Kurz vor Weihnachten 2018 richteten die Kinder Heinrich Oberleiters, eines in Nordbayern lebenden Südtiroler Freiheitskämpfers der 1960er Jahre, über einen Anwalt ein Gnadengesuch für ihren Vater an den italienischen Staatspräsidenten. Oberleiter (77) ist einer der „Pusterer Buben“; die Bezeichnung steht für vier legendäre Aktivisten des „Befreiungsausschusses Südtirol“ (BAS), der in Wort und Tat für die den Landesbewohnern 1918/19 sowie 1945/46 verweigerte Selbstbestimmung eintrat. Oberleiter, Sepp Forer und Siegfried Steger sowie ihr bereits verstorbener Kamerad Heinrich Oberlechner konnten nach der berühmten „Feuernacht“ 1961, als der BAS zahlreiche Strommasten sprengte, um die Weltöffentlichkeit auf das Südtirol- Problem aufmerksam zu machen, nach Österreich entkommen. In Italien wurden sie wie die meisten ihrer mehr als 100 festgenommenen Kameraden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und gelten nicht nur dort seitdem als Terroristen. Wer aber BAS-Aktivisten mit mordenden leninistischen Rotbrigadisten und deren anarcho-marxistischen Gesinnungsgenossen gleichsetzt, betreibt Geschichtsklitterung.
Diese zeigte sich jüngst daran, daß nach Überstellung des einstigen Kopfes der linksextremistischen Organisation „Bewaffnete Proletarier für den Kommunismus“ (Proletari Armati per il Comunismo; PAC), Cesare Battisti, von Bolivien nach Italien der Abgeordnete Luca De Carlo an Staatspräsident Mattarella appellierte, er möge die Begnadigung verweigern und stattdessen „Druck auf die Regierung in Wien zur Auslieferung all jener ehemaligen Südtiroler Terroristen ausüben, die sich für Verbrechen verantwortlich gemacht und in Österreich Zuflucht gefunden“ hätten. De Carlo gehört wie 16 weitere Kammerabgeordnete und sieben Senatoren den Brüdern Italiens (Fratelli d’Italia; FdI) an, einer neofaschistischen Partei, die in der Zurschaustellung ihrer an Mussolini gemahnenden Propaganda von der „ewigen Italianità“ (Südtirols) vielleicht nur noch von der im Bozner Kommunalparlament vertretenen Partei CasaPound Italia übertroffen wird. In beide Parlamentskammern konnten im März 2018 FdI-Mandatsträger einziehen, da ihre Partei Teil des Mitte-rechts-Wahlbündnisses um Silvio Berlusconis Forza Italia (FI) und Matteo Salvinis Lega Nord (LN) war.
Salvinis Bozner Statthalter Massimo Bessone hat zwar sogleich klargelegt, daß sich die LN – im Landtag ist sie seit Januar Koalitionspartner der Südtiroler Volkspartei – keinesfalls das Verlangen der FdI zu eigen mache. Dennoch gilt bis zum Beweis des Gegenteils, daß sich, egal, wer in Rom regiert(e), Italiens Betrachtungsweise um keinen Deut verändert(e), wonach es sich bei BAS-Kämpfern wie bei anarcho-marxistischen Gruppierungen und linksextremistischen Organisationen – „PAC“, „Lotta Continua“ (Der Kampf geht weiter), „Potere Operaio“ (Arbeitermacht), „Nuclei Armati Proletari“ (Bewaffnete proletarische Zellen) sowie den streng marxistisch-leninistischen „Brigate Rosse“ (Rote Brigaden) und zahlreichen Splittergruppen – ebenso um Terroristen handele wie bei den rechtsextremistischen Gruppen „Ordine Nuovo“ (Neue Ordnung) und „Avanguardia Nazionale“ (Nationale Avantgarde) mitsamt Ablegern wie den „Nuclei Armati Rivoluzionari“ (Bewaffnete revolutionäre Zellen).
Diese gleichmacherische Betrachtungsweise ist leider nicht auf Italien beschränkt. Doch wer ihr unkritisch folgt, läßt die prinzipiellen Unterschiede in Zielsetzung, Gewaltpotential und -anwendung außer acht. Während sich sowohl die links- als auch die rechtsextremistischen genannten Gruppen die Beseitigung der demokratischen Ordnung in Italien mittels bewaffneten Kampfes bzw. Putsches und ihre Ablösung durch die Diktatur des Proletariats bzw. ein autoritäres (Militär-)Regime zum Ziel gesetzt hatten, strebte der BAS nie den gesellschaftlichen Umsturz oder antidemokratische Verhältnisse an. Er verlangte vielmehr die zweimal verweigerte Selbstbestimmung der Südtiroler, zumindest aber die Einlösung der von Italien 1946 vertraglich zugesicherten, doch verwässerten Autonomie. Seine Aktivisten kämpften in Wort und Tat gegen Entrechtung und Entnationalisierung, d.h. gegen die auch vom „demokratischen“ Italien praktizierte Zurücksetzung ihrer Landsleute sowie die massive Ansiedlung von Italienern zum Zwecke der Umstülpung der ethnisch-kulturellen Verhältnisse. Ihre der existentiellen Notlage der von Italien wie ein Kolonialvolk gehaltenen Südtiroler geschuldeten Gewalttaten, zunächst das Sprengen von Strommasten wie in der „Feuernacht“, richteten die Idealisten des BAS prinzipiell und ausschließlich gegen Sachen, nicht gegen Menschen. Hingegen machten links- wie rechtsextremistische Gruppen dabei keine Unterschiede. So gingen beispielsweise allein auf das Konto der Rotbrigadisten 73 Mordanschläge, zahlreiche Entführungen und Banküberfälle. Der Bombenanschlag von Rechtsextremisten auf der Piazza Fontana in Mailand 1969 forderte 17 Todesopfer, und bei jenem auf den Hauptbahnhof von Bologna 1980 wurden 85 Personen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt.
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„Inneritalienische Manipulation“
Die meisten nach der „Feuernacht“ verhafteten BAS-Kämpfer haben ihre Strafen verbüßt, sofern sie Folter und Haft überlebten. Die Entkommenen, wie die „Pusterer Buben“, können seit gut 50 Jahren wegen der von italienischen Gerichten gegen sie ergangenen Urteile nicht in ihre Heimat zurück. Es ist menschlich allzu verständlich, daß Oberleiters Kinder um Gnade für ihren Vater bitten. Ebenso verständlich ist aber auch, daß Sepp Forer und Siegfried Steger ein Gnadengesuch für sich mit der Begründung strikt ausschließen, damit sei ein Schuldanerkenntnis verbunden. Und absolut nachvollziehbar ist die vom Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ eingenommene Haltung: Univ.-Prof. i.R. Dr. med. Erhard Hartung lehnt für sich und seinen Fall einen derartigen Schritt mit der ebenso stichhaltigen Begründung ab, er – damals ein junger Arzt – habe die ihm im Zusammenhang mit dem „Attentat auf der Porzescharte“ (1967) zur Last gelegte Tat ebensowenig begangen wie seine Mitstreiter Egon Kufner – damals Unteroffizier des Bundesheeres – und (der 2015 verstorbene seinerzeitige Elektriker) Peter Kienesberger.
Der (Militär-)Historiker Dr. Hubert Speckner hat in seiner auf gründlichster Auswertung bisher verschlossener oder unbeachtet gebliebener Akten fußenden Publikation1 schlüssig nachgewiesen, daß sich der Vorfall in der Nacht vom 24. auf den 25. Juni 1967 an besagtem (Grenz-)Übergang von Osttirol zur italienischen Provinz Belluno keinesfalls so ereignet hatte, wie ihn Italien darstellte (und Österreich politisch – nicht juristisch – schluckte). Vielmehr konnte sich dort nur abgespielt haben, was Justizminister Hans Richard Klecatsky seinerzeit schon eine „rein inneritalienische Manipulation“ genannt hatte. Was aber Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) weder in der Substanz noch in der Konsequenz aufgriff, sondern wider besseres Wissen ignorierte und aus (mutmaßlich vorgeblichem) „Staatsinteresse“ negierte.
So ist erwiesen, daß unmittelbar nach den von italienischen Stellen verbreiteten „Attentats“-Meldungen der Osttiroler Bezirkshauptmann Dr. Othmar Doblander sowie Bezirksgendarmeriekommandant Josef Scherer am Ort des angeblichen Geschehens waren. Doblander hielt in seinem Bericht an den Tiroler Sicherheitsdirektor Dr. Max Stocker fest, daß er „mit Sicherheit auf der Porzescharte keine Minenfallen vorgefunden“ habe, die italienische Soldaten getötet haben sollten. Dies meldete Stocker am 28. Juni auch Ministerialrat Dr. Franz Häusler vom staatspolizeilichen Dienst im Wiener Innenministerium. Die erst neun Tage nach dem Geschehen zur Inspizierung eingesetzte gemischte italienisch-österreichische Untersuchungskommission fand indes den somit mehr als eine Woche lang ungesicherten „Tatort“ auf der Porzescharte gänzlich anders vor als von Doblander beschrieben – woraus kein anderer Schluß zulässig sein kann, als daß er in der Zwischenzeit manipulativ verändert worden sein muß.
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Hartung ist es verständlicherweise um seine völlige Rehabilitation zu tun. Jahrzehnte nach dem gegen ihn ergangenen (Fehl-)Urteil und demzufolge auch nach Jahrzehnten der Fernhaltung von seinen familiären Wurzeln wollte er Speckners grundstürzende historische Forschungserträge zusätzlich abgesichert wissen. Die von der durch Hartung hinzugezogenen Wiener Kanzlei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH unabhängig voneinander beauftragten Spreng(stoff)sachverständigen untermauern denn auch in ihren Privatgutachten mittels naturwissenschaftlich-technischer Expertisen Speckners Untersuchungsergebnisse:
So kam der international anerkannte deutsche Gutachter Dr. Ing. Rainer Melzer (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einsturzverhalten, Erschütterungen und Schäden beim Abbruch von Bauwerken; Dresden) 2015 zu dem unumstößlichen Befund, daß an dem fraglichen Strommast Nr. 119 am 25. Juni 1967 zwei Sprengungen vorgenommen worden seien. Bei Betrachtung aller vorliegenden Daten und Sachverhalte sei eine Täterschaft Hartungs, Kienesbergers und Kufners infolgedessen auszuschließen. Der gerichtlich zertifizierte österreichische Sprengstoff-Fachmann Mag. Maximilian Ruspeckhofer, der den angeblichen Tatort mehrmals untersuchte, hielt in seiner sprengtechnischen Analyse zweifelsfrei fest, daß die Genannten unmöglich die Täter gewesen sein können. So heißt es in seinem umfangreichen Gutachten abschließend: „Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mast in zwei Etappen gesprengt wurde. Und das schließt die Täterschaft der damals beschuldigten Personen aus. Es besteht darüber hinaus der dringende Verdacht, dass eine ursprünglich nicht detonierte Ladung erst am nächsten Tag bzw. in den nächsten Tagen entfernt oder gezündet wurde.“2
Und die Kernaussage in dem vom dritten hinzugezogenen Experten 2018 erstellten und mit 120 Seiten umfangreichsten Gutachten lautet: „Im Rahmen der Gutachtenerstellung und aufgrund der sehr umfangreichen Befundaufnahme, der Rekonstruktion sowie Detailanalysen der einzelnen Sachverhalte zu den aktenkundigen Angaben der Ereignisse vom 25. Juni 1967 auf der Porzescharte kann durch den gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Ing. Harald Hasler BSc MSc mit an SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT gesagt werden, dass sich die Ereignisse so NICHT ereignet haben können.“
Welche Schlüsse sind aus alldem zu ziehen? Das Unrechtsurteil von Florenz (1971) ist zu annullieren. Mit den Forschungen des Historikers sowie den Gutachten der Experten dürften hinreichend neue Beweismittel vorliegen, um gegebenenfalls sogar eine dazu erforderliche Verfahrenswiederaufnahme zu begründen. Und nicht zuletzt sind die (trotz damaligen Freispruchs in Österreich) bis zur Stunde mit dem Makel der Porze-Täterschaft behafteten Personen höchstamtlich und überdies öffentlichkeitsvernehmlich zu rehabilitieren.
Speckner hat in einer weiteren opulenten Publikation3 insgesamt 48 andere „Anschläge“ einer gründlichen Analyse unterzogen. Dabei erwies sich, daß die meisten entweder überhaupt nicht (so) stattfanden (wie von Italien dargestellt) oder unter „falscher Flagge“ verübt wurden, um den BAS dafür verantwortlich zu machen, seine Aktivisten als Terroristen zu verunglimpfen und damit den Südtiroler Freiheitskampf insgesamt zu diskreditieren. Andere Ereignisse dieser Art erwiesen sich schlicht als Unfälle.
Es ist daher dringend und zwingend geboten, die zentralen amtlichen italienischen Darstellungen als das zu begreifen, was sie sind, nämlich Manipulationen und als solche eine Geschichtsfälschung. „Bella Italia“, das dafür die Hauptverantwortung trägt, hat in den letzten Jahren unzählige Schwerstverbrecher und linke wie rechte ideologisch-terroristische Gesinnungstäter begnadigt. Seinem derzeitigen Staatsoberhaupt stünde es daher gut an, nicht allein die Begnadigung Heinrich Oberleiters als Akt der Menschlichkeit zu verfügen. Sondern es wäre längst an der Zeit, daß Sergio Mattarella hinsichtlich aller verbliebenen BAS-Leute, die schon seit mehr als einem halben Jahrhundert außerhalb ihrer Heimat leben müssen, fortgeschrittenen Alters sind und für niemanden eine Gefahr darstellen, einen sauberen Schlußstrich zieht.
1 Hubert Speckner: „Zwischen Porze und Roßkarspitz …“ Der „Vorfall“ vom 25. Juni 1967 in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien 2013.
2 Die wichtigsten Erkenntnisse finden sich auf der Internetseite der Ruspeckhofer Sprengmittel & Pyrotechnik GmbH unter dem Titel: „Cold Case Porzescharte: Von einem Attentat, das keines war – eine sprengtechnische Analyse“ (https://www.ruspeckhofer.at/fachwissen/cold_case_porzescharte-8, abgerufen am 27. Februar 2019).
3 Hubert Speckner: Von der „Feuernacht“ zur „Porzescharte“ … Das „Südtirolproblem“ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten, Wien 2016.