedeutet. Beide Interpretationen sind heute irrelevant. In seinem ordnungstheoretischen Werk par excellence, den „Betrachtungen über Frankreich“, äußert de Maistre sich auch über wahre und falsche Gesetzgeber. Er wehrt sich darin, wie einige Jahre vor ihm bereits Edmund Burke, gegen abstrakte Reißbrett-Konstitutionen, die – von Intellektuellen ersonnen – Völkern einfach übergestülpt werden. Echte Freiheiten sind demzufolge so alt wie die Völker selbst. Der große „Liberalismus-Verweigerer“ (Sloterdijk) spricht sich gegen beliebige verfassunggebende Versammlungen von Menschen aus, welche willkürliche Erlasse verkünden, die wiederum bindende Wirkungen entfalten sollen. Echte Gesetze erwachsen aus der geschichtlichen Überlieferung des Volkes selbst und sind von dessen Angehörigen kulturell verinnerlicht. Mit seiner Skepsis gegenüber abstrakten Rechten, die „dem“ Menschen zugebilligt werden, wendet de Maistre sich gegen einen moralisch-humanitären Universalismus. Dieser wird in der augenblicklichen Migrationskrise von einflußreichen Kreisen in nicht selten übersteigerter Weise bejubelt. Das Aufklärungszeitalter schafft wichtige Grundlagen für das noch heute wirkmächtige Humanitätsethos. Einige prominente Autoren dieser Epoche heben „den“ Menschen über die lebensweltlichen Kontexte von Staat, Kultur, Religion und so fort, in denen er wirkt, hinaus. Sie profanieren entsprechende universalistische Ansätze, die Wurzeln im antiken Christentum und in der Stoa erkennen lassen. In der Französischen Revolution werden nun die Folgen dieser antipartikularen Doktrin deutlich: Alle Menschen haben das gleiche Vaterland, nämlich die ganze Welt. Sämtliche Grenzen werden beseitigt, besondere Sitten, Traditionen, Gesetze negiert. Die Verfassung wird für „den“ Menschen schlechthin bestimmt, den es für de Maistre gar nicht gibt. „Ich habe in meinem Leben Franzosen, Italiener, Russen usw. gesehen. Dank Montesquieu weiß ich sogar, daß man Perser sein kann. Einen Menschen aber erkläre ich, nie im Leben gesehen zu haben, er müßte denn ohne mein Wissen vorhanden sein.“
Daß es sich bei Carl Schmitt um einen Rechtskatholiken handelt, bestreiten viele Kenner, die das Engagement des Staatsrechtslehrers (vornehmlich in der Zeit von 1933 bis 1936) nicht als Problem seines Charakters sehen, sondern als Konsequenz seines rechtswissenschaftlichen Ansatzes. Doch gerade während seines umtriebigen Wirkens im Machtapparat der Nationalsozialisten wird seine autoritär-katholische Prägung der 1920er Jahre immer wieder als einer der Gründe dafür angegeben, weswegen er nicht Fleisch vom Fleisch der braunen Machthaber sei.
Noch 1932/33 taucht er immer wieder in rechtskatholischen Zirkeln auf. Diese bemühen sich um einen Brückenschlag zwischen den herkömmlichen katholischen Reichsvisionären und dem sich ankündigenden „Dritten Reich“. Erst später wird die Unvereinbarkeit beider manifest. Bei verschiedenen Treffen des Bundes katholischer Deutscher „Kreuz und Adler“, die viel beachtet im Kloster Maria Laach stattfinden, begegnen sich Rechtskatholiken unterschiedlicher Couleur. Deren Verhältnis zum Nationalsozialismus erweist sich später als sehr verschieden. Einige, wie der Abt Ildefons Herwegen, werden nach einer kurzen Zeit der Illusion entschiedene NS-Gegner, andere, wie der zeitweilige Vizekanzler Franz von Papen, kommen über vorsichtige Kritik (Marburger Rede!) nicht hinaus. Der Jurist und Publizist Edgar Julius Jung wird 1934 ermordet. Andere Teilnehmer, wie der Philosoph Alois Dempf und der Publizist Gerd Moenius, müssen emigrieren. Wenige, beispielsweise Fritz Thyssen und der in den Rang eines Preußischen Staatsrates erhobene Carl Schmitt, werden wenigstens temporär Funktionäre der NS-Machthaber. Die Wege sind also außerordentlich unterschiedlich, trotz der gemeinsamen Fokussierung auf den Reichsgedanken.
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Rechtskatholiken spalten sich im deutschen Reich bald nach 1918 von der Zentrumspartei ab. Diese Partei ist ihnen zu parlamentarisch-demokratisch, westlich und liberal ausgerichtet. Galionsfigur ist der Historiker und Politiker Martin Spahn, der zur Deutschnationalen Volkspartei wechselt, 1933 sogar zur NSDAP. Er und seine Gefolgsleute favorisieren besonders die Reichsidee, monarchistisches Gedankengut und den Ständestaat. Katholisch-romantische Vorstellungen überwiegen in den entsprechenden Zirkeln im Umfeld der Konservativen Revolution, zu denen auch Spahn zählt. Es bildet sich ein Katholikenausschuß innerhalb der DNVP. Die Mitgliederzahl bleibt jedoch überschaubar. Etliche Mitglieder des Katholikenausschusses billigen die Radikalisierung der DNVP unter Hugenberg Ende der 1920er Jahre nicht; sie verlassen die Partei in Richtung der abgespaltenen Volkskonservativen. Von den Abtrünnigen kehrt indessen nur Paul Lejeune-Jung zur Zentrumspartei zurück. Spahn bleibt bis zu seinem Tod 1945 Reichstagsabgeordneter der NSDAP. Er muß freilich erkennen, daß Rechtskatholizismus und Nationalsozialismus entgegen früherer Vermutungen nicht vereinbar sind. Die Lage der Rechtskatholiken in Österreich 1918 und in den Folgejahren ist jener der französischen Traditionalisten nach dem Ende der Herrschaft Ludwigs XVI. in Frankreich ähnlich. Ein fast präzedenzloser Stabilitäts- und Ordnungsverlust kennzeichnet die Situation nach dem Untergang der Habsburger Monarchie. Sozialismus und Liberalismus können für viele das Vakuum nicht füllen. Gegen die neue demokratische Verfassung regt sich bald Widerstand. Mit Othmar Spann findet der österreichische Rechts- und Kulturkatholizismus ein philosophisch-gesellschaftstheoretisches Zentrum. Prioritäres Ziel ist die Konzeption einer stabilen politischen Ordnung, die legitimiert wird durch den Anschluß an Grundströmungen der abendländischen Tradition. Anders als im Reich ist kultureller Humus für diese Strömung vorhanden.
Der vor allem durch seine Tätigkeit an der Universität Wien (bis zum Lehrverbot durch die Nationalsozialisten) bekannt gewordene Spann entwirft in seiner Gesellschaftslehre (in Auseinandersetzung mit Wolfgang Stammler, Georg Simmel und Wilhelm Dilthey) eine Totalitätstheorie. Deren oberste Prämisse lautet: Das Ganze hat logische wie zeitliche Priorität vor den einzelnen Teilen. Diese Doktrin wendet er in diversen wissenschaftlichen Teilbereichen an. Behandelt werden in seinem sehr umfangreichen Werk Disziplinen wie Recht, Kunst, Ökonomie und Staat. Seine polarisierende Art führt in den Kriegen der Weltanschauungen der 1920er Jahre in Österreich, die bald zum Bürgerkrieg eskalieren, zu einem „Kampf um Othmar Spann“ (Dunkmann), wie ein früher vielzitierter Buchtitel lautet. Stark verkürzt läßt sich Spanns Verarbeitung eines enormen geistesgeschichtlichen Materials wie folgt darstellen: Er betrachtet in immer wieder neuen Anläufen die von ihm kritisierte individualistisch-mechanistische Grundlinie der Denkgeschichte. Sie führt von der Antike (Sophisten) über das Mittelalter (Nominalismus, Mystik) bis in die Neuzeit (Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts und ihre politisch-sozialen Konsequenzen, etwa Liberalismus, Kapitalismus und Marxismus). Dieser rationalistischen Strömung steht die von Spann favorisierte idealistische gegenüber. Sie reicht von der Philosophie der Antike (Platon, Aristoteles) über die mittelalterliche Scholastik bis in die Romantik, die vor allem von seiner Schule (Jakob Baxa, Walter Heinrich) erforscht wird. Verfolgt man wie Spann diese beiden stark verzweigten Richtungen, so liegt die grundlegend neuzeitkritische Zugangsweise auf der Hand. Die organizistische Betrachtungsweise ist im Kontrast zu vielfältigen Phänomenen der Moderne zu begreifen, zu denen auch Demokratie, Liberalismus und Parlamentarismus zählen. Diesen Kontrast spitzt Spann immer weiter zu: Während die eine Traditionslinie zur Bejahung der Existenz Gottes führt, läßt die andere agnostische, atheistische oder deistische Implikationen erkennen.
Geistiges Wesen entsteht für Spann aus der Gezweiung, aus der Gemeinschaft heraus. Ganzheiten erscheinen nicht direkt, sondern äußern sich über Teile, die aus dem totum ausgegliedert sind. In seinem politischen Entwurf macht er Korporationen, also Berufsstände, stark und setzt sich für einen Stufenbau der Gesellschaft ein. Es handelt sich dabei um ein prinzipiell dezentrales Element, was schon von Zeitgenossen öfters übersehen worden ist. Dabei identifiziert Spann den Staat, an dessen Spitze er die besten Köpfe versammeln will, nicht mit dem Ganzen, wie es verschiedene Theoretiker des italienischen Faschismus tun, die vielfach mit seinem Werk sympathisieren; weit entfernt ist er von der Auffassung führender Nationalsozialisten, die den Staat der Partei prinzipiell unterordnen wollen. Der Staat ist für Spann „Höchststand“, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Großen Einfluß – weit über Österreich hinaus – kann er gewinnen, weil sich seine Auffassungen partiell mit denen herausragender Vertreter der katholischen Soziallehre decken. So wird seit der Enzyklika „Quadragesimo anno“ von 1931 gemutmaßt, Spanns Einfluß finde sich darin an zentraler Stelle. Viele Interpreten bestreiten eine solche Deutung indessen, unter anderem der Jesuit und christliche Sozialwissenschaftler Oswald von Nell-Breuning, der zu den scharfen Kritikern Spanns gehört. Dieses Rundschreiben Papst Pius XI. macht sich (ähnlich wie Spanns Entwurf) für eine gegliederte Gesellschaft stark, die sich zwischen atomistisch-liberaler Ausprägung einerseits und der totalitären Ausgestaltung andererseits bewegen solle. Die Abgrenzung gegenüber den Extremen ist offenkundig.
Spann wird nicht zu Unrecht als „Ideengeber der Konservativen Revolution“ (Sebastian Maaß) bezeichnet. Seine Rezeption im politisch-praktischen Kontext ist kaum zu überschätzen. Sie reicht bis zum slowakischen „klerikalfaschistischen“ Diktator Jozef Tiso, einem später hingerichteten katholischen Geistlichen. Immer wieder wird Spanns Verhältnis zu den autoritären Regimen von Engelbert Dollfuß (1932–1934) und dessen Nachfolger Kurt Edler von Schuschnigg (1934– 1938) erörtert. Deren relativ kurzzeitiges politisches Experiment wird oft (vieldeutbar) als „christlicher Ständestaat“ bezeichnet. Spann hat sich von der angeblichen politischen Umsetzung seiner Vorstellungswelt mehrmals distanziert. Führende Repräsentanten dieser Herrschaftsform nennen als ihre Vordenker andere Namen, etwa Karl von Vogelsang, Spanns Lehrer Franz Martin Schindler oder Leo XIII. (wegen seiner Enzyklika „Rerum Novarum“), nicht jedoch Spann. Typologien, auch die in der vorliegenden Arbeit versuchten, zeichnen sich unter anderem dadurch aus, daß sie summarisch ausgerichtet sind und zuweilen ahistorisch daherkommen. Man mag deshalb fragen, was die oben skizzierten Ansätze mit der unmittelbaren Gegenwart zu tun haben. Die heutigen Schwierigkeiten in Staat und Gesellschaft unterscheiden sich überaus deutlich von damaligen Problemlagen. Und doch: Nicht wenige Analytiker aus dem konservativen Lager kommen zu einer Schlußfolgerung, für die es etliche Belege gibt. Demnach besteht der Kern der Formschwäche der westlichen Welt in Phänomenen, die man verallgemeinernd als „Liberalismus“ zusammenfassen kann. Der heutige „Liberalismus 5.0“ (Weißmann) hat wenig mit den Freiheitlichen im 18. und im frühen 19. Jahrhundert zu tun, die – quasi als „Liberalismus 1.0“ – absolutistische Unterjochung bekämpften. Die gegenwärtig verbreitete Erscheinungsform, die maßgeblich mit der Wohlstands- und Individualisierungswelle in der westlichen Welt seit den frühen 1960er Jahren zusammenhängt, trägt im Hinblick auf die staatliche wie gesellschaftliche Ordnung ein auffallend großes Element der „Auflösung“ in sich. Dieses ist zwar schon in den 1920er Jahren von radikaleren Liberalismus-Gegnern wie Arthur Moeller van den Bruck bemerkt worden, was aus heutiger Sicht als verfrühter Alarm einzustufen ist; und doch liegt in dieser überschießenden Kritik eine wichtige Erkenntnis, die auch Jahrzehnte später von Bedeutung ist: daß das Gemeinwesen indiskutable Fundamente benötigt, „wenn das Leben nicht auseinanderfallen“ soll.
Sind diese für das Staatswesen essenziellen „Voraussetzungen“ vor Jahren eher theoretisch in einer fast unendlich langen Exegese des für die Staatsrechtslehre so wesentlichen Böckenförde-Theorems debattiert worden, wonach das freiheitliche Gemeinwesen von Voraussetzungen lebe, die von ihm selbst nicht garantiert werden könnten, so zeigen sich heute stärker praktisch-existentielle Anwendungsfelder. Der Staat rekurriert auf Bedingungen, die er aber um der Freiheit willen nicht fixieren darf und kann. Das bedeutet: Die Freiheiten, die der demokratische Rechtsstaat in Form von Grundrechten garantiert, etwa Meinungs-, Presse und Gewissensfreiheit, können nur aufrechterhalten werden, wenn hinreichend viele Bürger sich dafür aus freien Stücken einsetzen. Wenn die entsprechenden mentalen Prägungen, die sich in den Grundrechten niederschlagen, verlorengehen sollten, kollabiert auch das freiheitliche Gemeinwesen. Böckenförde hat in einem Vortrag zum 40. Jahrestages seines Paradoxons 2007 darauf verwiesen, daß Einwanderung sehr wohl beschränkt werden dürfe, wenn durch sie kollektive Freiheitsprägungen (wenigstens auf längere Frist) wahrscheinlich verlorengehen würden. Dieses Szenario ist nach den Ereignissen von 2015/16 realistischer geworden. Im folgenden geht es weniger um die so einschneidenden politischen Weichenstellungen des Jahres 2015; vielmehr lohnt es sich, geistig-mentale Strukturen im Hintergrund zu beachten. Gerade für die Mehrheit der politisch-medialen Deutungseliten ist seit Jahrzehnten die Dominanz hedonistischer sowie postmodern-liberaler Denk- und Handlungsweisen charakteristisch. Dazu zählt unter anderem die Vorstellung, alle Menschen, die auf einem Territorium leben, seien auch in politischer Hinsicht gleich. Die herkömmliche Staatslehre indessen hat nicht zufällig zwischen den Deutschenrechten und den Jedermannsrechten im Grundgesetz unterschieden. Erwähnenswert ist die in diesen Kreisen übliche Verachtung des Eigenen. Im politischen Alltag läßt sich diese Strömung, die längst parteienübergreifend agiert, als Gruppierung mit der Forderung nach ostentativer Toleranz und Weltoffenheit beschreiben. Zu ihren Markenzeichen zählen der in intellektuellen Zirkeln gängige deutsche Selbsthaß und zerknirschte Nationalmasochismus, welcher den extremen Pendelausschlag zum Gegenteil der radikalen Selbstbehauptung des Nationalsozialismus darstellt.
In Zeiten forcierter Islamisierung, die von vielen Publikationen der letzten Jahre herausgestellt wird, zeigen sich die Nachteile eines solchen, die alltägliche Lebensführung prägenden postmoder-nen Liberalismus: Dieser fungiert als di-rekter wie indirekter Türöffner für zahl-lose Feinde der Freiheit, die zumeist illegal nach Mitteleuropa einreisen. Natürlich ist zu betonen, daß nur ein Teil der Migranten in Wort und Tat freiheitsfeindlich wirkt. Dennoch sind die – meist verharmlosten – Belastungen für die Institutionen in toto groß. Dagegen wirkt als Antidot eine Vorstellungswelt, die das Eigene in religiöser wie nationaler Hinsicht hochhält und die „Wurzeln unserer Kultur“ zu stärken beabsichtigt. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, daß in den verschärften Kontro- versen der letzten Jahre auch rechtska- tholisches Gedankengut wieder stärker zur Geltung kommt. Die Vertreter solcher Auffassungen präferieren jene Kategorien, die bereits in früheren Zeitaltern eine zentrale Rolle für das Zusammenle-ben gespielt haben und mithin als transe-pochal gelten. Dazu zählt das Festhalten an Erhaltungs- und Realitätssystemen. Gemeint ist im konkreten Falle der Vor-rang der Wirklichkeitsanalyse vor einem gesinnungsethisch induzierten Moralismus (gemäß dem scholastischen Grundsatz, daß das Handeln dem Sein folge); weiter ist das Menschenbild ein skepti- sches. Diese Sicht des Humanen verhin- dert eine Glorifizierung von Multikulturalismus und Multitribalismus. Darüber hinaus ist es katholischen Konservativen von Haus aus ein Anliegen, auf basale, für das menschliche Dasein unentbehrli-che Ordnungsstrukturen hinzuweisen, die es zu bewahren gilt. In den letzten Jahren kristallisiert sich diese Präferenz mehr und mehr als entscheidend heraus, sind es doch vor allem rechts- und sozial-staatliche Einrichtungen, die durch die größtenteils illegale Masseneinwande- rung negativ tangiert werden. Es führte zu weit, im vorliegenden Rahmen den rechtskatholischen Stand-punkt der unmittelbaren Gegenwart im Detail darzustellen. Es handelt sich bei den Vertretern dieser Richtung meist um einzelne Publizisten wie den früheren Redakteur des Magazins „Der Spiegel“, Matthias Matussek, aber auch um Netz-werke im Umfeld bestimmter Periodika. Beispielhaft sind Autoren um die Zeit- schrift „Cicero“, wie Alexander Kissler, um die Zeitschrift „Cato“, wie Alexander Pschera, aber auch der Chefredakteur der Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, der Sozialethiker Wolfgang Ockenfels, und einige Autoren dieser Zeitschrift zu nen- nen. Weiter ist die Zeitschrift „Sezession“ anzuführen, die sich gelegentlich mit Themen wie Christentum und katholischer Reaktion beschäftigt.
Ausgangspunkt der vorliegenden Be- trachtungen ist die Frage, ob es sich beim Begriff „Rechtskatholizismus“ um einen in erster Linie polemisch oder um einen primär wissenschaftlich-deskriptiv ge-brauchten Terminus handelt. Obwohl er häufig in abgrenzender Absicht verwendet wird, kann er jedoch problemlos zum Signum werden, wenn er durch die unterschiedlichen historischen Epochen seit der Französischen Revolution verfolgt und seine Quintessenz herausgearbeitet wird. Zwischen der „rechten“ Weltan-schauung und wichtigen katholischen Theoremen liegen Schnittmengen vor, von denen exemplarisch folgende anzuführen sind: die Präferenz für Erhaltungs- und Wirklichkeitswahrnehmung, ein eher pessimistisch gefärbtes Menschenbild sowie eine grund-sätzliche Vorliebe für intakte soziale katholischen Ein-flüsse bringen vor allem be-stimmte Formen der Begründung dieser Theoreme mit sich. Im Grunde genommen zu diesen Einschätzungen kommen. Evident wird dies vornehmlich im Kon-text der Ordnungsfundierung: Religion, Ordnung und institutionelle Sanktionierung sind von Anfang an eng miteinander verschwistert. Diesen Konnex erkennt man von de Maistre, dem frühen Lamennais und Do-noso Cortés bis zu Schmitt und Barion. Unter völlig gewandelten Bedingungen sieht man auch heute die Unentbehrlichkeit einer solchen Strömung, die die Intaktheit basaler, für das Zusammenleben notwendiger Institutionen herausstellt. Dies trifft sowohl auf staatlicher wie auf gesellschaftlicher Ebene zu. Jenseits der in allen westlichen Gesellschaften von postmodern-liberalen und emanzipatori-schen Deutungseliten glorifizierten Entitäten Individuum und Menschheit haben in den vergangenen rund fünf Jahrzehnten die Gemeinschaftsgebilde zwischen diesen Polen unstrittige Bedeutungsverluste erlitten: Die Ehe und die herkömmliche bürgerliche Familie sowie die Ordnung der Geschlechter zählen ebenso da-zu wie der nationale Rechts- und Sozial-staat vor dem Hintergrund der (größtenteils illegalen) Massenzuwanderung der letzten Jahre. Die damit einhergehende Destabilisierung wesentlicher Einrichtungen wird oft thematisiert. Diese Ten- denzen bedeuten langfristig einen erheblichen religiös-kulturellen Umbruch, der cum grano salis mit dem Phänomen der zunehmenden Islamisierung einhergeht. Die Folgen sind gegenwärtig nur schwer abzuschätzen. Selbst die Willensträgerschaft des Volkes in der Demokratie, die einigermaßen homogene Strukturen voraussetzt, wird von führenden politischen und juristischen Instanzen in Frage gestellt. Exemplarisch ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren zu erwähnen. Sie wird nicht zu Unrecht als „Volkssouveränitätsbeseitigungsurteil“ gescholten. Zu allen diesen Entwicklungen bildet ein patriotisch verwurzelter Rechtskatholizismus Antidot. In-nerkirchlich ist eine natio-nale, rung der Kirche zu einer globali-stischen Nicht-regierungsorganisation. Einige kuriale Repräsentanten fordern seit Jahren die Errichtung einer weltweiten Kranken- kasse oder ein One-World-Finanzma-nagement. Gerade partielle Distanz zu politischen Aussagen des Lehramtes ver- hindert ein zeitgeistig-linksliberales Mitläufertum bei wichtigen staatlichen Wei- chenstellungen. Hinzuweisen ist auf die fällige Zustimmung zu einem organisch gewachsenen Europa kulturell verbun- dener Staaten, dessen Führergestalten eine „Seele“ dieses Kontinents anerkennen. Gleichzeitig impliziert dieses Votum die Ablehnung eines bürokratisch-zentralistischen Brüsseler Superstaates, dessen Eliten die geschichtlich gewachsenen Identitäten Europas verleugnen, ja sogar die bevölkerungs- und identitätspolitische Neukonstituierung unter islamischen Vorzeichen billigend in Kauf nehmen oder vorantreiben.