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Südtirol: Freiheitskämpfer versus Terroristen

Von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt

Kurz vor Weihnachten 2018 richteten die Kinder Heinrich Oberleiters, eines in Nordbayern lebenden Südtiroler Freiheits­kämpfers der 1960er Jahre, über einen Anwalt ein Gnadengesuch für ihren Vater an den italienischen Staatspräsidenten. Oberleiter (77) ist einer der „Pusterer Buben“; die Bezeichnung steht für vier legendäre Aktivisten des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS), der in Wort und Tat für die den Landesbewohnern 1918/19 sowie 1945/46 verweigerte Selbstbestimmung ein­trat. Oberleiter, Sepp Forer und Siegfried Steger sowie ihr bereits verstorbener Kamerad Heinrich Oberlechner konnten nach der berühmten „Feuernacht“ 1961, als der BAS zahlreiche Strommasten sprengte, um die Weltöffentlichkeit auf das Südtirol- Problem aufmerksam zu machen, nach Österreich entkommen. In Italien wurden sie wie die meisten ihrer mehr als 100 fest­genommenen Kameraden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und gelten nicht nur dort seitdem als Terroristen. Wer aber BAS-Aktivisten mit mordenden leninistischen Rotbrigadisten und deren anarcho-marxistischen Gesinnungsgenossen gleich­setzt, betreibt Geschichtsklitterung.

Diese zeigte sich jüngst daran, daß nach Überstellung des einstigen Kopfes der linksextremistischen Organi­sation „Bewaffnete Proletarier für den Kommunismus“ (Proletari Armati per il Comunismo; PAC), Cesare Battisti, von Bolivien nach Italien der Abgeordnete Luca De Carlo an Staatspräsident Matta­rella appellierte, er möge die Begnadi­gung verweigern und stattdessen „Druck auf die Regierung in Wien zur Ausliefe­rung all jener ehemaligen Südtiroler Ter­roristen ausüben, die sich für Verbrechen verantwortlich gemacht und in Öster­reich Zuflucht gefunden“ hätten. De Car­lo gehört wie 16 weitere Kammerabge­ordnete und sieben Senatoren den Brü­dern Italiens (Fratelli d’Italia; FdI) an, ei­ner neofaschistischen Partei, die in der Zurschaustellung ihrer an Mussolini ge­mahnenden Propaganda von der „ewi­gen Italianità“ (Südtirols) vielleicht nur noch von der im Bozner Kommunalpar­lament vertretenen Partei CasaPound Ita­lia übertroffen wird. In beide Parlaments­kammern konnten im März 2018 FdI-Mandatsträger einziehen, da ihre Partei Teil des Mitte-rechts-Wahlbündnisses um Silvio Berlusconis Forza Italia (FI) und Matteo Salvinis Lega Nord (LN) war.
Salvinis Bozner Statthalter Massimo Bessone hat zwar sogleich klargelegt, daß sich die LN – im Landtag ist sie seit Januar Koalitionspartner der Südtiroler Volkspartei – keinesfalls das Verlangen der FdI zu eigen mache. Dennoch gilt bis zum Beweis des Gegenteils, daß sich, egal, wer in Rom regiert(e), Italiens Be­trachtungsweise um keinen Deut verändert(e), wonach es sich bei BAS-Kämpfern wie bei anarcho-marxistischen Gruppierungen und linksextremisti­schen Organisationen – „PAC“, „Lotta Continua“ (Der Kampf geht weiter), „Po­tere Operaio“ (Arbeitermacht), „Nuclei Armati Proletari“ (Bewaffnete proletari­sche Zellen) sowie den streng marxi­stisch-leninistischen „Brigate Rosse“ (Ro­te Brigaden) und zahlreichen Splitter­gruppen – ebenso um Terroristen hande­le wie bei den rechtsextremistischen Gruppen „Ordine Nuovo“ (Neue Ord­nung) und „Avanguardia Nazionale“ (Nationale Avantgarde) mitsamt Able­gern wie den „Nuclei Armati Rivoluzio­nari“ (Bewaffnete revolutionäre Zellen).

Diese gleichmacherische Betrach­tungsweise ist leider nicht auf Italien be­schränkt. Doch wer ihr unkritisch folgt, läßt die prinzipiellen Unterschiede in Zielsetzung, Gewaltpotential und -an­wendung außer acht. Während sich so­wohl die links- als auch die rechtsextre­mistischen genannten Gruppen die Be­seitigung der demokratischen Ordnung in Italien mittels bewaffneten Kampfes bzw. Putsches und ihre Ablösung durch die Diktatur des Proletariats bzw. ein au­toritäres (Militär-)Regime zum Ziel ge­setzt hatten, strebte der BAS nie den ge­sellschaftlichen Umsturz oder antidemo­kratische Verhältnisse an. Er verlangte vielmehr die zweimal verweigerte Selbst­bestimmung der Südtiroler, zumindest aber die Einlösung der von Italien 1946 vertraglich zugesicherten, doch verwäs­serten Autonomie. Seine Aktivisten kämpften in Wort und Tat gegen Ent­rechtung und Entnationalisierung, d.h. gegen die auch vom „demokratischen“ Italien praktizierte Zurücksetzung ihrer Landsleute sowie die massive Ansied­lung von Italienern zum Zwecke der Umstülpung der ethnisch-kulturellen Verhältnisse. Ihre der existentiellen Not­lage der von Italien wie ein Kolonialvolk gehaltenen Südtiroler geschuldeten Ge­walttaten, zunächst das Sprengen von Strommasten wie in der „Feuernacht“, richteten die Idealisten des BAS prinzipi­ell und ausschließlich gegen Sachen, nicht gegen Menschen. Hingegen mach­ten links- wie rechtsextremistische Grup­pen dabei keine Unterschiede. So gingen beispielsweise allein auf das Konto der Rotbrigadisten 73 Mordanschläge, zahl­reiche Entführungen und Banküberfälle. Der Bombenanschlag von Rechtsextremi­sten auf der Piazza Fontana in Mailand 1969 forderte 17 Todesopfer, und bei je­nem auf den Hauptbahnhof von Bologna 1980 wurden 85 Personen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt.

Urteilsverkündung im ersten Porzescharte-Prozeß 1968: Egon Kufner, Erhard Hartung, Peter Kienesberger (v.l.n.r.).

„Inneritalienische Manipulation“

Die meisten nach der „Feuernacht“ ver­hafteten BAS-Kämpfer haben ihre Stra­fen verbüßt, sofern sie Folter und Haft überlebten. Die Entkommenen, wie die „Pusterer Buben“, können seit gut 50 Jah­ren wegen der von italienischen Gerich­ten gegen sie ergangenen Urteile nicht in ihre Heimat zurück. Es ist menschlich allzu verständlich, daß Oberleiters Kin­der um Gnade für ihren Vater bitten. Ebenso verständlich ist aber auch, daß Sepp Forer und Siegfried Steger ein Gna­dengesuch für sich mit der Begründung strikt ausschließen, damit sei ein Schul­danerkenntnis verbunden. Und absolut nachvollziehbar ist die vom Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ eingenommene Hal­tung: Univ.-Prof. i.R. Dr. med. Erhard Hartung lehnt für sich und seinen Fall ei­nen derartigen Schritt mit der ebenso stichhaltigen Begründung ab, er – da­mals ein junger Arzt – habe die ihm im Zusammenhang mit dem „Attentat auf der Porzescharte“ (1967) zur Last gelegte Tat ebensowenig begangen wie seine Mitstreiter Egon Kufner – damals Unter­offizier des Bundesheeres – und (der 2015 verstorbene seinerzeitige Elektri­ker) Peter Kienesberger.

Der (Militär-)Historiker Dr. Hubert Speckner hat in seiner auf gründlichster Auswertung bisher verschlossener oder unbeachtet gebliebener Akten fußenden Publikation1 schlüssig nachgewiesen, daß sich der Vorfall in der Nacht vom 24. auf den 25. Juni 1967 an besagtem (Grenz-)Übergang von Osttirol zur italie­nischen Provinz Belluno keinesfalls so ereignet hatte, wie ihn Italien darstellte (und Österreich politisch – nicht juri­stisch – schluckte). Vielmehr konnte sich dort nur abgespielt haben, was Justizmi­nister Hans Richard Klecatsky seinerzeit schon eine „rein inneritalienische Manipu­lation“ genannt hatte. Was aber Bundes­kanzler Josef Klaus (ÖVP) weder in der Substanz noch in der Konsequenz auf­griff, sondern wider besseres Wissen ignorierte und aus (mutmaßlich vorgeb­lichem) „Staatsinteresse“ negierte.

So ist erwiesen, daß unmittelbar nach den von italienischen Stellen verbreiteten „Attentats“-Meldungen der Osttiroler Bezirkshauptmann Dr. Othmar Doblan­der sowie Bezirksgendarmeriekomman­dant Josef Scherer am Ort des angebli­chen Geschehens waren. Doblander hielt in seinem Bericht an den Tiroler Sicher­heitsdirektor Dr. Max Stocker fest, daß er „mit Sicherheit auf der Porzescharte kei­ne Minenfallen vorgefunden“ habe, die italienische Soldaten getötet haben soll­ten. Dies meldete Stocker am 28. Juni auch Ministerialrat Dr. Franz Häusler vom staatspolizeilichen Dienst im Wie­ner Innenministerium. Die erst neun Tage nach dem Geschehen zur Inspizierung ein­gesetzte gemischte italienisch-öster­reichische Untersuchungskommission fand indes den somit mehr als eine Wo­che lang ungesicherten „Tatort“ auf der Porzescharte gänzlich anders vor als von Doblander beschrieben – woraus kein anderer Schluß zulässig sein kann, als daß er in der Zwischenzeit manipulativ verändert worden sein muß.


Italienisches Fahndungsplakat der 1960er Jahre: Gesucht werden die „Pusterer Buben“ Heinrich Oberlechner, Josef Forer, Siegfried Steger und Heinrich Oberleiter.
Reinhard Olt (Hrsg.)
CHRONIK SÜDTIROL
Wegmarken, Weichenstellungen und Wendepunkte im Ringen um die Selbstbehauptung des Tiroler Landesteils an Eisack und Etsch
928 Seiten, ca. 300 Abbildungen, 16 x 24 cm, Hardcover
30,00 €

Spreng(stoff)technische Expertisen

Hartung ist es verständlicherweise um seine völlige Rehabilitation zu tun. Jahr­zehnte nach dem gegen ihn ergangenen (Fehl-)Urteil und demzufolge auch nach Jahrzehnten der Fernhaltung von seinen familiären Wurzeln wollte er Speckners grundstürzende historische Forschungs­erträge zusätzlich abgesichert wissen. Die von der durch Hartung hinzugezo­genen Wiener Kanzlei Grama Schwaig­hofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH un­abhängig voneinander beauftragten Spreng(stoff)sachverständigen unter­mauern denn auch in ihren Privatgutach­ten mittels naturwissenschaftlich-techni­scher Expertisen Speckners Untersu­chungsergebnisse:

So kam der international anerkannte deutsche Gutachter Dr. Ing. Rainer Mel­zer (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einsturzverhalten, Erschütterungen und Schäden beim Ab­bruch von Bauwerken; Dresden) 2015 zu dem unumstößlichen Befund, daß an dem fraglichen Strommast Nr. 119 am 25. Juni 1967 zwei Sprengungen vorge­nommen worden seien. Bei Betrachtung aller vorliegenden Daten und Sachver­halte sei eine Täterschaft Hartungs, Kie­nesbergers und Kufners infolgedessen auszuschließen. Der gerichtlich zertifizierte österreichi­sche Sprengstoff-Fachmann Mag. Maxi­milian Ruspeckhofer, der den angebli­chen Tatort mehrmals untersuchte, hielt in seiner sprengtechnischen Analyse zweifelsfrei fest, daß die Genannten un­möglich die Täter gewesen sein können. So heißt es in seinem umfangreichen Gutachten abschließend: „Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mast in zwei Etappen gesprengt wurde. Und das schließt die Täterschaft der damals beschul­digten Personen aus. Es besteht darüber hin­aus der dringende Verdacht, dass eine ur­sprünglich nicht detonierte Ladung erst am nächsten Tag bzw. in den nächsten Tagen entfernt oder gezündet wurde.“2

Und die Kernaussage in dem vom dritten hinzugezogenen Experten 2018 erstellten und mit 120 Seiten umfang­reichsten Gutachten lautet: „Im Rahmen der Gutachtenerstellung und aufgrund der sehr umfangreichen Befundaufnahme, der Rekonstruktion sowie Detailanalysen der einzelnen Sachverhalte zu den aktenkundi­gen Angaben der Ereignisse vom 25. Juni 1967 auf der Porzescharte kann durch den gerichtlich beeideten und zertifizierten Sach­verständigen Ing. Harald Hasler BSc MSc mit an SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT gesagt werden, dass sich die Ereignisse so NICHT ereignet haben können.“

Welche Schlüsse sind aus alldem zu ziehen? Das Unrechtsurteil von Florenz (1971) ist zu annullieren. Mit den For­schungen des Historikers sowie den Gut­achten der Experten dürften hinreichend neue Beweismittel vorliegen, um gegebe­nenfalls sogar eine dazu erforderliche Verfahrenswiederaufnahme zu begrün­den. Und nicht zuletzt sind die (trotz da­maligen Freispruchs in Österreich) bis zur Stunde mit dem Makel der Porze-Tä­terschaft behafteten Personen höchstamt­lich und überdies öffentlichkeitsver­nehmlich zu rehabilitieren.

Schluß mit der Diskreditierung des Südtiroler Freiheitskampfs

Speckner hat in einer weiteren opulenten Publikation3 insgesamt 48 andere „An­schläge“ einer gründlichen Analyse un­terzogen. Dabei erwies sich, daß die mei­sten entweder überhaupt nicht (so) statt­fanden (wie von Italien dargestellt) oder unter „falscher Flagge“ verübt wurden, um den BAS dafür verantwortlich zu ma­chen, seine Aktivisten als Terroristen zu verunglimpfen und damit den Südtiroler Freiheitskampf insgesamt zu diskreditie­ren. Andere Ereignisse dieser Art erwie­sen sich schlicht als Unfälle.

Es ist daher dringend und zwingend geboten, die zentralen amtlichen italieni­schen Darstellungen als das zu begreifen, was sie sind, nämlich Manipulationen und als solche eine Geschichtsfälschung. „Bella Italia“, das dafür die Hauptverant­wortung trägt, hat in den letzten Jahren unzählige Schwerstverbrecher und linke wie rechte ideologisch-terroristische Gesinnungstäter begnadigt. Seinem derzei­tigen Staatsoberhaupt stünde es daher gut an, nicht allein die Begnadigung Heinrich Oberleiters als Akt der Mensch­lichkeit zu verfügen. Sondern es wäre längst an der Zeit, daß Sergio Mattarella hinsichtlich aller verbliebenen BAS-Leu­te, die schon seit mehr als einem halben Jahrhundert außerhalb ihrer Heimat le­ben müssen, fortgeschrittenen Alters sind und für niemanden eine Gefahr dar­stellen, einen sauberen Schlußstrich zieht.

Zum Buch Chronik Südtirol

 

Anmerkungen

1 Hubert Speckner: „Zwischen Porze und Roßkarspitz …“ Der „Vorfall“ vom 25. Juni 1967 in den österreichischen sicherheits­dienstlichen Akten, Wien 2013.

2 Die wichtigsten Erkenntnisse finden sich auf der Internetseite der Ruspeckhofer Sprengmittel & Pyrotechnik GmbH unter dem Titel: „Cold Case Porzescharte: Von ei­nem Attentat, das keines war – eine spreng­technische Analyse“ (https://www.ruspeck­hofer.at/fachwissen/cold_case_porzeschar­te-8, abgerufen am 27. Februar 2019).

3 Hubert Speckner: Von der „Feuer­nacht“ zur „Porzescharte“ … Das „Südtirol­problem“ der 1960er Jahre in den österreichi­schen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien 2016.

 
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